Belege zur Steuererklärung 2026: Welche Unterlagen müssen Sie beim Finanzamt einreichen?
Zur Steuererklärung müssen Sie heute grundsätzlich nicht mehr automatisch alle Belege an das Finanzamt senden. Seit der Umstellung von der Belegvorlagepflicht auf die Belegvorhaltepflicht genügt es in vielen Fällen, die Beträge vollständig und nachvollziehbar in der Steuererklärung einzutragen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren.
Das bedeutet aber nicht, dass Belege unwichtig geworden sind. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Betriebsausgaben, Vermietungskosten und andere steuerliche Abzüge müssen weiterhin nachweisbar sein. Das Finanzamt kann die Unterlagen jederzeit im Rahmen der Bearbeitung anfordern.
Infografik: Belege zur Steuererklärung in 6 Schritten
Grundsatz: Belege müssen nicht mehr automatisch zum Finanzamt
Früher mussten viele Nachweise zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Heute gilt für die Einkommensteuererklärung überwiegend die Belegvorhaltepflicht: Sie tragen die steuerlich relevanten Beträge ein und bewahren die Nachweise für Rückfragen auf.
Angaben vollständig erklären
+ Belege geordnet aufbewahren
+ Belege nur bei Anforderung oder sinnvoller Erläuterung einreichen
Die Mitwirkungspflicht bleibt bestehen. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern, wenn Aufwendungen erstmals geltend gemacht werden, hohe Beträge vorliegen, Angaben unklar sind oder der Sachverhalt von den Vorjahren abweicht.
Wann sollten Belege trotzdem eingereicht werden?
Obwohl die Belegvorhaltepflicht gilt, kann eine freiwillige Belegübermittlung sinnvoll sein, wenn der Sachverhalt ohne Nachweise schwer nachvollziehbar ist oder Rückfragen des Finanzamts wahrscheinlich sind.
| Fall | Empfehlung | Beispiele |
|---|---|---|
| Erstmaliger Sachverhalt | Belege oder Erläuterung direkt einreichen. | Erstmals Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, Vermietung, Unterhalt. |
| Außergewöhnlich hohe Kosten | Nachweise bereithalten oder gezielt beifügen. | Hohe Krankheitskosten, Pflegekosten, Prozesskosten, Sanierungsaufwand. |
| Starke Abweichung zum Vorjahr | Kurze Erläuterung und Belege können Rückfragen vermeiden. | Deutlich höhere Werbungskosten, Reparaturen, Spenden oder Reisekosten. |
| Auslandssachverhalt | Belegvorlage häufig weiterhin sinnvoll oder erforderlich. | Ausländische Krankenversicherung, ausländische Einkünfte, Unterhalt ins Ausland. |
| Gesetzlich geregelte Nachweise | Einzelfall prüfen. | Bescheinigungen EU/EWR, ausländische Versicherungsbeiträge, bestimmte Steuervergünstigungen. |
| Finanzamt fordert Belege an | Fristgerecht nachreichen. | Beleganforderung im Rahmen der Bearbeitung oder nach Bescheidprüfung. |
Belege über Mein ELSTER nachreichen und verwalten
Über Mein ELSTER können Sie Belege digital nachreichen. Dafür steht das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ zur Verfügung. Damit können PDF-Dateien und E-Rechnungen zu Steuererklärungen direkt an das Finanzamt übermittelt werden.
| ELSTER-Funktion | Wofür? | Hinweis |
|---|---|---|
| Belegnachreichung zur Steuererklärung | Belege auf Anforderung oder ergänzend elektronisch übermitteln. | Geeignet für PDF-Dateien und E-Rechnungen. |
| Meine Belege | Belege im ELSTER-Konto sammeln und organisieren. | Hochladen allein bedeutet nicht automatisch Übermittlung an das Finanzamt. |
| Belege verknüpfen | Belege einzelnen Eintragungsfeldern zuordnen. | Verknüpfte Belege können im Rahmen der Bearbeitung abgerufen werden. |
| Sonstige Nachricht an das Finanzamt | Erläuterungen oder allgemeine Mitteilungen senden. | Nicht als Ersatz für strukturierte Belegnachreichung verwenden, wenn Belege angefordert wurden. |
Weitere Informationen: ELSTER: Belegnachreichung zur Steuererklärung .
MeinELSTER+ und digitale Belegverwaltung
Mit MeinELSTER+ können Belege wie Handwerkerrechnungen, Spendenquittungen oder andere steuerlich relevante Nachweise fotografiert und in das ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen werden. Die App dient vor allem dazu, Belege frühzeitig digital zu sammeln und später leichter der Steuererklärung zuzuordnen.
| Funktion | Nutzen |
|---|---|
| Belegscan | Papierbelege fotografieren und im ELSTER-Konto speichern. |
| Kategorisierung | Belege steuerlichen Bereichen zuordnen, z. B. Handwerker, Spenden, Krankheitskosten. |
| Verknüpfung mit Steuererklärung | Belege können mit Eingabefeldern verbunden werden. |
| Steuererklärung mit einem Klick | Ab Juli 2026 für bestimmte einfache Fälle und die Steuererklärung 2025 vorgesehen. |
Weitere Informationen: MeinELSTER+ .
Unterlagen für Arbeitnehmer und Lohnsteuerjahresausgleich
Arbeitnehmer müssen viele Unterlagen nicht einreichen, sollten diese aber geordnet bereithalten. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird regelmäßig vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übermittelt; der Ausdruck für den Arbeitnehmer muss normalerweise nicht mitgeschickt werden.
| Unterlage | Einreichen? | Aufbewahren? |
|---|---|---|
| Elektronische Lohnsteuerbescheinigung | regelmäßig nein | ja, zur Kontrolle der Steuererklärung. |
| Besondere Lohnsteuerbescheinigung | nur wenn Daten nicht elektronisch übermittelt wurden | ja. |
| Fahrtkosten / Entfernungspauschale | regelmäßig nein | Arbeitsstätte, Arbeitstage, Entfernung dokumentieren. |
| Arbeitsmittel | regelmäßig nein | Rechnungen für Laptop, Büromaterial, Fachliteratur, Berufskleidung bereithalten. |
| Fortbildungskosten | bei hohen oder neuen Kosten sinnvoll | Rechnung, Teilnahmebestätigung, Zahlungsnachweis. |
| Doppelte Haushaltsführung | häufig sinnvoll | Mietvertrag, Zahlungen, Familienwohnsitz, Heimfahrten. |
| Umzugskosten | bei beruflicher Veranlassung sinnvoll | Rechnungen, Arbeitgeberwechsel, Fahrtzeitenvergleich. |
Weitere Informationen: Lohnsteuerjahresausgleich, Werbungskosten und Einkommensteuererklärung.
Belege für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Haushalt
Viele private Abzüge werden nur berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen werden können. Teilweise werden Daten bereits elektronisch übermittelt, etwa Krankenversicherungsbeiträge oder bestimmte Rentenversicherungsbeiträge. Trotzdem sollten die Unterlagen zur Kontrolle bereitliegen.
| Bereich | Typische Belege | Besonderheit |
|---|---|---|
| Sonderausgaben | Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten. | Elektronisch übermittelte Daten mit eigenen Bescheinigungen abgleichen. |
| Spenden | Zuwendungsbestätigung oder vereinfachter Nachweis. | Grundsätzlich bereithalten; bei Rückfragen nachreichen. |
| Außergewöhnliche Belastungen | Arztrechnungen, Medikamente, Hilfsmittel, Pflegekosten, Kurkosten. | Medizinische Notwendigkeit und Zahlung nachweisen. |
| Behinderung | Behindertenausweis oder Bescheid über Grad der Behinderung. | Bei erstmaliger Geltendmachung oder Änderung besonders wichtig. |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Rechnung und unbarer Zahlungsnachweis. | Barzahlungen sind nicht begünstigt. |
| Handwerkerleistungen | Rechnung mit Arbeitslohnanteil und Kontoauszug. | Materialkosten nicht begünstigt; Rechnung zwei Jahre aufbewahren. |
| Kinderbetreuungskosten | Betreuungsvertrag, Rechnung, Kontoauszug. | Nur unbare Zahlungen; Verpflegung und Unterricht abgrenzen. |
Kapitalerträge, Rentner, Vermieter und Auslandssachverhalte
Bei Kapitalerträgen, Renten, Vermietung und Auslandssachverhalten ist die Beleglage besonders wichtig, weil dem Finanzamt nicht immer alle Daten vollständig elektronisch vorliegen oder weil die steuerliche Einordnung erklärungsbedürftig ist.
| Fall | Wichtige Unterlagen | Hinweis |
|---|---|---|
| Kapitalerträge | Steuerbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen, Verlustbescheinigungen, ausländische Quellensteuer. | Wichtig bei Anlage KAP, Günstigerprüfung, Verlustverrechnung oder ausländischen Kapitalerträgen. |
| Rentner | Rentenbezugsmitteilungen, Krankenversicherung, Pflegekosten, Steuerbescheide Vorjahr. | Renten werden häufig elektronisch gemeldet; Kontrolle bleibt erforderlich. |
| Vermietung | Mietverträge, Mieteinnahmen, Hausgeldabrechnungen, Nebenkosten, Reparaturen, Darlehenszinsen, AfA-Unterlagen. | Je Objekt getrennte Aufstellung empfehlenswert. |
| Immobilienkauf | Kaufvertrag, Notar- und Grundbuchkosten, Makler, Grunderwerbsteuer, Kaufpreisaufteilung. | Grundlage für AfA-Berechnung. |
| Auslandssachverhalte | Ausländische Steuerbescheide, Quellensteuer, Wohnsitznachweise, Versicherungsnachweise, Übersetzungen. | Belegvorlage häufig weiterhin sinnvoll oder erforderlich. |
| Unterhalt ins Ausland | Unterhaltserklärung, Zahlungsnachweise, Bedürftigkeitsnachweise. | Nachweise besonders sorgfältig dokumentieren. |
Weitere Informationen: Vermietung berechnen, Unterhalt berechnen und Kapitalertragsteuer berechnen.
Unterlagen für Freiberufler und EÜR
Freiberufler und Selbstständige mit Einnahmenüberschussrechnung müssen die Anlage EÜR grundsätzlich elektronisch übermitteln. Es genügt nicht, nur eine formlose Einnahmen-Ausgaben-Liste zu erstellen. Die Angaben müssen mit Belegen, Kontoauszügen, Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen nachvollziehbar sein.
| Unterlage | Warum erforderlich? |
|---|---|
| Ausgangsrechnungen / Einnahmenübersicht | Nachweis der Betriebseinnahmen und Umsatzsteuer. |
| Eingangsrechnungen / Betriebsausgaben | Nachweis der abziehbaren Betriebsausgaben und Vorsteuer. |
| Kontoauszüge | Abstimmung von Zahlungen und offenen Posten. |
| Anlagenverzeichnis | Abschreibungen, geringwertige Wirtschaftsgüter und Abgänge erfassen. |
| Fahrtenbuch oder Reisekostenaufstellungen | Nachweis betrieblicher Fahrten, Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand. |
| Umsatzsteuer-Voranmeldungen | Abstimmung mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. |
| Verträge und Dauerbelege | Miete, Leasing, Software, Versicherungen, Darlehen, Plattformverträge. |
Weitere Informationen: Freiberufler, Einnahmenüberschussrechnung, Betriebsausgaben und Steuerformulare.
Unterlagen für bilanzierende Unternehmer
Bilanzierende Unternehmer müssen ihre Gewinnermittlung grundsätzlich elektronisch übermitteln. Bei Bilanzierung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG sind insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz-Daten, Kontennachweise und steuerliche Korrekturen erforderlich.
| Unterlage | Praxisbedeutung |
|---|---|
| Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung | Grundlage für steuerliche Gewinnermittlung und E-Bilanz. |
| Kontennachweise / Summen- und Saldenliste | Abstimmung der Bilanz- und Erfolgskonten. |
| Anlagenbuchhaltung | Abschreibungen, Zugänge, Abgänge und Restbuchwerte. |
| Inventur und Vorratsbewertung | Waren, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Rohstoffe. |
| Offene-Posten-Listen | Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. |
| Darlehensverträge und Zinsaufstellungen | Abgrenzung von Zinsen, Tilgung und Restschuld. |
| Anhang, Lagebericht oder Prüfungsbericht | Bei entsprechenden handelsrechtlichen Pflichten zusätzlich relevant. |
Weitere Informationen: Bilanz und Jahresabschluss, Buchhaltung und doppelte Buchführung.
Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen
Wie lange Steuerunterlagen aufzubewahren sind, hängt davon ab, ob es sich um private Unterlagen, betriebliche Unterlagen oder Unterlagen bei besonders hohen Überschusseinkünften handelt.
| Unterlagenart | Aufbewahrungsdauer | Hinweis |
|---|---|---|
| Private Belege zur Einkommensteuererklärung | mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids | Bei Vorläufigkeit, Vorbehalt der Nachprüfung oder Einspruch länger aufbewahren. |
| Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück | 2 Jahre | Zum Beispiel Handwerkerleistungen an Wohnung, Haus oder Grundstück. |
| Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte | 10 Jahre | Für Unternehmer und Buchführungspflichtige nach AO/HGB. |
| Buchungsbelege, Rechnungen und Kostenbelege | 8 Jahre | Seit Verkürzung der Frist für Buchungsbelege besonders beachten. |
| Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 6 Jahre | Geschäftskorrespondenz, Angebote, Verträge und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen. |
| Überschusseinkünfte über 500.000 € bis einschließlich VZ 2026 | 6 Jahre | Ab VZ 2027 steigt die Grenze auf 750.000 €. |
| Renten-, Versicherungs- und Identifikationsunterlagen | langfristig / dauerhaft empfohlen | Für Rentenklärung, Versicherungsansprüche und Identifikation aufbewahren. |
Aufbewahrung: Privatpersonen und Unternehmer unterscheiden
Privatpersonen müssen die meisten Belege nicht jahrelang archivieren. Dennoch sollten steuerlich relevante Unterlagen mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids griffbereit bleiben. Unternehmer, Freiberufler und bilanzierende Betriebe müssen dagegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch beachten.
Häufige Fehler bei Belegen und Steuerunterlagen
Zu wenige Angaben
- nur Gesamtsummen ohne Erläuterung,
- fehlende Aufteilung bei gemischten Kosten,
- keine Angaben zu Zahlungszeitpunkt und Empfänger,
- fehlende Objektzuordnung bei Vermietung.
Falsche Belegverwaltung
- Belege werden zu früh vernichtet,
- PDFs sind unlesbar oder unvollständig,
- Belege werden doppelt eingereicht,
- Hochladen in „Meine Belege“ wird mit Übermittlung verwechselt.
Fehlende Zahlungsnachweise
- Barzahlung bei Handwerkerleistungen,
- kein Kontoauszug zu Kinderbetreuungskosten,
- Spenden ohne Zuwendungsnachweis,
- Rechnung und Zahlung passen nicht zusammen.
Unternehmerische Mängel
- fehlende Eingangsrechnungen,
- keine ordnungsgemäße Rechnung für Vorsteuerabzug,
- fehlende Verfahrensdokumentation,
- private und betriebliche Zahlungen vermischt.
Downloads und Arbeitshilfen
Download: Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung
Download: Ausfüllhinweise Steuererklärung
Weitere Hilfe: Checkliste Steuererklärung
Checkliste: Welche Belege sollten Sie bereithalten?
Allgemeine Unterlagen
- Steuer-Identifikationsnummer,
- Steuernummer,
- Vorjahresbescheid,
- Bankverbindung,
- Vorauszahlungsbescheide.
Arbeitnehmer
- Lohnsteuerbescheinigung,
- Arbeitsmittel,
- Fahrtkosten,
- Fortbildung,
- Reisekosten,
- doppelte Haushaltsführung.
Private Abzüge
- Versicherungen,
- Spenden,
- Kirchensteuer,
- Krankheitskosten,
- Handwerkerleistungen,
- Kinderbetreuungskosten.
Vermietung
- Mietverträge,
- Mieteinnahmen,
- Hausgeldabrechnung,
- Nebenkostenabrechnung,
- Darlehenszinsen,
- Reparaturen und AfA-Unterlagen.
Selbstständigkeit
- Ausgangsrechnungen,
- Eingangsrechnungen,
- Kontoauszüge,
- Anlageverzeichnis,
- Umsatzsteuerunterlagen,
- Verträge und Dauerbelege.
Sonderfälle
- Ausländische Steuerbescheide,
- Unterhaltserklärungen,
- Behindertenausweis,
- Pflegegradbescheid,
- Rentenunterlagen,
- Kapitalertragsteuerbescheinigungen.
Beratung zur Steuererklärung und Belegorganisation
Eine gute Belegorganisation beschleunigt die Erstellung der Steuererklärung und reduziert Rückfragen des Finanzamts. Besonders bei Vermietung, Selbstständigkeit, Auslandssachverhalten, hohen außergewöhnlichen Belastungen, doppelter Haushaltsführung oder Unternehmerfällen sollte die Beleglage vor Abgabe der Steuererklärung geprüft werden.
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Steuerunterlagen, der digitalen Belegorganisation, der Einkommensteuererklärung, der EÜR, der Umsatzsteuererklärung, der Bescheidprüfung und der Belegnachreichung an das Finanzamt.
FAQ zur Belegvorhaltepflicht und Steuerunterlagen
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
Grundsätzlich nein. Für die Einkommensteuererklärung gilt überwiegend die Belegvorhaltepflicht. Sie müssen die Belege aber aufbewahren und auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.
Was bedeutet Belegvorhaltepflicht?
Belegvorhaltepflicht bedeutet, dass Sie Belege nicht automatisch mitsenden, sondern für Rückfragen bereithalten. Die Angaben in der Steuererklärung müssen trotzdem vollständig, wahrheitsgemäß und nachweisbar sein.
Wann sollte ich Belege freiwillig einreichen?
Eine freiwillige Einreichung kann sinnvoll sein bei neuen, einmaligen oder ungewöhnlichen Sachverhalten, hohen Beträgen, Auslandssachverhalten oder erheblichen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.
Wie kann ich Belege über ELSTER nachreichen?
Nutzen Sie in Mein ELSTER das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“. Dort können PDF-Dateien und E-Rechnungen zu einer Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden.
Werden Belege aus MeinELSTER+ automatisch an das Finanzamt geschickt?
Nein. Das Hochladen in „Meine Belege“ bedeutet nicht automatisch, dass die Belege an das Finanzamt übermittelt werden. Belege können aber mit der Steuererklärung verknüpft oder bei Anforderung nachgereicht werden.
Welche Belege brauchen Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer sollten insbesondere Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zu Arbeitsmitteln, Fahrten, Homeoffice, Fortbildung, Reisekosten, doppelter Haushaltsführung, Versicherungen und haushaltsnahen Dienstleistungen bereithalten.
Welche Belege brauchen Vermieter?
Vermieter benötigen insbesondere Mietverträge, Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen, Hausgeldabrechnungen, Darlehenszinsen, Reparaturrechnungen, Zahlungsnachweise und AfA-Unterlagen.
Welche Unterlagen müssen Freiberufler aufbewahren?
Freiberufler müssen insbesondere Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Verträge, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuerunterlagen und Unterlagen zur EÜR aufbewahren.
Wie lange muss ich private Belege aufbewahren?
Private Belege sollten mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Bei Vorläufigkeit, Einspruch, Vorbehalt der Nachprüfung oder besonderen Sachverhalten sollten sie länger aufbewahrt werden.
Wie lange müssen Unternehmer Steuerunterlagen aufbewahren?
Für Unternehmer gelten je nach Unterlagenart regelmäßig 10 Jahre, 8 Jahre oder 6 Jahre. Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind 10 Jahre, Buchungsbelege regelmäßig 8 Jahre und sonstige steuerlich relevante Unterlagen regelmäßig 6 Jahre aufzubewahren.
Weitere Informationen und Steuerrechner
Weitere hilfreiche Informationen:
- Einkommensteuererklärung
- Checkliste Steuererklärung
- Steuerformulare
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Betriebsausgaben
- Einnahmenüberschussrechnung
- Aufbewahrungsfristen
- Steuerbescheid prüfen
- Online-Steuererklärung
- ELSTER: Belegnachreichung zur Steuererklärung
- MeinELSTER+
- § 147 AO – Aufbewahrung von Unterlagen
- § 150 AO – Steuererklärungen
- § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen
Rechtsgrundlagen zum Thema: Beleg
EStGEStG § 2a Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten
EStG § 3
EStG § 6 Bewertung
EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
EStG § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStG § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10b Steuerbegünstigte Zwecke
EStG § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
EStG § 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStG § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
EStG § 32b Progressionsvorbehalt
EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStG § 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
EStG § 34d Ausländische Einkünfte
EStG § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer
EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG § 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
EStR
EStR R 4.11 Besondere Aufzeichnung
EStR R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 7h. Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG von Aufwendungen für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStR R 10.10 Schulgeld
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 46.2 Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
EStDV 10 11c 50 82a
GewStG
GewStG § 9 Kürzungen
KStG 9
UStG
UStG § 1 Steuerbare Umsätze
UStG § 14b Aufbewahrung von Rechnungen
UStG § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
UStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStG § 26a Bußgeldvorschriften
AO
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke
AO § 67 Krankenhäuser
AO § 76 Sachhaftung
AO § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs
AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 241 Art der Sicherheitsleistung
AO § 243 Verpfändung von Wertpapieren
AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
AO § 370 Steuerhinterziehung
AO § 379 Steuergefährdung
AO § 52 Gemeinnützige Zwecke
AO § 67 Krankenhäuser
AO § 76 Sachhaftung
AO § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs
AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 241 Art der Sicherheitsleistung
AO § 243 Verpfändung von Wertpapieren
AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
AO § 370 Steuerhinterziehung
AO § 379 Steuergefährdung
UStAE
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 1.11. Umsätze in Freihäfen usw.
UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen
UStAE 2.1. Unternehmer
UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 3a.1. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Nichtunternehmer
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.14. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung
UStAE 3e.1. Ort der Lieferung und der Restaurationsleistung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in der Eisenbahn
UStAE 3f.1. Ort der unentgeltlichen Wertabgaben
UStAE 4.3.3. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen
UStAE 4.3.4. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
UStAE 4.3.6. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStAE 4.14.2. Tätigkeit als Arzt
UStAE 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
UStAE 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
UStAE 4.16.2. Nachweis der Voraussetzungen
UStAE 4a.3. Nachweis der Voraussetzungen
UStAE 6.2. Elektronisches Ausfuhrverfahren (Allgemeines)
UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
UStAE 6.6. Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen
UStAE 6.7. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
UStAE 6.8. Ausfuhrnachweis in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 6.10. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 6.11. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 6a.3. Allgemeine Anforderungen an die Belegnachweise
UStAE 6a.4. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Gelangensbestätigung
UStAE 6a.5. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Andere Belege als die Gelangensbestätigung
UStAE 6a.6. Belegnachweis in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
UStAE 6a.7. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 6a.8. Gewährung von Vertrauensschutz
UStAE 7.1. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
UStAE 7.2. Ausfuhrnachweis
UStAE 7.3. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 8.3. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 9.1. Verzicht auf Steuerbefreiungen
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.1. Zum Begriff der Rechnung
UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung
UStAE 14.7. Fahrausweise als Rechnungen
UStAE 14a.1.Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen
UStAE 14c.1. Unrichtiger Steuerausweis
UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.5. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStAE 15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 17.2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung
UStAE 18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStAE 18.13. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 22.1. Ordnungsgrundsätze
UStAE 22.4. Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
UStAE 22.5. Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
UStAE 25.3. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 1.11. Umsätze in Freihäfen usw.
UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen
UStAE 2.1. Unternehmer
UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 3a.1. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Nichtunternehmer
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.14. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung
UStAE 3e.1. Ort der Lieferung und der Restaurationsleistung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in der Eisenbahn
UStAE 3f.1. Ort der unentgeltlichen Wertabgaben
UStAE 4.3.3. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen
UStAE 4.3.4. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
UStAE 4.3.6. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStAE 4.14.2. Tätigkeit als Arzt
UStAE 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
UStAE 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
UStAE 4.16.2. Nachweis der Voraussetzungen
UStAE 4a.3. Nachweis der Voraussetzungen
UStAE 6.2. Elektronisches Ausfuhrverfahren (Allgemeines)
UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
UStAE 6.6. Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen
UStAE 6.7. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
UStAE 6.8. Ausfuhrnachweis in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 6.10. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 6.11. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 6a.3. Allgemeine Anforderungen an die Belegnachweise
UStAE 6a.4. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Gelangensbestätigung
UStAE 6a.5. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Andere Belege als die Gelangensbestätigung
UStAE 6a.6. Belegnachweis in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
UStAE 6a.7. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 6a.8. Gewährung von Vertrauensschutz
UStAE 7.1. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
UStAE 7.2. Ausfuhrnachweis
UStAE 7.3. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 8.3. Buchmäßiger Nachweis
UStAE 9.1. Verzicht auf Steuerbefreiungen
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.1. Zum Begriff der Rechnung
UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen
UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung
UStAE 14.7. Fahrausweise als Rechnungen
UStAE 14a.1.Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen
UStAE 14c.1. Unrichtiger Steuerausweis
UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.5. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStAE 15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 17.2. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung
UStAE 18.11. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStAE 18.13. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 22.1. Ordnungsgrundsätze
UStAE 22.4. Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
UStAE 22.5. Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
UStAE 25.3. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen
GewStR
GewStR R 2.9 Betriebsstätte
GewStR R 31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
GewStR R 33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
UStR
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 14. (Zu § 1 UStG)
UStR 15b. Innergemeinschaftliches Verbringen
UStR 16. Unternehmer
UStR 31a. Reihengeschäfte
UStR 32. Dienstleistungskommission
UStR 33. Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG
UStR 39a. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 12 UStG
UStR 42l. Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs
UStR 42m. Ort der unentgeltlichen Wertabgaben
UStR 47. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen
UStR 48. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
UStR 50. Buchmäßiger Nachweis
UStR 56. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
UStR 99a. Pflegeeinrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG
UStR 125. Nachweis der Voraussetzungen
UStR 131. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
UStR 132. Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen
UStR 133. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
UStR 134. Ausfuhrnachweis in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
UStR 135. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStR 136. Buchmäßiger Nachweis
UStR 137. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
UStR 141. Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
UStR 142. Ausfuhrnachweis
UStR 143. Buchmäßiger Nachweis
UStR 147. Buchmäßiger Nachweis
UStR 148. Verzicht auf Steuerbefreiungen
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStR 183. Zum Begriff der Rechnung
UStR 185. Pflichtangaben in der Rechnung
UStR 186. Fahrausweise als Rechnungen
UStR 190a. Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStR 190b. Aufbewahrung von Rechnungen
UStR 190c. Unrichtiger Steuerausweis
UStR 190d. Unberechtigter Steuerausweis
UStR 195. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
UStR 199. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStR 202. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
UStR 203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStR 214. Anwendungsgrundsätze
UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStR 224. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
UStR 240. Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge
UStR 242. Vorsteuer-Vergütungsverfahren
UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStR 255. Ordnungsgrundsätze
UStR 257. Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
UStR 258. Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
UStR 274. Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen
AEAO
AEAO Zu § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen:
AEAO Zu § 30a Schutz von Bankkunden:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
AEAO Zu § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung:
AEAO Zu § 234 Stundungszinsen:
HGB
§ 239 HGB Führung der Handelsbücher
§ 257 HGB Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen
ErbStG 13 13d 21
ErbStR 1.2 7.3 13.3 13.4 13a.4 13b.4 13b.5 13b.8 13c 28
LStR
R 3.33 LStR Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern
R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge
R 9.5 LStR Fahrtkosten als Reisekosten
R 9.8 LStR Reisenebenkosten
R 9.9 LStR Umzugskosten
R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
R 39b.5 LStR Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn
R 39b.10 LStR Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
R 40.2 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz
R 41.1 LStR Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft
LStDV 4
BewG 80
EStH 2a 4.2.1 4.5.1 4.10.10.11 4.11 5.2 5.3 10.7 10.10 10b.1 13.5 16.3 17.5 21.2 21.4 21.5 32.5 34d
StbVV
§ 33 StBVV Buchführung
§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
GewStH 8.1.4
LStH 8.1.9.10 8.2 9.6 9.11.1.4 19.3
ErbStH E.7.4.1 E.7.4.3 E.10.10 E.13.3 E.13.4 E.13c B.167.1.1
AStG 2
GrStR 40
StBerG
§ 6 StBerG Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
§ 21 StBerG Aufzeichnungspflicht
BGB 259 553 675d 1379 1605 1807 1841