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Photovoltaik-Rechner 2026: Kosten, Ertrag, Förderung, Steuer und Rendite berechnen

Photovoltaik-Rechner für Kosten, Ertrag, Steuer und Wirtschaftlichkeit

Eine Photovoltaikanlage kann Stromkosten senken, unabhängiger vom Energieversorger machen und langfristig eine attraktive Investition sein. Entscheidend ist jedoch eine realistische Berechnung: Anschaffungskosten, Stromertrag, Eigenverbrauch, Speicher, Einspeisevergütung, Finanzierung, Wartung und steuerliche Behandlung müssen zusammen betrachtet werden.

Mit unserem Photovoltaik-Rechner können Sie überschlägig berechnen, welche Kosten, Einnahmen und Rendite bei Ihrer Solaranlage zu erwarten sind. Zusätzlich erläutern wir die wichtigsten steuerlichen Regeln für PV-Anlagen, insbesondere die Einkommensteuerbefreiung, den umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz und die Behandlung von Eigenverbrauch und Einspeisung.

Kurzüberblick: Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG häufig einkommensteuerfrei. Für Lieferung und Installation vieler PV-Anlagen gilt seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Die Wirtschaftlichkeit hängt vor allem von Anschaffungskosten, Eigenverbrauchsquote, Strompreis, Speichergröße und EEG-Vergütung ab.

Photovoltaik-Rechner: Kosten, Ertrag und Rendite online berechnen

Der Photovoltaik-Rechner ermittelt überschlägig den Stromertrag, die Anschaffungskosten, die Einspeisevergütung, den Eigenverbrauchsvorteil und die erwartete Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage. So können Sie Angebote besser vergleichen und prüfen, ob sich die Investition langfristig rechnet.

Photovoltaik Rechner

AnschaffungskostenEuro
Zinssatz% p.a.

LeistungkW
SonnenleistungStunden pro Jahr
LaufzeitJahre

Jährliche WartungskostenEuro
Jährliche Preissteigerung% p.a.

VergütungCent / kWh
Wirkungsgrad%
Jährliche Abnahme% p.a.

Aktuelle EntsorgungskostenEuro (z.B. Sondermüll: Cadmium-Tellurid)

Infografik: Photovoltaikanlage in 6 Schritten prüfen

1. Dach prüfen Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Statik und Dachzustand bestimmen den möglichen Stromertrag.
2. Verbrauch analysieren Haushaltsstrom, Wärmepumpe, E-Auto und Lastprofil beeinflussen die optimale Anlagengröße.
3. Eigenverbrauch planen Je höher der Eigenverbrauch, desto größer ist häufig der wirtschaftliche Vorteil.
4. Speicher prüfen Ein Batteriespeicher kann die Autarkie erhöhen, muss aber wirtschaftlich kalkuliert werden.
5. Steuer klären Einkommensteuerbefreiung, 0 % Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung und Meldepflichten prüfen.
6. Angebot vergleichen Preis je kWp, Komponenten, Garantie, Montage, Monitoring und Wartung vergleichen.

Photovoltaikanlage planen: Worauf kommt es an?

Die Planung einer Photovoltaikanlage beginnt mit der Frage, ob das Dach technisch und wirtschaftlich geeignet ist. Moderne PV-Anlagen können nicht nur auf Süddächern, sondern auch auf Ost-West-Dächern wirtschaftlich sinnvoll sein. Entscheidend ist, wie gut die Erzeugung zum eigenen Stromverbrauch passt.

Technische Prüfung

  • Dachausrichtung und Dachneigung
  • Verschattung durch Bäume, Gauben, Nachbargebäude oder Schornsteine
  • Dachzustand und Tragfähigkeit
  • verfügbare Modulfläche
  • Zählerplatz und Netzanschluss
  • Brandschutz und Leitungsführung

Wirtschaftliche Prüfung

  • Anschaffungskosten pro kWp
  • erwarteter Jahresertrag in kWh
  • Eigenverbrauchsquote
  • Strompreis und Strompreissteigerung
  • Einspeisevergütung
  • Wartung, Versicherung und Finanzierung
Praxis-Tipp: Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein. Achten Sie nicht nur auf den Gesamtpreis, sondern auf Komponentenqualität, Garantien, Wechselrichter, Speicher, Montagekonzept, Monitoring und Service.

Kosten einer PV-Anlage

Die Kosten einer Photovoltaikanlage hängen von Anlagengröße, Dachform, Installationsaufwand, Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank, Gerüst und regionalen Marktpreisen ab. Bei größeren Anlagen sinkt der Preis je kWp häufig, weil fixe Installationskosten auf mehr Leistung verteilt werden.

Kostenposition Beschreibung Hinweis für die Kalkulation
PV-Module Solarmodule zur Stromerzeugung. Leistung, Wirkungsgrad und Produktgarantie vergleichen.
Wechselrichter Wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um. Dimensionierung und Kompatibilität mit Speicher beachten.
Montagesystem Befestigung der Module auf Dach oder Fassade. Abhängig von Dachart und Statik.
Batteriespeicher Speichert Überschussstrom für späteren Eigenverbrauch. Nicht zu groß dimensionieren; Zyklen, Entladetiefe und Garantie prüfen.
Elektroinstallation Zählerplatz, Leitungen, Schutztechnik und Anschluss. Altanlagen und Zählerschränke können Zusatzkosten verursachen.
Planung und Anmeldung Netzanschluss, Marktstammdatenregister, Dokumentation. Sollte im Angebot enthalten sein.

Richtwerte für die Kalkulation

Als grobe Orientierung sollten private Dachanlagen häufig so kalkuliert werden, dass sich die Investition innerhalb der technischen Nutzungsdauer amortisieren kann. Bei hohen Strompreisen und gutem Eigenverbrauch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit deutlich.

Achtung bei Angeboten: Sehr günstige Lockangebote oder überteuerte Komplettpakete sollten kritisch geprüft werden. Entscheidend ist der Preis je kWp inklusive Montage, Wechselrichter, Anmeldung, Zählerschrankarbeiten und gegebenenfalls Speicher.

Wirtschaftlichkeit und Rendite einer Photovoltaikanlage

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ergibt sich aus dem Zusammenspiel von eingespartem Strombezug, Einspeisevergütung, Investitionskosten und laufenden Kosten. In vielen Fällen ist der selbst verbrauchte Solarstrom wirtschaftlich wertvoller als die Einspeisung, weil er den teureren Netzstrom ersetzt.

Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsformel:
Vorteil pro Jahr = eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch + Einspeisevergütung − laufende Kosten
Faktor Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit
Hohe Eigenverbrauchsquote Verbessert häufig die Rendite, weil weniger Strom aus dem Netz bezogen wird.
Hohe Anschaffungskosten Verlängern die Amortisationszeit.
Batteriespeicher Erhöht den Eigenverbrauch, verursacht aber zusätzliche Investitionskosten.
E-Auto oder Wärmepumpe Können den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Dachausrichtung und Verschattung Bestimmen den tatsächlichen Jahresertrag.
Einspeisevergütung Sichert Einnahmen für eingespeisten Strom, ist aber niedriger als typische Haushaltsstrompreise.

Einspeisevergütung nach EEG 2026

Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der installierten Leistung, der Anlagenart und der Frage, ob es sich um Teil- oder Volleinspeisung handelt. Für Bestandsanlagen bleibt der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz grundsätzlich für den gesetzlichen Förderzeitraum maßgeblich.

Für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit Inbetriebnahme vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 gelten nach den veröffentlichten Werten der Bundesnetzagentur insbesondere folgende Einspeisevergütungen:

Gebäudeanlage bis Teileinspeisung / Überschusseinspeisung Volleinspeisung
10 kW 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
40 kW 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
100 kW 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor Inbetriebnahme die jeweils aktuellen Fördersätze. Die EEG-Vergütung wird regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme beziehungsweise der erstmaligen Einspeisung.

Stromspeicher: Wann lohnt sich ein Batteriespeicher?

Ein Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauch, weil Solarstrom auch abends oder nachts genutzt werden kann. Wirtschaftlich sinnvoll ist ein Speicher vor allem dann, wenn er passend dimensioniert ist und die zusätzlichen Kosten durch höhere Eigenverbrauchsvorteile ausgeglichen werden.

Kriterium Warum wichtig?
Nutzbare Speicherkapazität Nicht die Nennkapazität, sondern die tatsächlich nutzbare Kapazität ist entscheidend.
Entladetiefe Bestimmt, welcher Anteil der Batterie tatsächlich genutzt werden kann.
Vollzyklen Je höher die Zyklenfestigkeit, desto länger kann der Speicher wirtschaftlich genutzt werden.
Systemwirkungsgrad Speicherverluste mindern den tatsächlich nutzbaren Solarstrom.
Garantie und Ersatzkosten Relevant für die Wirtschaftlichkeitsrechnung über 10 bis 20 Jahre.
Nicht zu groß dimensionieren: Ein zu großer Speicher erhöht die Investitionskosten und wird oft nicht ausreichend genutzt. Häufig ist eine kleinere, gut ausgelastete Batterie wirtschaftlich besser als ein überdimensionierter Speicher.

Arten von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen können je nach Gebäude, Nutzung und Montageart unterschiedlich ausgestaltet sein. Für Kosten, Genehmigung, Steuer und Förderung kann die Art der Anlage relevant sein.

Anlagenart Beschreibung Typische Anwendung
Aufdachanlage Module werden auf ein bestehendes Dach montiert. Private Wohnhäuser, Gewerbedächer.
Indachanlage Module ersetzen Teile der Dachhaut. Neubau, Dachsanierung, architektonische Lösungen.
Fassadenanlage Module werden an der Fassade befestigt. Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser, Speziallösungen.
Gebäudeintegrierte PV PV-Module übernehmen zusätzlich eine Gebäudefunktion. Dach, Fassade, Verschattung, Wetterschutz.
Freiflächenanlage Module werden auf Freiflächen installiert. Solarparks, Konversionsflächen, landwirtschaftsnahe Projekte.
Balkonkraftwerk Kleine steckerfertige Solaranlage. Wohnung, Balkon, Terrasse, kleine Eigenverbrauchslösung.

Förderung und Finanzierung von Photovoltaikanlagen

Die wichtigste laufende Förderung für PV-Anlagen ist die EEG-Vergütung für eingespeisten Strom. Daneben können Finanzierungen über Förderkredite, kommunale Förderprogramme oder Programme der Bundesländer in Betracht kommen. Ob und welche Förderung verfügbar ist, hängt vom Standort und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

KfW-Förderung

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 kann für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommen. Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über die finanzierende Bank zu stellen.

Photovoltaikanlage und Steuern

Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen wurde in den letzten Jahren erheblich vereinfacht. Für viele private und kleinere gewerbliche Anlagen entfällt die Einkommensteuer auf Einnahmen und Entnahmen. Umsatzsteuerlich gilt für die Lieferung und Installation vieler Anlagen der Nullsteuersatz.

Einkommensteuer

  • Steuerbefreiung für begünstigte PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
  • keine Gewinnermittlung für steuerbefreite Einnahmen erforderlich
  • Eigenverbrauch ist bei begünstigten Anlagen ebenfalls steuerfrei
  • Investitionsabzugsbetrag bei steuerbefreiten Anlagen regelmäßig nicht mehr möglich

Umsatzsteuer

  • 0 % Umsatzsteuer für viele Lieferungen und Installationen
  • laufende Einspeisung kann umsatzsteuerlich weiterhin Unternehmerstatus begründen
  • Kleinunternehmerregelung prüfen
  • kein Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmern oder 0-%-Anschaffung erforderlich

Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei. Entscheidend sind insbesondere die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister, die Gebäudeart und die 100-kW-peak-Grenze pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.

Regelung Aktuelle steuerliche Bedeutung
PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden Grundsätzlich begünstigt, wenn die gesetzlichen Leistungsgrenzen eingehalten werden.
Leistungsgrenze ab 2025 Grundsätzlich 30 kW peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Gesamtgrenze Insgesamt höchstens 100 kW peak pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
Eigenverbrauch Einnahmen und Entnahmen sind bei begünstigten Anlagen steuerfrei.
Freiflächenanlagen Nicht automatisch von der Gebäuderegelung erfasst; gesondert prüfen.
Wichtig bei Altanlagen und Erweiterungen: Für Anlagen aus den Jahren 2022 bis 2024 und für spätere Erweiterungen können Übergangsfragen entstehen. Prüfen Sie insbesondere die installierte Leistung laut Marktstammdatenregister und die Anzahl der Wohn- oder Gewerbeeinheiten.

Folgen der Steuerbefreiung

  • Keine Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und begünstigten Eigenverbrauch.
  • Keine Anlage EÜR für ausschließlich steuerfreie Einnahmen aus begünstigten PV-Anlagen.
  • Kein Betriebsausgabenabzug, soweit die Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen.
  • Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG sind für steuerbefreite PV-Anlagen regelmäßig ausgeschlossen.
  • Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften kann die gewerbliche Infektion vermieden werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

0 % Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Seit 2023 gilt für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen, wesentlicher Komponenten und Batteriespeicher ein Umsatzsteuersatz von 0 %, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch entfällt in vielen privaten Fällen der frühere Anreiz, zur Regelbesteuerung zu optieren, nur um Vorsteuer aus der Anschaffung geltend zu machen.

Umsatzsteuer-Thema Behandlung
Lieferung von Solarmodulen 0 % Umsatzsteuer bei begünstigten Anlagen.
Wesentliche Komponenten Wechselrichter, Batteriespeicher und notwendige Komponenten können begünstigt sein.
Installation Photovoltaikspezifische Installationsleistungen können dem Nullsteuersatz unterliegen.
Vereinfachungsregel Bei Anlagen bis 30 kW peak laut Marktstammdatenregister gelten bestimmte Voraussetzungen regelmäßig als erfüllt.
Kleinunternehmerregelung ab 2025 Prüfung anhand der neuen Umsatzgrenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Praxis-Tipp: Bei neuen privaten Dachanlagen ist die Kleinunternehmerregelung häufig die einfachste Lösung. Eine Option zur Regelbesteuerung sollte nur gewählt werden, wenn sie im Einzelfall tatsächlich vorteilhaft ist.

Anmeldung, Marktstammdatenregister und Finanzamt

Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen neben der technischen Inbetriebnahme auch Melde- und Registrierungspflichten beachten. Besonders wichtig ist die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Schritt Was ist zu tun?
Netzbetreiber kontaktieren Netzanschluss, Zählerkonzept und Einspeisung abstimmen.
Marktstammdatenregister PV-Anlage und Speicher fristgerecht registrieren.
Finanzamt prüfen Bei steuerbefreiten Kleinanlagen ist häufig keine Gewinnermittlung erforderlich; umsatzsteuerliche Fragen bleiben zu prüfen.
Unterlagen aufbewahren Rechnungen, technische Datenblätter, MaStR-Registrierung, Netzbetreiberabrechnungen und Förderunterlagen sichern.

Checkliste vor Kauf einer PV-Anlage

  1. Dachausrichtung, Neigung und Verschattung prüfen.
  2. Jahresstromverbrauch und zukünftige Verbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto analysieren.
  3. Anlagengröße auf Eigenverbrauch und Dachfläche abstimmen.
  4. Speichergröße wirtschaftlich kalkulieren.
  5. Mindestens zwei bis drei Angebote vergleichen.
  6. Preis je kWp und Speicherpreis je nutzbarer kWh prüfen.
  7. Garantie, Wechselrichter, Monitoring und Service vergleichen.
  8. EEG-Vergütung und Inbetriebnahmezeitpunkt prüfen.
  9. Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG prüfen.
  10. 0 % Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung prüfen.
  11. Netzanschluss und Marktstammdatenregister einplanen.
  12. Finanzierung und mögliche Förderprogramme vor Vorhabensbeginn klären.

Photovoltaik bei Denkmalschutz und besonderen Gebäuden

Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden kann eine Photovoltaikanlage möglich sein. Entscheidend ist eine Abwägung im Einzelfall: Gestaltung, Sichtbarkeit, Eingriff in die Denkmaleigenschaft und die Bedeutung erneuerbarer Energien müssen gemeinsam geprüft werden.

Praxis-Hinweis: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sollte vor Beauftragung eine Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfolgen. Oft können schwarze Module, dachflächenparallele Montage oder nicht einsehbare Dachflächen die Genehmigungschancen verbessern.

Häufige Fragen zur Photovoltaikanlage

Ist eine Photovoltaikanlage steuerfrei?

Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei, wenn die gesetzlichen Leistungsgrenzen eingehalten werden. Seit 2025 gilt grundsätzlich eine Grenze von 30 kW peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit sowie eine Gesamtgrenze von 100 kW peak pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.

Gilt für Photovoltaikanlagen 0 % Umsatzsteuer?

Für viele Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen, wesentlichen Komponenten und Batteriespeichern gilt seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich eine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?

Bei einkommensteuerbefreiten Kleinanlagen ist häufig keine Gewinnermittlung erforderlich. Umsatzsteuerliche Fragen, insbesondere Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung, sollten jedoch geprüft werden.

Muss eine Photovoltaikanlage ins Marktstammdatenregister eingetragen werden?

Ja. PV-Anlagen und Batteriespeicher müssen grundsätzlich im Marktstammdatenregister registriert werden. Die dort eingetragene Bruttoleistung ist auch für steuerliche Grenzen von Bedeutung.

Lohnt sich ein Batteriespeicher?

Ein Batteriespeicher kann sich lohnen, wenn dadurch ausreichend zusätzlicher Eigenverbrauch entsteht. Wirtschaftlich entscheidend sind Anschaffungskosten, nutzbare Kapazität, Lebensdauer, Wirkungsgrad und Strompreis.

Was ist wirtschaftlich besser: Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?

Eigenverbrauch ist häufig wirtschaftlich attraktiv, weil selbst erzeugter Strom teuren Netzstrom ersetzt. Volleinspeisung kann bei großen Dachflächen oder geringem Eigenverbrauch interessant sein, da hierfür höhere EEG-Fördersätze gelten können.

Kann ich für eine steuerfreie PV-Anlage einen Investitionsabzugsbetrag bilden?

Für PV-Anlagen, deren Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, kommt ein Investitionsabzugsbetrag regelmäßig nicht in Betracht, weil keine steuerpflichtige Gewinnerzielung aus der Anlage zu erfassen ist.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder technische Beratung. Die Wirtschaftlichkeit und steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage hängt von Anlagengröße, Standort, Gebäudeart, Inbetriebnahmezeitpunkt, Umsatzsteuerstatus, Finanzierung und persönlicher Nutzung ab.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Photovoltaik

UStAE 
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

UStAE 13b.2. Bauleistungen

UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

UStAE 13b.2. Bauleistungen

UStAE 13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

EStH 4.7

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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