Einkommensteuererklärung


Werbungskosten: Arbeitsmittel

Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 € (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 €, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen.

 

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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