Rechtsstand: 28.06.2026 Wohnsitzwechsel · Auswandern · Steuerpflicht · § 1 EStG · § 8 AO · § 9 AO · § 49 EStG · § 2 AStG · § 6 AStG

Wohnsitzwechsel ins Ausland: Wann endet die deutsche Steuerpflicht?

Wohnsitzwechsel ins Ausland und Steuerpflicht in Deutschland

Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland beendet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland weiterhin einen Wohnsitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt, inländische Einkünfte, wesentliche wirtschaftliche Interessen oder Beteiligungen halten, die eine Wegzugsbesteuerung auslösen können.

Wohnsitzwechsel und Steuerpflicht 2026: Das Wichtigste

Steuerfolgen beim Wohnsitzwechsel ins Ausland
Thema Regel Praxisfolge
Wohnsitz in Deutschland Wohnung innehaben und beibehalten/benutzen können. Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen möglich.
Gewöhnlicher Aufenthalt Mehr als sechs Monate zusammenhängender Aufenthalt; kurze Unterbrechungen zählen mit. Auch ohne Wohnung kann unbeschränkte Steuerpflicht entstehen.
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Wichtiges Indiz, aber steuerlich nicht allein entscheidend. Wohnung, Schlüssel, Nutzungsmöglichkeit und Lebensmittelpunkt prüfen.
Beschränkte Steuerpflicht Bei Wegzug ohne Wohnsitz/Aufenthalt, aber mit inländischen Einkünften nach § 49 EStG. Deutschland besteuert nur bestimmte Inlandseinkünfte.
Erweitert beschränkte Steuerpflicht § 2 AStG bei deutscher Staatsangehörigkeit, Niedrigsteuerland und wesentlichen Inlandsinteressen. Kann zehn Jahre nach Wegzug zusätzliche deutsche Besteuerung auslösen.
Wegzugsbesteuerung § 6 AStG bei wesentlichen Kapitalgesellschaftsanteilen. Fiktive Veräußerung ohne echten Verkauf; Liquidität planen.
DBA Kann Besteuerungsrechte zuordnen, beendet aber nicht automatisch die nationale Steuerpflicht. Tie-Breaker, Lebensmittelpunkt und Ansässigkeitsbescheinigungen prüfen.
Die Grafik zeigt die Prüfung von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Inlandseinkünften, § 2 AStG und § 6 AStG. Steuercheck beim Wegzug Wohnsitz? Wohnung, Schlüssel, Nutzung möglich? Aufenthalt? mehr als sechs Monate? Einkünfte? § 49 EStG, DBA, § 2 AStG? Anteile? § 17 EStG, § 6 AStG? Merksatz: Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht nicht Wohnung, Aufenthalt, Einkünfte, DBA, Beteiligungen und Mitteilungspflichten dokumentieren
Achtung / häufiger Fehler: „Ich bin abgemeldet“ bedeutet steuerlich nicht automatisch „Deutschland darf nicht mehr besteuern“. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse und die gesetzlichen Anknüpfungspunkte.

Was ist vor dem Wohnsitzwechsel ins Ausland zu prüfen?

Vor dem Wegzug sollten Sie nicht nur Umzug, Visum und Krankenversicherung planen, sondern auch die steuerlichen Folgen. Besonders kritisch sind Immobilien in Deutschland, Familienwohnsitz, regelmäßige Deutschlandaufenthalte, Kapitalgesellschaftsanteile, Betriebsvermögen, deutsche Kunden, Geschäftsführungstätigkeiten und Beteiligungen.

https://www.steuerschroeder.de/Wohnsitzwechsel-und-beschraenkte-Steuerpflicht.html

Prüfpunkte vor dem Wegzug

  • Wohnung in Deutschland kündigen, verkaufen oder langfristig fremdvermieten?
  • Keine jederzeitige Nutzungsmöglichkeit und keinen Schlüssel zurückbehalten?
  • Aufenthaltstage in Deutschland planen und dokumentieren?
  • Neuen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland nachweisen?
  • DBA-Ansässigkeit und Tie-Breaker prüfen?
  • Inlandseinkünfte nach § 49 EStG identifizieren?
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG prüfen?
  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei GmbH-/UG-/AG-Anteilen prüfen?
  • Betriebsstätte, Geschäftsleitung oder Homeoffice-Folgen analysieren?
  • Finanzamt informieren und Mitteilungspflichten einhalten?
Steuer-Tipp: Erstellen Sie vor dem Wegzug eine steuerliche „Exit-Akte“: Mietvertrag/Kündigung, Übergabeprotokoll, Schlüsselrückgabe, Flug-/Reisetage, Auslands-Mietvertrag, Steueransässigkeitsbescheinigung, Beteiligungsübersicht und Bewertung relevanter Anteile.

Wann bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen?

Natürliche Personen sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dann gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip: Deutschland besteuert das gesamte Einkommen, vorbehaltlich Entlastungen durch Doppelbesteuerungsabkommen oder nationale Anrechnungsvorschriften.

Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 EStG
Anknüpfungspunkt Folge Praxis-Hinweis
Wohnsitz in Deutschland Unbeschränkte Steuerpflicht. Auch eine selten genutzte Wohnung kann ausreichen, wenn sie jederzeit nutzbar ist.
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Unbeschränkte Steuerpflicht. Mehr als sechs Monate zusammenhängender Aufenthalt, kurzfristige Unterbrechungen unschädlich.
Auslandswohnsitz plus deutsche Wohnung Doppelter Wohnsitz möglich. DBA entscheidet über Ansässigkeit, nicht automatisch über nationale Steuerpflicht.
Öffentlicher Dienst im Ausland Sonderfall § 1 Abs. 2 EStG. Insbesondere bei Bezügen aus inländischer öffentlicher Kasse prüfen.

Wohnsitz nach § 8 AO: Wann reicht eine Wohnung in Deutschland?

Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Eine melderechtliche Abmeldung hilft, wenn Sie tatsächlich keine Wohnung mehr innehaben. Sie ersetzt aber nicht die steuerliche Prüfung.

Wohnsitzrisiken nach dem Wegzug
Situation Steuerliches Risiko Empfehlung
Eigentumswohnung bleibt leer Wohnsitz kann fortbestehen. Verkaufen oder langfristig fremdvermieten.
Wohnung wird kurzfristig vermietet Nutzung nach Rückkehr kann weiterhin möglich erscheinen. Langfristige Vermietung mit Fremdnutzung dokumentieren.
Schlüssel bei Familie oder Freunden Zugriffsmöglichkeit spricht gegen vollständige Wohnsitzaufgabe. Schlüsselrückgabe dokumentieren.
Zimmer bei Eltern oder Partner Kann bei tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit Wohnsitz sein. Klare Verhältnisse schaffen; keine eigene Verfügungsgewalt.
Ferienwohnung in Deutschland Regelmäßige Nutzung kann Wohnsitz begründen. Nutzungsumfang und Verfügbarkeit prüfen.
Achtung: Das Finanzamt prüft die tatsächlichen Verhältnisse. Eine Wohnung, die nach Ausstattung und Zugriff jederzeit als Bleibe dienen kann, ist gefährlicher als ein bloßer Meldeeintrag.

Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO: Mehr als sechs Monate

Auch ohne Wohnsitz kann in Deutschland ein gewöhnlicher Aufenthalt bestehen. Das ist stets von Beginn an der Fall, wenn sich jemand zeitlich zusammenhängend länger als sechs Monate in Deutschland aufhält. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Wichtig: Die steuerliche Regel des § 9 AO spricht nicht pauschal von „183 Tagen“, sondern von einem zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Die 183-Tage-Regel ist vor allem aus Doppelbesteuerungsabkommen und Arbeitnehmerfällen bekannt und darf nicht schematisch verwechselt werden.

Was bewirkt ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die Ansässigkeit und Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitzstaat zuordnen. Bei Doppelwohnsitz entscheidet häufig die sogenannte Tie-Breaker-Regel: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit.

DBA-Prüfung beim Wegzug
Frage Bedeutung Nachweis
Ständige Wohnstätte in welchem Staat? Erster Tie-Breaker. Mietvertrag, Eigentum, tatsächliche Nutzung.
Wo liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen? Familie, Arbeit, Vermögen, soziale Bindungen. Familienwohnsitz, Arbeit, Schule, Bank, Verein, Arzt, Versicherung.
Wo halten Sie sich gewöhnlich auf? Auffangmerkmal bei unklarer Lebensmitte. Reisetagekalender, Boardingpässe, Kalender.
Welche Einkünfte hat Deutschland weiterhin? DBA kann Quellenbesteuerung erlauben oder ausschließen. DBA-Artikel zu Immobilien, Arbeit, Geschäftsführern, Dividenden, Lizenzen.
Achtung / korrigiert: Ein DBA beendet nicht automatisch die deutsche Steuerpflicht. Es kann aber das deutsche Besteuerungsrecht begrenzen oder Deutschland zur Freistellung beziehungsweise Anrechnung verpflichten.

Beschränkte Steuerpflicht nach Wegzug

Wenn Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber weiterhin inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, sind Sie beschränkt steuerpflichtig. Deutschland besteuert dann nicht mehr das Welteinkommen, sondern nur bestimmte Inlandseinkünfte.

Typische inländische Einkünfte nach § 49 EStG
Einkunftsart Typischer Fall Hinweis
Vermietung und Verpachtung Immobilie in Deutschland wird nach Wegzug vermietet. In Deutschland regelmäßig steuerpflichtig; DBA prüfen.
Gewerbebetrieb Deutsche Betriebsstätte oder ständiger Vertreter. Betriebsstätte und Geschäftsleitung abgrenzen.
Selbständige Arbeit Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt oder verwertet. Honorare, Auftritte, Beratung, Rechteverwertung prüfen.
Nichtselbständige Arbeit Arbeitstage physisch in Deutschland. DBA-Arbeitnehmerartikel und Lohnsteuerabzug prüfen.
Geschäftsführer-Vergütung Vergütung für Tätigkeit bei deutscher Kapitalgesellschaft. Sonderregelungen und DBA beachten.
Kapitalerträge Dividenden, bestimmte Beteiligungen, Quellensteuer. Kapitalertragsteuer, DBA-Entlastung und § 50d EStG prüfen.
Praxisfolge: Bei beschränkter Steuerpflicht sind persönliche Vergünstigungen eingeschränkt. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind nur abziehbar, soweit sie mit den inländischen Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen.

Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Beschränkt Steuerpflichtige können auf Antrag wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden, wenn sie inländische Einkünfte nach § 49 EStG haben und entweder mindestens 90 % ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.

§ 1 Abs. 3 EStG: Antrag prüfen
Voraussetzung 2026 Praxis-Hinweis
90-%-Grenze Mindestens 90 % der Einkünfte unterliegen deutscher Einkommensteuer. Welteinkünfte vollständig offenlegen.
Alternativgrenze Nicht in Deutschland besteuerte Einkünfte überschreiten den Grundfreibetrag nicht. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
Nachweis Ausländische Einkünfte sind regelmäßig durch Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen. Frühzeitig beim Ansässigkeitsstaat beantragen.
Vorteil Persönliche und familienbezogene Vergünstigungen können nutzbar werden. Splitting, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderregelungen prüfen.

Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist eine besondere Wegzugsregel für deutsche Staatsangehörige. Sie kann greifen, wenn Sie in ein niedrig besteuerndes Gebiet ziehen und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Die Folge: Deutschland kann über den normalen §-49-EStG-Katalog hinaus bestimmte nicht-ausländische Einkünfte erfassen.

§ 2 AStG: Voraussetzungen
Voraussetzung Regel Praxis-Hinweis
Personenkreis Natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit. § 2 AStG knüpft weiterhin an die deutsche Staatsangehörigkeit an.
Voraufenthalt In den letzten zehn Jahren vor Ende der unbeschränkten Steuerpflicht mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig. Nicht mit § 6 AStG verwechseln.
Niedrigsteuergebiet Keine Einkommensteuer, mehr als ein Drittel niedrigere Belastung oder relevante Vorzugsbesteuerung. Belastungsvergleich und Sonderregime prüfen.
Wesentliche wirtschaftliche Interessen Unternehmen, Beteiligungen, erhebliche Inlandseinkünfte oder erhebliches Inlandsvermögen. 30-%-, 62.000-€- und 154.000-€-Grenzen prüfen.
Dauer Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Wegzugsjahres. Jährliche Prüfung erforderlich.
Mindestgrenze Nur bei entsprechend hohen erweitert beschränkt steuerpflichtigen Einkünften. 16.500-€-Grenze des § 2 AStG beachten.
Aktuelle Rechtsprechung: Der BFH hat 2025 entschieden, dass eine ausländische „remittance basis“-Besteuerung eine Vorzugsbesteuerung im Sinne des § 2 AStG sein kann und dass die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei GmbH-, UG- oder AG-Anteilen

Die Wegzugsbesteuerung kann entstehen, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht an stillen Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen verliert oder beschränkt wird. Betroffen sind insbesondere Gesellschafter, die Anteile im Sinne des § 17 EStG halten, also innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.

§ 6 AStG: Wegzugsbesteuerung 2026
Prüfpunkt Regel Praxis-Hinweis
Beteiligung Mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre im Sinne des § 17 EStG. Auch ausländische Kapitalgesellschaften können betroffen sein.
Vorsteuerpflicht in Deutschland In den letzten zwölf Jahren vor Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig. 7-von-12-Jahre-Regel seit der Reform beachten.
Auslöser Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht oder Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts. Auch DBA-Wechsel und Anteilsübertragungen können relevant sein.
Rechtsfolge Fiktive Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert. Steuer entsteht ohne echten Liquiditätszufluss.
Ratenzahlung Auf Antrag Zahlung grundsätzlich in sieben Jahresraten. Sicherheitsleistung und Mitwirkungspflichten prüfen.
Rückkehrerregelung Steuer kann rückwirkend entfallen, wenn der Wegzug nur vorübergehend war und die Voraussetzungen erfüllt sind. Rückkehr binnen sieben Jahren, auf Antrag Verlängerung bis zwölf Jahre prüfen.
Mitteilung Mitteilung nach § 6 AStG über amtliches Verfahren. Ab 2026 überarbeiteter Vordruck „ASt – Mitteilung nach § 6 AStG“ beachten.
Beispiel: Sie halten 30 % an einer GmbH. Die Anschaffungskosten betragen 25.000 €, der gemeine Wert beträgt 800.000 €. Beim Wegzug kann Deutschland einen fiktiven Veräußerungsgewinn erfassen, obwohl Sie die Anteile nicht verkauft haben. Die Liquidität für Steuer, Ratenzahlung und Sicherheitsleistung muss vor dem Wegzug geplant werden.
Achtung: Wegzugsbesteuerung betrifft nicht nur „reiche Auswanderer“. Schon eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer GmbH, UG oder ausländischen Kapitalgesellschaft kann ausreichen.

Unternehmer, Freelancer und Betriebsaufgabe beim Wegzug

Wer als Unternehmer, Freiberufler oder Geschäftsführer ins Ausland zieht, muss zusätzlich prüfen, ob Betriebsvermögen, Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Funktionsverlagerung oder Entstrickungstatbestände betroffen sind. Ein bloßer Wohnsitzwechsel führt nicht in jedem Fall zu einer Betriebsaufgabe. Kritisch wird es, wenn Deutschland Besteuerungsrechte an Wirtschaftsgütern, Funktionen oder stillen Reserven verliert.

Unternehmensbezogene Wegzugsrisiken
Fall Steuerliches Risiko Was prüfen?
Einzelunternehmen wird im Ausland fortgeführt Entstrickung oder Betriebsstättenverlagerung. Wirtschaftsgüter, Kundenstamm, IP, DBA-Betriebsstätte.
Deutsche GmbH mit Geschäftsführer im Ausland Ort der Geschäftsleitung kann sich verschieben. Geschäftsführungsentscheidungen, Board-Protokolle, Substanz.
Freelancer mit deutschen Kunden Inländische Einkünfte oder Betriebsstätte möglich. Leistungsort, feste Einrichtung, Verwertung in Deutschland.
Immobilien in Deutschland Weiterhin beschränkte Steuerpflicht. Vermietung, Veräußerung, Finanzierung, DBA.
IP, Patente, Marken, Software Entstrickung, Lizenzbesteuerung, Quellensteuer. Eigentum, Nutzung, Verwertung, Funktionsverlagerung.

Checkliste: Wohnsitzwechsel steuerlich sicher vorbereiten

  1. Alle deutschen Wohnungen, Zimmer, Ferienwohnungen und Zugriffsmöglichkeiten erfassen.
  2. Wohnung kündigen, verkaufen oder langfristig fremdvermieten.
  3. Schlüsselrückgabe und fehlende Nutzungsmöglichkeit dokumentieren.
  4. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen.
  5. Aufenthaltstage in Deutschland und Ausland laufend dokumentieren.
  6. Ausländischen Wohnsitz, Mietvertrag und Lebensmittelpunkt nachweisen.
  7. DBA-Ansässigkeit und Tie-Breaker prüfen.
  8. Inlandseinkünfte nach § 49 EStG identifizieren.
  9. Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG prüfen, wenn deutsche Einkünfte überwiegen.
  10. § 2 AStG bei deutscher Staatsangehörigkeit und Niedrigsteuerland prüfen.
  11. GmbH-/UG-/AG-Anteile und ausländische Kapitalgesellschaften auf § 6 AStG prüfen.
  12. Unternehmensvermögen, Geschäftsleitung und Betriebsstätte steuerlich analysieren.
  13. Wegzugsmitteilung, Steuererklärungen und Fristen mit dem Finanzamt abstimmen.
  14. Liquidität für Wegzugssteuer, Ratenzahlung und Sicherheitsleistung planen.
  15. Beratung im Zuzugsstaat einholen, damit keine Doppel- oder Nichtdeklaration entsteht.

Wohnsitzwechsel, Wegzugsbesteuerung oder Auslandsstruktur planen?

Wir prüfen vor Ihrem Wegzug, ob Ihre deutsche Steuerpflicht endet, ob beschränkte oder erweitert beschränkte Steuerpflicht droht, ob Ihre Beteiligungen unter § 6 AStG fallen und wie Sie Wohnsitzaufgabe, DBA-Ansässigkeit und Mitteilungspflichten rechtssicher dokumentieren.

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Video: Steuerpflicht bei Wohnsitzwechsel

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FAQ: Wohnsitzwechsel und Steuerpflicht

Endet die deutsche Steuerpflicht mit der Abmeldung?

Nein. Die Abmeldung ist ein wichtiges Indiz, aber nicht allein entscheidend. Steuerlich zählen Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Verfügungsmöglichkeiten über eine Wohnung.

Wann habe ich noch einen Wohnsitz in Deutschland?

Ein Wohnsitz liegt vor, wenn Sie eine Wohnung innehaben und die Umstände darauf schließen lassen, dass Sie diese beibehalten und benutzen können. Eine jederzeit nutzbare Wohnung oder ein zurückbehaltener Schlüssel kann problematisch sein.

Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt?

Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Deutschland stets vor, wenn Sie sich zeitlich zusammenhängend länger als sechs Monate im Inland aufhalten. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Bin ich nach dem Wegzug noch in Deutschland steuerpflichtig?

Ja, wenn Sie inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, etwa aus deutschen Immobilien, deutschen Betriebsstätten, Arbeitstagen in Deutschland oder bestimmten Kapitalerträgen.

Kann ich als Wegzügler den Grundfreibetrag nutzen?

Bei beschränkter Steuerpflicht sind persönliche Vergünstigungen eingeschränkt. Ein Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG kann helfen, wenn mindestens 90 % der Einkünfte in Deutschland besteuert werden oder die ausländischen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.

Was ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht?

Sie ist eine Sonderregel nach § 2 AStG für deutsche Staatsangehörige, die in ein niedrig besteuerndes Gebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten.

Wann fällt Wegzugsbesteuerung an?

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kann entstehen, wenn Sie Kapitalgesellschaftsanteile im Sinne des § 17 EStG halten und Deutschland durch den Wegzug sein Besteuerungsrecht an stillen Reserven verliert oder beschränkt wird.

Kann die Wegzugssteuer gestundet werden?

Nach aktueller Rechtslage kommt auf Antrag grundsätzlich eine Zahlung in sieben Jahresraten in Betracht. Sicherheitsleistungen, Mitwirkungspflichten und schädliche Ereignisse sind zu prüfen.

Quellenverzeichnis

  1. § 1 EStG – unbeschränkte, fiktiv unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht; Rechtsstand: 28.06.2026.
  2. § 1 Abs. 3 EStG – Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger bei 90-%-Grenze oder Grundfreibetragsgrenze; Rechtsstand: 28.06.2026.
  3. § 8 AO – Wohnsitz: Wohnung innehaben unter Umständen, die auf Beibehalten und Benutzen schließen lassen; Rechtsstand: 28.06.2026.
  4. § 9 AO – gewöhnlicher Aufenthalt: mehr als sechs Monate zusammenhängender Aufenthalt; Rechtsstand: 28.06.2026.
  5. § 32a EStG – Grundfreibetrag 2026: 12.348 €; Rechtsstand: 28.06.2026.
  6. § 49 EStG – beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte; Rechtsstand: 28.06.2026.
  7. § 50 EStG – Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere eingeschränkter Abzug von Betriebsausgaben/Werbungskosten und persönliche Vergünstigungen; Rechtsstand: 28.06.2026.
  8. § 50a EStG – Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen; Rechtsstand: 28.06.2026.
  9. § 50d EStG – Entlastung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen; Rechtsstand: 28.06.2026.
  10. § 2 AStG – erweitert beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug in niedrig besteuernde Gebiete; deutsche Staatsangehörigkeit, Voraufenthalt, wesentliche wirtschaftliche Interessen, Niedrigbesteuerung; Rechtsstand: 28.06.2026.
  11. § 5 AStG – Zurechnung mittelbarer wirtschaftlicher Interessen im Rahmen der erweitert beschränkten Steuerpflicht; Rechtsstand: 28.06.2026.
  12. BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 37/21, ECLI:DE:BFH:2025:U.140125.IXR37.21.0 – britische remittance-basis-Besteuerung als mögliche Vorzugsbesteuerung; § 2 AStG unionsrechtskonform.
  13. § 6 AStG – Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaftsanteilen, 7-von-12-Jahre-Regel, Ratenzahlung, Rückkehrerregelung; Rechtsstand: 28.06.2026.
  14. § 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Beteiligungsgrenze mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre; Rechtsstand: 28.06.2026.
  15. BFH, Urteil vom 16.04.2024, IX R 38/21 – Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Wegzugsgewinns bei Wegzugsteuertatbestand nach § 6 AStG a. F.
  16. BMF-Schreiben vom 12.12.2025, IV B 5 - S 1369/00008/002/085 – Vordruck „ASt – Mitteilung nach § 6 AStG“; ab 2026 im Formular-Management-System vorgesehen.
  17. BMF-Schreiben vom 22.04.2025 – Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.; Rückkehrerregelung und substanzielle Gewinnausschüttungen.
  18. § 12 AO – Betriebsstätte; Bedeutung für Unternehmer und beschränkte Steuerpflicht; Rechtsstand: 28.06.2026.
  19. § 10 AO – Geschäftsleitung; Bedeutung für Kapitalgesellschaften und Geschäftsleitungsverlagerung; Rechtsstand: 28.06.2026.
  20. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands – Tie-Breaker-Regeln, Ansässigkeit und Zuweisung von Besteuerungsrechten; konkretes DBA je Zielland gesondert zu prüfen.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Wohnsitzwechsel

AStG 2 4 5 6

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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