Hessengeld: Hessen gibt Hauskäufern Grunderwerbsteuer zurück

Die hessische Landesregierung hat mit dem Hessengeld ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb ihrer ersten selbstgenutzten Immobilie unterstützt. Käufer können sich die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise erstatten lassen – eine erhebliche Erleichterung angesichts der steigenden Immobilienpreise, insbesondere im teuren Rhein-Main-Gebiet.

Wer profitiert vom Hessengeld?

Das Hessengeld richtet sich an Erstkäufer von Immobilien, die diese selbst bewohnen. Ob das Haus neu oder gebraucht ist, spielt keine Rolle. Auch der Kauf von Baugrundstücken wird gefördert, wenn darauf eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung errichtet wird. Die Immobilie muss jedoch in Hessen liegen.

Beispiel:

Ein verheiratetes Paar mit zwei minderjährigen Kindern, haben am 1. Juli 2024 ein Haus in der Nähe von Frankfurt gekauft. Der Kaufpreis betrug 650.000 Euro, wofür sie 39.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlt haben. Da es ihr erstes Eigenheim ist, können die Eheleute das Hessengeld beantragen.

Wie viel Hessengeld gibt es?

Die Förderung ist auf 10.000 Euro pro Person gedeckelt, zuzüglich 5.000 Euro für jedes minderjährige Kind. Für die vierköpfige Familie Müller bedeutet dies eine Förderung von maximal 30.000 Euro – deutlich weniger als die gezahlte Grunderwerbsteuer, aber dennoch eine erhebliche Entlastung.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Erstkäufer: Das Hessengeld wird nur gewährt, wenn weder der Käufer noch sein Ehepartner zuvor eine Immobilie besessen hat. Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien sind förderschädlich.
  • Selbstnutzung: Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, nachzuweisen durch eine Meldebescheinigung.
  • Stichtag: Die Förderung gilt für Käufe ab dem 1. März 2024. Wer früher eine Immobilie erworben hat, geht leer aus.

Auszahlung in Raten

Die Förderung wird in zehn Jahresraten ausgezahlt. Die Müllers erhalten somit jährlich 3.000 Euro. Auch wenn die Familie ihr Haus später verkauft, bleibt die Förderung bestehen, sofern die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Kaufs erfüllt waren.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Hessengeld wird bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Wibank) gestellt. Er kann ausschließlich digital über das Portal der Bank eingereicht werden. Benötigt werden unter anderem:

  • Ausweisdokumente
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Auszüge aus dem notariellen Kaufvertrag
  • Meldebescheinigungen

Fazit

Das Hessengeld ist ein bedeutendes Förderprogramm für Erstkäufer von Immobilien in Hessen, das vielen Familien den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern kann. Besonders in den teuren Regionen wie dem Rhein-Main-Gebiet stellt diese Unterstützung eine willkommene finanzielle Entlastung dar.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.