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Krankenversicherung bei Minijobs 2026: Beiträge, Familienversicherung & Rechner

Krankenversicherung bei Minijob berechnen

Die Krankenversicherung im Minijob wird häufig missverstanden: Ein Minijob begründet in der Regel keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Minijobber müssen also anderweitig krankenversichert sein – zum Beispiel über eine Hauptbeschäftigung, die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung, eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Krankenversicherung.

Für Arbeitgeber ist dennoch wichtig: Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen gewerbliche Arbeitgeber für gesetzlich krankenversicherte Minijobber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 %. Im Privathaushalt beträgt der Pauschalbeitrag grundsätzlich 5 %. Ist der Minijobber privat krankenversichert, fällt kein pauschaler Krankenversicherungsbeitrag an.

Minijob-Rechner 2026: Beiträge und Abgaben berechnen

Mit unseren kostenlosen Rechnern können Sie die Beiträge für einen Minijob schnell und einfach berechnen. Der Rechner berücksichtigt insbesondere die Krankenversicherungs-Pauschale, Rentenversicherung, Pauschsteuer und die Besonderheiten bei Privathaushalten.

Krankenversicherung geringfügige Beschäftigung

  • Aufnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
  • Bestehen weitere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ?

Aushilfsjobs: Für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen gelten besondere Regeln bei Steuern und Sozialabgaben. Der folgende Minijob-Rechner zeigt, welche Kosten Arbeitgeber einplanen müssen.

Minijob Rechner

Jahr
Monatsbrutto Euro

Ausübung im

Verzicht auf RV-Pflicht
 

Krankenversicherung

Infografik: Krankenversicherung im Minijob einfach erklärt

Infografik zur Krankenversicherung im Minijob Übersicht über Minijob-Grenze, Krankenversicherungsschutz, Pauschalbeitrag, Familienversicherung, Privathaushalt und Arbeitgeberpflichten. Krankenversicherung im Minijob Wer ist versichert, wer zahlt Beiträge – und wann entfällt die Pauschale? 1 Minijob-Grenze 2026: 603 € monatlich 7.236 € jährlich 2 Schutz prüfen Minijob allein macht nicht krankenversichert 3 Pauschalbeitrag 13 % gewerblich, 5 % Privathaushalt GKV oder PKV? Pauschale nur bei gesetzlicher Krankenversicherung Meldung Minijob-Zentrale, Personalfragebogen, Nachweise Praxis-Tipp: Vor Beschäftigungsbeginn Krankenversicherung, weitere Jobs und Rentenversicherungspflicht dokumentieren.
Infografik: Der Minijob selbst begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Arbeitgeber zahlen die KV-Pauschale nur bei gesetzlicher Krankenversicherung.

Was ist ein Minijob 2026?

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt diese Grenze 603 € im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das bis zu 7.236 €.

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € im Jahr 2026 können Minijobber bei Zahlung des Mindestlohns rund 43,38 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Minijob-Grenze 2026:       603 € monatlich
Jahresgrenze 2026:       7.236 €
Mindestlohn 2026:          13,90 € je Stunde
Maximale Stunden bei Mindestlohn: ca. 43,38 Stunden/Monat

Ist man durch einen Minijob krankenversichert?

Nein. Ein Minijob allein führt grundsätzlich nicht zu einer eigenen Krankenversicherung. Minijobber zahlen aus dem Minijob keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Deshalb muss der Krankenversicherungsschutz anderweitig bestehen.

Drei typische Wege der Krankenversicherung

  1. Eigene Krankenversicherung: Der Minijob läuft neben einer Hauptbeschäftigung, Selbstständigkeit, freiwilligen Versicherung oder privaten Krankenversicherung.
  2. Familienversicherung: Der Minijobber ist über Ehepartner, Lebenspartner oder Eltern beitragsfrei gesetzlich mitversichert.
  3. Studentische Krankenversicherung: Studierende sind häufig studentisch versichert und haben zusätzlich einen Minijob.

Einfach erklärt: Der Arbeitgeber zahlt zwar oft eine Krankenversicherungs-Pauschale. Diese Pauschale verschafft dem Minijobber aber keinen zusätzlichen Leistungsanspruch und ersetzt keine eigene Krankenversicherung.

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im Minijob

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen zahlen Arbeitgeber einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist. Das gilt auch bei Familienversicherung oder freiwilliger gesetzlicher Versicherung.

Beschäftigungsart KV-Pauschalbeitrag des Arbeitgebers Voraussetzung
Gewerblicher Minijob 13 % des Arbeitsentgelts Minijobber ist gesetzlich krankenversichert
Minijob im Privathaushalt 5 % des Arbeitsentgelts Minijobber ist gesetzlich krankenversichert
Privat krankenversicherter Minijobber 0 % keine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung
Kurzfristige Beschäftigung 0 % kurzfristig und nicht berufsmäßig im sozialversicherungsrechtlichen Sinn

Darf der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag vom Lohn abziehen?

Nein. Den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag trägt der Arbeitgeber. Er darf ihn nicht vom Arbeitsentgelt des Minijobbers abziehen.

Privat krankenversicherte Minijobber

Ist ein Minijobber privat krankenversichert, zahlt der Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der private Krankenversicherungsschutz bleibt unabhängig vom Minijob bestehen.

Wichtig für Arbeitgeber

  • Krankenversicherungsstatus vor Beschäftigungsbeginn abfragen.
  • Nachweis zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in die Entgeltunterlagen aufnehmen.
  • Bei privater Krankenversicherung keine 13-%- beziehungsweise 5-%-Pauschale zahlen.
  • Änderungen des Versicherungsstatus dokumentieren.

Familienversicherung und Minijob

Viele Minijobber sind beitragsfrei familienversichert. Ein Minijob kann mit der Familienversicherung vereinbar sein, wenn die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für Arbeitgeber gilt: Auch familienversicherte Minijobber gelten als gesetzlich krankenversichert. Deshalb fällt bei einem gewerblichen Minijob grundsätzlich der 13-%-Pauschalbeitrag an.

Praxis-Tipp: Minijobber sollten vor Aufnahme weiterer Tätigkeiten prüfen, ob die Familienversicherung durch zusätzliches Einkommen gefährdet wird.

Studierende, Rentner und Hauptbeschäftigte mit Minijob

Studierende

Studierende können neben dem Studium einen Minijob ausüben. Die Krankenversicherung erfolgt häufig über Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder eigene freiwillige Versicherung. Der Minijob selbst begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.

Rentner

Rentner mit Minijob sind häufig über die Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig gesetzlich versichert. Ist eine gesetzliche Krankenversicherung vorhanden, fällt für den Arbeitgeber grundsätzlich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung an.

Hauptbeschäftigung plus Minijob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist regelmäßig ein Minijob möglich, der nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Weitere Minijobs können jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammen versicherungspflichtig werden.

Kurzfristige Beschäftigung: Keine Krankenversicherungsbeiträge

Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist zeitlich begrenzt und grundsätzlich nicht von der Höhe des Arbeitsentgelts abhängig.

Grundsätze

  • maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr,
  • Beschäftigung ist im Voraus begrenzt,
  • nicht berufsmäßig, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt,
  • keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für kurzfristige Beschäftigungen fallen weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung an. Die Lohnsteuer ist gesondert zu prüfen.

Mehrere Minijobs und Zusammenrechnung

Übt eine Person mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, werden die Arbeitsentgelte zusammengerechnet. Wird die Minijob-Grenze überschritten, liegt regelmäßig keine geringfügige Beschäftigung mehr vor.

Typische Fälle

  • Mehrere Minijobs ohne Hauptjob: Entgelte werden zusammengerechnet.
  • Hauptbeschäftigung plus ein Minijob: Ein Minijob bleibt regelmäßig geringfügig.
  • Hauptbeschäftigung plus mehrere Minijobs: Weitere Minijobs können versicherungspflichtig werden.
  • Minijob über 603 € regelmäßig: Übergangsbereich / Midijob prüfen.

Übergangsbereich / Midijob 2026

Bei regelmäßigem Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze und bis 2.000 € monatlich kann der Übergangsbereich gelten. 2026 beginnt dieser grundsätzlich bei 603,01 €.

Haushaltsscheckverfahren: Minijob im Privathaushalt einfach anmelden

Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten. Es eignet sich zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenhilfe, Kinderbetreuung oder Unterstützung älterer Menschen im privaten Haushalt.

Voraussetzungen

  • Arbeitgeber ist eine private Person, nicht ein Unternehmen.
  • Die Tätigkeit wird im Privathaushalt ausgeübt.
  • Das regelmäßige Arbeitsentgelt überschreitet die Minijob-Grenze nicht.
  • Die Tätigkeit wird nicht über eine gewerbliche Agentur oder Firma abgerechnet.

Beiträge im Privathaushalt

Abgabe Grundsatz im Privathaushalt
Krankenversicherung 5 % bei gesetzlicher Krankenversicherung des Minijobbers
Rentenversicherung Arbeitgeber 5 % pauschal
Rentenversicherung Arbeitnehmer Aufstockung bis zum vollen Beitragssatz, Befreiung möglich
Pauschsteuer regelmäßig 2 % möglich
Unfallversicherung und Umlagen werden im Haushaltsscheckverfahren mit abgewickelt

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Private Arbeitgeber können für einen Minijob im Haushalt eine Steuerermäßigung nutzen. Begünstigt sind 20 % der Aufwendungen, also Lohn und Arbeitgeberanteile, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag für haushaltsnahe Minijobs.

Der Haushaltsscheck kann online bei der Minijob-Zentrale ausgefüllt werden. Die Minijob-Zentrale übernimmt Meldung, Beitragsberechnung und Beitragseinzug.

Rentenversicherung im Minijob

Anders als in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht im Minijob grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag, der Arbeitnehmer stockt auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.

Siehe auch: Rentenversicherungspflicht für Minijobber .

Arbeitgeberpflichten bei Minijobs

Arbeitgeber müssen Minijobs versicherungsrechtlich korrekt beurteilen. Entscheidend sind regelmäßiges Arbeitsentgelt, weitere Beschäftigungen, Krankenversicherungsstatus und gegebenenfalls Befreiungsanträge zur Rentenversicherung.

Wichtige Pflichten

  • Personalfragebogen vor Beschäftigungsbeginn einholen,
  • regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt berechnen,
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einbeziehen,
  • weitere Beschäftigungen abfragen und dokumentieren,
  • Krankenversicherungsstatus nachweisen lassen,
  • Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden,
  • Rentenversicherungsbefreiung nur bei wirksamem Antrag berücksichtigen,
  • Mindestlohn und Arbeitszeitaufzeichnungen beachten,
  • Änderungen laufend prüfen.

Praxis-Tipp: Die häufigsten Fehler entstehen durch nicht erkannte weitere Minijobs, Sonderzahlungen und fehlende Nachweise zur Krankenversicherung.

Checkliste: Krankenversicherung bei Minijobs prüfen

  • Minijob-Grenze prüfen: 2026 maximal 603 € monatlich beziehungsweise 7.236 € jährlich.
  • Mindestlohn beachten: 2026 mindestens 13,90 € je Stunde.
  • Krankenversicherung klären: gesetzlich, familienversichert, studentisch, freiwillig oder privat?
  • KV-Pauschale berechnen: 13 % gewerblich oder 5 % Privathaushalt nur bei GKV.
  • PKV dokumentieren: Bei privater Krankenversicherung entfällt die KV-Pauschale.
  • Weitere Jobs abfragen: mehrere Minijobs können zusammengerechnet werden.
  • Rentenversicherung prüfen: Pflicht, Befreiungsantrag oder Aufstockung?
  • Haushaltsscheck nutzen: bei Minijobs im Privathaushalt.
  • Unterlagen sichern: Personalfragebogen, Nachweise, Meldungen, Beitragsabrechnungen.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei Minijobs

Bin ich durch einen Minijob automatisch krankenversichert?

Nein. Ein Minijob begründet grundsätzlich keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Minijobber müssen anderweitig krankenversichert sein.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze beträgt 2026 monatlich 603 €. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 €.

Wer zahlt den Krankenversicherungsbeitrag im Minijob?

Bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag. Im gewerblichen Bereich beträgt er 13 %, im Privathaushalt 5 %.

Was gilt bei privat krankenversicherten Minijobbern?

Bei privat krankenversicherten Minijobbern fällt kein pauschaler Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Der private Krankenversicherungsschutz bleibt separat bestehen.

Entstehen durch den 13-%-Pauschalbeitrag zusätzliche Leistungsansprüche?

Nein. Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers begründet keine zusätzlichen Ansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kann ein Minijob mit Familienversicherung kombiniert werden?

Ja, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung eingehalten werden. Für Arbeitgeber gilt: Familienversicherte Minijobber sind gesetzlich krankenversichert, sodass der Pauschalbeitrag anfällt.

Was passiert bei mehreren Minijobs?

Mehrere Minijobs werden grundsätzlich zusammengerechnet. Wird die Minijob-Grenze überschritten, kann Sozialversicherungspflicht entstehen.

Fallen bei kurzfristiger Beschäftigung Krankenversicherungsbeiträge an?

Nein, wenn die kurzfristige Beschäftigung die Voraussetzungen erfüllt, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Aktuelle Werte 2026 und wichtige Änderungen

Zum 1. Januar 2026 ist die Minijob-Grenze auf 603 € monatlich gestiegen. Ursache ist die Kopplung der Geringfügigkeitsgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € je Stunde.

Mehr Informationen zum Minijob finden Sie hier: Minijob-Rechner und Minijob-Informationen.

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