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Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG: 5 % Sonder-AfA richtig berechnen

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG berechnen

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist ein steuerlicher Investitionsanreiz für neue Mietwohnungen. Vermieter können neben der regulären Gebäude-AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren zusätzlich bis zu 5 % Sonderabschreibung pro Jahr geltend machen.

Die Förderung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend sind insbesondere der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige, die Baukostenobergrenze, die förderfähige Bemessungsgrundlage, die Nutzung zu entgeltlichen Wohnzwecken über zehn Jahre und – für neuere Förderfälle – der energetische Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse.

Kurzüberblick: § 7b EStG ermöglicht bis zu vier Jahre lang eine Sonder-AfA von jährlich 5 %. Für Bauanträge/Bauanzeigen vom 01.09.2018 bis 31.12.2021 gelten andere Höchstbeträge als für Bauanträge/Bauanzeigen vom 01.01.2023 bis 30.09.2029. Für die neue Förderperiode sind insbesondere die Baukostenobergrenze von 5.200 €/m², die Bemessungsgrundlage bis 4.000 €/m² und der EH40/QNG-Nachweis zentral.

Rechner: Sonderabschreibung nach § 7b EStG berechnen

Mit dem Rechner können Sie überschlägig ermitteln, welche Sonderabschreibung nach § 7b EStG möglich ist. Tragen Sie insbesondere Wohnfläche, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Förderzeitraum und Fertigstellungsjahr ein.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Neue Wohnungen geschaffen:

Bauantrag/Bauanzeige am:

Wohnfläche:
qm

Baukosten insgesamt:
Euro

Nutzung zu Wohnzwecken
entgeltlich über 10 Jahre:

Wohnungen dienen nicht Wohnzwecken, soweit sie zur vorübergehenden Beherbergung von Personen genutzt werden

Wichtig: Der Rechner ersetzt keine Einzelfallprüfung. Bei § 7b EStG sind Bauantrag/Bauanzeige, Wohnflächenberechnung, Baukostenobergrenze, QNG-Nachweis, Vermietung und nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sorgfältig zu dokumentieren.

Infografik: Sonderabschreibung nach § 7b EStG in 6 Schritten prüfen

1. Bauantrag prüfen Maßgeblich ist der Förderzeitraum: 01.09.2018–31.12.2021 oder 01.01.2023–30.09.2029.
2. Neue Wohnung Gefördert wird neu geschaffener Wohnraum, z. B. Neubau, Dachausbau, Aufstockung oder Umbau.
3. Wohnzwecke Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich vermietet werden.
4. Kostenobergrenze Alte Förderperiode: 3.000 €/m². Neue Förderperiode: 5.200 €/m².
5. Bemessungsgrundlage Alte Förderperiode: max. 2.000 €/m². Neue Förderperiode: max. 4.000 €/m².
6. Sonder-AfA Bis zu 5 % jährlich im Erstjahr und in den folgenden drei Jahren zusätzlich zur Gebäude-AfA.

Was ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist eine zusätzliche steuerliche Abschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen. Sie wird neben der regulären AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – neben der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG gewährt.

Begünstigt ist nicht pauschal ein ganzes Gebäude, sondern die jeweilige neue Mietwohnung einschließlich der zugehörigen Nebenräume. Die Sonderabschreibung kann auch bei neuen Wohnungen in bestehenden Gebäuden in Betracht kommen, etwa bei Dachgeschossausbau, Aufstockung, Anbau oder Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen.

Grundformel:
Sonderabschreibung = bis zu 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage pro Jahr
Zeitraum = Jahr der Anschaffung oder Herstellung + folgende 3 Jahre

Förderzeiträume und aktuelle Höchstbeträge

Für § 7b EStG bestehen zwei unterschiedliche Förderperioden. Die Unterscheidung ist entscheidend, weil unterschiedliche Baukostenobergrenzen, Bemessungsgrundlagen und Zusatzvoraussetzungen gelten.

Förderperiode Bauantrag / Bauanzeige Baukostenobergrenze Maximale Bemessungsgrundlage Besonderheit
Alte Förderperiode nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 3.000 € je m² Wohnfläche 2.000 € je m² Wohnfläche Sonderabschreibung letztmalig bis VZ 2026 möglich.
Neue Förderperiode nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 5.200 € je m² Wohnfläche 4.000 € je m² Wohnfläche Zusätzlich EH40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und QNG-Nachweis erforderlich.
Praxis-Hinweis: Für Bauanträge aus dem Jahr 2022 besteht grundsätzlich eine Förderlücke. Prüfen Sie bei jedem Projekt zuerst den baurechtlichen Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige.

Voraussetzungen für die Sonder-AfA nach § 7b EStG

Die Sonderabschreibung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits ein Verstoß gegen einzelne Voraussetzungen kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Sonderabschreibung führen.

Voraussetzung Was ist zu prüfen?
Neue Wohnung Es muss bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden.
Belegenheit Die Wohnung muss in der EU oder in einem gleichgestellten Staat belegen sein.
Wohnungsbegriff Die Wohnung muss eine selbständige Haushaltsführung ermöglichen.
Wohnzwecke Entgeltliche Überlassung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden neun Jahren.
Baukostenobergrenze 3.000 €/m² oder 5.200 €/m² je nach Förderperiode.
Bemessungsgrundlage 2.000 €/m² oder 4.000 €/m² je nach Förderperiode.
Nachhaltigkeitsstandard Bei der neuen Förderperiode: Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und QNG-Nachweis.
Nachträgliche Kosten Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten können die Baukostenobergrenze nachträglich reißen.

Was gilt als neue Wohnung?

Eine neue Wohnung liegt vor, wenn durch Baumaßnahmen neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen wird. Eine bloße Modernisierung oder Sanierung vorhandener Wohnungen reicht nicht aus.

Typisch begünstigt

  • Neubau eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhauses zur Vermietung
  • Schaffung neuer Wohnungen durch Dachgeschossausbau
  • Aufstockung eines bestehenden Gebäudes
  • Anbau mit neuer selbständiger Wohneinheit
  • Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnungen
  • Teilung vorhandener Flächen, wenn dadurch erstmals neue Wohnungen entstehen

Nicht begünstigt

  • bloße Renovierung vorhandener Wohnungen
  • Modernisierung ohne neuen Wohnraum
  • Verlegung bereits vorhandener Wohnfläche
  • reine Erweiterung einer bestehenden Wohnung ohne neue Wohnung
  • Selbstnutzung oder unentgeltliche Überlassung
  • Ferienwohnungen oder kurzfristige Beherbergung

Wohnungsbegriff

Eine Wohnung muss eine selbständige Haushaltsführung ermöglichen. Erforderlich sind insbesondere eine abgeschlossene Wohneinheit, ein eigener Zugang, Wohn-/Schlafraum, Küche oder Kochgelegenheit sowie Bad oder Dusche und WC. Die Mindestgröße beträgt grundsätzlich 23 m²; für bestimmte Wohnformen wie Studentenwohnheime, Seniorenheime oder betreutes Wohnen gelten Sonderregelungen.

Praxis-Tipp: Bei Um- und Ausbaumaßnahmen sollte frühzeitig dokumentiert werden, welche Flächen erstmals Wohnungsqualität erhalten und welche Kosten dem neu geschaffenen Wohnraum zuzuordnen sind.

Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken

Die begünstigte Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Insgesamt ist daher ein zehnjähriger Beobachtungszeitraum einzuhalten.

Nutzung Folge für § 7b EStG
Dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken Grundsätzlich begünstigt.
Vorübergehender Leerstand bei Vermietungsabsicht Regelmäßig unschädlich, wenn ernsthaft vermietet werden soll.
Vermietung an Arbeitnehmer oder Hausmeister Begünstigt, wenn die Wohnung Wohnzwecken dient.
Häusliches Arbeitszimmer des Mieters Aus Vereinfachungsgründen regelmäßig den Wohnzwecken zuzurechnen.
Ferienwohnung, Hotel, Boarding House, Serviced Apartment Regelmäßig nicht begünstigt, wenn nur vorübergehende Beherbergung vorliegt.
Selbstnutzung oder unentgeltliche Überlassung Nicht begünstigt; Rückgängigmachung möglich.
Achtung: Die Vermietung muss während des gesamten Zehnjahreszeitraums überwacht und dokumentiert werden. Bei Nutzungsänderung, Leerstand, Verkauf oder verbilligter Überlassung sollte die Sonderabschreibung erneut geprüft werden.

Baukostenobergrenze und Bemessungsgrundlage

§ 7b EStG unterscheidet zwischen der Baukostenobergrenze und der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Die Baukostenobergrenze entscheidet darüber, ob die Förderung überhaupt möglich ist. Die Bemessungsgrundlage begrenzt die Höhe der Sonderabschreibung.

Begriff Bedeutung Alte Förderperiode Neue Förderperiode
Baukostenobergrenze Wird sie überschritten, entfällt die Sonderabschreibung vollständig. 3.000 €/m² 5.200 €/m²
Bemessungsgrundlage Maximaler Betrag, auf den die 5 % Sonder-AfA berechnet werden. 2.000 €/m² 4.000 €/m²

Welche Kosten zählen?

Einzubeziehen sind grundsätzlich die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit sie auf die neue begünstigte Wohnung einschließlich zugehöriger Nebenräume entfallen. Nicht begünstigt sind insbesondere Grund und Boden, nicht abschreibungsfähige Kosten, eigenständige Außenanlagen und Möblierung.

  • Begünstigt: Baukosten für die neue Mietwohnung einschließlich zugehöriger Nebenräume.
  • Nicht begünstigt: Grund und Boden, anteilige Grundstückskosten und nicht abschreibungsfähige Kosten.
  • Gesondert zu prüfen: Garagen, Stellplätze, Außenanlagen, Erschließung, gemischt genutzte Gebäude.
  • Bei Erwerb: Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude erforderlich.

Weitere Informationen: Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke

Berechnung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage pro Jahr. Sie kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um eine Jahresabschreibung; sie wird im Erstjahr nicht zeitanteilig gekürzt.

Beispiel: Neue Förderperiode ab 2023

Position Wert
Wohnfläche 80 m²
Anschaffungs-/Herstellungskosten 400.000 €
Kosten je m² 5.000 €/m²
Baukostenobergrenze neue Förderperiode 5.200 €/m² – eingehalten
Maximale Bemessungsgrundlage 80 m² × 4.000 € = 320.000 €
Sonderabschreibung pro Jahr 5 % von 320.000 € = 16.000 €
Sonderabschreibung über vier Jahre bis zu 64.000 €
Beispiel-Formel:
80 m² × 4.000 € = 320.000 € Bemessungsgrundlage
320.000 € × 5 % = 16.000 € Sonderabschreibung pro Jahr

Kombination mit linearer oder degressiver Gebäude-AfA

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird zusätzlich zur normalen Gebäude-AfA berücksichtigt. Je nach Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt kommt die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder bei neuen Wohngebäuden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG in Betracht.

AfA-Art Typische Anwendung Hinweis
Lineare Gebäude-AfA Regelmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. Sonder-AfA nach § 7b EStG kommt zusätzlich hinzu.
Degressive Gebäude-AfA Für bestimmte neue Wohngebäude bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Kombination mit § 7b EStG möglich; Bemessungsfolgen sorgfältig berechnen.
Restwert-AfA nach dem Begünstigungszeitraum Nach Ablauf der Sonderabschreibung wird die weitere AfA anhand des Restwerts ermittelt. Sonderabschreibungen mindern den Restwert.
Praxis-Tipp: Bei Neubauten ab 2023 sollte immer geprüft werden, ob lineare AfA, degressive AfA und § 7b-Sonderabschreibung optimal kombiniert werden können. Das kann die Liquidität in den ersten Jahren erheblich beeinflussen.

Wann wird die Sonderabschreibung rückgängig gemacht?

Die Sonderabschreibung ist rückgängig zu machen, wenn zentrale Voraussetzungen nachträglich entfallen. Das kann erhebliche Steuernachzahlungen und Zinsen auslösen.

Rückgängigmachung Typischer Fall
Keine Wohnzweckvermietung Selbstnutzung, gewerbliche Nutzung, Ferienwohnung oder unentgeltliche Überlassung innerhalb der Zehnjahresfrist.
Verkauf ohne steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn Veräußerung innerhalb des Beobachtungszeitraums, wenn der Veräußerungsgewinn nicht steuerpflichtig ist.
Nachträgliches Überschreiten der Baukostenobergrenze Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb der gesetzlichen Beobachtungsfrist führen zur Überschreitung.
Wichtig: Nachträgliche Herstellungskosten können gefährlich sein. Wird durch spätere Kosten die maßgebliche Baukostenobergrenze überschritten, können bereits genutzte Sonderabschreibungen rückwirkend entfallen.

Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist

Ein Verkauf innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist besonders sorgfältig zu prüfen. Wird die begünstigte Wohnung veräußert, sollte vertraglich sichergestellt werden, dass der Erwerber die Wohnzweckvermietung fortführt und die notwendigen Nachweise erbringt.

In der Praxis empfiehlt sich eine Klausel im Kaufvertrag, nach der der Käufer dem Verkäufer steuerliche Nachteile ersetzt, wenn die begünstigte Nutzung nicht fortgeführt wird oder die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden.

Vertragsgestaltung: Bei Verkauf begünstigter Wohnungen sollten Vermietungspflicht, Nachweispflichten, Informationspflichten und Ersatz von Steuerschäden ausdrücklich geregelt werden.

Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand?

Gerade bei Aus- und Umbauten in bestehenden Gebäuden ist die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten entscheidend. Für § 7b EStG sind nur begünstigte Anschaffungs- oder Herstellungskosten relevant.

Aufwand Steuerliche Einordnung Bedeutung für § 7b EStG
Reparaturen und Instandhaltung Regelmäßig sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand. Nicht Teil der Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA.
Dachgeschossausbau zur neuen Wohnung Herstellungskosten. Kann begünstigt sein, wenn neue Wohnung entsteht.
Anbau oder Aufstockung Herstellungskosten. Kann begünstigt sein, soweit neue Mietwohnung entsteht.
Modernisierung vorhandener Wohnung Je nach Umfang Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten. Keine Förderung, wenn kein neuer Wohnraum geschaffen wird.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten Aktivierungspflichtig bei Überschreiten der 15-%-Grenze innerhalb von drei Jahren. Kann Baukostenobergrenze und AfA-Bemessung beeinflussen.

Anschaffungsnaher Aufwand

Werden innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann anschaffungsnaher Herstellungsaufwand vorliegen. Dann sind die Kosten nicht sofort abziehbar, sondern erhöhen die Anschaffungskosten des Gebäudes. Für § 7b EStG kann dies die Baukostenobergrenze beeinflussen.

Nachweise und Checkliste für das Finanzamt

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sollten die Unterlagen von Anfang an vollständig gesammelt werden. Die Finanzverwaltung stellt hierzu Checklisten und Arbeitshilfen bereit.

Technische und baurechtliche Nachweise

  • Bauantrag oder Bauanzeige mit Datum
  • Baugenehmigung und Fertigstellungsnachweis
  • Wohnflächenberechnung
  • Pläne und Baubeschreibung
  • QNG-Nachweis bei neuer Förderperiode
  • Nachweis Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse

Steuerliche Nachweise

  • Aufstellung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Kaufpreisaufteilung bei Erwerb
  • Zuordnung begünstigter und nicht begünstigter Flächen
  • Mietverträge und Vermietungsnachweise
  • Nachweise zur entgeltlichen Wohnzweckvermietung
  • Dokumentation nachträglicher Kosten

Checkliste: § 7b EStG vor Inanspruchnahme prüfen

  1. Bauantrag oder Bauanzeige zeitlich dem richtigen Förderzeitraum zuordnen.
  2. Prüfen, ob wirklich eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung entsteht.
  3. Wohnungsbegriff, Mindestgröße und Nebenräume dokumentieren.
  4. Anschaffungs- oder Herstellungskosten vollständig erfassen.
  5. Grund und Boden sowie nicht begünstigte Kosten herausrechnen.
  6. Baukostenobergrenze von 3.000 €/m² oder 5.200 €/m² prüfen.
  7. Bemessungsgrundlage von 2.000 €/m² oder 4.000 €/m² berechnen.
  8. Bei neuer Förderperiode EH40, Nachhaltigkeits-Klasse und QNG-Nachweis sichern.
  9. Entgeltliche Wohnzweckvermietung für zehn Jahre überwachen.
  10. Ferienwohnung, Boarding House oder kurzfristige Beherbergung ausschließen.
  11. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb der Beobachtungsfrist überwachen.
  12. Bei Verkauf vertragliche Nachweis- und Ersatzregelungen aufnehmen.
  13. Lineare oder degressive AfA sowie Restwert-AfA korrekt berechnen.

Häufige Fragen zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?

Die Sonderabschreibung beträgt bis zu jährlich 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Sie kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren genutzt werden.

Welche Baukostenobergrenzen gelten aktuell?

Für Bauanträge oder Bauanzeigen vom 01.09.2018 bis 31.12.2021 gilt eine Baukostenobergrenze von 3.000 € je m² Wohnfläche. Für Bauanträge oder Bauanzeigen vom 01.01.2023 bis 30.09.2029 gilt eine Baukostenobergrenze von 5.200 € je m² Wohnfläche.

Welche Bemessungsgrundlage gilt für die Sonder-AfA?

In der alten Förderperiode beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 2.000 € je m² Wohnfläche. In der neuen Förderperiode beträgt sie 4.000 € je m² Wohnfläche.

Gilt § 7b EStG auch für Bauanträge aus dem Jahr 2022?

Für Bauanträge oder Bauanzeigen im Jahr 2022 besteht grundsätzlich keine Begünstigung nach den derzeitigen Förderzeiträumen des § 7b EStG.

Was bedeutet Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse?

Für die neue Förderperiode muss die Wohnung in einem Gebäude liegen, das die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Der Nachweis erfolgt über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.

Kann ich § 7b EStG zusätzlich zur normalen AfA nutzen?

Ja. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA gewährt. Je nach Fall kann sie auch neben der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG relevant sein.

Ist eine Ferienwohnung nach § 7b EStG begünstigt?

Nein. Wohnungen, die nur zur vorübergehenden Beherbergung genutzt werden, sind regelmäßig nicht begünstigt. Erforderlich ist eine entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken.

Was passiert bei Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren?

Wird die Wohnung innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen, kann die Sonderabschreibung rückgängig gemacht werden.

Kann die Sonderabschreibung bei Verkauf erhalten bleiben?

Ein Verkauf ist sorgfältig zu prüfen. In der Praxis sollte vertraglich sichergestellt werden, dass der Erwerber die Wohnzweckvermietung fortführt und die erforderlichen Nachweise liefert.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG hängt von Bauantrag, Bauanzeige, Wohnfläche, Baukosten, Energie-/Nachhaltigkeitsstandard, Vermietung, Nachweisen und späteren Nutzungsänderungen ab.


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