Abgeltungssteuer


Herzlich willkommen auf meiner Seite zum Thema Abgeltungssteuer,

Abgeltungssteuer

und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot Steuerberatung zum Thema Abgeltungssteuer. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin und beschäftigfe mich mit Kapitalanlagen.

 

Abgeltungssteuer: Allgemeines

Die Abgeltungsteuer ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitalerträge und Spekulationseinkünfte aus Aktien, die ab 2009 in Deutschland eingeführt wird. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge und Spekulationsgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben muss. Damit wird für Kapitalerträge und Spekulationsgewinne, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt.

Mit der Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge und Spekulationsgewinne eine einheitliche Steuer von 25 Prozent erhoben. Diese ist unabhängig vom individuellen Steuersatz. Somit sind die individuellen Kapitaleinkünfte und Spekulationseinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Einkommensteuererklärung. Statt über den jährlichen Einkommensteuerbescheid wird diese Steuer direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Das Verfahren bedeutet eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen.

Für die Abgeltungsteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt. Man kann wählen, ob man nach der neuen Abgeltungssteuermethode besteuert werden möchte oder im Rahmen der Steuererklärung. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.

 

Abgeltungssteuer: Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ändert sich - wie Sie sicherlich schon gehört haben - zum 1.1.2009. Ab dem Jahr 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden,, Kapitalrträge auss Investmentfondssoder -zertifikate einer sog. Abgeltungssteuer unterworfenzertifikate einer sog. Abgeltungssteuer unterworfen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuerr, die direkt von dem Kreditinstitut, das die Erträge gutschreibt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Eine Steuererklärung für Ihre Kapitalerträge müssen Sie künftig nicht mehr abgeben. Unter bestimmten Umständen kann es für Sie allerdings von Vorteil sein, vom sog. "Lohnsteuerjahresausgleich" Gebrauch zu machen (siehe unten). Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie die Kirchensteuer von 8 %. Insgesamt zahlen Sie so ab 2009 28,4 % an Steuern auf Ihre Kapitalerträge.

Die auf den ersten Blick als einfach und moderat erscheinende Abgeltungssteuer erweist sich jedoch im Detail als sehr komplex und ist daher beratungsintensiver als das bisherige Veranlagungsverfahren. Denn zum einen erfasst die neue Abgeltungssteuer auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften , also Gewinne aus dem von Ihnen getätigten Wertpapierverkauf (sog. Spekulationssteuer). Bisher mussten Sie daraus erzielte Gewinne nur dann mit dem Fiskus teilen, wenn Sie die Wertpapiere nicht mindestens ein Jahr im Depot gehalten haben. Zum anderen fällt mit der Abgeltungssteuer das für Erträge aus Aktienanlagen geltende Halbeinkünfteverfahren weg. Damit versteuern Sie Dividendenerträge und Kursgewinne aus Aktienanlagen künftig nicht mehr nur zur Hälfte, sondern mit dem vollen Betrag.

 

Abgeltungssteuer: Optimierung Ihrer Wertpapieranlagen vor 2009

Die Abgeltungssteuer erfordert eine Neuausrichtung Ihrer bisherigen Kapitalanlagen, sofern Sie auch weiterhin Ihre Steuerlast minimieren wollen. Denn mit der heutigen Investition entscheiden Sie praktisch, wie viel Steuern Sie ab 2009 zahlen. Ich analysiere Ihr Wertpapierdepot - gerne auch zusammen mit Ihrem Anlage-/Vermögensberater -, stelle eine individuelle Anlagestrategie zusammen und zeige Ihnen auf, ob und ggf. wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Ein Handlungsbedarf kann für Sie z.B. dann gegeben sein, wenn Sie überwiegend in festverzinslichen Wertpapieranlagen wie Anleihen usw. investiert haben. In diesem Fall würde ich für Sie unter Einbezug Ihres persönlichen Steuersatzes prüfen, ob es für Sie vorteilhaft ist, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verlagern. Dies könnten Sie beispielsweise durch den Kauf von Zero-Bonds erreichen.

Verschlechtern wird sich das Steuerumfeld hingegen für Beteiligungskapitalanlagen. Sofern Sie bisher in Aktien investiert waren und diese im Privatvermögen hielten, versteuerten Sie im Halbeinkünfteverfahren von einem Euro Dividendenertrag oder steuerpflichtigem Kursgewinn nur 50 Cent und zahlten bei einem Steuersatz von angenommenen 40 % nur 20 Cent. Künftig zahlen Sie aber generell 25 Cent für jeden Euro Dividende oder Kursgewinn.

Inwiefern sich hier Aktienkäufe noch vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer - also noch bis zum 31.12.2008 - für Sie lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab. So findet die Abgeltungssteuer keine Anwendung auf Kapitaleinkünfte, die den Einkunftsarten "Gewerbebetrieb", "selbstständiger Arbeit" oder "Vermietung und Verpachtung" zuzuordnen sind. Das ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Ebenfalls nicht von der Abgeltungssteuer tangiert sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Mindestbeteiligung. Ich analysiere für Sie, inwieweit Sie Aktien kaufen sollten, um sich in diesem Umfang noch das günstigere alte Recht zu sichern.

 

Abgeltungssteuer: Zertifikate

In einem Überraschungsakt hat die Bundesregierung im Vorfeld der Einführung der Abgeltungssteuer eine Strafsteuer auf Zertifikate beschlossen. Für Sie bedeutet das konkret: Zertifikate, die Sie seit dem 14.3.2007 erworben haben, können Sie auch nach abgelaufener Spekulationsfrist nur bis zum 30.6.2009 steuerfrei veräußern. Danach wird 25 % Abgeltungssteuer fällig. Ziel dieser Politik ist offensichtlich, speziell Endlos-Zertifikate (ohne Endfälligkeitstermin) unattraktiv zu machen. Offensichtlich wird befürchtet, dass vor dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer massiv Endlos-Zertifikate gekauft werden, um so dieser Steuer auch nach 2009 zu entkommen. Ich analysiere für Sie, inwieweit Sie nach dem 14.3.2007 erworbene Zertifikate vor dem 30.6.2009 verkaufen sollten und wie Sie sich durch Umschichtung in vergleichbare Fonds die Steuerfreiheit weiterhin sichern können.

 

Abgeltungssteuer: Werbungskostenabzug

Weitere Konsequenz der neuen Abgeltungssteuer ist, dass Werbungskosten in Verbindung mit Geldanlagen generell nicht mehr berücksichtigt werden, sondern mit dem Sparerpauschbetrag als abgegolten gelten. Der Sparerpauschbetrag wird voraussichtlich auf 801 EUR abgeschmolzen. Werbungskosten, die Ihnen heute anfallen und mit Einnahmen im Zusammenhang stehen, die erst unter dem Abgeltungssteuersystem anfallen, sind ebenfalls nicht abziehbar. Ich prüfe für Sie, welche Werbungskosten in Ihrem Fall noch abziehbar sind.

 

Abgeltungssteuer: Günstigerprüfung

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird Ihnen gleichzeitig das Recht eingeräumt, eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu beantragen (Einkommensteuererklärung). Letzteres macht naturgemäß nur Sinn, wenn Sie dadurch Steuern sparen. Auch wird diese Alternativveranlagung nur auf Antrag und nur für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gewährt. D.h., Sie müssen in diesem Fall sämtliche Kapitaleinkünfte in die Antragsveranlagung  ("Lohnsteuerjahresausgleich") einbeziehen. Und genau hierin liegt die Crux. Ich analysiere für Sie, in welchen Fallen die Antragsveranlagung zu einer niedrigeren oder sogar höheren Steuer führt.

Abgeltungssteuer und Investmentfonds

Seit 2009 ist die Abgeltungsteuer in Kraft getreten. Die neue Abgeltungssteuer ist insbesondere im Zusammenhang mit Geldanlagen in Investmentfonds interessant. Da es sich bei Investmentfonds in der Regel um Langfristanlagen handelt, sollten Sie Ihre Anlageentscheidungen unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer treffen. Ich bin Ihnen gerne bei der steueroptimierten Vermögensplanung behilflich und berate Sie gerne (Angebot Steuerberatung). Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin.

Die Abgeltungssteuer wirkt sich negativ auf Ihre Fondsanlagen aus. Bisher konnten Investmentfonds realisierte Kursgewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei ausschütten oder thesaurieren. Künftig unterliegen Ausschüttungen aus Investmentfonds der vollen Abgeltungssteuer, egal, ob es sich dabei um Dividenden, Zinserträge oder realisierte Kursgewinne handelt. Auch die Regelung, nach der Fondsanteile nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei veräußerbar waren, fällt weg. Aus diesen Gründen kann es für Sie vorteilhaft sein, Fondsanteile noch bis zum 31.12.2008 zu erwerben. Ich analysiere das für Sie im Rahmen eines umfassenden Steuer- und Vermögensplanung.

Welche Änderungen ergeben sich durch die Abgeltungssteuer?

Im Zusammenhang mit Ihren Investmentfondsanlagen und Abgeltungssteuer sollten Sie zum Jahreswechsel Folgendes beachten:

  • Ausgeschüttete laufende Erträge aus Ihren Investmentfondsanteilen unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. Auch ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von vom Investmentfond angeschafften Wertpapieren sind zukünftig nicht mehr steuerfrei.

  • Thesaurierte laufende Erträge aus Ihren Investmentfondsanteilen sind - trotz Thesaurierung - als ausschüttungsgleiche Erträge abgeltungsteuerpflichtig.

  • Die Zwischengewinnbesteuerung (Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rücknahmepreis enthaltenen Zinsen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind) bleibt auch im Abgeltungsteuersystem wie bisher erhalten. Wie bisher gilt: Zur Vermeidung unnötiger Steuern sind gezahlte Zwischengewinne als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend zu machen. Erhaltene Zwischengewinne sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen und vom Veräußerungserlös des Investmentanteils abzusetzen. Über weitere Details kläre ich Sie gerne auf.

Welche Erträge nun unter die laufend zu versteuernden ausschüttungsgleichen Erträge fallen und der Abgeltungsteuer unterliegen, bestimmt sich nach dem (geänderten) Investmentsteuergesetz. Danach gelten als abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte generell sämtliche Kapitalerträge, insbesondere Zinsen und Dividenden. Nach dem "neuen" Investmentsteuergesetz bestimmt sich auch die Steuerpflicht für bestimmte thesaurierte Erträge.

Von diesen Regeln gibt es bekanntlich Ausnahmen. Diese gilt es zu erkennen, um Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. So wird beispielsweise bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds weder von der Depotstelle noch von der Fondsgesellschaft während der Haltedauer eine Abgeltungsteuer einbehalten. Steuern zahlen Sie bei solchen Fonds erst bei Veräußerung. Diese Ausnahmeregelung kann besonders für das Altersvorsorge-Sparen interessant sein. Ich analysiere und wählen für Sie die besten Auslandsfonds aus, mit denen Sie auch nach 2009 noch Vermögen unter Nutzung eines attraktiven Abgeltungsteuerstundungseffektes ansparen können.

 

Was ist auf Grund der Abgeltungssteuer bei Veräußerung von Investmentfondsanteilen zu beachten?

Verkaufen Sie nach 2008 Investmentfondsanteile, müssen Sie auf einen Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer der Fondsanteile eine Abgeltungsteuer zahlen. Dies gilt zumindest für alle Investmentfonds, die Sie nach dem 31.12.2008 angeschafft haben. Veräußern Sie dabei Fondsanteile eines Thesaurierungsfonds, müssen die im Veräußerungsgewinn bereits enthaltenen ausschüttungsgleichen Erträge, welche Sie bereits versteuert haben, aus dem Veräußerungsergebnis ausgeschieden werden. Dies erledigt zwar die Bank für Sie. Dennoch lohnt künftig ein zweiter Blick. Ich prüfe gerne die Wertpapierabrechnungen Ihrer Bank bezüglich eines korrekten Abgeltungsteuerabzugs. Für Investmentfondsanteile aus Anschaffungen vor dem 31.12.2008 gelten für den Verkauf nach dem 1.1.2009 spezielle Übergangsregelungen. Diese möchte ich Ihnen im Anschluss kurz erläutern.

Grundsätzlich können Sie Investmentfondsanteile, die Sie bis zum 31.12.2008 angeschafft haben und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung im Veräußerungszeitpunkt mehr als ein Jahr beträgt, auch nach dem 1.1.2009 steuerfrei veräußern. Ausnahmslos gilt diese Altbestandsregelung allerdings nur für Thesaurierungsfonds oder für Erträge aus Wertpapieren, die der Fonds selbst vor dem 1.1.2009 angeschafft hat. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008 erworben hat, können hingegen nur noch abgeltungsteuerpflichtig ausgeschüttet werden - Sie zahlen darauf also Abgeltungsteuer, auch wenn Sie die Fondsanteile noch vor 2009 erworben haben. Schütten Fonds Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren aus, unterliegen diese künftig investorenunspezifisch der Abgeltungsteuer.

Im umgekehrten Fall gilt hingegen Folgendes: Sie veräußern Fondsanteile, die Sie nach dem 1.1.2009 erworben haben. Im Veräußerungserlös sind Gewinne enthalten aus der Veräußerung "alter" Wertpapiere, also solcher, die der Fonds vor dem 1.1.2009 angeschafft hat. Veräußerungsgewinne, die auf die Veräußerung der alten Wertpapiere entfallen, sind zunächst steuerfrei, werden aber zum steuerpflichtigen Veräußerungserlös beim Verkauf der Fondsanteile hinzugerechnet und müssen im Veräußerungszeitpunkt versteuert werden.

Beim Fondskauf vor 2009 gilt es daher, bei der Wahl des richtigen Investmentfonds neben den anlagepolitischen Belangen auch die zukünftige Abgeltungsteuer zu berücksichtigen. Steuerlich gesehen macht es beispielsweise einen großen Unterschied, ob Sie vor 2009 Anteile an einem Thesaurierungsfonds oder Anteile an einem Fonds mit regelmäßigen Ausschüttungen kaufen. Denn für Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008 angeschafft hat, gilt nur im Fall einer Thesaurierung die Altbestandsregelung. Das heißt, dass nur Gewinne aus der Veräußerung von durch einen Fonds nach 2008 angeschafften und veräußerten Wertpapieren beim Kauf des Fondsanteils vor dem 1.1.2009 trotz Abgeltungsteuer auch nach 2008 noch steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn es sich beim Fonds um einen Thesaurierungsfonds handelt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie im Veräußerungszeitpunkt die Spekulationsfrist eingehalten, d.h. den Fondsanteil mehr als ein Jahr im Depot gehalten haben.

 

Was Sie im Zusammenhang mit Abgeltungssteuer und Dachfonds beachten sollten

Dachfonds investieren nicht wie herkömmliche Fonds direkt in Wertpapiere, sondern kaufen Anteile verschiedener Investmentfonds (Zielfonds), die wiederum in Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen investieren. Je nach Anlagepolitik mischt der Fondsmanager eines Dachfonds mehr oder weniger Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds bei, wobei mindestens fünf Fonds als Basis dienen. Vom Grundkonzept des Fonds unterscheiden sich die Dachfonds allerdings nicht. So bündelt auch ein Dachfonds Gelder vieler Kapitalanleger, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in unterschiedliche Vermögenswerte anzulegen und professionell zu verwalten.

Dachfonds werden von Kreditinstituten derzeit wie "Sauerbier" angeboten. Dies resultiert aus dem für den Kapitalanleger interessanten Aspekt, dass Gewinne eines Dachfonds aus der Veräußerung von Zielfondsanteilen (also jenen Fondsanteilen, die der Dachfonds im Bestand hält) im Fall einer Thesaurierung auch nach 2009 - zumindest nach derzeit geltender Rechtslage - nicht steuerbar sind, sofern die Fondsanteile noch vor 2009 erworben und bei Veräußerung die für private Veräußerungsgeschäfte maßgebliche Ein-Jahres-Frist überschritten ist. Ob dies aus künftig so bleibt, ist unsicher. Während die Fondsbranche bis dato Spekulationen dementiert, nach denen die Besteuerung von Dachfonds geändert werden soll, sollen gemäß einem informellen Formulierungsentwurf zum Investmentsteuergesetz auf Dauer nur noch Verkäufe von Aktien, festverzinslichen Anleihen und Geschäften am Terminmarkt steuerfrei bleiben. Vor dem Kauf eines Investment-Dachfonds sollten Sie daher unbedingt mit mir sprechen.

 

Abgeltungssteuer und "Privat- und Spezialfonds"

Die Banken übertreffen sich mit Angeboten angeblich steueroptimaler Privat- oder Spezialfonds. Abgesehen davon, dass sich solche Fonds angesichts hoher Kosten erst ab einem zweistelligen Millionenvermögen lohnen, funktionieren sie steuerlich nicht mehr. Denn mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2008 zum 9. November 2007 wurde auf eine Prüfbitte des Bundesrates hin für die Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an sog. Spezial-Sondervermögen, die nach dem 9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 erworben werden, eine Sonderregelung im Investmentsteuergesetz getroffen. Danach gilt für solche Spezialfonds die allgemein für Thesaurierungsfonds geltende Regelung nicht, dass bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Investmentanteilen Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile nach einer Behaltensfrist von mehr als einem Jahr steuerfrei bleiben.

Die Auswahl eines unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungsteuer als auch unter dem Gesichtspunkt einer erfolgversprechenden Kapitalanlage geeigneten Fonds sollten Sie Profis überlassen. Ich bin Ihnen bei der Wahl gerne behilflich. Reichen Sie uns gerne den Fondsprospekt Ihres "Wunschfonds" ein. Ich analysiere und beurteile den Fondsprospekt und erarbeiten zusammen mit Ihrem Anlageberater das für Sie optimale Fondsanlagekonzept vor und nach der Abgeltungsteuer.

 

Checkliste: Abgeltungsteuer 2009: In Investmentfonds optimal investieren - vor und nach der Abgeltungsteuer

Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für ein Informationsgespräch zur Abgeltungssteuer gemeinsam mit mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.

  • Fonds ist in Deutschland aufgelegt

    • Fondstyp:

      • Immobilienfonds - keine Abgeltungsteuer, Regelung wie bisher Offener Immobilienfonds Abgeltungsteuer auf ausgeschüttete oder thesaurierte Mieterträge aus Inland Keine Abgeltungsteuer auf ausländische Mieterträge Geschlossener Immobilienfonds Unterliegt nicht der Abgeltungsteuer

      • Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds

        •  Fonds ist Ausschüttungsfonds:

          Abgeltungsteuerfreiheit beim Kauf vor 2009 nur bedingt vermeidbar

        • Fonds ist Thesaurierungsfonds
          Abgeltungsteuerfreiheit beim Kauf vor 2009 in vollem Umfang

        • Fonds ist Mischfonds Abgeltungsteuerfreiheit regelt sich bei Ausschüttung oder Thesaurierung analog

  • Fonds ist im Ausland aufgelegt

    • Fonds ist Ausschüttungsfonds:
      Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden

    • Fonds ist Thesaurierungsfonds
      Keine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden (aber Steuererklärungspflicht!) Thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne nicht steuerbar

    • Bestehende Fondssparpläne
      Prüfung, ob Überführung in Fonds-Lebensversicherungspolice möglich und sinnvoll.

 

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder

Steuerberater Berlin

Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin

Tel. 030/ 897 29 111

Fax: 030/ 897 29 112

E-Mail:
Abgeltungssteuer@SteuerSchroeder.de

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