Künstlersozialkasse (KSK)
Künstlersozialkasse für Künstler + Publizisten: Versicherungspflicht, Beiträge, Abgaben etc.
Inhaltsverzeichnis KSK:
Die folgenden Webseiten bieten einen umfangreichen Überblick über die Künstlersozialkasse, Künstlerversicherung und Künstlersozialabgabe. Mit unseren Rechnern können Sie die Beiträge zur Künstlerversicherung und die Künstlersozialabgabe berechnen. Unternehmen erhalten umfangreiche Informationen, ob und wann sie Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Es wird auch darauf eingegangen, für wen eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse in Frage kommt und wer durch die grundsätzlichen Kriterien oder Ausnahmetatbestände und Zusatzregelungen von der Aufnahme in die Künstlersozialkasse ausgeschlossen wird. Außerdem finden Sie hier Formulare für die Anträge und Beiträge zur Künstlersozialversicherung.
Einleitung Künstlersozialversicherung
Darstellende und bildende Künstler, Musiker und Publizisten sind in Deutschland bereits seit dem Jahr 1983 in der Künstlersozialkasse pflichtversichert, um sie bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und im Alter sozial abzusichern. Die zuständige Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven, welche alle Aufgaben wahrnimmt. Rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten sind in Deutschland über die Künstlersozialversicherung abgesichert. Die Versicherungsbeiträge verteilen sich dabei auf die Schultern der Versicherten selbst, der Verwerter der künstlerischen und publizistischen Leistungen (über die Künstlersozialabgabe) und auf den Bund. Da Unternehmen mit verstärkten Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse rechnen müssen, sollten sich Unternehmer unbedingt frühzeitig mit den Regeln zur Künstlersozialabgabe beschäftigen. Hinzu kommt, dass empfindliche Geldbußen drohen, wenn ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nachkommt.
Katalog künstlerische + publizistische Tätigkeiten
Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Hierzu gehören auch Designer sowie die Ausbilder im Bereich Design.
Publizist im Sinne des KSVG ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Eine weitergehende Definition enthält das KSVG nicht. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass jedenfalls die im Künstlerbericht der Bundesregierung erfassten Berufsgruppen sowie alle im Bereich Wort tätigen Autoren, insbesondere Schriftsteller und Journalisten, in die Regelung einbezogen sind. Von jeder Abgrenzung nach der Qualität der künstlerischen und publizistischen Tätigkeit ist abgesehen worden, wie das auch schon bei den bislang pflichtversicherten selbständigen Künstlern der Fall war. Für die soziale Sicherung kann lediglich das soziale Schutzbedürfnis maßgebend sein.“
Der nachfolgende Katalog gibt eine Übersicht über einige künstlerische/publizistische Tätigkeiten, die vom KSVG umfasst werden. Er orientiert sich an den Erfahrungen, die die Künstlersozialkasse aus der praktischen Durchführung des Gesetzes gewonnen hat und ist keinesfalls als abschließend oder statisch zu betrachten:
Die Aufgaben der Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse wurde geschaffen, um die Aufgaben rund um die Künstlersozialversicherung durchzuführen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit lassen sich dabei 2 Hauptaufgabengebiete unterscheiden.
Hierbei ist einerseits die finanzielle Verwaltung zu betrachten. Aufgrund der Mischfinanzierung hat die Künstlersozialkasse dabei mit verschiedenen Arten von Trägern zu tun. Neben dem Einziehen von Beiträgen der Versicherten, die 50 Prozent des Etats der Künstlersozialkasse stellen, sind auch der Bund über die Bundeszuschüsse sowie kreative Leistungen und Werke nutzende Unternehmen über die Künstlersozialabgabe beitragspflichtig in der Künstlersozialkasse.
Auf der anderen Seite ist natürlich auch die Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme von Künstlern und Publizisten in die Künstlersozialkasse ein wesentliches Aufgabengebiet. Gesetzliche Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) und verschiedene Verordnungen regeln die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Künstlersozialkasse. Darunter fällt auch der Erlass von Bescheiden über die Aufnahme in die Künstlersozialkasse, den Umfang der Absicherung oder das Ende einer Versicherungspflicht.
Wie finanziert sich die Künstlersozialkasse?
Die Finanzierung der Künstlersozialkasse setzt sich aus drei Töpfen zusammen (Mischfinanzierung), die zu ungleichen Teilen den Etat der Künstlersozialversicherung finanzieren:
- Beiträge der Versicherungsnehmer der Künstlersozialkasse,
- Künstlersozialabgabe und der
- Zuschuss des Bundes zur Künstlersozialkasse
Dabei tragen die Versicherungsnehmer der Künstlersozialkasse, wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, 50 Prozent der Finanzierung. Weitere 30 Prozent werden über die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert, die restlichen 20 Prozent des Etats der Künstlersozialkasse über einen Zuschuss des Bundes. Da die Finanzierung nur zur Hälfte aus den Beiträgen der versicherten Personen aus den Bereichen bildender und darstellender Kunst, Wort und Musik erfolgt, lässt sich die Absicherung durch die Künstlersozialkasse ehesten mit der sozialen Absicherung abhängig beschäftigter Arbeitsnehmer vergleichen. Dort übernimmt der Arbeitgeber jeweils 50 Prozent der Kosten der Sozialversicherung, allerdings auch für die Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Mit diesen beiden Versicherungsarten beschäftigt sich die Künstlersozialkasse dagegen nicht.
Ähnlich wie Arbeitgeber bei der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, werden in der Künstlersozialkasse die „Verwerter“ künstlerischer Leistungen in die Pflicht genommen. Dies erfolgt pauschal über einen festgelegten Prozentsatz an der Honorarzahlung für künstlerische oder publizistische Leistungen, bezeichnet als Künstlersozialabgabe. Der Prozentsatz ist jährlichen Schwankungen unterworfen. Für das Jahr 2013 liegt er bei 4,1 Prozent. Voraussetzung für die Abgabepflicht ist dabei nicht, dass der jeweilige Kreative selbst in der Künstlersozialkasse versichert ist. Die Zahlung entsprechender Honorare und Abgabeverpflichtungen sind seitens der verwertenden Institutionen an die Künstlersozialkasse zu melden.
Nicht nur Unternehmer und Verwerter, auch Privatpersonen profitieren von den Werken künstlerisch oder publizistisch tätiger Selbständiger. Ein Fünftel beziehungsweise 20 Prozent des Etats der Künstlersozialkasse werden aus dem Bundeszuschuss, genaugenommen also über Steuergelder, finanziert. Im Jahr 2012 lag der Zuschuss für die Künstlersozialkasse bei 160 Millionen Euro. Damit wird die Nutzung kreativer Werke und Leistungen durch einen privaten Personenkreis abgegolten. Klassisches Beispiel für diesen Fall wäre ein Privatmann, welcher in einer Galerie ein Kunstwerk erwirbt.
Bedeutung der Künstlersozialkasse im sozialen Netz der Bundesrepublik Deutschland
Die Anerkennung der Wichtigkeit von schöpferischen Leistungen der Versicherten war Grundlage für die Bildung der Künstlersozialkasse. Das Modell der Mischfinanzierung einer sozialen Absicherung ist zwar ähnlich der Finanzierung von Versicherungen unselbständig tätiger Personen, gegenüber den Versicherungsmöglichkeiten anderer Selbständiger jedoch einmalig in Deutschland geblieben. Die Unsicherheit über erzielbare Honorare und die schwankenden Einnahmen künstlerisch und publizistisch tätiger Personen hatten schon mehr als 25 Jahre vor Einführung einer Allgemeinen Versicherungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland den besonderen sozialen Schutz dieses Personenkreises durch die Einführung der Künstlersozialkasse erforderlich gemacht.
Zahlen und Fakten rund um die Künstlersozialkasse
Die Statistiken über die Anzahl der Versicherten in der Künstlersozialkasse sind rückwirkend bis zum Jahr 1991 zugänglich. Damals waren insgesamt 47.713 Personen versichert. Den größten Anteil, mit fast 19.000 Versicherten, stellten Personen aus dem Bereich der bildenden Kunst. Bereits ein Jahr später war die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialkasse um über 10.000 Personen gestiegen, unter anderem bedingt durch die Einschließung versicherter Personen aus den neuen Bundesländern. Seither stieg die Zahl der Versicherten beständig an und lag im Jahr 2012 bei 177.219. Noch immer stellt der Bereich der bildenden Kunst (62.001 Versicherte) den größten Anteil. Mit rund 23.000 Versicherten ist dagegen der Bereich der darstellenden Kunst am geringsten in der Künstlersozialkasse vertreten. Der Anteil der Berufsanfänger lag im Jahr 2013 je nach Bereich zwischen 4,77 und 7,47 Prozent.
Die Zahlen zum Haushaltsvolumen der Künstlersozialkasse lassen sich bis zum Jahr 1983 zurückverfolgen. Von 169,3 Millionen Euro im Jahr 1983 stieg das Haushaltsvolumen auf 893 Millionen Euro im Jahr 2013. War das Haushaltsvolumen in den ersten zehn Jahren nach der Einführung der Künstlersozialversicherung noch Schwankungen nach oben und unten unterworfen, so stieg es seither beständig an.
Das Durchschnittseinkommen aller Bereiche lag zum 1. Januar 2013 bei 14.557 Euro im Jahr. Weit vorn, mit durchschnittlich 18.047 Euro, liegen dabei Versicherte aus dem Bereich Wort, also Schriftsteller und Journalisten. „Geringverdiener“ in der Künstlersozialkasse sind Versicherte aus dem Bereich Musik mit einem Durchschnittsjahreseinkommen von 12.326 Euro. Auffällig ist in allen Bereichen, dass weibliche Versicherte durchschnittlich deutlich weniger Einkommen erzielen, als ihre männlichen Kollegen. Ältere Versicherte liegen dagegen im Vorteil gegenüber jüngeren. So zeigen die von der Künstlersozialkasse erfassten Werte aus dem Jahr 2013 die höchsten Einkommen für die Altersklasse der 50- bis 60-jährigen Versicherten über alle Bereiche.
Positive Aspekte der Künstlersozialkasse
Für Künstler und Publizisten, bei denen zwischen ihrer Tätigkeit und der späteren finanziellen Verwertung ihrer Werke häufig kein unmittelbarer beziehungsweise zeitnaher Bezug besteht, ist die soziale Absicherung über die Künstlersozialkasse häufig die Basis ihrer Existenz. Aus diesem Grund sprechen sich Gewerkschaften und Berufsverbände immer wieder für den Erhalt der Künstlersozialkasse aus.
Es sind mehr als 175.000 Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse versichert. Trotz Kritik aus den Reihen der Versicherten sowie anderer Organisationen stellt die Künstlersozialversicherung häufig die für Kreative einzig finanzierbare Möglichkeit einer sozialen Absicherung dar. Um diese kreativen Leistungen zu fördern, die häufig nur mittelbar entlohnt werden, beteiligt sich auch der Bund an der Finanzierung der Künstlersozialkasse. Die Notwendigkeit dieser Unterstützung zeigt sich unübersehbar auch an den durchschnittlichen Jahreseinkommen der Versicherten. Trotz des vergleichsweise geringen Jahreseinkommens von Künstlern und Publizisten bietet die Mischfinanzierung der Künstlersozialkasse einen Weg, nicht auf sozialen Schutz verzichten zu müssen.
Der Vorteil für die Versicherten liegt darin, dass ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ähnlich wie bei Arbeitnehmern, nur 50 Prozent betragen. Die zweite Hälfte wird durch die Künstlersozialabgabe (30 Prozent) und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) anteilsmäßig finanziert. Abgabepflichtig bei der Künstlersozialabgabe sind Unternehmen, welche nicht nur gelegentlich kreative Leistungen und Werke nutzen, verwerten oder veröffentlichen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die leistenden Kreativen selbst in der Künstlersozialkasse versichert sind oder nicht.
Kritik an der Künstlersozialkasse
Kritik am Aufgabenbereich der Künstlersozialkasse beziehungsweise an der Abwicklung sowie den verursachten Kosten wird aus verschiedenen Richtungen geübt. So führen verschiedene Verbände den bürokratischen Aufwand und die Kosten der Finanzierung der Künstlersozialkasse an. Kritik kommt jedoch auch aus den Reihen der Versicherten selbst.
Angesprochen wird dabei unter anderem die Ungleichbehandlung von Selbständigen verschiedener Berufszweige. So fällt es auch anderen Kleinunternehmern häufig schwer, ihre soziale Absicherung vollständig aus eigenen Einkünften zu finanzieren. Weiterhin wird der hohe finanzielle, aber auch zeitliche, Aufwand bemängelt, der durch die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen verursacht wird. Dies bemängeln auch Versicherte selbst, welche häufig Probleme haben, Entscheidungen der Künstlersozialkasse nachzuvollziehen.
So bemängelt der Bund der Steuerzahler insbesondere die Abgabepflicht bezüglich der Künstlersozialabgabe. Diese stelle einerseits einen sehr hohen bürokratischen Aufwand dar, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Zum anderen ist es für Unternehmen oft schwer zu verstehen, wenn sie für Leistungen von Künstlern oder Publizisten, welche selbst aufgrund von Ausschlusskriterien nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind, trotzdem Abgaben zu zahlen haben.
Ganz ähnlich lautet auch die Kritik des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS) an der Künstlersozialkasse. Dieser führt jedoch zudem an, dass Selbständige mit Zweierlei Maß gemessen würden, weil anderen Kleinunternehmern die Vorzüge der Künstlersozialkasse verwehrt blieben.
Trotz der günstigen Möglichkeiten, die die Künstlersozialkasse ihren Mitgliedern bietet, führen auch die Versicherten Kritikpunkte an. So sei die Kommunikation mit der Künstlersozialkasse oft umständlich und übermäßig bürokratisch. Mitunter werden nicht nachvollziehbare Entscheidungen getroffen, die von einigen Kreativen als willkürlich gewertet werden. Der hohe Zeitaufwand, der mit der Antragstellung und der Kommunikation mit der Künstlersozialkasse verbunden sei, wäre problematisch für die Selbständigen. Manch einer vermutet, dass hinter den problematischen und langwierigen Abläufen bei der Antragstellung und auch im Verlauf der Versicherung darin begründet seien, dass die Künstlersozialkasse Neuaufnahmen ablehne und bereits Versicherte ausmustern wolle.
Zusammenfassende Informationen zur Künstlersozialkasse
Zusammenfassend bietet die Künstlersozialkasse eine für die Bundesrepublik Deutschland einzigartig gebliebene Möglichkeit der Mischfinanzierung einer sozialen Absicherung für eine bestimmte und besonders schützenswerte Berufsgruppe aus verschiedenen Töpfen. Als Abteilung der Unfallkasse des Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven ist die Künstlersozialkasse für die soziale Absicherung von künstlerisch und publizistisch tätigen Personen zuständig, sofern diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die entsprechenden Kriterien sind durch das Künstlersozialabgabengesetz (KSVG) und weitere Verordnungen geregelt. Bestimmte Berufsgruppen sind von vorneherein aus der Künstlersozialkasse ausgeschlossen, etwa Kunsthandwerker oder Tätowierer. Bei grundsätzlich versicherbaren Personen entscheiden unter anderem das vorgegebene Mindesteinkommen und die Anzahl der Mitarbeiter über die Zuständigkeit der Künstlersozialkasse.
Mehr Infos auch auf Wikipedia Künstlersozialkasse und www.kuenstlersozialkasse.de
Rechtsgrundlagen zum Thema: künstlersozialkasse
EStGEStG § 3
EStG § 10
AO
AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen: