Herzlich
willkommen bei
Grundbesitzbewertung Berlin,
und vielen Dank für
Ihren Besuch auf meiner Webseite
Grundbesitzbewertung. Wenn Sie einen Steuerberater
oder
einfach nur Informationen zur
Grundbesitzbewertung in Berlin suchen, dann sind Sie hier
richtig. Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit über 10 Jahren
als Steuerberater
in Berlin tätig.
Die Bewertung von
Immobilien
In der Steuerpraxis ist
die sachverständige
Bewertung von Immobilien notwendig und lohnend,
insbesondere bei:
Es kann zu beachtlichen
Steuernachteilen kommen, wenn zu hohe bzw. zu niedrige
Immobilienwerte angesetzt werden. Streitigkeiten mit dem Finanzamt
können durch ein nach den einschlägigen Rechtsvorschriften
erstelltes
Immobiliengutachten vermieden werden. Bei
unsachgemäßen Gutachten ist eine
Betriebsprüfung vorprogrammiert, d. h.
nicht nur die Wertermittlung, sondern auch alle Einnahmen und
Ausgaben werden geprüft.
-
Sach- und
fachgerechte Bewertung von Grundstücken, insbesondere für
Finanzbehörden, Kreditinstitute, Auseinandersetzungen oder
Verkauf
-
Immobiliengutachten
zweckadäquat nach Auftrag und Anlass
-
Gutachten nach
anerkannten Vorschriften (Wertermittlungsverordnung)
-
Durchsetzung der
Immobilienbewertung auch
gegenüber dem Finanzamt Schwerpunkt in Berlin
Ich biete Ihnen eine
kostenlose Vorabprüfung, ob sich ein
Immobiliengutachten lohnt sowie preisgünstige
Kurzgutachten sowie
kostenlose online Immobilienbewertung.
Alle Immobiliengutachten werden
kompetent und unabhängig nach anerkannten Grundsätzen und
Bestimmungen erstellt. Das Gutachten richten sich nach Auftrag und
Zweck. Grundsätzlich gibt es keinen objektiven Wert. Jeder Wert ist
subjektiv. Der Wert bestimmt sich aus Nutzen/ Preis. Der Nutzen ist
individuell und der Preis ist Verhandlungssache. Aus diesem Grund
wurde der Begriff des Verkehrswerts eingeführt.
Die Bewertung von
Immobilien mit dem
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist in
§ 194 BauGB gesetzlich definiert: "Der Verkehrswert wird durch den
Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung
bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu
erzielen wäre." Es gibt Kaufpreissammlungen die von dem
Gutachterausschuss aus Grundstückskaufverträgen übernommen werden.
Auswahl des
Wertermittlungsverfahrens
Der Verkehrswert ist
vorrangig mit Hilfe des
Ertragswertverfahren zu ermitteln, weil bei
sich der Preis für Immobilien nach dem Nutzen (= Ertrag) richtet.
Dabei kann der Nutzen in Mieterträgen oder ersparten Aufwendungen
(Eigennutzung) bestehen.
In bestimmten Fällen
kann eine Sachwertermittlung sachgerecht sein. Das
Sachwertverfahren
basiert auf der Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten. Der
Sachwert ist die Summe von Bodenwert, Wert der baulichen Anlagen
(Wert der Gebäude, der besonderen Betriebseinrichtungen und der
baulichen Außenanlagen) und dem Wert der sonstigen Anlagen.
Bei Fragen rund um
Ihre Immobilie können Sie sich an mich wenden.
Spezialisiert im
Immobiliensteuerrecht
helfe ich Ihnen
Weitere Informationen
finden Sie unter
Grundbesitzbewertung
Grundbesitzbewertung-Berlin@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
www.steuerschroeder.de
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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