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Splittingtabelle 2023 Rechner + PDF

Splittingtabelle online Rechner + zum Download als PDF für Zusammenveranlagung


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auf dieser Seite finden Sie die Splittingtabelle zum kostenlosen Download sowie kostenlose Steuerrechner:


Ehegattensplitting + Splittingverfahren

Splittingtabelle

Das Splittingverfahren ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer in Deutschland für Ehepaare. Es ermöglicht es den Ehepartnern, ihre Einkommen zu addieren und anschließend gemeinsam zu veranlagen. Hierbei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eheleute zur Berechnung der Steuer herangezogen, wobei die Steuerlast auf die beiden Ehepartner aufgeteilt wird.

Die Berechnung der Einkommenssteuer erfolgt mithilfe einer Steuertabelle, der sogenannten Splittingtabelle. Diese Tabelle gibt an, welche Steuerbelastung bei einem bestimmten zu versteuernden Einkommen anfällt.

Die Splittingtabelle wird jedes Jahr neu erstellt und veröffentlicht. Sie ist in der Regel auf dieser Website abrufbar.


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Kirchensteuer Anzahl der Berechnungen
Zu versteuerndes Einkommen

Das Splittingsverfahren setzt voraus, dass die Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Zusammenverlagung wird vom Finanzamt nur durchgeführt, wenn eine rechtsgültige Ehe vorliegt und die Ehepartner mindestens 1 Tag im Jahr zusammen gelebt haben. Das Splittingverfahren gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften (siehe Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht).



Splittingverfahren
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Das Splittingverfahren ist anzuwenden:

  1. bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben ("Gnadensplitting"),
  2. bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehe in dem Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgelöst worden ist, wenn in diesem Kalenderjahr
    a) der Steuerpflichtige und sein bisheriger Ehegatte die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt haben,
    b) der bisherige Ehegatte wieder geheiratet hat und
    c) der bisherige Ehegatte und dessen neuer Ehegatte ebenfalls die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen.

Wie funktioniert das Splittingverfahren und welchen Vorteil bringt es? : Um die Einkommenssteuer für ein Ehepaar zu berechnen, wird zunächst das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dieses wird in die Splittingtabelle eingetragen und die entsprechende Steuerbelastung abgelesen. Anschließend wird die Steuerlast auf die beiden Ehepartner aufgeteilt, wobei die Aufteilung nach einem bestimmten Prozentsatz erfolgt, der von der Höhe des Einkommens abhängt.

Beim Splittingtarif wird die Einkommensteuer durch die Zusammenrechnung der Einkünfte der Ehepartner und Abzug der Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen berechnet. Das Einkommen wird dann halbiert und die darauf entfallende Einkommensteuer ermittelt. Diese Einkommensteuer wird dann verdoppelt. Vorteil: Es kann sich ein Progressionsvorteil durch die Mittlung der Einkünfte ergeben. Der Vorteil ist dann besonders groß, wenn die Einkünfte unterschiedlich hoch sind.


Hinweis: Die Höhe der steuermindernden Wirkung des Splittingverfahrens hängt von der Höhe der Lohnunterschiede ab. Mit dem Faktorverfahren wird der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld sehr genau angenähert. Damit können höhere Nachzahlungen (und ggf. auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen) vermieden werden, die bei der Steuerklassenkombination III/V auftreten können.

Steuertipp: In bestimmten Fällen kann eine Zusammenveranlagung ungünstig sein. Insbesondere wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, kann eine getrennte Veranlagung günstiger sein. Bei außerordentlichen Einkünften sowie bei Progressionsvorbehalt (Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld etc.) können Sie die Steuer nicht mit der Steuertabelle ermitteln. Hierfür biete ich Ihnen einen kostenlosen Abfindungsrechner sowie einen Steuerrechner mit Progressionsvorbehalt. Tipp: Im Jahr der Eheschließung können Sie zwischen 3 Veranlagungsformen wählen: Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung und besonderer Veranlagung im Jahr der Eheschließung.Gerne kann ich Sie beraten, wie Sie Steuern sparen können.


Wie hoch der Steuervorteil durch die Anwendung der Splittingtabelle ist können Sie mit folgendem Steuerrechner schnell + einfach berechnen. Hier finden Sie weitere Steuerrechner online, wie z.B, Steuerklassenwahl, Faktorverfahren, etc.



Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund der komplexen Steuergesetzgebung in Deutschland sehr kompliziert sein kann. Es kann daher ratsam sein, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Steuerberechnung korrekt erfolgt.


Kostenloser Download der Splittingtabelle 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010 + 2009

Splittingtabelle 2023Hier finden Sie die Splittingtabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei verheirateten Ehegatten.



Hier finden Sie die Grundtabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei Ledigen. Weitere Steuertabellen online sowie weitere Einkommenssteuertabellen. E-Mail: Splittingtabelle@SteuerSchroeder.de

Top Splittingtabelle


Veranlagungsarten für Eheleute durch das StVereinfG

Wegfall der getrennten Veranlagung und der besonderen Veranlagung ab dem VZ 2013: Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Veranlagungsarten für Eheleute von sieben möglichen auf nur noch vier mögliche Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehegatten reduziert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 fallen die getrennte Veranlagung mit Grundtarif und die besondere Veranlagung mit Grundtarif oder Witwensplitting weg, sodass nur noch verbleiben:

  • Einzelveranlagung mit Grundtarif
  • „Sondersplitting” im Trennungsjahr
  • Verwitwetensplitting
  • Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting

Ehegatten haben gem. § 26 Abs. 1 EStG ab dem VZ 2013 (§ 52 Abs. 68 Satz 1 EStG ) ein Veranlagungswahlrecht zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG .

Die Einzelveranlagung stellt eine signifikante Änderung gegenüber der getrennten Veranlagung nach altem Recht dar, welche sie ersetzt. Die Einzelveranlagung nach § 26a Abs. 2 EStG in der neuen Fassung ermöglicht nicht mehr die steueroptimierende freie Zuordnung verschiedener Kosten. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG werden demjenigen zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat. Aus Vereinfachungsgründen lässt die Neufassung bei übereinstimmendem Antrag der Ehegatten eine hälftige Zuordnung der Aufwendungen zu; in begründeten Einzelfällen reicht jedoch auch der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen getragenen hat, aus.

Die zumutbare Belastung (§ 33 EStG ) wird bei einzeln veranlagten Ehegatten nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des einzelnen Ehegatten bestimmt und nicht wie bei der getrennten Veranlagung nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten.

Während Ehegatten bisher ihre bei Abgabe der Steuererklärung getroffene Wahl der Veranlagungsart bis zur Bestandskraft des betreffenden Steuerbescheids und auch im Rahmen von Änderungsveranlagungen beliebig oft ändern konnten, wird künftig die Wahl der Veranlagungsart für den betreffenden VZ durch Angabe in der Steuererklärung bindend und kann innerhalb eines VZ nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nach §26 Abs. 2 Satz 4 i. F. d. StVereinfG 2011 nur noch dann geändert werden, wenn (kumulativ):

  • ein die Ehegatten betreffender Steuerbescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt wird,
  • die Änderung der Wahl der Veranlagung beim Finanzamt bis zum Eintritt der Bestandskraft des Änderungs- oder Berichtigungsbescheids mitgeteilt wird und
  • die Einkommensteuer der Ehegatten nach Änderung der Veranlagungsart niedriger ist, als sie ohne letzteres wäre. Die ESt der einzeln veranlagten Ehegatten ist hierbei zusammenzurechnen. OFD Frankfurt/M. v. 20.08.2012 - S 2262 A - 10 - St 216

Top Splittingtabelle


Weitere Informationen im Steuerlexikon:


Rechtsgrundlagen zum Thema: splitting

EStG 
EStG § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

EStG § 32a Einkommensteuertarif

EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

EStG § 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V

AEAO 
AEAO Vor §§ 8, 9 Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt:

AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

LStR 
R 41c.3 LStR Nachforderung von Lohnsteuer

EStH 1a 10.2 32a 32b 33a.1 34.2 34c.3
LStH 39c

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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