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Steuernummer

Wo finde ich meine Steuernummer und wie beantrage ich eine Steuernummer?.



Steuernummer

Was ist eine Steuernummer und wofür?

Die Steuernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige in Deutschland vom Finanzamt erhält. Die Steuernummer dient der Zuordnung von Steuererklärungen, Steuerbescheiden und anderen steuerlichen Vorgängen. Die Steuernummer besteht aus bis zu 13 Ziffern und ist in der Regel auf dem Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung zu finden.

Die Finanzverwaltung erteilt eine Vielzahl unterschiedlicher Steuernummern. Diese helfen dem Finanzamt, Ihr Anliegen richtig zuzuordnen. Ihre Steuernummer ist abhängig von Ihrem zuständigen Finanzamt, Ihrem Namen, Ihrem Familienstand und Ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie erhalten z.B. eine neue Steuernummer, wenn Sie erstmals gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der Steueridentifikationsnummer, die seit 2008 an alle Bürgerinnen und Bürger vergeben wird. Die Steueridentifikationsnummer ist eine lebenslange und bundeseinheitliche Nummer, die unabhängig vom Wohnort oder dem zuständigen Finanzamt gilt. Die Steueridentifikationsnummer hat elf Ziffern und wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.

Die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer haben unterschiedliche Funktionen: Die Steuernummer wird für die Abwicklung der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und anderer Steuerarten verwendet. Die Steueridentifikationsnummer wird für die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Bürgern sowie für den automatisierten Datenabgleich genutzt. Beide Nummern müssen bei der Abgabe der Steuererklärung angegeben werden.

Die Steuernummer kann sich ändern, wenn man umzieht oder das Finanzamt wechselt. Die Steueridentifikationsnummer bleibt hingegen immer gleich. Wenn man seine Steuernummer oder seine Steueridentifikationsnummer nicht kennt oder verloren hat, kann man diese beim zuständigen Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.



Steuernummer privat

Als Privatperson erhalten Sie eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und eine Steuernummer.

  • Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ist eine bundeseinheitliche elfstellige Nummer, die Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einmalig erteilt.
  • Die Steuernummer erteilt Ihnen Ihr Finanzamt, sobald Sie Ihre erste Einkommensteuererklärung abgeben oder dem Finanzamt die Aufnahme eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzeigen.

Geben Sie erstmals eine Einkommensteuererklärung ab, erhalten Sie eine Steuernummer von Ihrem Finanzamt. Bei Einkünften aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit gelten Besonderheiten (siehe nachfolgend Steuernummer + Unternehmer).

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Steuernummer Unternehmer

Unter welcher Steuernummer Sie Ihre gewerblichen oder selbstständigen Einkünfte erfassen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Einzel- oder Zusammenveranlagung wählen. Ihre Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit werden in der Regel unter Ihrer persönlichen Steuernummer erfasst.

Als Unternehmer können Sie neben Ihrer persönlichen Steuernummer verschiedene weitere Steuernummern haben:

  • Auf Antrag erhalten Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) . Diese dient der eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU und ermöglicht Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen EU-Ländern.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen eine Steuernummer, um ihre lohnsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Die lohnsteuerliche Steuernummer müssen Sie bei Ihrem Betriebsstättenfinanzamt beantragen. In der Regel ist die lohnsteuerliche Steuernummer identisch mit Ihrer normalen Steuernummer.

Benötigen Sie eine Steuernummer für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit, füllen Sie bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.


Für jede weitere gewerbliche oder selbständige Tätigkeit wird Ihnen eine weitere Steuernummer zugeteilt. Unter dieser Steuernummer reichen Sie Ihre Gewinnermittlung und ggf. eine Gewerbesteuererklärung für diese Tätigkeit ein.

Bitte beachten Sie:Für Ihre gesamten gewerblichen und/oder selbständigen Tätigkeiten geben Sie nur eine Umsatzsteuererklärung ab. Dort erklären Sie alle Umsätze aus Ihren gesamten gewerblichen und/oder selbständigen Tätigkeiten.

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Wo finde ich meine Steuernummer?

Sie finden Ihre Steuernummer auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Bitte beachten Sie: Haben Sie Ihre Steuernummer nicht gefunden, können Sie sie schriftlich bei Ihrem Finanzamt anfragen. Eine telefonische Auskunft ist aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich.

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Steuernummer + Steuererklärung

Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung auch dann ausfüllen und elektronisch übermitteln, wenn Sie bisher noch keine Steuernummer haben oder eine neue Steuernummer benötigen, z.B. wegen eines Umzugs in den Bereich eines anderen Finanzamts. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin per Brief oder mit dem Steuerbescheid Ihre (neue) Steuernummer mit.

In ELSTER wählen Sie hierzu im Abschnitt Steuernummer die Option >>neue Steuernummer beantragen<<aus und geben das Bundesland sowie das für Sie zuständige Finanzamt an.

Bitte nennen Sie zusätzlich im Hauptvordruck unter Bei >>Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt<< Ihr bisher zuständiges Finanzamt und die dazugehörige Steuernummer. Anschließend können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuernummer

EStG 
EStG § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStG § 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern

EStG § 48b Freistellungsbescheinigung

EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStDV 54
UStG 
UStG § 22 Aufzeichnungspflichten

UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

UStG § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt

UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

AO 
AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

UStAE 
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen

UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStAE 18e.1. Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UStAE 27a.1. Antrag auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anlage 6 zu Abschnitt 6a.5

UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 14.10. Rechnungserteilung in Einzelfällen

UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStAE 18e.1. Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UStAE 27a.1. Antrag auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anlage 6 zu Abschnitt 6a.5

UStR 
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStR 182c. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 185. Pflichtangaben in der Rechnung

UStR 188. (Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV))

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 245i. Bestätigung einer ausländischen USt-IdNr.

UStR 282a. Antrag auf Erteilung der USt-IdNr.

AEAO 
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

LStR 
R 41a.2 LStR Abführung der Lohnsteuer


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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