Grundbesitzbewertung Berlin
Herzlich willkommen bei Grundbesitzbewertung Berlin,
und vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite Grundbesitzbewertung. Wenn Sie einen Steuerberater oder einfach nur Informationen zur Grundbesitzbewertung in Berlin suchen, dann sind Sie hier richtig. Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit über 10 Jahren als Steuerberater in Berlin tätig.
Die Bewertung von Immobilien
In der Steuerpraxis ist die sachverständige Bewertung von Immobilien notwendig und lohnend, insbesondere bei:
Entnahme/ Einlage aus bzw. in einen Betrieb
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden, Gebäude und Modernisierung
Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts
Immobilien in den neuen Bundesländern
Investitionszulage
Eigenheimzulage
Es kann zu beachtlichen Steuernachteilen kommen, wenn zu hohe bzw. zu niedrige Immobilienwerte angesetzt werden. Streitigkeiten mit dem Finanzamt können durch ein nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erstelltes Sachverständigengutachten vermieden werden. Bei unsachgemäßen Gutachten ist eine Außenprüfung vorprogrammiert, d. h. nicht nur die Wertermittlung, sondern auch alle Einnahmen und Ausgaben werden geprüft.
Sach- und fachgerechte Bewertung von Grundstücken, insbesondere für Finanzbehörden, Kreditinstitute, Auseinandersetzungen oder Verkauf
Wertgutachten zweckadäquat nach Auftrag und Anlass
Gutachten nach anerkannten Vorschriften (Wertermittlungsverordnung)
Durchsetzung auch gegenüber dem Finanzamt Schwerpunkt in Berlin
Preisgünstige Kurzgutachten
Alle Gutachten werden kompetent und unabhängig nach anerkannten Grundsätzen und Bestimmungen erstellt. Das Gutachten richten sich nach Auftrag und Zweck. Grundsätzlich gibt es keinen objektiven Wert. Jeder Wert ist subjektiv. Der Wert bestimmt sich aus Nutzen/Preis. Der Nutzen ist individuell und der Preis ist Verhandlungssache. Aus diesem Grund wurde der Begriff des Verkehrswerts eingeführt.
Die Bewertung von Immobilien mit dem Verkehrswert
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert: "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Es gibt Kaufpreissammlungen die von dem Gutachterausschuss aus Grundstückskaufverträgen übernommen werden.
Auswahl des Wertermittlungsverfahrens
Der Verkehrswert ist vorrangig mit Hilfe des Ertragswertverfahren zu ermitteln, weil bei sich der Preis für Immobilien nach dem Nutzen (= Ertrag) richtet. Dabei kann der Nutzen in Mieterträgen oder ersparten Aufwendungen (Eigennutzung) bestehen.
In bestimmten Fällen kann eine Sachwertermittlung sachgerecht sein. Das Sachwertverfahren basiert auf der Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten. Der Sachwert ist die Summe von Bodenwert, Wert der baulichen Anlagen (Wert der Gebäude, der besonderen Betriebseinrichtungen und der baulichen Außenanlagen) und dem Wert der sonstigen Anlagen.
Bei Fragen rund um Ihre Immobilie können Sie sich an mich wenden.
Spezialisiert im Immobiliensteuerrecht helfe ich IhnenWeitere Informationen finden Sie unter Grundbesitzbewertung
Grundbesitzbewertung-Berlin@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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