Lohnsteuerjahresausgleich


Willkommen zum Lohnsteuerjahresausgleich

(Zum "Rundum sorglos"- Paket für Selbständige geht es hier...)

 

Ein besonderes Angebot für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich

LohnsteuerjahresausgleichSie möchten einen Lohnsteuerjahresausgleich abgeben oder wissen noch nicht, ob sich ein Steuerausgleich überhaupt für Sie lohnt?  Sie können davon ausgehen, dass bei einem Lohnsteuerjahresausgleich durchschnittlich ca. 1.000 Euro Lohnsteuer erstattet werden. Ob sich ein Lohnsteuer-jahresausgleich für Sie lohnt, prüfe ich gerne vorab. Das bedeutet für Sie, dass Sie kein finanzielles Risiko eingehen. Sollte sich ein Lohnsteuerjahresausgleich nach überschlägiger Prüfung für Sie nicht lohnen, erstelle ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich und Sie erhalten Sie Ihre Unterlagen ohne Kosten für den Steuerberater zurück.

Schauen Sie gleich nach, ob sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnt und was Sie alles von der Steuer absetzen können. Sie finden hier auch ein besonders attraktives Angebot für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich.

Lohnsteuerjahresausgleich Frist

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2009 endet grundsätzlich mit dem 31.12.2011. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 30.9.2007 für die Abgabe von Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden (allgemeine Fristverlängerung). Sollten Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sein, müssen Sie Ihre Steuererklärung 2006 bis spätestens 31.12.2008 beim Finanzamt einreichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden (Ausschlussfrist)! Gegen die Ablehnung der Veranlagung wegen der Ausschlussfrist von 2 Jahren empfehle ich Einspruch einzulegen.

Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet

(Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben.)

Auf Antrag wird eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt,

Besteht keine Erklärungspflicht, kann sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung insbesondere lohnen,

 

der schreiben Sie mir eine E-Mail an Lohnsteuerjahresausgleich@SteuerSchroeder.de.

www.steuerschroeder.de

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin (Lageplan)

Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
Steuerberater Berlin

Mein Steuerbüro ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

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