Die Besteuerung der
Einkünfte aus Kapitalvermögen ändert sich - wie
Sie sicherlich schon gehört haben - zum 1.1.2009. Ab dem Jahr
2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden,,
Kapitalrträge auss
Investmentfondssoder -zertifikate einer sog. Abgeltungssteuer
unterworfenzertifikate einer sog. Abgeltungssteuer
unterworfen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuerr, die
direkt von dem Kreditinstitut, das die Erträge gutschreibt,
einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Eine
Steuererklärung für Ihre Kapitalerträge
müssen Sie künftig nicht
mehr abgeben. Unter bestimmten Umständen kann es für Sie
allerdings von Vorteil sein, vom sog. "Lohnsteuerjahresausgleich"
Gebrauch zu machen (siehe unten). Der Abgeltungssteuersatz
beträgt 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5
% sowie die Kirchensteuer von 8 %. Insgesamt zahlen Sie so ab
2009 28,4 % an Steuern auf Ihre Kapitalerträge.
Die auf den ersten Blick als einfach und moderat erscheinende
Abgeltungssteuer erweist sich jedoch im Detail als sehr komplex
und ist daher beratungsintensiver als das bisherige
Veranlagungsverfahren. Denn zum einen erfasst die neue
Abgeltungssteuer auch Gewinne aus privaten
Veräußerungsgeschäften ,
also Gewinne aus dem von Ihnen getätigten Wertpapierverkauf (sog.
Spekulationssteuer).
Bisher mussten Sie daraus erzielte Gewinne nur dann mit dem
Fiskus teilen, wenn Sie die Wertpapiere nicht mindestens ein
Jahr im Depot gehalten haben. Zum anderen fällt mit der
Abgeltungssteuer das für Erträge aus Aktienanlagen geltende
Halbeinkünfteverfahren weg. Damit versteuern Sie
Dividendenerträge
und Kursgewinne aus Aktienanlagen künftig nicht mehr nur zur
Hälfte, sondern mit dem vollen Betrag.
Abgeltungssteuer: Optimierung Ihrer Wertpapieranlagen vor 2009
Die Abgeltungssteuer erfordert eine Neuausrichtung
Ihrer bisherigen Kapitalanlagen, sofern Sie auch weiterhin
Ihre Steuerlast minimieren wollen. Denn mit der heutigen
Investition entscheiden Sie praktisch, wie viel Steuern Sie ab
2009 zahlen. Ich analysiere Ihr Wertpapierdepot - gerne auch
zusammen mit Ihrem Anlage-/Vermögensberater -, stelle eine
individuelle Anlagestrategie zusammen und zeige Ihnen auf, ob
und ggf. wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Ein Handlungsbedarf kann für Sie z.B. dann gegeben sein, wenn Sie
überwiegend in festverzinslichen Wertpapieranlagen wie Anleihen
usw. investiert haben. In diesem Fall würde ich für Sie unter
Einbezug Ihres persönlichen Steuersatzes prüfen, ob es für Sie
vorteilhaft ist, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verlagern. Dies
könnten Sie beispielsweise durch den Kauf von Zero-Bonds
erreichen.
Verschlechtern wird sich das Steuerumfeld hingegen für
Beteiligungskapitalanlagen. Sofern Sie bisher in Aktien
investiert waren und diese im Privatvermögen hielten,
versteuerten Sie im Halbeinkünfteverfahren von einem Euro
Dividendenertrag oder steuerpflichtigem Kursgewinn nur 50 Cent
und zahlten bei einem Steuersatz von angenommenen 40 % nur 20
Cent. Künftig zahlen Sie aber generell 25 Cent für jeden Euro
Dividende oder Kursgewinn.
Inwiefern sich hier
Aktienkäufe noch vor Inkrafttreten der
Abgeltungssteuer - also noch bis zum 31.12.2008 - für Sie lohnen,
hängt von mehreren Faktoren ab. So findet die Abgeltungssteuer
keine Anwendung auf Kapitaleinkünfte, die den Einkunftsarten
"Gewerbebetrieb", "selbstständiger Arbeit" oder "Vermietung und
Verpachtung" zuzuordnen sind. Das ist dann der Fall, wenn die
Wertpapiere dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Ebenfalls
nicht
von der Abgeltungssteuer tangiert sind Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Mindestbeteiligung.
Ich analysiere für Sie, inwieweit Sie Aktien kaufen
sollten, um
sich in diesem Umfang noch das günstigere alte Recht zu sichern.
In einem Überraschungsakt hat die Bundesregierung im Vorfeld der
Einführung der Abgeltungssteuer eine Strafsteuer auf Zertifikate
beschlossen. Für Sie bedeutet das konkret: Zertifikate, die Sie
seit dem 14.3.2007 erworben haben, können Sie auch nach
abgelaufener Spekulationsfrist nur bis zum 30.6.2009 steuerfrei
veräußern. Danach wird 25 % Abgeltungssteuer fällig. Ziel dieser
Politik ist offensichtlich, speziell Endlos-Zertifikate (ohne
Endfälligkeitstermin) unattraktiv zu machen. Offensichtlich wird
befürchtet, dass vor dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer
massiv Endlos-Zertifikate gekauft werden, um so dieser Steuer
auch nach 2009 zu entkommen. Ich analysiere für Sie, inwieweit
Sie nach dem 14.3.2007 erworbene Zertifikate vor dem 30.6.2009
verkaufen sollten und wie Sie sich durch Umschichtung in
vergleichbare Fonds die Steuerfreiheit weiterhin sichern können.
Abgeltungssteuer: Werbungskostenabzug
Weitere Konsequenz der neuen Abgeltungssteuer ist, dass
Werbungskosten in Verbindung mit Geldanlagen generell nicht mehr
berücksichtigt werden, sondern mit dem Sparerpauschbetrag als
abgegolten gelten. Der Sparerpauschbetrag wird voraussichtlich
auf 801 EUR abgeschmolzen. Werbungskosten, die Ihnen heute
anfallen und mit Einnahmen im Zusammenhang stehen, die erst
unter dem Abgeltungssteuersystem anfallen, sind ebenfalls
nicht
abziehbar. Ich prüfe für Sie, welche Werbungskosten in Ihrem Fall
noch abziehbar sind.
Abgeltungssteuer: Günstigerprüfung
Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird Ihnen gleichzeitig das
Recht eingeräumt, eine Besteuerung nach der tariflichen
Einkommensteuer zu beantragen (Einkommensteuererklärung). Letzteres macht
naturgemäß nur
Sinn, wenn Sie dadurch Steuern sparen. Auch wird diese
Alternativveranlagung nur auf Antrag und nur für den jeweiligen
Veranlagungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitalerträge
gewährt. D.h., Sie müssen in diesem Fall sämtliche
Kapitaleinkünfte
in die Antragsveranlagung
("Lohnsteuerjahresausgleich") einbeziehen. Und genau hierin liegt
die Crux. Ich analysiere für Sie, in welchen Fallen die
Antragsveranlagung zu einer niedrigeren oder sogar höheren Steuer
führt.
Seit
2009 ist die Abgeltungsteuer in Kraft
getreten. Die neue Abgeltungssteuer ist insbesondere im
Zusammenhang mit Geldanlagen in Investmentfonds
interessant. Da es sich bei Investmentfonds in der Regel
um Langfristanlagen handelt, sollten Sie Ihre
Anlageentscheidungen unter Berücksichtigung der
Abgeltungsteuer treffen. Ich bin Ihnen gerne bei der
steueroptimierten
Vermögensplanung
behilflich und berate Sie gerne (Angebot
Steuerberatung). Mein
Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10
Jahren selbstständiger
Steuerberater in
Berlin.
Die Abgeltungssteuer wirkt sich negativ auf Ihre
Fondsanlagen aus. Bisher konnten Investmentfonds realisierte
Kursgewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei ausschütten
oder thesaurieren. Künftig unterliegen Ausschüttungen aus
Investmentfonds der vollen Abgeltungssteuer, egal, ob es sich
dabei um Dividenden, Zinserträge oder realisierte Kursgewinne
handelt. Auch die Regelung, nach der Fondsanteile nach einer
Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei veräußerbar waren,
fällt weg. Aus diesen Gründen kann es für Sie vorteilhaft sein,
Fondsanteile noch bis zum 31.12.2008 zu erwerben. Ich analysiere
das für Sie im Rahmen eines umfassenden Steuer- und
Vermögensplanung.
Welche Änderungen ergeben sich
durch die Abgeltungssteuer?
Im Zusammenhang mit Ihren
Investmentfondsanlagen
und Abgeltungssteuer
sollten Sie zum Jahreswechsel Folgendes beachten:
-
Ausgeschüttete laufende
Erträge aus Ihren
Investmentfondsanteilen unterliegen ab 2009 der
Abgeltungsteuer. Auch ausgeschüttete Gewinne aus
der Veräußerung von vom Investmentfond
angeschafften Wertpapieren sind zukünftig nicht
mehr steuerfrei.
-
Thesaurierte laufende Erträge aus Ihren
Investmentfondsanteilen sind - trotz
Thesaurierung - als ausschüttungsgleiche Erträge
abgeltungsteuerpflichtig.
-
Die Zwischengewinnbesteuerung (Zwischengewinne
sind die im Verkaufs- oder Rücknahmepreis
enthaltenen Zinsen, die vom Fonds noch nicht
ausgeschüttet oder thesauriert worden sind)
bleibt auch im Abgeltungsteuersystem wie bisher
erhalten. Wie bisher gilt: Zur Vermeidung
unnötiger Steuern sind gezahlte Zwischengewinne
als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
geltend zu machen. Erhaltene Zwischengewinne
sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu
erfassen und vom Veräußerungserlös des
Investmentanteils abzusetzen. Über weitere
Details kläre ich Sie gerne auf.
Welche Erträge nun unter die laufend zu
versteuernden ausschüttungsgleichen Erträge fallen
und der Abgeltungsteuer unterliegen, bestimmt sich
nach dem (geänderten) Investmentsteuergesetz. Danach
gelten als abgeltungsteuerpflichtige
Kapitaleinkünfte generell sämtliche Kapitalerträge,
insbesondere Zinsen und Dividenden. Nach dem "neuen"
Investmentsteuergesetz bestimmt sich auch die
Steuerpflicht für bestimmte thesaurierte Erträge.
Von diesen Regeln gibt es bekanntlich Ausnahmen.
Diese gilt es zu erkennen, um
Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. So wird
beispielsweise bei ausländischen thesaurierenden
Investmentfonds weder von der Depotstelle noch von
der Fondsgesellschaft während der Haltedauer eine
Abgeltungsteuer einbehalten. Steuern zahlen Sie bei
solchen Fonds erst bei Veräußerung. Diese
Ausnahmeregelung kann besonders für das
Altersvorsorge-Sparen interessant sein. Ich
analysiere und wählen für Sie die besten
Auslandsfonds aus, mit denen Sie auch nach 2009 noch
Vermögen unter Nutzung eines attraktiven
Abgeltungsteuerstundungseffektes ansparen können.
Was ist auf Grund der
Abgeltungssteuer bei Veräußerung von
Investmentfondsanteilen zu beachten?
Verkaufen Sie nach 2008 Investmentfondsanteile,
müssen Sie auf einen Veräußerungsgewinn unabhängig
von der Haltedauer der Fondsanteile eine Abgeltungsteuer zahlen. Dies gilt zumindest für alle
Investmentfonds, die Sie nach dem 31.12.2008
angeschafft haben. Veräußern Sie dabei Fondsanteile
eines Thesaurierungsfonds, müssen die im
Veräußerungsgewinn bereits enthaltenen
ausschüttungsgleichen Erträge, welche Sie bereits
versteuert haben, aus dem Veräußerungsergebnis
ausgeschieden werden. Dies erledigt zwar die Bank
für Sie. Dennoch lohnt künftig ein zweiter Blick.
Ich prüfe gerne die Wertpapierabrechnungen Ihrer
Bank bezüglich eines korrekten Abgeltungsteuerabzugs. Für Investmentfondsanteile
aus Anschaffungen vor dem 31.12.2008 gelten für den
Verkauf nach dem 1.1.2009 spezielle
Übergangsregelungen. Diese möchte ich Ihnen im
Anschluss kurz erläutern.
Grundsätzlich können Sie
Investmentfondsanteile, die
Sie bis zum 31.12.2008 angeschafft haben und bei
denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und
Veräußerung im Veräußerungszeitpunkt mehr als ein
Jahr beträgt, auch nach dem 1.1.2009 steuerfrei
veräußern. Ausnahmslos gilt diese
Altbestandsregelung allerdings nur für
Thesaurierungsfonds oder für Erträge aus
Wertpapieren, die der Fonds selbst vor dem 1.1.2009
angeschafft hat. Gewinne aus dem Verkauf von
Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008
erworben hat, können hingegen nur noch
abgeltungsteuerpflichtig ausgeschüttet werden - Sie
zahlen darauf also Abgeltungsteuer, auch wenn Sie
die Fondsanteile noch vor 2009 erworben haben.
Schütten Fonds Gewinne aus Veräußerungen von
Wertpapieren aus, unterliegen diese künftig
investorenunspezifisch der Abgeltungsteuer.
Im umgekehrten Fall gilt hingegen Folgendes: Sie
veräußern Fondsanteile, die Sie nach dem 1.1.2009
erworben haben. Im Veräußerungserlös sind Gewinne
enthalten aus der Veräußerung "alter" Wertpapiere,
also solcher, die der Fonds vor dem 1.1.2009
angeschafft hat. Veräußerungsgewinne, die auf die
Veräußerung der alten Wertpapiere entfallen, sind
zunächst steuerfrei, werden aber zum
steuerpflichtigen Veräußerungserlös beim Verkauf der
Fondsanteile hinzugerechnet und müssen im
Veräußerungszeitpunkt versteuert werden.
Beim Fondskauf vor 2009 gilt es daher, bei der Wahl
des richtigen Investmentfonds neben den
anlagepolitischen Belangen auch die zukünftige
Abgeltungsteuer zu berücksichtigen. Steuerlich
gesehen macht es beispielsweise einen großen
Unterschied, ob Sie vor 2009 Anteile an einem
Thesaurierungsfonds oder Anteile an einem Fonds mit
regelmäßigen Ausschüttungen kaufen. Denn für Gewinne
aus der Veräußerung von Wertpapieren, die der Fonds
nach dem 31.12.2008 angeschafft hat, gilt nur im
Fall einer Thesaurierung die Altbestandsregelung.
Das heißt, dass nur Gewinne aus der Veräußerung von
durch einen Fonds nach 2008 angeschafften und
veräußerten Wertpapieren beim Kauf des Fondsanteils
vor dem 1.1.2009 trotz Abgeltungsteuer auch nach
2008 noch steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn
es sich beim Fonds um einen Thesaurierungsfonds
handelt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass
Sie im Veräußerungszeitpunkt die
Spekulationsfrist
eingehalten, d.h. den Fondsanteil mehr als ein Jahr
im Depot gehalten haben.
Was Sie im Zusammenhang mit
Abgeltungssteuer und Dachfonds beachten sollten
Dachfonds investieren nicht wie herkömmliche Fonds
direkt in Wertpapiere, sondern kaufen Anteile
verschiedener Investmentfonds (Zielfonds), die
wiederum in Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen
investieren. Je nach Anlagepolitik mischt der
Fondsmanager eines Dachfonds mehr oder weniger
Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds
bei, wobei mindestens fünf Fonds als Basis dienen.
Vom Grundkonzept des Fonds unterscheiden sich die
Dachfonds allerdings nicht. So bündelt auch ein
Dachfonds Gelder vieler Kapitalanleger, um sie nach
dem Prinzip der Risikostreuung in unterschiedliche
Vermögenswerte anzulegen und professionell zu
verwalten.
Dachfonds werden von Kreditinstituten derzeit wie
"Sauerbier" angeboten. Dies resultiert aus dem für
den Kapitalanleger interessanten Aspekt, dass
Gewinne eines Dachfonds aus der Veräußerung von
Zielfondsanteilen (also jenen Fondsanteilen, die der
Dachfonds im Bestand hält) im Fall einer
Thesaurierung auch nach 2009 - zumindest nach
derzeit geltender Rechtslage - nicht steuerbar sind,
sofern die Fondsanteile noch vor 2009 erworben und
bei Veräußerung die für private
Veräußerungsgeschäfte maßgebliche Ein-Jahres-Frist
überschritten ist. Ob dies aus künftig so bleibt,
ist unsicher. Während die Fondsbranche bis dato
Spekulationen dementiert, nach denen die Besteuerung
von Dachfonds geändert werden soll, sollen gemäß
einem informellen Formulierungsentwurf zum
Investmentsteuergesetz auf Dauer nur noch Verkäufe
von Aktien, festverzinslichen Anleihen und
Geschäften am Terminmarkt steuerfrei bleiben. Vor
dem Kauf eines Investment-Dachfonds sollten Sie
daher unbedingt mit mir sprechen.
Abgeltungssteuer und "Privat- und
Spezialfonds"
Die Banken übertreffen sich mit Angeboten
angeblich steueroptimaler Privat- oder Spezialfonds.
Abgesehen davon, dass sich solche Fonds angesichts
hoher Kosten erst ab einem zweistelligen
Millionenvermögen lohnen, funktionieren sie
steuerlich nicht mehr. Denn mit Verabschiedung des
Jahressteuergesetzes 2008 zum 9. November 2007 wurde
auf eine Prüfbitte des Bundesrates hin für die
Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an sog.
Spezial-Sondervermögen, die nach dem 9. November
2007 und vor dem 1. Januar 2009 erworben werden,
eine Sonderregelung im Investmentsteuergesetz
getroffen. Danach gilt für solche Spezialfonds die
allgemein für Thesaurierungsfonds geltende Regelung
nicht, dass bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen
Investmentanteilen Gewinne aus der Veräußerung der
Fondsanteile nach einer Behaltensfrist von mehr als
einem Jahr steuerfrei bleiben.
Die Auswahl eines unter dem Gesichtspunkt der
Abgeltungsteuer als auch unter dem Gesichtspunkt
einer erfolgversprechenden Kapitalanlage geeigneten
Fonds sollten Sie Profis überlassen. Ich bin Ihnen
bei der Wahl gerne behilflich. Reichen Sie uns gerne
den Fondsprospekt Ihres "Wunschfonds" ein. Ich
analysiere und beurteile den Fondsprospekt und
erarbeiten zusammen mit Ihrem Anlageberater das für
Sie optimale Fondsanlagekonzept vor und nach der
Abgeltungsteuer.
Checkliste: Abgeltungsteuer 2009:
In Investmentfonds optimal investieren - vor und
nach der Abgeltungsteuer
Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden
für ein Informationsgespräch zur Abgeltungssteuer gemeinsam mit mir
dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die
individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir
die Details besprechen.
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail:
Abgeltungssteuer@SteuerSchroeder.de
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