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Erbschaftsteuerreform 2026: Was gilt bei Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Immobilien und Schenkungen?

Die Erbschaftsteuerreform hat das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundlegend verändert. Ausgangspunkt waren mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zur ungleichen Bewertung verschiedener Vermögensarten und zur weitgehenden Verschonung von Betriebsvermögen. Heute ist die Erbschaftsteuer vor allem durch Bewertung zum gemeinen Wert, persönliche Freibeträge, Steuerklassen, Immobilienbewertung und komplexe Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen geprägt.

Für Erben, Beschenkte, Unternehmerfamilien und Immobilienbesitzer ist deshalb entscheidend, frühzeitig zu prüfen, welche Vermögenswerte übertragen werden, welche Freibeträge genutzt werden können, ob Betriebsvermögen begünstigt ist und welche Behaltens-, Lohnsummen- und Verwaltungsvermögensregeln eingehalten werden müssen.

Kurzüberblick 2026: Die persönliche Erbschaftsteuerbelastung hängt von Verwandtschaftsgrad, Steuerklasse, Freibetrag, Wert des Erwerbs und Art des Vermögens ab. Unternehmensvermögen kann weiterhin begünstigt übertragen werden, aber nur bei Einhaltung strenger Voraussetzungen. Große Erwerbe ab 26 Mio. Euro unterliegen zusätzlich dem Abschmelzmodell oder der Verschonungsbedarfsprüfung.

Erbschaftsteuerrechner: Steuerbelastung schnell berechnen

Mit dem Erbschaftsteuerrechner können Sie überschlägig berechnen, welche Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer bei einem Erwerb anfällt. Geben Sie dazu den Wert des übertragenen Vermögens, das Verwandtschaftsverhältnis und mögliche Freibeträge ein.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro
Praxis-Hinweis: Der Rechner bietet eine erste Orientierung. Bei Immobilien, Betriebsvermögen, Auslandsvermögen, Nießbrauch, Familiengesellschaften oder mehreren Vorschenkungen innerhalb von zehn Jahren ist eine individuelle Berechnung erforderlich.

Infografik: Erbschaftsteuerreform in 6 Schritten verstehen

1. Vermögen bewerten Immobilien, Betriebsvermögen, Kapitalvermögen, Beteiligungen und Schulden nach Bewertungsrecht erfassen.
2. Freibetrag nutzen Persönlichen Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad und frühere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren prüfen.
3. Steuerklasse bestimmen Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Lebensgefährten und Dritte werden unterschiedlich besteuert.
4. Betriebsvermögen prüfen Begünstigtes Vermögen, Verwaltungsvermögen, Lohnsumme und Behaltensfrist ermitteln.
5. Gestaltung wählen Schenkung, Nießbrauch, Familienpool, Testament, Unternehmensnachfolge oder Stundung prüfen.
6. Fristen überwachen Anzeige, Steuererklärung, Behaltensfristen, Lohnsummenfrist und Nachversteuerungsrisiken beachten.

Warum wurde die Erbschaftsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mit Beschluss vom 07.11.2006 entschieden, dass die damalige Erbschaftsteuer wegen einer ungleichen Bewertung verschiedener Vermögensarten mit dem Gleichheitssatz unvereinbar war. Problematisch war insbesondere, dass Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen gegenüber anderem Vermögen unterschiedlich bewertet wurden.

Der Gesetzgeber reagierte mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2008, das zum 01.01.2009 in Kraft trat. Seither wird Vermögen stärker am gemeinen Wert beziehungsweise Verkehrswert orientiert bewertet.

Mit Urteil vom 17.12.2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht außerdem Teile der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen für verfassungswidrig. Die Begünstigung von Unternehmensvermögen wurde nicht vollständig verworfen, aber der Gesetzgeber musste sie stärker an Bedürftigkeit, Arbeitsplatzerhalt, Verwaltungsvermögen und Großvermögen ausrichten.

Wichtig: Die Erbschaftsteuerreform ist kein einmaliges Ereignis. Seit 2009 wurde das Erbschaftsteuerrecht mehrfach angepasst. Besonders die Unternehmensnachfolge bleibt ein dynamischer und prüfungsintensiver Bereich.

Überblick: Was gilt heute bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erfassen unentgeltliche Vermögensübertragungen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Bereicherung des Erwerbers nach Abzug von Steuerbefreiungen, Nachlassverbindlichkeiten, Freibeträgen und sonstigen Abzügen.

Vereinfachtes Schema:
Wert des Erwerbs
− Schulden und Nachlassverbindlichkeiten
− sachliche Steuerbefreiungen
− persönliche Freibeträge
= steuerpflichtiger Erwerb
Thema Aktuelle Bedeutung
Bewertung Grundsätzlich Ansatz mit dem gemeinen Wert beziehungsweise nach den Regeln des Bewertungsgesetzes.
Freibeträge Abhängig vom persönlichen Verhältnis zwischen Erwerber und Erblasser oder Schenker.
Steuerklasse Bestimmt zusammen mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs den Steuersatz.
Betriebsvermögen Begünstigungen möglich, aber nur bei Einhaltung komplexer Voraussetzungen.
Vorschenkungen Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.
Immobilien Bewertung nach Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts möglich.

Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze

Die persönlichen Freibeträge sind einer der wichtigsten Hebel der Nachfolgeplanung. Sie können bei Schenkungen grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dadurch lassen sich größere Vermögen schrittweise und planvoll übertragen.

Erwerber Persönlicher Freibetrag Steuerklasse
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 500.000 € I
Kinder und Stiefkinder 400.000 € I
Enkel, wenn das Kind des Erblassers bereits verstorben ist 400.000 € I
Enkel 200.000 € I
Eltern und Voreltern im Erbfall 100.000 € I
Übrige Erwerber 20.000 € II oder III

Die Steuersätze steigen mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und unterscheiden sich nach Steuerklassen. Steuerklasse I ist für nahe Angehörige am günstigsten. Steuerklasse II und III führen deutlich schneller zu höheren Belastungen.

Praxis-Tipp: Bei Lebensgefährten ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft beträgt der Freibetrag regelmäßig nur 20.000 €. Hier sollten Testament, Vermächtnis, Lebensversicherung, Schenkung und Immobilienstruktur besonders sorgfältig geplant werden.

Betriebsvermögen: Regelverschonung und Optionsverschonung

Für begünstigtes Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften können Steuerbefreiungen nach §§ 13a und 13b ErbStG in Betracht kommen. Ziel ist es, Unternehmensnachfolgen steuerlich zu erleichtern und Arbeitsplätze zu sichern.

Modell Steuerbefreiung Behaltensfrist Lohnsumme
Regelverschonung 85 % des begünstigten Vermögens 5 Jahre Grundsätzlich 400 % der Ausgangslohnsumme, mit Erleichterungen für kleinere Betriebe.
Optionsverschonung 100 % des begünstigten Vermögens 7 Jahre Grundsätzlich 700 % der Ausgangslohnsumme, mit erhöhten Anforderungen.
Achtung: Die Verschonung wird nicht automatisch endgültig gewährt. Verstöße gegen Behaltensfristen, Lohnsummenregeln oder Verwaltungsvermögensgrenzen können zur anteiligen oder vollständigen Nachversteuerung führen.

Lohnsummenregelung und Behaltensfristen

Die Lohnsummenregelung soll sicherstellen, dass steuerlich verschontes Betriebsvermögen nicht ohne Rücksicht auf Beschäftigung und Unternehmensfortführung übertragen wird. Kleinstbetriebe werden von der Lohnsummenprüfung entlastet.

Beschäftigte Regelverschonung: Mindestlohnsumme in 5 Jahren Optionsverschonung: Mindestlohnsumme in 7 Jahren
0 bis 5 Beschäftigte Keine Lohnsummenprüfung Keine Lohnsummenprüfung
6 bis 10 Beschäftigte 250 % 500 %
11 bis 15 Beschäftigte 300 % 565 %
Mehr als 15 Beschäftigte 400 % 700 %

Zusätzlich müssen die Behaltensfristen eingehalten werden. Bei der Regelverschonung beträgt die Behaltensfrist fünf Jahre, bei der Optionsverschonung sieben Jahre. Schädlich können insbesondere Veräußerung, Aufgabe, Überentnahmen oder bestimmte Umstrukturierungen sein.

Verwaltungsvermögen, Finanzmittel und 90-%-Test

Ein Kernpunkt der Reform ist die Abgrenzung zwischen produktivem Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen. Verwaltungsvermögen ist grundsätzlich nicht begünstigt. Dazu können beispielsweise vermietete Grundstücke, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Oldtimer, Yachten, Finanzmittel und vergleichbare Vermögenswerte gehören, soweit keine Ausnahmen greifen.

Regelung Wirkung
90-%-Test Ist das Verwaltungsvermögen zu hoch, kann die Begünstigung insgesamt ausgeschlossen sein.
10-%-unschädliches Verwaltungsvermögen Ein begrenzter Anteil kann wie begünstigtes Vermögen behandelt werden.
Finanzmitteltest Geld, Forderungen und andere Finanzmittel werden gesondert geprüft; ein Teil kann zur Sicherung der Liquidität unschädlich sein.
Junges Verwaltungsvermögen Kurz vor der Übertragung eingebrachtes Verwaltungsvermögen ist besonders kritisch.
Schuldenverrechnung Mit Verwaltungsvermögen zusammenhängende Schulden können bei der Nettoermittlung relevant sein.
Praxis-Tipp: Vor einer Unternehmensnachfolge sollte das Verwaltungsvermögen aktiv bereinigt werden. Dabei sind Fristen, junge Finanzmittel, Reinvestitionsmöglichkeiten, Schuldenzuordnung und betriebliche Liquiditätsreserve sorgfältig zu dokumentieren.

Großerwerbe ab 26 Mio. Euro: Abschmelzmodell oder Bedürfnisprüfung

Bei begünstigtem Vermögen von mehr als 26 Mio. Euro pro Erwerber gelten Sonderregeln. Der Erwerber kann grundsätzlich zwischen dem Abschmelzmodell und der Verschonungsbedarfsprüfung wählen.

Modell Grundprinzip Praxisfolge
Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG Der Verschonungsabschlag verringert sich je volle 750.000 € oberhalb von 26 Mio. € um einen Prozentpunkt. Bei sehr großen Erwerben läuft der Verschonungsabschlag schrittweise aus.
Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Die Steuer kann auf Antrag erlassen werden, soweit der Erwerber sie nicht aus verfügbarem Vermögen begleichen kann. Erwerber muss seine Vermögenslage offenlegen; verfügbares Privatvermögen wird einbezogen.
Familienunternehmen Zusätzliche Vorwegabschläge können die Schwellenprüfung beeinflussen. Satzung, Gesellschaftsvertrag und langfristige Bindungen müssen stimmen.
Wichtig: Die Verschonungsbedarfsprüfung ist kein automatischer Steuererlass. Sie setzt einen Antrag, umfangreiche Offenlegung und eine detaillierte Liquiditäts- und Vermögensprüfung voraus.

Familienunternehmen und Vorwegabschlag bis 30 %

Für bestimmte Familienunternehmen kann vor Anwendung der Verschonungsregeln ein zusätzlicher Abschlag von bis zu 30 % berücksichtigt werden. Voraussetzung sind gesellschaftsvertragliche Beschränkungen, die die freie Verfügung über Anteile, Ausschüttungen und Abfindungen begrenzen.

Die Beschränkungen müssen grundsätzlich bereits vor dem Erbfall oder der Schenkung bestanden haben und über einen langen Zeitraum danach eingehalten werden. Wird gegen die Voraussetzungen verstoßen, kann der Abschlag rückwirkend entfallen.

Prüffeld Was ist zu dokumentieren?
Entnahme- und Ausschüttungsbeschränkung Gesellschaftsvertragliche Begrenzung der Gewinnentnahme.
Verfügungsbeschränkung Beschränkung der Anteilsübertragung auf Mitgesellschafter, Angehörige oder bestimmte Erwerbergruppen.
Abfindungsbeschränkung Abfindung unter gemeinem Wert bei Ausscheiden.
Fristen Regelungen müssen rechtzeitig vorliegen und langfristig nach dem Erwerb eingehalten werden.

Unternehmensbewertung und Kapitalisierungsfaktor

Für nicht börsennotierte Unternehmen wird der gemeine Wert häufig nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder durch ein geeignetes Gutachten ermittelt. Beim vereinfachten Ertragswertverfahren spielt der Kapitalisierungsfaktor eine zentrale Rolle.

Der gesetzliche Kapitalisierungsfaktor beträgt derzeit 13,75. Der frühere Hinweis auf einen Korridor von 10 bis 12,5 ist daher für die aktuelle Darstellung zu aktualisieren.

Bewertungsmethode Typische Anwendung
Vereinfachtes Ertragswertverfahren Standardisierte Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsgesetz.
Individuelles Bewertungsgutachten Sinnvoll bei besonderen Risiken, Sondereffekten, niedrigen Erträgen oder nicht repräsentativen Vergangenheitswerten.
Börsenkurs / Verkäufe unter fremden Dritten Kann bei Anteilen an Kapitalgesellschaften maßgeblich sein.
Substanzwert Regelmäßig als Mindestwert zu beachten.
Praxis-Tipp: Bei Unternehmen mit stark schwankenden Gewinnen, hohen stillen Reserven, Immobilienvermögen, Krisenjahren oder besonderen Branchenrisiken sollte geprüft werden, ob ein individuelles Gutachten günstiger und belastbarer ist als das vereinfachte Verfahren.

Immobilien und Grundbesitzbewertung

Immobilien werden für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den Regeln des Bewertungsgesetzes bewertet. Je nach Immobilienart kommen Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren in Betracht.

Immobilienart Typisches Bewertungsverfahren Hinweis
Eigentumswohnung / Einfamilienhaus Vergleichswertverfahren, wenn ausreichende Vergleichswerte vorliegen. Regionale Immobilienpreise wirken sich stark aus.
Vermietete Immobilie Ertragswertverfahren. Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer wichtig.
Spezialimmobilie Sachwertverfahren oder Gutachten. Besonderheiten des Einzelfalls prüfen.
Familienheim Steuerbefreiung möglich. Eigennutzung und Behaltensvoraussetzungen beachten.

Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann durch ein qualifiziertes Gutachten oder durch einen tatsächlichen Verkaufspreis in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag relevant sein.

Weitere Informationen: Grundbesitzbewertung und Erbschaftsteuer berechnen.

Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschaft und Schenkung

Die Erbschaftsteuerreform hat die Nachfolgeplanung nicht einfacher gemacht. Gerade deshalb lohnt sich eine frühzeitige Gestaltung. Ziel ist nicht nur Steuerersparnis, sondern auch Liquiditätssicherung, Streitvermeidung, Unternehmensfortführung und klare Vermögensnachfolge.

Private Vermögen

  • Freibeträge alle zehn Jahre nutzen,
  • Schenkungen mit Nießbrauch gestalten,
  • Familienheimregelung prüfen,
  • Testament und Vermächtnisse abstimmen,
  • Pflichtteilsrisiken berücksichtigen.

Immobilienvermögen

  • Bewertung frühzeitig simulieren,
  • Nießbrauch oder Wohnrecht prüfen,
  • Familienpool oder vermögensverwaltende Gesellschaft erwägen,
  • Darlehen und Schulden zuordnen,
  • Gutachten bei überhöhten Steuerwerten prüfen.

Betriebsvermögen

  • Verwaltungsvermögen bereinigen,
  • Lohnsummenplanung erstellen,
  • Behaltensfristen überwachen,
  • Gesellschaftsvertrag anpassen,
  • Liquidität für Steuerzahlungen sichern.

Nettoprinzip und Schuldenverrechnung beim Verwaltungsvermögen

Bei der Ermittlung des Verwaltungsvermögens können Schulden, die wirtschaftlich mit Verwaltungsvermögen zusammenhängen, relevant sein. Dadurch kann nicht nur der Bruttowert, sondern auch die Finanzierung des Verwaltungsvermögens entscheidend sein.

Achtung Gestaltungsmissbrauch: Reine Umstrukturierungen kurz vor dem Erbfall oder der Schenkung können wegen jungen Verwaltungsvermögens, junger Finanzmittel oder fehlender Nachhaltigkeit steuerlich scheitern.

Bedarfsbewertung und Grundbesitzbewertung

Die Grundbesitzbewertung bleibt ein zentraler Streitpunkt der Erbschaftsteuer. Der steuerliche Grundbesitzwert kann erheblich von subjektiven Kaufpreisvorstellungen abweichen. Maßgeblich ist der Wert am Bewertungsstichtag.

Bei Zweifelsfragen zur Grundbesitzbewertung sollten Bodenrichtwert, Vergleichsfälle, tatsächliche Mieten, Restnutzungsdauer, Modernisierungen, Baumängel, Denkmalschutz, Belastungen und ein möglicher Verkehrswertnachweis geprüft werden.

Stundung der Erbschaftsteuer

Gerade bei Immobilien und Betriebsvermögen kann die Erbschaftsteuer zu Liquiditätsproblemen führen, weil Steuer anfällt, ohne dass liquide Mittel vorhanden sind. Das Erbschaftsteuerrecht sieht deshalb in bestimmten Fällen Stundungsmöglichkeiten vor.

Eine Stundung ist insbesondere relevant, wenn die sofortige Zahlung die Unternehmensfortführung gefährden würde oder wenn geerbte Immobilien nicht kurzfristig verwertet werden können.

Weitere Informationen: Stundung beim Finanzamt beantragen.

Downloads und Arbeitshilfen

Checkliste zur Erbschaftsteuerreform

  1. Welche Vermögenswerte werden übertragen: Geld, Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen oder Auslandsvermögen?
  2. Wer ist Erwerber und welche Steuerklasse gilt?
  3. Welcher persönliche Freibetrag ist verfügbar?
  4. Gab es frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren?
  5. Ist Betriebsvermögen begünstigungsfähig?
  6. Wie hoch ist das Verwaltungsvermögen?
  7. Greift der 90-%-Test?
  8. Sind junge Finanzmittel oder junges Verwaltungsvermögen vorhanden?
  9. Welche Verschonung ist günstiger: Regelverschonung oder Optionsverschonung?
  10. Werden Lohnsummen- und Behaltensfristen eingehalten?
  11. Liegt ein Großerwerb über 26 Mio. Euro vor?
  12. Soll das Abschmelzmodell oder die Verschonungsbedarfsprüfung gewählt werden?
  13. Ist ein Vorwegabschlag für Familienunternehmen möglich?
  14. Ist die Unternehmensbewertung realistisch oder ist ein Gutachten sinnvoll?
  15. Bei Immobilien: Ist ein niedrigerer gemeiner Wert nachweisbar?
  16. Ist Liquidität für die Steuerzahlung vorhanden?
  17. Sind Testament, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Nachfolgeplanung aufeinander abgestimmt?

Beratung zur Erbschaftsteuerreform und Nachfolgeplanung

Die Erbschaftsteuerreform hat die steuerliche Nachfolgeplanung deutlich komplexer gemacht. Das betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch Familienunternehmen, Immobilienbesitzer, GmbH-Gesellschafter, vermögende Privatpersonen und Familien mit mehreren Erben.

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, der Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen, der Nutzung von Freibeträgen, der Gestaltung von Schenkungen, Nießbrauch, Familienpool, Testament, Unternehmensnachfolge und der steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung.

FAQ zur Erbschaftsteuerreform

Was war der Anlass der Erbschaftsteuerreform?

Anlass waren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Beanstandet wurden insbesondere ungleiche Bewertungen verschiedener Vermögensarten und später die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen ohne ausreichende Bedürfnisprüfung.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €, Enkel je nach Fall 200.000 € oder 400.000 €. Für viele andere Erwerber beträgt der Freibetrag 20.000 €.

Was ist die Regelverschonung bei Betriebsvermögen?

Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn insbesondere die Behaltensfrist und gegebenenfalls die Lohnsummenregelung eingehalten werden.

Was ist die Optionsverschonung?

Die Optionsverschonung kann zu einer vollständigen Steuerbefreiung von 100 % führen. Dafür gelten strengere Voraussetzungen, insbesondere eine längere Behaltensfrist, höhere Lohnsummenanforderungen und strengere Anforderungen an das Verwaltungsvermögen.

Wann greift die Lohnsummenregelung?

Die Lohnsummenregelung greift grundsätzlich bei Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten. Je nach Beschäftigtenzahl gelten gestaffelte Mindestlohnsummen für Regelverschonung und Optionsverschonung.

Was ist Verwaltungsvermögen?

Verwaltungsvermögen sind Vermögensgegenstände, die nicht oder nur eingeschränkt dem produktiven Unternehmenszweck dienen, zum Beispiel bestimmte vermietete Grundstücke, Wertpapiere, Finanzmittel oder Luxusgegenstände. Verwaltungsvermögen ist regelmäßig nicht begünstigt.

Was passiert bei einem Erwerb von mehr als 26 Mio. Euro Betriebsvermögen?

Bei Großerwerben über 26 Mio. Euro kommen besondere Regeln in Betracht. Der Erwerber kann grundsätzlich das Abschmelzmodell oder die Verschonungsbedarfsprüfung beantragen.

Was ist der Vorwegabschlag für Familienunternehmen?

Für bestimmte Familienunternehmen kann ein zusätzlicher Abschlag von bis zu 30 % in Betracht kommen, wenn Gesellschaftsvertrag oder Satzung langfristige Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen enthalten.

Wie werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer bewertet?

Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz bewertet. Je nach Objektart kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in Betracht. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann unter bestimmten Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Wie kann man Erbschaftsteuer vermeiden oder reduzieren?

Steuerlich zulässige Gestaltungen sind insbesondere frühzeitige Schenkungen unter Nutzung der Zehnjahresfrist, Nießbrauch, Familienpool, Unternehmensnachfolgeplanung, Ehegattenmodelle, Testamentgestaltung und die Optimierung von Betriebsvermögen.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die erbschaftsteuerliche Behandlung hängt von Verwandtschaftsverhältnis, Vermögensart, Bewertung, Freibeträgen, Vorschenkungen, Betriebsvermögen, Verwaltungsvermögen, Behaltensfristen, Lohnsummen und der konkreten Nachfolgegestaltung ab.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Erbschaftsteuerreform

ErbStH E.37

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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