Einkommensteuererklärung


Sonderausgaben: Verlustrücktrag

Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich. Sie haben jedoch das Wahlrecht, den Verlustrücktrag zu beschränken.

Der Verlustrücktrag nach 2004 für nicht ausgeglichene negative Einkünfte 2005 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte an, mit welchem Betrag Sie die negativen Einkünfte zurücktragen wollen. Sollen die negativen Einkünfte nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte "0" ein.

Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten auf den 31. 12. 2004 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, fügen Sie bitte den Steuerbescheid bei.

 

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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