Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Kontierungs-ABC: Belege richtig kontieren

Kontierung + Buchhaltung: Liste von Geschäftsvorfällen + Kontierungsnummern - Jetzt das richtige Konto einfach finden + Buchungssatz bilden (Soll + Haben Konto)



Buchhaltung - grundlegende Buchungssätze richtig kontieren

Kontierung als Grundlage der Buchführung

Grundlagen der Buchführung und die spezifischen Herausforderungen bei der Kontierung verschiedener Geschäftsvorfälle. Es wird erklärt, wie Geschäftsvorfälle in der doppelten Buchführung erfasst werden, unterscheidet zwischen Bestands- und Erfolgskonten.

  • Geschäftsvorfälle beeinflussen mindestens zwei Konten in der Bilanz und verändern Vermögenswerte oder Schulden bzw. das Eigenkapital.
  • Bestandskonten erfassen Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden, während Erfolgskonten Aufwendungen und Erträge festhalten, die das Eigenkapital beeinflussen.
  • Der Jahresgewinn oder -verlust wird sowohl in der Bilanz (durch Vermögensvergleich) als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (durch Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag) ermittelt.

Die Kontierung von Belegen ist die Hauptaufgabe in der Buchhaltung. Die Kontierung von Belegen beinhaltet das Zuordnen der Belege zu den richtigen Konten im Buchhaltungssystem. Dies umfasst das Zuweisen von Beträgen zu Konten wie z.B. "Einnahmen", "Ausgaben", "Vorsteuer" usw. Es ist wichtig, dass die Belege korrekt kontiert werden, damit die Finanzen des Unternehmens richtig dargestellt werden und die Besteuerungsgrundlagen korrekt sind.

Definition Kontierung: Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Konten.

Top Kontierung


Kontierung und Buchungssätze


Jede Buchung in der doppelten Buchführung basiert auf einem Buchungssatz. Der Buchungssatz legt fest, welche Beträge auf welche Konten gebucht werden. Ein Buchungssatz besteht aus mindestens einem Soll- und einem Haben-Konto. Die Kontierung entscheidet, welche Konten von einem Geschäftsvorfall betroffen sind.


Die Zeiten, in denen Sie zeitaufwändig nach dem richtigen Konto gesucht haben, sind jetzt vorbei. Unter dem Motto „Buchen statt suchen“ machen wir es Ihnen als Unternehmer/ Buchhalter jetzt einfach: Sie finden mit unserem Kontierungs-ABC blitzschnell das richtige Konto für den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04:

Kontierungs- und Buchungs ABC

Konto suchen für Geschäftsvorfall (z.B. Büro):



Tipp: + Buchaltungssoftware mit vordefinierten Geschäftsvorfällen

Beispiel: Eine Rechnung eines Lieferanten für Waren oder Dienstleistungen, die gekauft wurden, würde dem Konto "Ausgaben" zugeordnet werden. Eine Quittung für eine Zahlung von einem Kunden würde dem Konto "Einnahmen" zugeordnet werden.


Tipps: Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Kontierung optimieren und somit Zeit und Geld sparen sowie Ihre Buchhaltungsqualität verbessern. Wie Sie die Kontierung effizienter gestalten können, indem Sie folgende Schritte beachten:

  • Definieren Sie klare und eindeutige Kontierungsregeln für Ihre Geschäftsvorfälle. Diese sollten schriftlich festgehalten und allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden, die mit der Buchhaltung zu tun haben.
  • Nutzen Sie eine geeignete Softwarelösung, die Ihnen die Kontierung erleichtert. Eine gute Software sollte Ihnen automatische Vorschläge für die Kontierung anbieten, die Sie bei Bedarf anpassen können. Außerdem sollte sie Ihnen eine übersichtliche Darstellung der Konten und ihrer Salden bieten.
  • Prüfen Sie regelmäßig die Kontierung Ihrer Buchungen und korrigieren Sie eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten. Dies können Sie entweder manuell oder mit Hilfe von Prüfprogrammen tun, die Ihnen Ihre Software zur Verfügung stellt.
  • Dokumentieren Sie Ihre Kontierung lückenlos und nachvollziehbar. Dies erleichtert Ihnen nicht nur die spätere Überprüfung, sondern auch die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen und die Kommunikation mit externen Partnern wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.

Die Kontierung von Belegen kann manuell oder automatisch durchgeführt werden. Manuell bedeutet, dass jeder Beleg von einer Person überprüft und zugeordnet wird. Automatisch bedeutet, dass eine Software oder ein Programm verwendet wird, um die Belege automatisch zuzuordnen.

Es ist wichtig, dass die Kontierung von Belegen regelmäßig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Finanzen des Unternehmens aktuell und genau dargestellt werden und dass die Steuerangaben korrekt sind.

Eine weitere wichtige Aufgabe bei der Kontierung von Belegen ist die Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bevor Belege kontiert werden, müssen sie sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorhanden sind und dass die Angaben korrekt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der Daten wie z.B. Datum, Betrag, Empfänger, Rechnungsnummer.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überprüfung auf Plausibilität. Wenn die Belege nicht plausible sind, z.B. wenn die Ausgaben zu hoch sind, müssen sie genauer untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind.

Es ist auch wichtig, dass Belege ordnungsgemäß archiviert werden. Dies bedeutet, dass sie sicher aufbewahrt werden und jederzeit abrufbar sind, falls sie benötigt werden, z.B. für die Finanzbehörden oder für eine Prüfung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Kontierung von Belegen ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Steueranforderungen. Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Belege aufzubewahren und zur Verfügung zu stellen, wenn sie von den Finanzbehörden angefordert werden. Es ist wichtig, dass die Belege korrekt kontiert werden, um sicherzustellen, dass die Steuerangaben korrekt sind.

Insgesamt ist die Kontierung von Belegen ein wichtiger Prozess in der Buchhaltung, der dazu beiträgt, dass die Finanzen eines Unternehmens genau und aktuell dargestellt werden und dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist wichtig, dass dieser Prozess regelmäßig und sorgfältig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Finanzen des Unternehmens in Ordnung sind.


Was bedeutet Vorkontierung von Belegen?

Die Vorkontierung von Belegen ist ein vorbereitender Schritt im Buchhaltungsprozess, der dazu dient, die spätere Buchung von Geschäftsvorfällen zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei diesem Vorgang werden Belege wie Rechnungen, Quittungen, Kassenbons oder Bankauszüge, die für die Buchführung eines Unternehmens relevant sind, vorab analysiert und mit den notwendigen Informationen für die Buchung versehen.

Die Vorkontierung umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Prüfung des Belegs: Zunächst wird der Beleg auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Es wird kontrolliert, ob alle notwendigen Informationen vorhanden sind und ob der Beleg zum entsprechenden Geschäftsvorfall passt.

  2. Zuordnung zu Konten: Anschließend wird der Beleg den entsprechenden Konten zugeordnet. Hierbei wird festgelegt, auf welchen Haupt- und gegebenenfalls Unterkonten der Geschäftsvorfall gebucht werden soll. Diese Zuordnung basiert auf dem Kontenplan des Unternehmens und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

  3. Erfassung von Buchungsinformationen: Auf dem Beleg selbst oder einem Begleitdokument werden die für die Buchung relevanten Informationen notiert. Dazu gehören in der Regel das Datum des Geschäftsvorfalls, die Beträge, die betroffenen Konten (Soll und Haben) sowie eine kurze Beschreibung des Vorgangs.

  4. Vergabe einer Belegnummer: Jeder Beleg erhält eine eindeutige Belegnummer. Diese dient der Identifikation und Nachverfolgung des Belegs im Buchhaltungssystem und erleichtert die Ablage sowie das Wiederfinden des Belegs.

Die Vorkontierung erleichtert die spätere Erfassung der Geschäftsvorfälle im Buchhaltungssystem, da alle notwendigen Informationen bereits aufbereitet sind. Zudem trägt sie zur Fehlervermeidung bei, indem sie eine erste Kontrolle und Zuordnung der Belege ermöglicht, bevor diese in die Buchhaltung eingehen. Durch die systematische Vorbereitung und Prüfung der Belege wird auch sichergestellt, dass die Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und jederzeit nachvollziehbar ist.


Bilanz - Kontieren von Bestandskonten (Aktiva + Passiva)

Diese Bestandskonten ermöglichen die Buchung von Bilanzposten, die für die korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens im Rahmen der Bilanzierung nach HGB notwendig sind.


Eröffnungsbilanzbuchungen

Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres ist es erforderlich, die aktiven und passiven Bestandskonten aus dem vorherigen Jahr in das neue Jahr zu übertragen. Dies geschieht durch die Eröffnungsbilanzbuchungen. Die Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge) werden zum Jahresende abgeschlossen und starten im neuen Jahr wieder bei Null. Die Eröffnungsbilanzbuchungen betreffen somit ausschließlich die Bestandskonten wie Kasse, Bank, Darlehenskonten und abgestimmte Personenkonten (Debitoren und Kreditoren). Fehlende Bilanzkonten müssen bis zum nächsten Jahresabschluss ergänzt werden.

Für die Eröffnungsbilanzbuchungen stehen folgende Konten zur Verfügung:

  • Saldenvorträge Sachkonten
    • SKR03: 9000
    • SKR04: 9000
  • Saldenvorträge
    • SKR03: 9001ff.
    • SKR04: 9001ff.
  • Saldenvorträge Debitoren
    • SKR03: 9008
    • SKR04: 9008
  • Saldenvorträge Kreditoren
    • SKR03: 9009
    • SKR04: 9009

Top Kontierung


Für die Organisation und das Alter der Debitorenposten stehen spezielle Konten zur Verfügung, die nach Jahren geordnet sind:

  • Offene Posten
    • SKR03: 9096 bis 9078
    • SKR04: 9096 bis 9078

Jahresverkehrszahlen

Bei einer Umstellung der Buchführung während des Jahres oder bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen alle Kontensalden des laufenden Jahres übertragen werden. Diese Jahresverkehrszahlen werden auf dem Summenvortragskonto erfasst und saldieren zu Null, entsprechend dem Prinzip der doppelten Buchführung.

  • Summenvortragskonto
    • SKR03: 9090
    • SKR04: 9090

Diese Konten ermöglichen eine strukturierte Übertragung der Salden und eine klare Trennung der Geschäftsjahre. Sie sind essentiell für die korrekte Durchführung der Buchführung und den Jahresabschluss.

Top Kontierung


Kontieren von aktiven Bestandskonten (Aktiva)


Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

  • Ausstehende Einlage, nicht eingefordert
    • SKR03: 0801
    • SKR04: 0001
  • Ausstehende Einlage, eingefordert
    • SKR03: 0830
    • SKR04: 0040

Aufwendungen zur Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

  • Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand
    • SKR03: 0001
    • SKR04: 0095
  • Abschreibungen Ingangsetzung/Erweiterung
    • SKR03: 4820
    • SKR04: 6268

Top Kontierung


Kontieren von Konten des Anlagevermögens

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts umfassen alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Gut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen auch Nebenkosten wie Fracht und Montagekosten sowie nachträgliche Kosten, die dem Anlagegut direkt zugeordnet werden können.


Immaterielle Vermögensgegenstände

  • Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte
    • SKR03: 0010
    • SKR04: 0100
  • EDV-Software
    • SKR03: 0027
    • SKR04: 0135
  • Geschäfts- oder Firmenwert
    • SKR03: 0035
    • SKR04: 0150
  • Anzahlungen immaterielle VermG
    • SKR03: 0039
    • SKR04: 0170

Top Kontierung


Sachanlagen

  • Grundstücke und Bauten
    • SKR03: 0050 / 0060
    • SKR04: 0200 / 0210
  • Bauten auf fremden Grundstücken
    • SKR03: 0160
    • SKR04: 0330
  • Einbauten in fremde Grundstücke (Mietereinbauten)
    • SKR03: 0450
    • SKR04: 0680

Top Kontierung


Technische Anlagen und Maschinen

  • Techn. Anlagen und Maschinen
    • SKR03: 0200
    • SKR04: 0400

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • SKR03: 0300
    • SKR04: 0500
  • GWG 150 bis 1000 Euro (Sammelposten)
    • SKR03: 0485
    • SKR04: 0675

Top Kontierung


Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

  • Anzahlungen auf technische Anlagen
    • SKR03: 0299
    • SKR04: 0780
  • Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken
    • SKR03: 0120
    • SKR04: 0710

Top Kontierung


Praxis-Beispiel für Anlagen im Bau

Bei der Übernahme einer bestellten Druckmaschine, die mit einem Drittel des Kaufpreises (600.000 EUR netto) angezahlt wurde und drei Monate später bei Zahlung eines weiteren Drittels übernommen wird, erfolgt die Umbuchung von der Anzahlung auf das Anlagekonto:

  • Maschinen (SKR03: 0210 / SKR04: 0440): 200.000 EUR von Anzahlungen auf technische Anlagen (SKR03: 0299 / SKR04: 0780)

Dieses Beispiel verdeutlicht den Prozess der Aktivierung von Anlagen im Bau und

Top Kontierung


Finanzanlagen

Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  • Anteile an verbundenen Unternehmen
    • SKR03: 0500
    • SKR04: 0800
  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
    • SKR03: 0505
    • SKR04: 0810
  • Beteiligungen
    • SKR03: 0510
    • SKR04: 0820
  • Typische stille Beteiligungen
    • SKR03: 0513
    • SKR04: 0830
  • Atypische stille Beteiligungen
    • SKR03: 0516
    • SKR04: 0840
  • Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
    • SKR03: 0520
    • SKR04: 0880

Top Kontierung


Wertpapiere des Anlagevermögens

  • Wertpapiere des Anlagevermögens
    • SKR03: 0525
    • SKR04: 0900

Sonstige Ausleihungen

  • Sonstige Ausleihungen
    • SKR03: 0540
    • SKR04: 0930
  • Darlehen
    • SKR03: 0550
    • SKR04: 0940
  • Ausleihungen an Gesellschafter
    • SKR03: 0580
    • SKR04: 0960
  • Ausleihungen an nahe stehende Personen
    • SKR03: 0590
    • SKR04: 0970
  • Genossenschaftsanteile zum langfristigen Verbleib
    • SKR03: 0570
    • SKR04: 0980
  • Lebensversicherung-Rückdeckungsansprüche
    • SKR03: 0595
    • SKR04: 0990

Top Kontierung


Umlaufvermögen

Diese Konten ermöglichen die detaillierte Erfassung und Verwaltung von Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten, die für die korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens im Rahmen der Bilanzierung nach HGB notwendig sind.


Vorräte

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    • SKR03: 3970
    • SKR04: 1000
  • Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
    • SKR03: 7000
    • SKR04: 1040
  • Fertige Erzeugnisse und Waren
    • SKR03: 7100
    • SKR04: 1100
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
    • SKR03: 1510
    • SKR04: 1180

Top Kontierung


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • SKR03: 1400
    • SKR04: 1200
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • SKR03: 1594
    • SKR04: 1260
  • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    • SKR03: 1597
    • SKR04: 1280
  • Sonstige Vermögensgegenstände
    • SKR03: 1500
    • SKR04: 1300

Top Kontierung


Wertpapiere

  • Anteile an verbundenen Unternehmen
    • SKR03: 1340
    • SKR04: 1500
  • Eigene Anteile
    • SKR03: 1345
    • SKR04: 1505
  • Sonstige Wertpapiere
    • SKR03: 1348
    • SKR04: 1510

Top Kontierung


Rechnungsabgrenzungsposten

  • Aktive Rechnungsabgrenzung
    • SKR03: 0980
    • SKR04: 1900
  • Damnum/Disagio
    • SKR03: 0986
    • SKR04: 1940

Top Kontierung


Passiva

Diese Konten ermöglichen eine detaillierte Erfassung und Verwaltung der Passiva, die für die korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens im Rahmen der Bilanzierung nach HGB notwendig sind.


Eigenkapital

Das Eigenkapital bildet den Ausgleichsposten zwischen Aktiva und Passiva. Es gliedert sich bei Einzelunternehmern in Kapital des Vorjahres, Einlagen, Entnahmen und Jahresergebnis. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter stehen folgende Konten zur Verfügung:

  • Variables Kapital
    • SKR03: 0880
    • SKR04: 2010
  • Gesellschafter-Darlehen
    • SKR03: 0890
    • SKR04: 2020
  • Kommandit-Kapital
    • SKR03: 0900
    • SKR04: 2050
  • Verlustausgleich
    • SKR03: 0910
    • SKR04: 2060
  • Gesellschafter-Darlehen, Teilhafter
    • SKR03: 0920
    • SKR04: 2070

Top Kontierung


Privatkonten für alltägliche Geschäftsvorfälle:

  • Privatentnahmen allgemein
    • SKR03: 1800
    • SKR04: 2100
  • Unentgeltliche Wertabgaben
    • SKR03: 1880
    • SKR04: 2130
  • Privatsteuern
    • SKR03: 1810
    • SKR04: 2150
  • Privateinlagen
    • SKR03: 1890
    • SKR04: 2180
  • Sonderausgaben, beschränkt abzugsfähig
    • SKR03: 1820
    • SKR04: 2200
  • Sonderausgaben, unbeschränkt abzugsfähig
    • SKR03: 1830
    • SKR04: 2230
  • Privatspenden
    • SKR03: 1840
    • SKR04: 2250
  • Außergewöhnliche Belastungen
    • SKR03: 1850
    • SKR04: 2280
  • Grundstücksaufwand und -ertrag
    • SKR03: 1860/1870
    • SKR04: 2300/2350

Top Kontierung


Rückstellungen

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres, deren genaue Höhe oder Fälligkeit noch nicht feststeht.

  • Pensions- und ähnliche Rückstellungen
    • SKR03: 0950
    • SKR04: 3000
  • Steuerrückstellungen
    • SKR03: 0955
    • SKR04: 3020
  • Sonstige Rückstellungen
    • SKR03: 0970
    • SKR04: 3070

Top Kontierung


Verbindlichkeiten

Von Anleihen bis zu Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:

  • Anleihen, nicht konvertibel/konvertibel
    • SKR03: 0600/0615
    • SKR04: 3100/3120
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    • SKR03: 0630
    • SKR04: 3150
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
    • SKR03: 1710
    • SKR04: 3250
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    • SKR03: 1600
    • SKR04: 3300
  • Wechselverbindlichkeiten
    • SKR03: 1660
    • SKR04: 3350
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    • SKR03: 0700
    • SKR04: 3400
  • Sonstige Verbindlichkeiten
    • SKR03: 1700
    • SKR04: 3500

Top Kontierung


Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Für vereinnahmte Vorauszahlungen, die wirtschaftlich auch dem Folgejahr zuzurechnen sind:

  • Passive Rechnungsabgrenzung
    • SKR03: 0990
    • SKR04: 3900

Top Kontierung


GuV - Kontierung von Erträgen und Aufwendugen

Kontierung von Umsätzen

Praktische Beispiele für die Verbuchung von Umsatzerlösen, steuerfreien und nicht steuerbaren Umsätzen, inklusive der dazugehörigen Kontenrahmen (z.B. SKR03, SKR04) und spezifischen Kontenbezeichnungen.

  • Umsatzerlöse werden je nach Umsatzsteuerpflichtigkeit und -satz auf unterschiedlichen Konten verbucht. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben, wobei Vorsteuer abgezogen werden kann.

    • SKR03:
      • Umsatzerlöse 19 % USt: 8400
      • Umsatzerlöse 7 % USt: 8300
    • SKR04:
      • Umsatzerlöse 19 % USt: 4400
      • Umsatzerlöse 7 % USt: 4300
  • Steuerfreie Umsätze umfassen bestimmte Lieferungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, wie z.B. Exporte oder bestimmte medizinische und bildungsbezogene Dienstleistungen. Diese Umsätze erlauben in der Regel keinen Vorsteuerabzug.

    • SKR03:
      • Steuerfreie Umsätze: 8100 (für bestimmte steuerfreie Umsätze, detaillierte Konten je nach Art der Umsätze)
    • SKR04:
      • Steuerfreie Umsätze: 4100 (für bestimmte steuerfreie Umsätze, detaillierte Konten je nach Art der Umsätze)
  • Nicht steuerbare Umsätze finden außerhalb des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuer statt, z.B. bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden.

    • SKR03 und SKR04:
      • Für nicht steuerbare Umsätze gibt es keine spezifischen Konten, da diese Umsätze außerhalb des Anwendungsbereichs der USt liegen. Sie könnten unter sonstige betriebliche Erträge verbucht werden, abhängig von der Natur des Umsatzes (z.B. SKR03: 5400, SKR04: 4900).
  • Automatikfunktionen in Buchhaltungssoftware können die Verbuchung von Umsätzen und Steuern erleichtern, indem sie Bruttobeträge automatisch in Nettoerlöse und Steuerbeträge aufteilen. Diese Funktionen sind softwareabhängig und nicht direkt an spezifische Kontennummern gebunden.

Top Kontierung


Rückstellungen und Rücklagen

  • Auflösung von Rückstellungen führt zu Erträgen, wenn die Rückstellungen zu hoch angesetzt wurden und die Mittel nicht benötigt werden.
  • Auflösung von Rücklagen kann erforderlich sein, wenn die Bedingungen für die Beibehaltung der Rücklagen nicht mehr erfüllt sind oder wenn die Rücklagen für ihren Zweck verwendet werden.
  • Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
    • SKR 03: 5450
    • SKR 04: 4930
  • Erträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen
    • SKR 03: 5458
    • SKR 04: 4935

Top Kontierung


Steuerfreie Rücklagen

  • Einstellungen SoPo m. Rücklageanteil, steuerfrei
    • SKR03: 2340
    • SKR04: 6925

Top Kontierung


Sachbezüge

  • Verrechnete Sachbezüge
    • SKR 03: 8910
    • SKR 04: 4940

Top Kontierung


Steuererstattungen und sonstige Erträge

  • Steuererstattungen aus Vorjahren und sonstige Erträge, die nicht direkt aus dem operativen Geschäft stammen, müssen korrekt verbucht werden, um die finanzielle Lage des Unternehmens genau abzubilden.
  • Steuererstattungen für Vorjahre
    • Körperschaftsteuererstattungen:
      • SKR 03: 2730
      • SKR 04: 7604
    • Gewerbesteuererstattungen:
      • SKR 03: 2735
      • SKR 04: 7642

Top Kontierung


Vorsteuer und Umsatzsteuer bei EU-Geschäften

  • Bei innergemeinschaftlichen Erwerben ist die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu entrichten, wobei dem Erwerber ein entsprechender Vorsteuerabzug zusteht.
  • Umsatzsteuerpflichtige Erwerbe ohne Vorsteuerabzug betreffen spezielle Fälle, wie den Erwerb von einem Unternehmer ohne USt-IdNr.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb (VSt und USt)
    • SKR 03: 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19 % aus innergemeinschaftlichem Erwerb)
    • SKR 04: 3806 (Umsatzsteuer 19 % aus innergemeinschaftlichem Erwerb)

Top Kontierung


Nicht abziehbare Vorsteuer

  • Für bestimmte Ausgaben, die in Verbindung mit umsatzsteuerfreien Umsätzen stehen, darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden. Diese Beträge müssen korrekt erfasst werden, um die Steuerlast des Unternehmens zu berechnen.
  • Nicht abziehbare Vorsteuer
    • SKR 03: 1576
    • SKR 04: 1406

Top Kontierung


Nachlässe, Skonti, Boni und Rabatte

  • Erhaltene Nachlässe und Skonti reduzieren den Wareneinsatz und müssen entsprechend verbucht werden, um die Kosten korrekt widerzuspiegeln.
  • Erhaltene Skonti
    • SKR 03: 2600 (Erhaltene Skonti)
    • SKR 04: 5730 (Erhaltene Skonti)

Top Kontierung


Materialeinsatz und Energiekosten

  • Der Materialeinsatz kann auf verschiedene Weise ermittelt werden, abhängig von der Verfügbarkeit von Daten und der Art des Geschäfts.
  • Energiekosten können je nach Verwendungszweck unterschiedlich verbucht werden, entweder als Teil des Materialeinsatzes oder als sonstige betriebliche Aufwendungen.
  • Wareneingang/Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    • SKR 03: 6000 (Wareneingang)
    • SKR 04: 5000 (Aufwendungen für RHB und Waren)
  • Energiestoffe
    • SKR 03: 6030 (Energiekosten)
    • SKR 04: 6300 (Strom, Gas, Wasser)

Top Kontierung


Weitere Aufwendungen

  • Anschaffungsnebenkosten
    • SKR03: 3800
    • SKR04: 5800
  • Leergut
    • SKR03: 3830
    • SKR04: 5820
  • Zölle und Einfuhrabgaben
    • SKR03: 3850
    • SKR04: 5840

Top Kontierung


Bestandsveränderungen buchen

  • Bestandsveränderung RHB-Stoffe/Waren
    • SKR03: 6960
    • SKR04: 5880

Top Kontierung


Aufwendungen für bezogene Leistungen

  • Fremdleistungen
    • SKR03: 4909, 4780
    • SKR04: 6303, 6780
  • Wartungskosten für Hard- und Software
    • SKR03: 4806
    • SKR04: 6495

Top Kontierung


Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

  • Leistungen inländischer Unternehmer nach § 13b UStG 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
    • SKR03: 5920
    • SKR04: 3120
  • Leistungen ausländischer Unternehmer nach § 13b UStG 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
    • SKR03: 5925
    • SKR04: 3145

Top Kontierung


Personalaufwand richtig kontieren

  • Löhne und Gehälter
    • SKR03: 4100 (Löhne und Gehälter)
    • SKR04: 6000 (Löhne und Gehälter)
  • Gesetzliche Sozialaufwendungen
    • SKR03: 4130 (Gesetzliche Sozialaufwendungen)
    • SKR04: 6110 (Gesetzliche Sozialaufwendungen)
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
    • SKR03: 4138
    • SKR04: 6120
  • Freiwillige soziale Aufwendungen
    • SKR03: 4140
    • SKR04: 6130
  • Aufwendungen für Altersversorgung
    • SKR03: 4165
    • SKR04: 6140

Nettolohn- oder Bruttolohnverbuchung

  • Lohn- und Gehaltsverrechnungen
    • SKR03: 1755
    • SKR04: 3790

Top Kontierung


Hier ist die Anleitung, wie Sie Abschreibungen buchen, mit den entsprechenden Kontonummern für SKR03 und SKR04:

Abschreibungen buchen

Immaterielle Sachanlagegüter abschreiben

  • Abschreibung immaterielle Vermögensgegenstände
    • SKR03: 4822
    • SKR04: 6200
  • Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert
    • SKR03: 4824
    • SKR04: 6205
  • Außerplanmäßige Abschreibungen immaterielle Vermögensgegenstände
    • SKR03: 4826
    • SKR04: 6210

Top Kontierung


Materielle Sachanlagen abschreiben

  • Abschreibungen auf Sachanlagen
    • SKR03: 4830
    • SKR04: 6220
  • Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
    • SKR03: 4840
    • SKR04: 6230
  • Abschreibungen auf Sachanlagen, steuerliche Sondervorschrift
    • SKR03: 4850
    • SKR04: 6240

Top Kontierung


Sonderfall Kaufleasing

  • Kaufleasing
    • SKR03: 4815
    • SKR04: 6250
  • Leasingfahrzeugkosten
    • SKR03: 4570
    • SKR04: 6560
  • Fremdfahrzeugkosten
    • SKR03: 4595
    • SKR04: 6595

Top Kontierung


Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abschreiben

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelkonto
    • SKR03: 0480 / 0485
    • SKR04: 0670 / 0675
  • Sofortabschreibung GWGs
    • SKR03: 4855
    • SKR04: 6260
  • Abschreibungen auf den Sammelposten GWG
    • SKR03: 4862
    • SKR04: 6264

Top Kontierung


Abschreibungen auf Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

  • Abschreibungen Ingangsetzung/Erweiterung
    • SKR03: 4820
    • SKR04: 6268
  • Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand
    • SKR03: 0001
    • SKR04: 0095

Top Kontierung


Abschreibungen des Umlaufvermögens

  • Abschreibung Vermögensgegenstände UV (soweit unüblich hoch)
    • SKR03: 4880
    • SKR04: 6270
  • Abschreibungen auf UV, steuerlich bedingt (soweit unüblich hoch)
    • SKR03: 4882
    • SKR04: 6272
  • Forderungsverluste, übliche Höhe
    • SKR03: 2400
    • SKR04: 6930
  • Forderungsverluste, unüblich hoch
    • SKR03: 2430
    • SKR04: 6280

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen buchen

Kosten für betriebliche Grundstücke und Räume, Mietleasing

  • Raumkosten
    • SKR03: 4200
    • SKR04: 6305
  • Sonstige Raumkosten
    • SKR03: 4280
    • SKR04: 6345
  • Sonst. Grundstücksaufwendungen
    • SKR03: 2350
    • SKR04: 6350
  • Miete
    • SKR03: 4210
    • SKR04: 6310
  • Pacht
    • SKR03: 4220
    • SKR04: 6315
  • Gas, Strom, Wasser
    • SKR03: 4240 / 3090
    • SKR04: 6325 / 5190
  • Reinigung
    • SKR03: 4250
    • SKR04: 6330
  • Abgaben betriebl. gen. Grundbes.
    • SKR03: 4270
    • SKR04: 6240
  • Heizung
    • SKR03: 4230
    • SKR04: 6320
  • Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter)
    • SKR03: 4960 / 4810
    • SKR04: 6835 / 6840

Spenden

  • Zuwendungen/Spenden, steuerlich nicht abziehbar
    • SKR03: 2380
    • SKR04: 6390

Versicherungen, Beiträge und Abgaben

  • Versicherungen
    • SKR03: 4360
    • SKR04: 6400

Top Kontierung


Reparaturen und Instandhaltung

  • Instandhaltung betriebl. Räume
    • SKR03: 4260
    • SKR04: 6335

Top Kontierung


Fahrzeugkosten buchen

  • Fahrzeugkosten
    • SKR03: 4500
    • SKR04: 6500

Top Kontierung


Werbung, Geschenke und Bewirtung

  • Werbekosten
    • SKR03: 4600
    • SKR04: 6600

Top Kontierung


Reisekosten

  • Reisekosten Arbeitnehmer
    • SKR03: 4660
    • SKR04: 6650

Top Kontierung


Provisionen, Fremdarbeiten und Garantieleistungen

  • Verkaufsprovisionen
    • SKR03: 4760
    • SKR04: 6770

Top Kontierung


Porto

  • Porto
    • SKR03: 4910
    • SKR04: 6800

Top Kontierung


Telefon- und Faxkosten

  • Telefon
    • SKR03: 4920
    • SKR04: 6805

Top Kontierung


Stifte, Papier, Heftklammern, Ordner etc.

  • Bürobedarf
    • SKR03: 4930
    • SKR04: 6815

Top Kontierung


Fortbildungskosten

  • Fortbildungskosten
    • SKR03: 4945
    • SKR04: 6821

Top Kontierung


Fachliteratur Zeitschriften, Bücher

  • Zeitschriften, Bücher
    • SKR03: 4940
    • SKR04: 6820

Top Kontierung


Rechts- und Steuerberatung

  • Rechts- und Beratungskosten
    • SKR03: 4950
    • SKR04: 6825

Top Kontierung


Bankspesen und Kursdifferenzen

  • Nebenkosten des Geldverkehrs
    • SKR03: 4970
    • SKR04: 6855

Top Kontierung


Abgang von Vermögensgegenständen

  • Verluste aus Anlagenabgang
    • SKR03: 2320
    • SKR04: 6900
  • Verluste aus Abgang von Umlaufvermögen
    • SKR03: 2325
    • SKR04: 6905

Top Kontierung


Forderungen und Wertberichtigungen

  • Wertberichtigungen auf Forderungen sind notwendig, um das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls abzubilden. Dies kann durch Einzelwertberichtigungen für spezifische Forderungen oder durch Pauschalwertberichtigungen für das allgemeine Ausfallrisiko erfolgen.
  • Erträge aus wertberichtigten Forderungen entstehen, wenn zuvor abgeschriebene oder wertberichtigte Forderungen doch noch beglichen werden oder wenn sich die Risikoeinschätzung verbessert.

Forderungsverluste und sonstige Aufwendungen

  • Forderungsverluste
    • SKR03: 2400
    • SKR04: 6930
  • Forderungsverluste 7 % USt
    • SKR03: 2401
    • SKR04: 6931
  • Forderungsverluste 19 % USt
    • SKR03: 2406
    • SKR04: 6936

Top Kontierung


Pauschalwertberichtigung von Forderungen

  • Einstellung in die Pauschalwertberichtigung
    • SKR03: 2450
    • SKR04: 6920

Top Kontierung


  • Einstellung in die Pauschalwertberichtigung
    • SKR 03: 0970 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen)
    • SKR 04: 6940 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen)
  • Erträge aus Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
    • SKR 03: 5400
    • SKR 04: 4920

Top Kontierung


Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • Sonstige betriebliche Aufwendungen
    • SKR03: 4900
    • SKR04: 6300
  • Sonstige Aufwendungen unregelmäßig
    • SKR03: 2309
    • SKR04: 6969
  • Sonstiger Betriebsbedarf
    • SKR03: 4980
    • SKR04: 6850

Top Kontierung


Werkzeuge und Kleingeräte

  • Werkzeuge und Kleingeräte
    • SKR03: 4985
    • SKR04: 6845
  • GWG 150 EUR bis 1.000 EUR (Sammelposten)
    • SKR03: 0485
    • SKR04: 0675

Top Kontierung


Erträge aus Beteiligungen + Wertpapiere/Ausleihungen Anlagevermögen

  • Erträge aus Beteiligungen
    • SKR03: 2600
    • SKR04: 7000
  • Erträge Wertpapiere/Ausleihungen Anlagevermögen
    • SKR03: 2620
    • SKR04: 7010
  • Sonst. Zinsen und ähnl. Erträge
    • SKR03: 2650
    • SKR04: 7100

Top Kontierung


Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV sowie Zinsen und ähnl. Aufwendungen

  • Abschreib. auf Finanzanlagen
    • SKR03: 4870
    • SKR04: 7200
  • Abschreib. Wertpapiere des UV
    • SKR03: 4875
    • SKR04: 7210
  • Zinsen und ähnl. Aufwendungen
    • SKR03: 2100
    • SKR04: 7300

Top Kontierung


Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

  • Außerordentliche Erträge
    • SKR03: 2500
    • SKR04: 7400
  • Außerordentliche Aufwendungen
    • SKR03: 2000
    • SKR04: 7500

Top Kontierung


Steuern vom Einkommen und Ertrag

  • Körperschaftsteuer
    • SKR03: 2200
    • SKR04: 7600
  • Gewerbesteuer
    • SKR03: 4320
    • SKR04: 7610

Top Kontierung


Sonstige betriebliche Steuern

  • Sonstige Steuern
    • SKR03: 4340
    • SKR04: 7650

Top Kontierung


Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Kontonummern und Bezeichnungen beispielhaft sind und je nach individueller Anpassung des Kontenrahmens in Ihrem Unternehmen variieren können. Es ist immer ratsam, die aktuellsten Kontenrahmen zur Hand zu haben oder sich bei einem Steuerberater zu informieren, um sicherzustellen, dass die korrekten Konten für Ihre Buchhaltung verwendet werden.


Fazit

Die korrekte Kontierung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen ist essenziell für die Genauigkeit der Buchführung und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Durch das Verständnis der Unterschiede zwischen den Konten und die Anwendung korrekter Buchungssätze können Unternehmen ihre finanzielle Situation präzise darstellen und rechtliche Konformität sicherstellen.

Tipp: Buchhaltung lernen leicht gemacht

Top Kontierung


Kontierung von elektronischen Rechnungen

In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen.

Gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff (GoBD muss der Originalzustand eines elektronischen Dokuments jederzeit lesbar gemacht werden können und damit prüfbar sein; etwaige Bearbeitungsvorgänge oder andere Veränderungen, wie z.B. das Anbringen von Buchungsvermerken müssen protokolliert und mit dem Dokument abgespeichert werden. Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.

Siehe auch Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), BMF-Schreiben vom 28.11.2019:


Zur Erfüllung der Belegfunktion sind Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum jedoch zwingend erforderlich. Anders als beim Papierbeleg, bei dem diese Angaben auf dem Beleg angebracht werden müssen, können sie bei einem elektronischen Beleg dagegen auch durch die Verbindung mit einem Datensatz, mit den genannten Angaben zur Kontierung oder durch eine elektronische Verknüpfung (z.B. eindeutiger Index, Barcode) erfolgen.

Insoweit ändert sich die Handhabe nicht wesentlich im Vergleich zu jenen Veranlagungszeiträumen, welche noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS – Anlage zum BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBl 1995 I S. 738) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU – BMF-Schreiben vom 16.7.2001, BStBl 2001 I S. 415) zu beurteilen waren, aus denen sich dies jedoch nicht ausdrücklich ergeben hatte. LfSt Bayern, 20.1.2017, S 0316.1.1 - 5/3 St 42

Top Kontierung


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Buchführung

EStG 
EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

EStG § 6 Bewertung

EStG § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

EStG § 6d Euroumrechnungsrücklage

EStG § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStR 
EStR R 4.1 Betriebsvermögensvergleich

EStR R 4.2 Betriebsvermögen

EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

EStR R 4.5 Einnahmenüberschussrechnung

EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen

EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung

EStR R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens

EStR R 5.7 Rückstellungen

EStR R 6.3 Herstellungskosten

EStR R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens

EStR R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen

EStR R 6b.2 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven und Rücklagenbildung nach
§ 6b EStG
EStR R 7.3 Bemessungsgrundlage für die AfA

EStR R 7.4 Höhe der AfA

EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d.
§ 10b Abs. 1 und 1a EStG
EStR R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft

EStR R 13.6 Buchführung bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben, Baumschulen und ähnlichen Betrieben

EStR R 13a.1 Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStDV 51 60
KStG 5
UStG 
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs

AO 
AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

AO § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger

AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte

AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs

AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 148 Bewilligung von Erleichterungen

AO § 158 Beweiskraft der Buchführung

AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

AO § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger

AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte

AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs

AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 148 Bewilligung von Erleichterungen

AO § 158 Beweiskraft der Buchführung

AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

UStAE 
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen

UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften

UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)

UStAE 6.7a. Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis

UStAE 6.10. Buchmäßiger Nachweis

UStAE 6.11. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 6a.7. Buchmäßiger Nachweis

UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 15a.12. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

UStAE 20.1. Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStAE 23.4. Verfahren

UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung

UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen

UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften

UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)

UStAE 6.7a. Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis

UStAE 6.10. Buchmäßiger Nachweis

UStAE 6.11. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 6a.7. Buchmäßiger Nachweis

UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)

UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze

UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStAE 15a.12. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

UStAE 20.1. Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStAE 23.4. Verfahren

UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung

UStR 
UStR 56. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen

UStR 94. Praxis- und Apparategemeinschaften

UStR 131. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)

UStR 136. Buchmäßiger Nachweis

UStR 137. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

UStR 158. Mindestbemessungsgrundlage

UStR 184a. Elektronisch übermittelte Rechnung

UStR 190b. Aufbewahrung von Rechnungen

UStR 214. Anwendungsgrundsätze

UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG

UStR 219. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

UStR 255. Ordnungsgrundsätze

UStR 256a. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStR 263. Verfahren

UStR 276a. Differenzbesteuerung

KStR 5.7 6 8.2 8.5 13.2
AEAO 
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

AEAO Zu § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter:

AEAO Zu § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung:

AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:

AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:

AEAO Zu § 82 Ausgeschlossene Personen:

AEAO Zu § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Vor §§ 130, 131 Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten:

AEAO Zu § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen:

AEAO Zu § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:

AEAO Zu § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs:

Zu § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs:

AEAO Zu § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen:

AEAO Zu § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen:

AEAO Zu § 148 Bewilligung von Erleichterungen:

AEAO Zu § 158 Beweiskraft der Buchführung:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:

HGB 
§ 238 HGB Buchführungspflicht

§ 239 HGB Führung der Handelsbücher

§ 240 HGB Inventar

§ 241 HGB Inventurvereinfachungsverfahren

§ 241a HGB Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

§ 243 HGB Aufstellungsgrundsatz

§ 256 HGB Bewertungsvereinfachungsverfahren

§ 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen

§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung; Befreiung

§ 297 HGB Inhalt

§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Prüfung

§ 321 HGB Prüfungsbericht

§ 322 HGB Bestätigungsvermerk

§ 342 HGB Privates Rechnungslegungsgremium

§ 342b HGB Prüfstelle für Rechnungslegung

ErbStR 13b.13
BpO 26
EStH 4.1 4.2.7 4.3.2.4 4.4 4.5.1 4.6 4.11 4a 5.1 5.2 5.4 6.9 7.4 13.3 13a.1 18.2 18.3
StbVV 
§ 32 StBVV Einrichtung einer Buchführung

§ 33 StBVV Buchführung

§ 34 StBVV Lohnbuchführung

§ 36 StBVV Steuerliches Revisionswesen

§ 37 StBVV Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

§ 38 StBVV Erteilung von Bescheinigungen

§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

StBVV Tabelle C: Buchführungstabelle Anlage 3

GewStH 10a.3.3
KStH 4.1 8.2 8.6
GrStR 39
StBerG 
§ 21 StBerG Aufzeichnungspflicht

§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit

§ 87a StBerG Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

BGB 1841

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin