Kontierungs-ABC: Belege richtig kontieren
Kontierung + Buchhaltung: Liste von Geschäftsvorfällen + Kontierungsnummern - Jetzt das richtige Konto einfach finden + Buchungssatz bilden (Soll + Haben Konto)
Inhalt:
Kontierung als Grundlage der Buchführung
Grundlagen der Buchführung und die spezifischen Herausforderungen bei der Kontierung verschiedener Geschäftsvorfälle. Es wird erklärt, wie Geschäftsvorfälle in der doppelten Buchführung erfasst werden, unterscheidet zwischen Bestands- und Erfolgskonten.
- Geschäftsvorfälle beeinflussen mindestens zwei Konten in der Bilanz und verändern Vermögenswerte oder Schulden bzw. das Eigenkapital.
- Bestandskonten erfassen Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden, während Erfolgskonten Aufwendungen und Erträge festhalten, die das Eigenkapital beeinflussen.
- Der Jahresgewinn oder -verlust wird sowohl in der Bilanz (durch Vermögensvergleich) als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (durch Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag) ermittelt.
Die Kontierung von Belegen ist die Hauptaufgabe in der Buchhaltung. Die Kontierung von Belegen beinhaltet das Zuordnen der Belege zu den richtigen Konten im Buchhaltungssystem. Dies umfasst das Zuweisen von Beträgen zu Konten wie z.B. "Einnahmen", "Ausgaben", "Vorsteuer" usw. Es ist wichtig, dass die Belege korrekt kontiert werden, damit die Finanzen des Unternehmens richtig dargestellt werden und die Besteuerungsgrundlagen korrekt sind.
Definition Kontierung: Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Konten.
Top Kontierung
Kontierung und Buchungssätze
- Kontierungshilfe
- Was bedeutet Vorkontierung von Belegen?
- Bilanz - Kontieren von Bestandskonten (Aktiva + Passiva)
- GuV - Kontieren von Erfolgskonten (Erträge + Aufwendungen)
Jede Buchung in der doppelten Buchführung basiert auf einem Buchungssatz. Der Buchungssatz legt fest, welche Beträge auf welche Konten gebucht werden. Ein Buchungssatz besteht aus mindestens einem Soll- und einem Haben-Konto. Die Kontierung entscheidet, welche Konten von einem Geschäftsvorfall betroffen sind.
Die Zeiten, in denen Sie zeitaufwändig nach dem richtigen Konto gesucht haben, sind jetzt vorbei. Unter dem Motto „Buchen statt suchen“ machen wir es Ihnen als Unternehmer/ Buchhalter jetzt einfach: Sie finden mit unserem Kontierungs-ABC blitzschnell das richtige Konto für den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04:
Kontierungs- und Buchungs ABC
Tipp: + Buchaltungssoftware mit vordefinierten Geschäftsvorfällen
Beispiel: Eine Rechnung eines Lieferanten für Waren oder Dienstleistungen, die gekauft wurden, würde dem Konto "Ausgaben" zugeordnet werden. Eine Quittung für eine Zahlung von einem Kunden würde dem Konto "Einnahmen" zugeordnet werden.
Tipps: Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Kontierung optimieren und somit Zeit und Geld sparen sowie Ihre Buchhaltungsqualität verbessern. Wie Sie die Kontierung effizienter gestalten können, indem Sie folgende Schritte beachten:
- Definieren Sie klare und eindeutige Kontierungsregeln für Ihre Geschäftsvorfälle. Diese sollten schriftlich festgehalten und allen Mitarbeitern bekannt gemacht werden, die mit der Buchhaltung zu tun haben.
- Nutzen Sie eine geeignete Softwarelösung, die Ihnen die Kontierung erleichtert. Eine gute Software sollte Ihnen automatische Vorschläge für die Kontierung anbieten, die Sie bei Bedarf anpassen können. Außerdem sollte sie Ihnen eine übersichtliche Darstellung der Konten und ihrer Salden bieten.
- Prüfen Sie regelmäßig die Kontierung Ihrer Buchungen und korrigieren Sie eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten. Dies können Sie entweder manuell oder mit Hilfe von Prüfprogrammen tun, die Ihnen Ihre Software zur Verfügung stellt.
- Dokumentieren Sie Ihre Kontierung lückenlos und nachvollziehbar. Dies erleichtert Ihnen nicht nur die spätere Überprüfung, sondern auch die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen und die Kommunikation mit externen Partnern wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
Die Kontierung von Belegen kann manuell oder automatisch durchgeführt werden. Manuell bedeutet, dass jeder Beleg von einer Person überprüft und zugeordnet wird. Automatisch bedeutet, dass eine Software oder ein Programm verwendet wird, um die Belege automatisch zuzuordnen.
Es ist wichtig, dass die Kontierung von Belegen regelmäßig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Finanzen des Unternehmens aktuell und genau dargestellt werden und dass die Steuerangaben korrekt sind.
Eine weitere wichtige Aufgabe bei der Kontierung von Belegen ist die Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bevor Belege kontiert werden, müssen sie sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorhanden sind und dass die Angaben korrekt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der Daten wie z.B. Datum, Betrag, Empfänger, Rechnungsnummer.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überprüfung auf Plausibilität. Wenn die Belege nicht plausible sind, z.B. wenn die Ausgaben zu hoch sind, müssen sie genauer untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind.
Es ist auch wichtig, dass Belege ordnungsgemäß archiviert werden. Dies bedeutet, dass sie sicher aufbewahrt werden und jederzeit abrufbar sind, falls sie benötigt werden, z.B. für die Finanzbehörden oder für eine Prüfung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Kontierung von Belegen ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Steueranforderungen. Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Belege aufzubewahren und zur Verfügung zu stellen, wenn sie von den Finanzbehörden angefordert werden. Es ist wichtig, dass die Belege korrekt kontiert werden, um sicherzustellen, dass die Steuerangaben korrekt sind.
Insgesamt ist die Kontierung von Belegen ein wichtiger Prozess in der Buchhaltung, der dazu beiträgt, dass die Finanzen eines Unternehmens genau und aktuell dargestellt werden und dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist wichtig, dass dieser Prozess regelmäßig und sorgfältig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Finanzen des Unternehmens in Ordnung sind.
Was bedeutet Vorkontierung von Belegen?
Die Vorkontierung von Belegen ist ein vorbereitender Schritt im Buchhaltungsprozess, der dazu dient, die spätere Buchung von Geschäftsvorfällen zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei diesem Vorgang werden Belege wie Rechnungen, Quittungen, Kassenbons oder Bankauszüge, die für die Buchführung eines Unternehmens relevant sind, vorab analysiert und mit den notwendigen Informationen für die Buchung versehen.
Die Vorkontierung umfasst typischerweise folgende Schritte:
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Prüfung des Belegs: Zunächst wird der Beleg auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Es wird kontrolliert, ob alle notwendigen Informationen vorhanden sind und ob der Beleg zum entsprechenden Geschäftsvorfall passt.
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Zuordnung zu Konten: Anschließend wird der Beleg den entsprechenden Konten zugeordnet. Hierbei wird festgelegt, auf welchen Haupt- und gegebenenfalls Unterkonten der Geschäftsvorfall gebucht werden soll. Diese Zuordnung basiert auf dem Kontenplan des Unternehmens und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
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Erfassung von Buchungsinformationen: Auf dem Beleg selbst oder einem Begleitdokument werden die für die Buchung relevanten Informationen notiert. Dazu gehören in der Regel das Datum des Geschäftsvorfalls, die Beträge, die betroffenen Konten (Soll und Haben) sowie eine kurze Beschreibung des Vorgangs.
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Vergabe einer Belegnummer: Jeder Beleg erhält eine eindeutige Belegnummer. Diese dient der Identifikation und Nachverfolgung des Belegs im Buchhaltungssystem und erleichtert die Ablage sowie das Wiederfinden des Belegs.
Die Vorkontierung erleichtert die spätere Erfassung der Geschäftsvorfälle im Buchhaltungssystem, da alle notwendigen Informationen bereits aufbereitet sind. Zudem trägt sie zur Fehlervermeidung bei, indem sie eine erste Kontrolle und Zuordnung der Belege ermöglicht, bevor diese in die Buchhaltung eingehen. Durch die systematische Vorbereitung und Prüfung der Belege wird auch sichergestellt, dass die Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und jederzeit nachvollziehbar ist.
Bilanz - Kontieren von Bestandskonten (Aktiva + Passiva)
Diese Bestandskonten ermöglichen die Buchung von Bilanzposten, die für die korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens im Rahmen der Bilanzierung nach HGB notwendig sind.
Eröffnungsbilanzbuchungen
Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres ist es erforderlich, die aktiven und passiven Bestandskonten aus dem vorherigen Jahr in das neue Jahr zu übertragen. Dies geschieht durch die Eröffnungsbilanzbuchungen. Die Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge) werden zum Jahresende abgeschlossen und starten im neuen Jahr wieder bei Null. Die Eröffnungsbilanzbuchungen betreffen somit ausschließlich die Bestandskonten wie Kasse, Bank, Darlehenskonten und abgestimmte Personenkonten (Debitoren und Kreditoren). Fehlende Bilanzkonten müssen bis zum nächsten Jahresabschluss ergänzt werden.
Für die Eröffnungsbilanzbuchungen stehen folgende Konten zur Verfügung:
-
Saldenvorträge Sachkonten
- SKR03: 9000
- SKR04: 9000
-
Saldenvorträge
- SKR03: 9001ff.
- SKR04: 9001ff.
-
Saldenvorträge Debitoren
- SKR03: 9008
- SKR04: 9008
-
Saldenvorträge Kreditoren
- SKR03: 9009
- SKR04: 9009
Top Kontierung
Für die Organisation und das Alter der Debitorenposten stehen spezielle Konten zur Verfügung, die nach Jahren geordnet sind:
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Offene Posten
- SKR03: 9096 bis 9078
- SKR04: 9096 bis 9078
Jahresverkehrszahlen
Bei einer Umstellung der Buchführung während des Jahres oder bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen alle Kontensalden des laufenden Jahres übertragen werden. Diese Jahresverkehrszahlen werden auf dem Summenvortragskonto erfasst und saldieren zu Null, entsprechend dem Prinzip der doppelten Buchführung.
-
Summenvortragskonto
- SKR03: 9090
- SKR04: 9090
Diese Konten ermöglichen eine strukturierte Übertragung der Salden und eine klare Trennung der Geschäftsjahre. Sie sind essentiell für die korrekte Durchführung der Buchführung und den Jahresabschluss.
Top Kontierung
Kontieren von aktiven Bestandskonten (Aktiva)
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
-
Ausstehende Einlage, nicht eingefordert
- SKR03: 0801
- SKR04: 0001
-
Ausstehende Einlage, eingefordert
- SKR03: 0830
- SKR04: 0040
Aufwendungen zur Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
-
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand
- SKR03: 0001
- SKR04: 0095
-
Abschreibungen Ingangsetzung/Erweiterung
- SKR03: 4820
- SKR04: 6268
Top Kontierung
Kontieren von Konten des Anlagevermögens
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts umfassen alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Gut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen auch Nebenkosten wie Fracht und Montagekosten sowie nachträgliche Kosten, die dem Anlagegut direkt zugeordnet werden können.
Immaterielle Vermögensgegenstände
-
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte
- SKR03: 0010
- SKR04: 0100
-
EDV-Software
- SKR03: 0027
- SKR04: 0135
-
Geschäfts- oder Firmenwert
- SKR03: 0035
- SKR04: 0150
-
Anzahlungen immaterielle VermG
- SKR03: 0039
- SKR04: 0170
Top Kontierung
Sachanlagen
-
Grundstücke und Bauten
- SKR03: 0050 / 0060
- SKR04: 0200 / 0210
-
Bauten auf fremden Grundstücken
- SKR03: 0160
- SKR04: 0330
-
Einbauten in fremde Grundstücke (Mietereinbauten)
- SKR03: 0450
- SKR04: 0680
Top Kontierung
Technische Anlagen und Maschinen
-
Techn. Anlagen und Maschinen
- SKR03: 0200
- SKR04: 0400
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
-
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- SKR03: 0300
- SKR04: 0500
-
GWG 150 bis 1000 Euro (Sammelposten)
- SKR03: 0485
- SKR04: 0675
Top Kontierung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
-
Anzahlungen auf technische Anlagen
- SKR03: 0299
- SKR04: 0780
-
Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen
Grundstücken
- SKR03: 0120
- SKR04: 0710
Top Kontierung
Praxis-Beispiel für Anlagen im Bau
Bei der Übernahme einer bestellten Druckmaschine, die mit einem Drittel des Kaufpreises (600.000 EUR netto) angezahlt wurde und drei Monate später bei Zahlung eines weiteren Drittels übernommen wird, erfolgt die Umbuchung von der Anzahlung auf das Anlagekonto:
- Maschinen (SKR03: 0210 / SKR04: 0440): 200.000 EUR von Anzahlungen auf technische Anlagen (SKR03: 0299 / SKR04: 0780)
Dieses Beispiel verdeutlicht den Prozess der Aktivierung von Anlagen im Bau und
Top Kontierung
Finanzanlagen
Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
-
Anteile an verbundenen Unternehmen
- SKR03: 0500
- SKR04: 0800
-
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- SKR03: 0505
- SKR04: 0810
-
Beteiligungen
- SKR03: 0510
- SKR04: 0820
-
Typische stille Beteiligungen
- SKR03: 0513
- SKR04: 0830
-
Atypische stille Beteiligungen
- SKR03: 0516
- SKR04: 0840
-
Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
- SKR03: 0520
- SKR04: 0880
Top Kontierung
Wertpapiere des Anlagevermögens
-
Wertpapiere des Anlagevermögens
- SKR03: 0525
- SKR04: 0900
Sonstige Ausleihungen
-
Sonstige Ausleihungen
- SKR03: 0540
- SKR04: 0930
-
Darlehen
- SKR03: 0550
- SKR04: 0940
-
Ausleihungen an Gesellschafter
- SKR03: 0580
- SKR04: 0960
-
Ausleihungen an nahe stehende Personen
- SKR03: 0590
- SKR04: 0970
-
Genossenschaftsanteile zum langfristigen Verbleib
- SKR03: 0570
- SKR04: 0980
-
Lebensversicherung-Rückdeckungsansprüche
- SKR03: 0595
- SKR04: 0990
Top Kontierung
Umlaufvermögen
Diese Konten ermöglichen die detaillierte Erfassung und Verwaltung von Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten, die für die korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens im Rahmen der Bilanzierung nach HGB notwendig sind.
- Vorräte
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Finanzanlagen
- Wertpapiere
- Rechnungsabgrenzungsposten
Vorräte
-
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- SKR03: 3970
- SKR04: 1000
-
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
- SKR03: 7000
- SKR04: 1040
-
Fertige Erzeugnisse und Waren
- SKR03: 7100
- SKR04: 1100
-
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
- SKR03: 1510
- SKR04: 1180
Top Kontierung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
-
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- SKR03: 1400
- SKR04: 1200
-
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- SKR03: 1594
- SKR04: 1260
-
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
- SKR03: 1597
- SKR04: 1280
-
Sonstige Vermögensgegenstände
- SKR03: 1500
- SKR04: 1300
Top Kontierung
Wertpapiere
-
Anteile an verbundenen Unternehmen
- SKR03: 1340
- SKR04: 1500
-
Eigene Anteile
- SKR03: 1345
- SKR04: 1505
-
Sonstige Wertpapiere
- SKR03: 1348
- SKR04: 1510
Top Kontierung
Rechnungsabgrenzungsposten
-
Aktive Rechnungsabgrenzung
- SKR03: 0980
- SKR04: 1900
-
Damnum/Disagio
- SKR03: 0986
- SKR04: 1940
Top Kontierung
Passiva
Diese Konten ermöglichen eine detaillierte Erfassung und Verwaltung der Passiva, die für die korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens im Rahmen der Bilanzierung nach HGB notwendig sind.
Eigenkapital
Das Eigenkapital bildet den Ausgleichsposten zwischen Aktiva und Passiva. Es gliedert sich bei Einzelunternehmern in Kapital des Vorjahres, Einlagen, Entnahmen und Jahresergebnis. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter stehen folgende Konten zur Verfügung:
-
Variables Kapital
- SKR03: 0880
- SKR04: 2010
-
Gesellschafter-Darlehen
- SKR03: 0890
- SKR04: 2020
-
Kommandit-Kapital
- SKR03: 0900
- SKR04: 2050
-
Verlustausgleich
- SKR03: 0910
- SKR04: 2060
-
Gesellschafter-Darlehen, Teilhafter
- SKR03: 0920
- SKR04: 2070
Top Kontierung
Privatkonten für alltägliche Geschäftsvorfälle:
-
Privatentnahmen allgemein
- SKR03: 1800
- SKR04: 2100
-
Unentgeltliche Wertabgaben
- SKR03: 1880
- SKR04: 2130
-
Privatsteuern
- SKR03: 1810
- SKR04: 2150
-
Privateinlagen
- SKR03: 1890
- SKR04: 2180
-
Sonderausgaben, beschränkt abzugsfähig
- SKR03: 1820
- SKR04: 2200
-
Sonderausgaben, unbeschränkt abzugsfähig
- SKR03: 1830
- SKR04: 2230
-
Privatspenden
- SKR03: 1840
- SKR04: 2250
-
Außergewöhnliche Belastungen
- SKR03: 1850
- SKR04: 2280
-
Grundstücksaufwand und -ertrag
- SKR03: 1860/1870
- SKR04: 2300/2350
Top Kontierung
Rückstellungen
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres, deren genaue Höhe oder Fälligkeit noch nicht feststeht.
-
Pensions- und ähnliche Rückstellungen
- SKR03: 0950
- SKR04: 3000
-
Steuerrückstellungen
- SKR03: 0955
- SKR04: 3020
-
Sonstige Rückstellungen
- SKR03: 0970
- SKR04: 3070
Top Kontierung
Verbindlichkeiten
Von Anleihen bis zu Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
-
Anleihen, nicht konvertibel/konvertibel
- SKR03: 0600/0615
- SKR04: 3100/3120
-
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- SKR03: 0630
- SKR04: 3150
-
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- SKR03: 1710
- SKR04: 3250
-
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- SKR03: 1600
- SKR04: 3300
-
Wechselverbindlichkeiten
- SKR03: 1660
- SKR04: 3350
-
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- SKR03: 0700
- SKR04: 3400
-
Sonstige Verbindlichkeiten
- SKR03: 1700
- SKR04: 3500
Top Kontierung
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Für vereinnahmte Vorauszahlungen, die wirtschaftlich auch dem Folgejahr zuzurechnen sind:
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Passive Rechnungsabgrenzung
- SKR03: 0990
- SKR04: 3900
Top Kontierung
GuV - Kontierung von Erträgen und Aufwendugen
- Kontierung von Umsätzen
- Kontierung von Wertberichtigungen
- Kontierung von Umsätzen
- Kontierung von Umsätzen
- Kontierung von Umsätzen
Kontierung von Umsätzen
Praktische Beispiele für die Verbuchung von Umsatzerlösen, steuerfreien und nicht steuerbaren Umsätzen, inklusive der dazugehörigen Kontenrahmen (z.B. SKR03, SKR04) und spezifischen Kontenbezeichnungen.
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Umsatzerlöse werden je nach Umsatzsteuerpflichtigkeit und -satz auf unterschiedlichen Konten verbucht. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben, wobei Vorsteuer abgezogen werden kann.
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SKR03:
- Umsatzerlöse 19 % USt: 8400
- Umsatzerlöse 7 % USt: 8300
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SKR04:
- Umsatzerlöse 19 % USt: 4400
- Umsatzerlöse 7 % USt: 4300
-
SKR03:
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Steuerfreie Umsätze umfassen bestimmte Lieferungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, wie z.B. Exporte oder bestimmte medizinische und bildungsbezogene Dienstleistungen. Diese Umsätze erlauben in der Regel keinen Vorsteuerabzug.
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SKR03:
- Steuerfreie Umsätze: 8100 (für bestimmte steuerfreie Umsätze, detaillierte Konten je nach Art der Umsätze)
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SKR04:
- Steuerfreie Umsätze: 4100 (für bestimmte steuerfreie Umsätze, detaillierte Konten je nach Art der Umsätze)
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SKR03:
-
Nicht steuerbare Umsätze finden außerhalb des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuer statt, z.B. bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden.
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SKR03 und SKR04:
- Für nicht steuerbare Umsätze gibt es keine spezifischen Konten, da diese Umsätze außerhalb des Anwendungsbereichs der USt liegen. Sie könnten unter sonstige betriebliche Erträge verbucht werden, abhängig von der Natur des Umsatzes (z.B. SKR03: 5400, SKR04: 4900).
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SKR03 und SKR04:
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Automatikfunktionen in Buchhaltungssoftware können die Verbuchung von Umsätzen und Steuern erleichtern, indem sie Bruttobeträge automatisch in Nettoerlöse und Steuerbeträge aufteilen. Diese Funktionen sind softwareabhängig und nicht direkt an spezifische Kontennummern gebunden.
Top Kontierung
Rückstellungen und Rücklagen
- Auflösung von Rückstellungen führt zu Erträgen, wenn die Rückstellungen zu hoch angesetzt wurden und die Mittel nicht benötigt werden.
- Auflösung von Rücklagen kann erforderlich sein, wenn die Bedingungen für die Beibehaltung der Rücklagen nicht mehr erfüllt sind oder wenn die Rücklagen für ihren Zweck verwendet werden.
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Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
- SKR 03: 5450
- SKR 04: 4930
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Erträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen
- SKR 03: 5458
- SKR 04: 4935
Top Kontierung
Steuerfreie Rücklagen
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Einstellungen SoPo m. Rücklageanteil, steuerfrei
- SKR03: 2340
- SKR04: 6925
Top Kontierung
Sachbezüge
- Sachbezüge, wie die private Nutzung eines Firmenwagens, stellen einen geldwerten Vorteil dar und müssen als solche erfasst und versteuert werden. Siehe auch Pauschbeträge für Sachentnahmen.
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Verrechnete Sachbezüge
- SKR 03: 8910
- SKR 04: 4940
Top Kontierung
Steuererstattungen und sonstige Erträge
- Steuererstattungen aus Vorjahren und sonstige Erträge, die nicht direkt aus dem operativen Geschäft stammen, müssen korrekt verbucht werden, um die finanzielle Lage des Unternehmens genau abzubilden.
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Steuererstattungen für Vorjahre
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Körperschaftsteuererstattungen:
- SKR 03: 2730
- SKR 04: 7604
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Gewerbesteuererstattungen:
- SKR 03: 2735
- SKR 04: 7642
-
Körperschaftsteuererstattungen:
Top Kontierung
Vorsteuer und Umsatzsteuer bei EU-Geschäften
- Bei innergemeinschaftlichen Erwerben ist die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu entrichten, wobei dem Erwerber ein entsprechender Vorsteuerabzug zusteht.
- Umsatzsteuerpflichtige Erwerbe ohne Vorsteuerabzug betreffen spezielle Fälle, wie den Erwerb von einem Unternehmer ohne USt-IdNr.
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Innergemeinschaftlicher Erwerb (VSt und USt)
- SKR 03: 1406 (Abziehbare Vorsteuer 19 % aus innergemeinschaftlichem Erwerb)
- SKR 04: 3806 (Umsatzsteuer 19 % aus innergemeinschaftlichem Erwerb)
Top Kontierung
Nicht abziehbare Vorsteuer
- Für bestimmte Ausgaben, die in Verbindung mit umsatzsteuerfreien Umsätzen stehen, darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden. Diese Beträge müssen korrekt erfasst werden, um die Steuerlast des Unternehmens zu berechnen.
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Nicht abziehbare Vorsteuer
- SKR 03: 1576
- SKR 04: 1406
Top Kontierung
Nachlässe, Skonti, Boni und Rabatte
- Erhaltene Nachlässe und Skonti reduzieren den Wareneinsatz und müssen entsprechend verbucht werden, um die Kosten korrekt widerzuspiegeln.
-
Erhaltene Skonti
- SKR 03: 2600 (Erhaltene Skonti)
- SKR 04: 5730 (Erhaltene Skonti)
Top Kontierung
Materialeinsatz und Energiekosten
- Der Materialeinsatz kann auf verschiedene Weise ermittelt werden, abhängig von der Verfügbarkeit von Daten und der Art des Geschäfts.
- Energiekosten können je nach Verwendungszweck unterschiedlich verbucht werden, entweder als Teil des Materialeinsatzes oder als sonstige betriebliche Aufwendungen.
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Wareneingang/Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- SKR 03: 6000 (Wareneingang)
- SKR 04: 5000 (Aufwendungen für RHB und Waren)
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Energiestoffe
- SKR 03: 6030 (Energiekosten)
- SKR 04: 6300 (Strom, Gas, Wasser)
Top Kontierung
Weitere Aufwendungen
-
Anschaffungsnebenkosten
- SKR03: 3800
- SKR04: 5800
-
Leergut
- SKR03: 3830
- SKR04: 5820
-
Zölle und Einfuhrabgaben
- SKR03: 3850
- SKR04: 5840
Top Kontierung
Bestandsveränderungen buchen
-
Bestandsveränderung RHB-Stoffe/Waren
- SKR03: 6960
- SKR04: 5880
Top Kontierung
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-
Fremdleistungen
- SKR03: 4909, 4780
- SKR04: 6303, 6780
-
Wartungskosten für Hard- und Software
- SKR03: 4806
- SKR04: 6495
Top Kontierung
Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG
-
Leistungen inländischer Unternehmer nach § 13b UStG 19 % Vorsteuer
und 19 % Umsatzsteuer
- SKR03: 5920
- SKR04: 3120
-
Leistungen ausländischer Unternehmer nach § 13b UStG 19 % Vorsteuer
und 19 % Umsatzsteuer
- SKR03: 5925
- SKR04: 3145
Top Kontierung
Personalaufwand richtig kontieren
-
Löhne und Gehälter
- SKR03: 4100 (Löhne und Gehälter)
- SKR04: 6000 (Löhne und Gehälter)
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Gesetzliche Sozialaufwendungen
- SKR03: 4130 (Gesetzliche Sozialaufwendungen)
- SKR04: 6110 (Gesetzliche Sozialaufwendungen)
-
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- SKR03: 4138
- SKR04: 6120
-
Freiwillige soziale Aufwendungen
- SKR03: 4140
- SKR04: 6130
-
Aufwendungen für Altersversorgung
- SKR03: 4165
- SKR04: 6140
Nettolohn- oder Bruttolohnverbuchung
-
Lohn- und Gehaltsverrechnungen
- SKR03: 1755
- SKR04: 3790
Top Kontierung
Hier ist die Anleitung, wie Sie Abschreibungen buchen, mit den entsprechenden Kontonummern für SKR03 und SKR04:
Abschreibungen buchen
Immaterielle Sachanlagegüter abschreiben
-
Abschreibung immaterielle Vermögensgegenstände
- SKR03: 4822
- SKR04: 6200
-
Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert
- SKR03: 4824
- SKR04: 6205
-
Außerplanmäßige Abschreibungen immaterielle Vermögensgegenstände
- SKR03: 4826
- SKR04: 6210
Top Kontierung
Materielle Sachanlagen abschreiben
-
Abschreibungen auf Sachanlagen
- SKR03: 4830
- SKR04: 6220
-
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
- SKR03: 4840
- SKR04: 6230
-
Abschreibungen auf Sachanlagen, steuerliche Sondervorschrift
- SKR03: 4850
- SKR04: 6240
Top Kontierung
Sonderfall Kaufleasing
-
Kaufleasing
- SKR03: 4815
- SKR04: 6250
-
Leasingfahrzeugkosten
- SKR03: 4570
- SKR04: 6560
-
Fremdfahrzeugkosten
- SKR03: 4595
- SKR04: 6595
Top Kontierung
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abschreiben
-
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelkonto
- SKR03: 0480 / 0485
- SKR04: 0670 / 0675
-
Sofortabschreibung GWGs
- SKR03: 4855
- SKR04: 6260
-
Abschreibungen auf den Sammelposten GWG
- SKR03: 4862
- SKR04: 6264
Top Kontierung
Abschreibungen auf Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
-
Abschreibungen Ingangsetzung/Erweiterung
- SKR03: 4820
- SKR04: 6268
-
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwand
- SKR03: 0001
- SKR04: 0095
Top Kontierung
Abschreibungen des Umlaufvermögens
-
Abschreibung Vermögensgegenstände UV (soweit unüblich hoch)
- SKR03: 4880
- SKR04: 6270
-
Abschreibungen auf UV, steuerlich bedingt (soweit unüblich hoch)
- SKR03: 4882
- SKR04: 6272
-
Forderungsverluste, übliche Höhe
- SKR03: 2400
- SKR04: 6930
-
Forderungsverluste, unüblich hoch
- SKR03: 2430
- SKR04: 6280
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen buchen
Kosten für betriebliche Grundstücke und Räume, Mietleasing
-
Raumkosten
- SKR03: 4200
- SKR04: 6305
-
Sonstige Raumkosten
- SKR03: 4280
- SKR04: 6345
-
Sonst. Grundstücksaufwendungen
- SKR03: 2350
- SKR04: 6350
-
Miete
- SKR03: 4210
- SKR04: 6310
-
Pacht
- SKR03: 4220
- SKR04: 6315
-
Gas, Strom, Wasser
- SKR03: 4240 / 3090
- SKR04: 6325 / 5190
-
Reinigung
- SKR03: 4250
- SKR04: 6330
-
Abgaben betriebl. gen. Grundbes.
- SKR03: 4270
- SKR04: 6240
-
Heizung
- SKR03: 4230
- SKR04: 6320
-
Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter)
- SKR03: 4960 / 4810
- SKR04: 6835 / 6840
Spenden
-
Zuwendungen/Spenden, steuerlich nicht abziehbar
- SKR03: 2380
- SKR04: 6390
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
-
Versicherungen
- SKR03: 4360
- SKR04: 6400
Top Kontierung
Reparaturen und Instandhaltung
-
Instandhaltung betriebl. Räume
- SKR03: 4260
- SKR04: 6335
Top Kontierung
Fahrzeugkosten buchen
-
Fahrzeugkosten
- SKR03: 4500
- SKR04: 6500
Top Kontierung
Werbung, Geschenke und Bewirtung
-
Werbekosten
- SKR03: 4600
- SKR04: 6600
Top Kontierung
Reisekosten
-
Reisekosten Arbeitnehmer
- SKR03: 4660
- SKR04: 6650
Top Kontierung
Provisionen, Fremdarbeiten und Garantieleistungen
-
Verkaufsprovisionen
- SKR03: 4760
- SKR04: 6770
Top Kontierung
Porto
-
Porto
- SKR03: 4910
- SKR04: 6800
Top Kontierung
Telefon- und Faxkosten
-
Telefon
- SKR03: 4920
- SKR04: 6805
Top Kontierung
Stifte, Papier, Heftklammern, Ordner etc.
-
Bürobedarf
- SKR03: 4930
- SKR04: 6815
Top Kontierung
Fortbildungskosten
-
Fortbildungskosten
- SKR03: 4945
- SKR04: 6821
Top Kontierung
Fachliteratur Zeitschriften, Bücher
-
Zeitschriften, Bücher
- SKR03: 4940
- SKR04: 6820
Top Kontierung
Rechts- und Steuerberatung
-
Rechts- und Beratungskosten
- SKR03: 4950
- SKR04: 6825
Top Kontierung
Bankspesen und Kursdifferenzen
-
Nebenkosten des Geldverkehrs
- SKR03: 4970
- SKR04: 6855
Top Kontierung
Abgang von Vermögensgegenständen
-
Verluste aus Anlagenabgang
- SKR03: 2320
- SKR04: 6900
-
Verluste aus Abgang von Umlaufvermögen
- SKR03: 2325
- SKR04: 6905
Top Kontierung
Forderungen und Wertberichtigungen
- Wertberichtigungen auf Forderungen sind notwendig, um das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls abzubilden. Dies kann durch Einzelwertberichtigungen für spezifische Forderungen oder durch Pauschalwertberichtigungen für das allgemeine Ausfallrisiko erfolgen.
- Erträge aus wertberichtigten Forderungen entstehen, wenn zuvor abgeschriebene oder wertberichtigte Forderungen doch noch beglichen werden oder wenn sich die Risikoeinschätzung verbessert.
Forderungsverluste und sonstige Aufwendungen
-
Forderungsverluste
- SKR03: 2400
- SKR04: 6930
-
Forderungsverluste 7 % USt
- SKR03: 2401
- SKR04: 6931
-
Forderungsverluste 19 % USt
- SKR03: 2406
- SKR04: 6936
Top Kontierung
Pauschalwertberichtigung von Forderungen
-
Einstellung in die Pauschalwertberichtigung
- SKR03: 2450
- SKR04: 6920
Top Kontierung
-
Einstellung in die Pauschalwertberichtigung
- SKR 03: 0970 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen)
- SKR 04: 6940 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen)
-
Erträge aus Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
- SKR 03: 5400
- SKR 04: 4920
Top Kontierung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- SKR03: 4900
- SKR04: 6300
-
Sonstige Aufwendungen unregelmäßig
- SKR03: 2309
- SKR04: 6969
-
Sonstiger Betriebsbedarf
- SKR03: 4980
- SKR04: 6850
Top Kontierung
Werkzeuge und Kleingeräte
-
Werkzeuge und Kleingeräte
- SKR03: 4985
- SKR04: 6845
-
GWG 150 EUR bis 1.000 EUR (Sammelposten)
- SKR03: 0485
- SKR04: 0675
Top Kontierung
Erträge aus Beteiligungen + Wertpapiere/Ausleihungen Anlagevermögen
-
Erträge aus Beteiligungen
- SKR03: 2600
- SKR04: 7000
-
Erträge Wertpapiere/Ausleihungen Anlagevermögen
- SKR03: 2620
- SKR04: 7010
-
Sonst. Zinsen und ähnl. Erträge
- SKR03: 2650
- SKR04: 7100
Top Kontierung
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV sowie Zinsen und ähnl. Aufwendungen
-
Abschreib. auf Finanzanlagen
- SKR03: 4870
- SKR04: 7200
-
Abschreib. Wertpapiere des UV
- SKR03: 4875
- SKR04: 7210
-
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
- SKR03: 2100
- SKR04: 7300
Top Kontierung
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
-
Außerordentliche Erträge
- SKR03: 2500
- SKR04: 7400
-
Außerordentliche Aufwendungen
- SKR03: 2000
- SKR04: 7500
Top Kontierung
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-
Körperschaftsteuer
- SKR03: 2200
- SKR04: 7600
-
Gewerbesteuer
- SKR03: 4320
- SKR04: 7610
Top Kontierung
Sonstige betriebliche Steuern
-
Sonstige Steuern
- SKR03: 4340
- SKR04: 7650
Top Kontierung
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Kontonummern und Bezeichnungen beispielhaft sind und je nach individueller Anpassung des Kontenrahmens in Ihrem Unternehmen variieren können. Es ist immer ratsam, die aktuellsten Kontenrahmen zur Hand zu haben oder sich bei einem Steuerberater zu informieren, um sicherzustellen, dass die korrekten Konten für Ihre Buchhaltung verwendet werden.
Fazit
Die korrekte Kontierung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen ist essenziell für die Genauigkeit der Buchführung und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Durch das Verständnis der Unterschiede zwischen den Konten und die Anwendung korrekter Buchungssätze können Unternehmen ihre finanzielle Situation präzise darstellen und rechtliche Konformität sicherstellen.
Tipp: Buchhaltung lernen leicht gemacht
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Kontierung von elektronischen Rechnungen
In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen.
Gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff (GoBD muss der Originalzustand eines elektronischen Dokuments jederzeit lesbar gemacht werden können und damit prüfbar sein; etwaige Bearbeitungsvorgänge oder andere Veränderungen, wie z.B. das Anbringen von Buchungsvermerken müssen protokolliert und mit dem Dokument abgespeichert werden. Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.
Siehe auch Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), BMF-Schreiben vom 28.11.2019:
Zur Erfüllung der Belegfunktion sind Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum jedoch zwingend erforderlich. Anders als beim Papierbeleg, bei dem diese Angaben auf dem Beleg angebracht werden müssen, können sie bei einem elektronischen Beleg dagegen auch durch die Verbindung mit einem Datensatz, mit den genannten Angaben zur Kontierung oder durch eine elektronische Verknüpfung (z.B. eindeutiger Index, Barcode) erfolgen.
Insoweit ändert sich die Handhabe nicht wesentlich im Vergleich zu jenen Veranlagungszeiträumen, welche noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS – Anlage zum BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBl 1995 I S. 738) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU – BMF-Schreiben vom 16.7.2001, BStBl 2001 I S. 415) zu beurteilen waren, aus denen sich dies jedoch nicht ausdrücklich ergeben hatte. LfSt Bayern, 20.1.2017, S 0316.1.1 - 5/3 St 42
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Buchführung
EStGEStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
EStG § 6 Bewertung
EStG § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
EStG § 6d Euroumrechnungsrücklage
EStG § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStR
EStR R 4.1 Betriebsvermögensvergleich
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
EStR R 4.5 Einnahmenüberschussrechnung
EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen
EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
EStR R 5.7 Rückstellungen
EStR R 6.3 Herstellungskosten
EStR R 6.8 Bewertung des Vorratsvermögens
EStR R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen
EStR R 6b.2 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven und Rücklagenbildung nach § 6b EStG
EStR R 7.3 Bemessungsgrundlage für die AfA
EStR R 7.4 Höhe der AfA
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
EStR R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
EStR R 13.6 Buchführung bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben, Baumschulen und ähnlichen Betrieben
EStR R 13a.1 Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStDV 51 60
KStG 5
UStG
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs
AO
AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
AO § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte
AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen
AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 148 Bewilligung von Erleichterungen
AO § 158 Beweiskraft der Buchführung
AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
AO § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte
AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen
AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 148 Bewilligung von Erleichterungen
AO § 158 Beweiskraft der Buchführung
AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
UStAE
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
UStAE 6.7a. Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis
UStAE 6.10. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 6.11. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 6a.7. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStAE 15a.12. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStAE 20.1. Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 23.4. Verfahren
UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
UStAE 6.7a. Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis
UStAE 6.10. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 6.11. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 6a.7. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 10.7. Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG)
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.7. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStAE 15a.12. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStAE 20.1. Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 23.4. Verfahren
UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung
UStR
UStR 56. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStR 94. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStR 131. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
UStR 136. Buchmäßiger Nachweis
UStR 137. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
UStR 158. Mindestbemessungsgrundlage
UStR 184a. Elektronisch übermittelte Rechnung
UStR 190b. Aufbewahrung von Rechnungen
UStR 214. Anwendungsgrundsätze
UStR 217c. Berichtigung nach § 15a Abs. 4 UStG
UStR 219. Aufzeichnungspflichten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
UStR 255. Ordnungsgrundsätze
UStR 256a. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStR 263. Verfahren
UStR 276a. Differenzbesteuerung
KStR 5.7 6 8.2 8.5 13.2
AEAO
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
AEAO Zu § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter:
AEAO Zu § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung:
AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:
AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:
AEAO Zu § 82 Ausgeschlossene Personen:
AEAO Zu § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Vor §§ 130, 131 Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten:
AEAO Zu § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen:
AEAO Zu § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:
AEAO Zu § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs:
Zu § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs:
AEAO Zu § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen:
AEAO Zu § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen:
AEAO Zu § 148 Bewilligung von Erleichterungen:
AEAO Zu § 158 Beweiskraft der Buchführung:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
HGB
§ 238 HGB Buchführungspflicht
§ 239 HGB Führung der Handelsbücher
§ 240 HGB Inventar
§ 241 HGB Inventurvereinfachungsverfahren
§ 241a HGB Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsatz
§ 256 HGB Bewertungsvereinfachungsverfahren
§ 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung; Befreiung
§ 297 HGB Inhalt
§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Prüfung
§ 321 HGB Prüfungsbericht
§ 322 HGB Bestätigungsvermerk
§ 342 HGB Privates Rechnungslegungsgremium
§ 342b HGB Prüfstelle für Rechnungslegung
ErbStR 13b.13
BpO 26
EStH 4.1 4.2.7 4.3.2.4 4.4 4.5.1 4.6 4.11 4a 5.1 5.2 5.4 6.9 7.4 13.3 13a.1 18.2 18.3
StbVV
§ 32 StBVV Einrichtung einer Buchführung
§ 33 StBVV Buchführung
§ 34 StBVV Lohnbuchführung
§ 36 StBVV Steuerliches Revisionswesen
§ 37 StBVV Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
§ 38 StBVV Erteilung von Bescheinigungen
§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
StBVV Tabelle C: Buchführungstabelle Anlage 3
GewStH 10a.3.3
KStH 4.1 8.2 8.6
GrStR 39
StBerG
§ 21 StBerG Aufzeichnungspflicht
§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit
§ 87a StBerG Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
BGB 1841