Steuernummer

Wo finde ich meine Steuernummer und wie beantrage ich eine Steuernummer?.



Steuernummer

Was ist eine Steuernummer und wofür?

Die Steuernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige in Deutschland vom Finanzamt erhält. Die Steuernummer dient der Zuordnung von Steuererklärungen, Steuerbescheiden und anderen steuerlichen Vorgängen. Die Steuernummer besteht aus bis zu 13 Ziffern und ist in der Regel auf dem Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung zu finden.

Die Finanzverwaltung erteilt eine Vielzahl unterschiedlicher Steuernummern. Diese helfen dem Finanzamt, Ihr Anliegen richtig zuzuordnen. Ihre Steuernummer ist abhängig von Ihrem zuständigen Finanzamt, Ihrem Namen, Ihrem Familienstand und Ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie erhalten z.B. eine neue Steuernummer, wenn Sie erstmals gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der Steueridentifikationsnummer, die seit 2008 an alle Bürgerinnen und Bürger vergeben wird. Die Steueridentifikationsnummer ist eine lebenslange und bundeseinheitliche Nummer, die unabhängig vom Wohnort oder dem zuständigen Finanzamt gilt. Die Steueridentifikationsnummer hat elf Ziffern und wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.

Die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer haben unterschiedliche Funktionen: Die Steuernummer wird für die Abwicklung der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und anderer Steuerarten verwendet. Die Steueridentifikationsnummer wird für die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Bürgern sowie für den automatisierten Datenabgleich genutzt. Beide Nummern müssen bei der Abgabe der Steuererklärung angegeben werden.

Die Steuernummer kann sich ändern, wenn man umzieht oder das Finanzamt wechselt. Die Steueridentifikationsnummer bleibt hingegen immer gleich. Wenn man seine Steuernummer oder seine Steueridentifikationsnummer nicht kennt oder verloren hat, kann man diese beim zuständigen Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.



Steuernummer privat

Als Privatperson erhalten Sie eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und eine Steuernummer.

  • Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ist eine bundeseinheitliche elfstellige Nummer, die Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einmalig erteilt.
  • Die Steuernummer erteilt Ihnen Ihr Finanzamt, sobald Sie Ihre erste Einkommensteuererklärung abgeben oder dem Finanzamt die Aufnahme eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzeigen.

Geben Sie erstmals eine Einkommensteuererklärung ab, erhalten Sie eine Steuernummer von Ihrem Finanzamt. Bei Einkünften aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit gelten Besonderheiten (siehe nachfolgend Steuernummer + Unternehmer).

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Steuernummer Unternehmer

Unter welcher Steuernummer Sie Ihre gewerblichen oder selbstständigen Einkünfte erfassen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Einzel- oder Zusammenveranlagung wählen. Ihre Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit werden in der Regel unter Ihrer persönlichen Steuernummer erfasst.

Als Unternehmer können Sie neben Ihrer persönlichen Steuernummer verschiedene weitere Steuernummern haben:

  • Auf Antrag erhalten Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) . Diese dient der eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU und ermöglicht Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen EU-Ländern.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen eine Steuernummer, um ihre lohnsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Die lohnsteuerliche Steuernummer müssen Sie bei Ihrem Betriebsstättenfinanzamt beantragen. In der Regel ist die lohnsteuerliche Steuernummer identisch mit Ihrer normalen Steuernummer.

Benötigen Sie eine Steuernummer für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit, füllen Sie bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.


Für jede weitere gewerbliche oder selbständige Tätigkeit wird Ihnen eine weitere Steuernummer zugeteilt. Unter dieser Steuernummer reichen Sie Ihre Gewinnermittlung und ggf. eine Gewerbesteuererklärung für diese Tätigkeit ein.

Bitte beachten Sie:Für Ihre gesamten gewerblichen und/oder selbständigen Tätigkeiten geben Sie nur eine Umsatzsteuererklärung ab. Dort erklären Sie alle Umsätze aus Ihren gesamten gewerblichen und/oder selbständigen Tätigkeiten.

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Wo finde ich meine Steuernummer?

Sie finden Ihre Steuernummer auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Bitte beachten Sie: Haben Sie Ihre Steuernummer nicht gefunden, können Sie sie schriftlich bei Ihrem Finanzamt anfragen. Eine telefonische Auskunft ist aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich.

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Steuernummer + Steuererklärung

Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung auch dann ausfüllen und elektronisch übermitteln, wenn Sie bisher noch keine Steuernummer haben oder eine neue Steuernummer benötigen, z.B. wegen eines Umzugs in den Bereich eines anderen Finanzamts. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin per Brief oder mit dem Steuerbescheid Ihre (neue) Steuernummer mit.

In ELSTER wählen Sie hierzu im Abschnitt Steuernummer die Option >>neue Steuernummer beantragen<<aus und geben das Bundesland sowie das für Sie zuständige Finanzamt an.

Bitte nennen Sie zusätzlich im Hauptvordruck unter Bei >>Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt<< Ihr bisher zuständiges Finanzamt und die dazugehörige Steuernummer. Anschließend können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

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Steuernummer + Zuständigkeit Finanzamt

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Steuernummer ergeben sich aus den Zuständigkeiten der Finanzbehörden. Das örtlich zuständige Finanzamt ist für die Erteilung der Steuernummer zuständig, während das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausschließlich für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verantwortlich ist. Die Steuernummer dient als Ordnungskennzeichen der Finanzbehörde und ist für die steuerliche Erfassung eines Unternehmens notwendig. Sie kommt insbesondere bei der Ausstellung von Rechnungen zum Tragen, da sie ein unverzichtbares Rechnungsmerkmal darstellt (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG).

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Probleme mit der Steuernummer

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Steuernummer haben, sei es eine Diskrepanz, ein Fehler in offiziellen Dokumenten oder Unklarheiten bezüglich der richtigen Nummer für bestimmte Steuerarten, ist es wichtig, schnell und systematisch zu handeln, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Probleme mit Ihrer Steuernummer zu lösen:

1. Problem Identifizieren

Zuerst sollten Sie das genaue Problem mit der Steuernummer identifizieren. Handelt es sich um einen Schreibfehler in einem Dokument vom Finanzamt, eine Verwechslung der Steuernummern oder haben Sie vielleicht eine neue Steuernummer erhalten, die Sie noch nicht verstanden haben?

2. Eigene Unterlagen Überprüfen

Bevor Sie Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, sollten Sie Ihre eigenen Unterlagen überprüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Steuernummer in Ihren Anträgen, Erklärungen und anderen Dokumenten verwendet haben. Vergleichen Sie diese mit den Nummern, die in den offiziellen Dokumenten des Finanzamts angegeben sind.

3. Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt

Wenn Unklarheiten oder offensichtliche Fehler vorliegen, kontaktieren Sie das Finanzamt so schnell wie möglich. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder durch persönliches Erscheinen geschehen. Halten Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bereit, um Ihre Situation klar darzulegen.

4. Schriftliche Korrespondenz

Für die meisten Angelegenheiten, insbesondere wenn es um offizielle Korrekturen geht, ist eine schriftliche Korrespondenz erforderlich. Senden Sie einen Brief oder eine E-Mail an das Finanzamt, in dem Sie das Problem schildern und um Klärung oder Korrektur bitten. Bewahren Sie eine Kopie dieses Schreibens für Ihre Unterlagen auf.

5. Folgeanfragen

Wenn Sie nach angemessener Zeit keine Antwort erhalten oder die Antwort nicht zufriedenstellend ist, sollten Sie nachfassen. Es ist wichtig, hartnäckig zu bleiben, um sicherzustellen, dass Ihr Anliegen bearbeitet wird.

6. Beratung durch einen Steuerberater

In komplexen Fällen oder wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, kann die Beratung durch einen Steuerberater sehr hilfreich sein. Ein Steuerberater kann Ihnen nicht nur bei der Kommunikation mit dem Finanzamt helfen, sondern auch sicherstellen, dass alle Ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt gehandhabt werden.

7. Dokumentation aller Schritte

Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schritte, die Sie unternehmen, einschließlich Telefonate, gesendete und empfangene Briefe sowie E-Mails. Diese Dokumentation kann wichtig sein, falls es zu Missverständnissen kommt oder Ihr Fall eskaliert.

8. Überprüfung nach Erhalt der Korrektur

Sobald Sie eine Antwort oder eine korrigierte Dokumentation vom Finanzamt erhalten, überprüfen Sie diese sorgfältig, um sicherzustellen, dass das Problem vollständig und korrekt gelöst wurde.

Fazit

Probleme mit der Steuernummer können verwirrend und frustrierend sein, aber durch systematisches Vorgehen und die Nutzung verfügbarer Ressourcen können sie in den meisten Fällen erfolgreich gelöst werden. Wichtig ist, aktiv zu bleiben und die Angelegenheit nicht zu ignorieren, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

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Steuernummer + Zuständigkeit Finanzamt

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss gemäß § 14 Abs. 4 UStG bestimmte Angaben enthalten, darunter den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung und die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der erbrachten Leistung. Eine wichtige Angabe ist auch die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.



Wenn eine Rechnung diese Anforderungen nicht erfüllt, liegen die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG nicht vor, und die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG ist nicht möglich.



Falls eine falsche Steuernummer auf der Rechnung angegeben wurde, kann eine Korrektur vorgenommen werden. Diese Korrektur wirkt auch auf den ursprünglichen Leistungszeitpunkt/Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zurück [12].



Für zukünftig auszustellende Rechnungen muss dann die richtige Steuernummer verwendet werden

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuernummer

EStG 
EStG § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStG § 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern

EStG § 48b Freistellungsbescheinigung

EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStDV 54
UStG 
UStG § 22 Aufzeichnungspflichten

UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

UStG § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt

UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

AO 
AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

UStAE 
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen

UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStAE 18e.1. Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UStAE 27a.1. Antrag auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anlage 6 zu Abschnitt 6a.5

UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen

UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStAE 18e.1. Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UStAE 27a.1. Antrag auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anlage 6 zu Abschnitt 6a.5

UStR 
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStR 182c. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 185. Pflichtangaben in der Rechnung

UStR 188. (Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV))

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 245i. Bestätigung einer ausländischen USt-IdNr.

UStR 282a. Antrag auf Erteilung der USt-IdNr.

AEAO 
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

LStR 
R 41a.2 LStR Abführung der Lohnsteuer


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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