Abgeltungssteuer und Investmentfonds
Herzlich Willkommen auf meiner Seite Abgeltungssteuer und Investmentfonds,
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und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. In nur wenigen Monaten tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Ihre Schatten wirft die neue Steuer schon jetzt voraus. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit Geldanlagen in Investmentfonds. Da es sich bei Investmentfonds in der Regel um Langfristanlagen handelt, sollten Sie Ihre Anlageentscheidungen bereits heute unter Berücksichtigung der künftigen Abgeltungsteuer treffen. Ich bin Ihnen gerne bei der steueroptimierten Vermögensplanung behilflich und berate Sie gerne.
Welche Änderungen ergeben sich durch die Abgeltungssteuer nach dem 31.12.2008?
Im Zusammenhang mit Ihren Investmentfondsanlagen sollten Sie zum Jahreswechsel Folgendes beachten:
Ausgeschüttete laufende Erträge aus Ihren Investmentfondsanteilen unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. Auch ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von vom Investmentfond angeschafften Wertpapieren sind zukünftig nicht mehr steuerfrei.
Thesaurierte laufende Erträge aus Ihren Investmentfondsanteilen sind - trotz Thesaurierung - als ausschüttungsgleiche Erträge abgeltungsteuerpflichtig.
Die Zwischengewinnbesteuerung (Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rücknahmepreis enthaltenen Zinsen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind) bleibt auch im Abgeltungsteuersystem wie bisher erhalten. Wie bisher gilt: Zur Vermeidung unnötiger Steuern sind gezahlte Zwischengewinne als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend zu machen. Erhaltene Zwischengewinne sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen und vom Veräußerungserlös des Investmentanteils abzusetzen. Über weitere Details kläre ich Sie gerne auf.
Welche Erträge nun unter die laufend zu versteuernden ausschüttungsgleichen Erträge fallen und der Abgeltungsteuer unterliegen, bestimmt sich nach dem (geänderten) Investmentsteuergesetz. Danach gelten als abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte generell sämtliche Kapitalerträge, insbesondere Zinsen und Dividenden. Nach dem "neuen" Investmentsteuergesetz bestimmt sich auch die Steuerpflicht für bestimmte thesaurierte Erträge.
Von diesen Regeln gibt es bekanntlich Ausnahmen. Diese gilt es zu erkennen, um Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. So wird beispielsweise bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds weder von der Depotstelle noch von der Fondsgesellschaft während der Haltedauer eine Abgeltungsteuer einbehalten. Steuern zahlen Sie bei solchen Fonds erst bei Veräußerung. Diese Ausnahmeregelung kann besonders für das Altersvorsorge-Sparen interessant sein. Ich analysiere und wählen für Sie die besten Auslandsfonds aus, mit denen Sie auch nach 2009 noch Vermögen unter Nutzung eines attraktiven Abgeltungsteuerstundungseffektes ansparen können.
Was ist auf Grund der Abgeltungssteuer bei Veräußerung von Investmentfondsanteilen nach 2008 zu beachten?
Verkaufen Sie nach 2008 Investmentfondsanteile, müssen Sie auf einen Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer der Fondsanteile eine Abgeltungsteuer zahlen. Dies gilt zumindest für alle Investmentfonds, die Sie nach dem 31.12.2008 angeschafft haben. Veräußern Sie dabei Fondsanteile eines Thesaurierungsfonds, müssen die im Veräußerungsgewinn bereits enthaltenen ausschüttungsgleichen Erträge, welche Sie bereits versteuert haben, aus dem Veräußerungsergebnis ausgeschieden werden. Dies erledigt zwar die Bank für Sie. Dennoch lohnt künftig ein zweiter Blick. Ich prüfe gerne die Wertpapierabrechnungen Ihrer Bank bezüglich eines korrekten Abgeltungsteuerabzugs. Für Investmentfondsanteile aus Anschaffungen vor dem 31.12.2008 gelten für den Verkauf nach dem 1.1.2009 spezielle Übergangsregelungen. Diese möchte ich Ihnen im Anschluss kurz erläutern.
Grundsätzlich können Sie Investmentfondsanteile, die Sie bis zum 31.12.2008 angeschafft haben und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung im Veräußerungszeitpunkt mehr als ein Jahr beträgt, auch nach dem 1.1.2009 steuerfrei veräußern. Ausnahmslos gilt diese Altbestandsregelung allerdings nur für Thesaurierungsfonds oder für Erträge aus Wertpapieren, die der Fonds selbst vor dem 1.1.2009 angeschafft hat. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008 erworben hat, können hingegen nur noch abgeltungsteuerpflichtig ausgeschüttet werden - Sie zahlen darauf also Abgeltungsteuer, auch wenn Sie die Fondsanteile noch vor 2009 erworben haben. Schütten Fonds Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren aus, unterliegen diese künftig investorenunspezifisch der Abgeltungsteuer.
Im umgekehrten Fall gilt hingegen Folgendes: Sie veräußern Fondsanteile, die Sie nach dem 1.1.2009 erworben haben. Im Veräußerungserlös sind Gewinne enthalten aus der Veräußerung "alter" Wertpapiere, also solcher, die der Fonds vor dem 1.1.2009 angeschafft hat. Veräußerungsgewinne, die auf die Veräußerung der alten Wertpapiere entfallen, sind zunächst steuerfrei, werden aber zum steuerpflichtigen Veräußerungserlös beim Verkauf der Fondsanteile hinzugerechnet und müssen im Veräußerungszeitpunkt versteuert werden.
Beim Fondskauf vor 2009 gilt es daher, bei der Wahl des richtigen Investmentfonds neben den anlagepolitischen Belangen auch die zukünftige Abgeltungsteuer zu berücksichtigen. Steuerlich gesehen macht es beispielsweise einen großen Unterschied, ob Sie vor 2009 Anteile an einem Thesaurierungsfonds oder Anteile an einem Fonds mit regelmäßigen Ausschüttungen kaufen. Denn für Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008 angeschafft hat, gilt nur im Fall einer Thesaurierung die Altbestandsregelung. Das heißt, dass nur Gewinne aus der Veräußerung von durch einen Fonds nach 2008 angeschafften und veräußerten Wertpapieren beim Kauf des Fondsanteils vor dem 1.1.2009 trotz Abgeltungsteuer auch nach 2008 noch steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn es sich beim Fonds um einen Thesaurierungsfonds handelt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie im Veräußerungszeitpunkt die Spekulationsfrist eingehalten, d.h. den Fondsanteil mehr als ein Jahr im Depot gehalten haben.
Was Sie im Zusammenhang mit Abgeltungssteuer und Dachfonds beachten sollten
Dachfonds investieren nicht wie herkömmliche Fonds direkt in Wertpapiere, sondern kaufen Anteile verschiedener Investmentfonds (Zielfonds), die wiederum in Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen investieren. Je nach Anlagepolitik mischt der Fondsmanager eines Dachfonds mehr oder weniger Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds bei, wobei mindestens fünf Fonds als Basis dienen. Vom Grundkonzept des Fonds unterscheiden sich die Dachfonds allerdings nicht. So bündelt auch ein Dachfonds Gelder vieler Kapitalanleger, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in unterschiedliche Vermögenswerte anzulegen und professionell zu verwalten.
Dachfonds werden von Kreditinstituten derzeit wie "Sauerbier" angeboten. Dies resultiert aus dem für den Kapitalanleger interessanten Aspekt, dass Gewinne eines Dachfonds aus der Veräußerung von Zielfondsanteilen (also jenen Fondsanteilen, die der Dachfonds im Bestand hält) im Fall einer Thesaurierung auch nach 2009 - zumindest nach derzeit geltender Rechtslage - nicht steuerbar sind, sofern die Fondsanteile noch vor 2009 erworben und bei Veräußerung die für private Veräußerungsgeschäfte maßgebliche Ein-Jahres-Frist überschritten ist. Ob dies aus künftig so bleibt, ist unsicher. Während die Fondsbranche bis dato Spekulationen dementiert, nach denen die Besteuerung von Dachfonds geändert werden soll, sollen gemäß einem informellen Formulierungsentwurf zum Investmentsteuergesetz auf Dauer nur noch Verkäufe von Aktien, festverzinslichen Anleihen und Geschäften am Terminmarkt steuerfrei bleiben. Vor dem Kauf eines Investment-Dachfonds sollten Sie daher unbedingt mit mir sprechen.
Abgeltungssteuer und "Privat- und Spezialfonds"
Die Banken übertreffen sich derzeit mit Angeboten angeblich steueroptimaler Privat- oder Spezialfonds. Abgesehen davon, dass sich solche Fonds angesichts hoher Kosten erst ab einem zweistelligen Millionenvermögen lohnen, funktionieren sie steuerlich nicht mehr. Denn mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2008 zum 9. November 2007 wurde auf eine Prüfbitte des Bundesrates hin für die Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an sog. Spezial-Sondervermögen, die nach dem 9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 erworben werden, eine Sonderregelung im Investmentsteuergesetz getroffen. Danach gilt für solche Spezialfonds die allgemein für Thesaurierungsfonds geltende Regelung nicht, dass bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Investmentanteilen Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile nach einer Behaltensfrist von mehr als einem Jahr steuerfrei bleiben.
Die Auswahl eines unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungsteuer als auch unter dem Gesichtspunkt einer erfolgversprechenden Kapitalanlage geeigneten Fonds sollten Sie Profis überlassen. Ich bin Ihnen bei der Wahl gerne behilflich. Reichen Sie uns gerne den Fondsprospekt Ihres "Wunschfonds" ein. Ich analysiere und beurteile den Fondsprospekt und erarbeiten zusammen mit Ihrem Anlageberater das für Sie optimale Fondsanlagekonzept vor und nach der Abgeltungsteuer.
Checkliste: Abgeltungsteuer 2009: In Investmentfonds optimal investieren - vor und nach der Abgeltungsteuer
Nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden für ein Informationsgespräch gemeinsam mit uns/mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.
Fonds ist in Deutschland aufgelegt
Fondstyp:
Immobilienfonds - keine Abgeltungsteuer, Regelung wie bisher Offener Immobilienfonds Abgeltungsteuer auf ausgeschüttete oder thesaurierte Mieterträge aus Inland Keine Abgeltungsteuer auf ausländische Mieterträge Geschlossener Immobilienfonds Unterliegt nicht der Abgeltungsteuer
Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds
Fonds ist Ausschüttungsfonds:
Abgeltungsteuerfreiheit beim Kauf vor 2009 nur bedingt vermeidbar
Fonds ist Thesaurierungsfonds
Abgeltungsteuerfreiheit beim Kauf vor 2009 in vollem UmfangFonds ist Mischfonds Abgeltungsteuerfreiheit regelt sich bei Ausschüttung oder Thesaurierung analog
Fonds ist im Ausland aufgelegt
Fonds ist Ausschüttungsfonds:
Abgeltungsteuer auf Zinsen, DividendenFonds ist Thesaurierungsfonds
Keine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden (aber Steuererklärungspflicht!) Thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne nicht steuerbarBestehende Fondssparpläne
Prüfung, ob Überführung in Fonds-Lebensversicherungspolice möglich und sinnvoll.
Email: Ageltungssteuer@steuerschroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts-/ WegbeschreibungTel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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