Coaching
Herzlich willkommen bei Coaching,
und vielen Dank für
Ihr Interesse an meinem Coaching Angebot. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10
Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Ich biete Existenzgründern
sowohl Steuerberatung als auch Beratung zum Thema Existenzgründung.
Coaching bei
Existenzgründung aus der Arbeitlosigkeit
Sie möchten sich aus der
Arbeitslosigkeit selbstständig machen? Dann lassen Sie sich neben dem Gründungszuschuss auch noch von Anfang an coachen (Für das Coaching
benötigen Sie keinen Businessplan und auch keine fachkundige Stellungnahme.). Die Begleitung einer
selbstständigen Tätigkeit durch Coaching (begleitende betriebswirtschaftliche Beratung) kann
im ersten Jahr nach der Gründung in der Regel mit den gesamten Kosten der Maßnahme gefördert
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Existenzgründungszuschuss gewährt wird. Das sog.
Coaching bzw. die „Leistungen zur Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 der
ESF - Richtlinien” können bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Gefördert werden
Existenzgründer, die ihre Selbstständigkeit vor weniger als 12 Monaten begonnen haben und einen
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beziehen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf ein
Coaching. Die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Förderung kann auch
unterschiedlich bewilligt werden. Die Förderung liegt in der Regel zwischen 300 und 1.500 €. Gerade
als Existenzgründer ohne kaufmännische Ausbildung und Erfahrung sollten Sie unbedingt ein Coaching
in Anspruch nehmen. Ich vermittle Ihnen gerne die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die Sie für
eine erfolgreiche Unternehmensführung benötigen. Mehr zum Coaching finden Sie im ESF-Merkblatt der
Bundesagentur für Arbeit.
Coaching bei
Existenzgründung
Neben dem Coaching von der
Arbeitsagentur bzw. Jobcenter gibt es Förderprogramme der Bundesländer und der EU für Beratung und
Coaching von Existenzgründern, wie z.B. das zum 1.10.2007 gestarteten Gründercoaching Deutschland.
Die KfW Mittelstandsbank fördert Existenzgründer mit einem speziellen Coaching-Programm.
Existenzgründer in der Startphase erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten qualifizierter
Unternehmensberater. Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen
wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen Freier Berufe,
sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf Unternehmensberatung ausgerichtet ist.
Das maximal förderfähige
Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens
6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende
Zuschüsse:
-
75 % in den neuen
Bundesländern (außer " Phasing Out "-Regionen)
-
50 % in den alten
Bundesländern einschließlich Berlin (außer " Phasing Out "-Region Lüneburg)
-
75 % in den " Phasing out
"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg
Wenn Sie bereits eine
Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm oder dem ehemaligen KfW-Gründercoaching erhalten
haben, reduziert sich der förderfähige Betrag von 6.000 Euro.
Weitere Informationen zum
Gründercoaching erhalten Sie unter http://www.kfw-mittelstandsbank.de/
Hier erhalten
Sie weitere Informationen zu Fördermitteln: