Kontenrahmen SKR80 für Zahnärzte: Einordnung, Alternativen & Buchhaltungstipps
Der Kontenrahmen SKR80 für Zahnärzte wird häufig gesucht, wenn eine Zahnarztpraxis alte Buchhaltungsdaten auswertet, einen historischen Kontenplan weiterverstehen möchte oder eine Umstellung auf einen aktuellen Kontenrahmen plant. Wichtig ist: Der frühere DATEV-SKR80 ist kein aktueller Standard mehr. Heute arbeiten Zahnarztpraxen in DATEV-Umgebungen regelmäßig mit branchenspezifischen Kontenrahmen auf Basis von SKR03 oder SKR04.
Rechtsstand / Aktualisierung: 28. Juli 2026. Diese Seite erklärt den SKR80 als historischen Zahnarzt-Kontenrahmen, ordnet aktuelle Alternativen ein und zeigt, worauf Zahnärzte bei EÜR, Umsatzsteuer, Belegablage und Kontierung achten sollten.
Was ist der SKR80 für Zahnärzte?
Ein Kontenrahmen ist ein systematisches Verzeichnis von Buchhaltungskonten. Er sorgt dafür, dass Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten und private Vorgänge einheitlich erfasst werden. Der frühere SKR80 war speziell auf Zahnarztpraxen zugeschnitten und diente dazu, typische Praxisvorgänge wie Kassenleistungen, Privatleistungen, Labor, Material, Personal und Praxiskosten strukturiert zu buchen.
Für die heutige Praxis ist die entscheidende Frage nicht nur: „Wo finde ich den SKR80?“, sondern: Welcher Kontenrahmen passt zur aktuellen Buchhaltung meiner Zahnarztpraxis? Bei DATEV wurden der SKR80 und der Ärzte-Kontenrahmen SKR81 zum 31.12.2016 abgekündigt. Als Alternativen werden branchenspezifische Lösungen auf Basis von SKR03 oder SKR04 verwendet.
Achtung / Häufiger Fehler: Stellen Sie den SKR80 nicht als aktuellen Standard dar. Für neue Buchhaltungen sollte geprüft werden, ob ein Branchenkontenrahmen Zahnärzte auf Basis SKR03 oder SKR04 sinnvoller ist. Der alte SKR80 ist vor allem für Altbestände, Kontenüberleitungen und historische Auswertungen relevant.
Ist der SKR80 heute noch verwendbar?
Für bestehende Alt-Daten kann der SKR80 weiterhin eine wichtige Rolle spielen, etwa wenn frühere Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Kontennachweise nachvollzogen werden müssen. Für aktuelle DATEV-Buchhaltungen ist jedoch zu prüfen, ob auf einen Zahnarzt-Kontenrahmen auf Basis von SKR03 oder SKR04 umgestellt werden sollte.
Situation
Empfehlung
Warum das wichtig ist
Alte Buchhaltungsdaten liegen im SKR80 vor
SKR80 nachvollziehen und Kontenüberleitung dokumentieren
Nur so bleiben Vorjahresvergleiche, BWA und Kontennachweise verständlich.
Neue Zahnarztpraxis startet mit digitaler Buchhaltung
Aktuellen Zahnarzt-Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 prüfen
Aktuelle Software, EÜR-Auswertungen und Steuerberaterprozesse sind meist darauf ausgerichtet.
Praxis arbeitet mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Branchenspezifischen Kontenrahmen mit Steuerberater abstimmen
Branchencodes helfen bei Auswertung nach Kassen-/Privatleistung, Labor, Material und Praxisaufwand.
Praxisform ändert sich, z. B. MVZ, BAG oder GmbH-Struktur
Rechtsform, Gewinnermittlung und Kontenrahmen neu prüfen
Rechtsform und Buchführungspflicht können die Gewinnermittlung und den Jahresabschluss beeinflussen.
Warum brauchen Zahnärzte überhaupt einen branchenspezifischen Kontenrahmen?
Eine Zahnarztpraxis hat andere Buchhaltungsschwerpunkte als ein Handelsbetrieb. Neben allgemeinen Kosten wie Miete, Personal, Versicherungen und Bürobedarf fallen typische Praxisvorgänge an: zahnmedizinisches Material, Fremdlabor, Eigenlabor, Kassenabrechnung, Privatabrechnung, Geräte, Leasing, Praxissoftware und gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtige Nebenleistungen.
Einnahmen sauber trennen: Kassenleistungen, Privatleistungen, Eigenanteile, Gutachten und sonstige Erlöse sollten getrennt auswertbar sein.
Labor richtig abbilden: Eigenlabor und Fremdlabor haben unterschiedliche Auswertungsinteressen und sollten nicht vermischt werden.
Materialeinsatz kontrollieren: Verbrauchsmaterial, Implantatmaterial und sonstiger Praxisbedarf sollten für die Praxissteuerung nachvollziehbar bleiben.
Steuerliche Besonderheiten beachten: Heilbehandlungen sind häufig umsatzsteuerfrei; steuerpflichtige Nebenumsätze und Vorsteueraufteilung müssen aber gesondert geprüft werden.
BWA aussagekräftig machen: Nur richtig gebuchte Konten liefern belastbare Kennzahlen für Praxisgewinn, Kostenquote und Liquidität.
Wie unterscheiden sich SKR80, SKR03 und SKR04?
Der Unterschied liegt weniger in der Frage, ob „besser“ oder „schlechter“, sondern in Aufbau, Aktualität und Softwareunterstützung. Der SKR80 war ein eigener Branchenkontenrahmen für Zahnärzte. Aktuelle DATEV-Kontenrahmen für Zahnärzte basieren dagegen auf SKR03 oder SKR04 und werden um branchenspezifische Konten ergänzt.
Prozessorientierter Aufbau auf Basis SKR03 mit branchenspezifischen Ergänzungen
Häufig bei EÜR-Fällen und DATEV-naher Buchhaltung
SKR04 Zahnärzte
Abschlussgliederungsorientierter Aufbau auf Basis SKR04 mit branchenspezifischen Ergänzungen
Geeignet, wenn Auswertungen stärker an Bilanz-/GuV-Strukturen angelehnt werden sollen
Steuer-Tipp: Entscheidend ist nicht nur die Kontonummer, sondern die Auswertung. Stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, welche Konten für Kassenleistungen, Privatleistungen, Eigenlabor, Fremdlabor, Material, Personal und Privatentnahmen genutzt werden sollen. So vermeiden Sie spätere Umbuchungen.
Infografik: Von der Zahnarztleistung zur auswertbaren Buchhaltung
Müssen Zahnärzte bilanzieren oder reicht die Einnahmenüberschussrechnung?
Selbständig tätige Zahnärzte gehören einkommensteuerlich grundsätzlich zu den freien Berufen. Die selbständige Berufstätigkeit der Zahnärzte ist in § 18 EStG ausdrücklich genannt. Wer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und Abschlüsse machen muss und dies auch nicht freiwillig tut, kann den Gewinn grundsätzlich nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln.
Anders kann es bei besonderen Gestaltungen sein, etwa bei Kapitalgesellschaften, MVZ-Strukturen, gewerblichen Nebenbereichen oder wenn handelsrechtliche Buchführungspflichten greifen. Deshalb sollte die Gewinnermittlungsart immer mit der konkreten Rechtsform und Praxisstruktur abgeglichen werden.
Achtung / Häufiger Fehler: Der Satz „Zahnärzte sind immer buchführungspflichtig“ ist zu pauschal. Richtig ist: Auch nicht bilanzierende Zahnärzte müssen ihre steuerlich relevanten Einnahmen, Ausgaben und Belege ordnungsgemäß aufzeichnen und aufbewahren. Eine doppelte Buchführung ist bei freiberuflichen Einzelpraxen aber nicht automatisch vorgeschrieben.
Welche Umsatzsteuer-Besonderheiten gelten in der Zahnarztpraxis?
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Zahnarzt durchgeführt werden, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das wirkt sich unmittelbar auf die Buchhaltung aus: Umsätze sollten so erfasst werden, dass steuerfreie Heilbehandlungen, steuerpflichtige Nebenumsätze und nicht eindeutig zuordenbare Vorgänge getrennt geprüft werden können.
Außerdem ist bei steuerfreien Umsätzen regelmäßig der Vorsteuerabzug eingeschränkt, soweit Eingangsleistungen für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet werden. Bei gemischten Tätigkeiten kann daher eine saubere Trennung oder Aufteilung erforderlich sein.
Steuer-Tipp: Prüfen Sie bei Zahnarztpraxen besonders die Kontierung von Eigenlabor, Prophylaxeprodukten, Bleaching, Gutachten, Vermietungen, Geräteverkäufen und sonstigen Nebenumsätzen. Nicht jede Einnahme einer Zahnarztpraxis ist automatisch eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Wie wird der Kontenrahmen in der Praxis sinnvoll genutzt?
Der beste Kontenrahmen nützt wenig, wenn Buchungslogik und Belegprozesse nicht klar geregelt sind. Für Zahnarztpraxen empfiehlt sich eine feste Kontierungsrichtlinie. Sie sollte festlegen, welche Konten für typische Vorgänge verwendet werden und wann Rückfragen an Steuerberater oder Buchhaltung gestellt werden.
Privatbereich: Privatentnahmen, Privateinlagen, private Kfz-Nutzung, nicht abzugsfähige Kosten.
Kontensuche für den SKR80
Sie suchen ein bestimmtes Konto? Nutzen Sie die Volltextsuche für den Kontenrahmen. Bitte beachten Sie bei Altbeständen: Kontobezeichnungen, Funktionen und Auswertungszuordnungen können sich bei einer Umstellung auf SKR03 oder SKR04 ändern.
Kontenrahmen Volltextsuche
Kontenklasse 0
10
Grundstücksanteil Praxis
30
Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers
35
Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers
100
Praxis- und Laborräume
200
Praxis- und Laboreinrichtungen
300
PKW
400
Praxisausstattung (Geräte)
410
Praxis- und Laborinventar (Geräte)
480
Geringwertige Wirtschaftsgüter Praxis und Labor
485
Geringwertige Wirtschaftsgüter Praxis und Labor größer 150 bis 1000 Euro (Sammelposten)
500
Beteiligungen
550
Geschäftsguthaben
580
EDV-Software
590
Praxiswert
600
Langfristige Forderungen
700
Langfristige Verbindlichkeiten
750
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
800-09
Kapital
870-79
Festkapital Vollhafter
880-89
Variables Kapital Vollhafter
890-99
Gesellschafter-Darlehen Vollhafter
900
Abgrenzung unterjährig pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA
920
Wertberichtigungen auf Forderungen
930
Sonderposten mit Rücklageanteil, steuerfreie Rücklagen
931
Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 7g Abs. 3 und 7 EStG a.F.
932
Sonderposten mit Rücklageanteil § 7g Abs. 5 EStG
933
Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 7g Abs. 2 EStG n.F.
940
Rückstellungen für Kosten des Jahresabschlusses
945
Sonstige Rückstellungen
947
Rückstellungen
960
Aktive Rechnungsabgrenzung
980
Passive Rechnungsabgrenzung
Kontenklasse 1
1000
Kasse
1100
Postbank
1110
Postbank A
1120
Postbank B
1200
Bank
1210
Bankkonto A
1220
Bankkonto B
1295
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (nicht im Finanzmittelfonds enthalten)
Rückgängigmachung § 7g Abs. 3, 4 EStG und Erhöhung Investitionsabzugsbetrag im früheren Abzugsjahr
9975
Rückgängigmachung § 7g Abs. 3, 4 EStG und Erhöhung Investitionsabzugsbetrag im früheren Abzugsjahr Gegenkonto zu 9974
9999
Auffangkonto USt/VSt
Checkliste: SKR80-Altbestand auf aktuellen Kontenrahmen umstellen
Altbestand sichern: Kontenplan, Saldenlisten, BWA und Kontennachweise exportieren.
SKR80-Konten analysieren: Häufig genutzte Konten, individuelle Konten und Sammelkonten identifizieren.
Zielkontenrahmen festlegen: SKR03 oder SKR04 mit branchenspezifischer Zahnarzt-Erweiterung auswählen.
Kontenüberleitung dokumentieren: Für jedes wesentliche SKR80-Konto ein Zielkonto definieren.
Umsatzsteuer prüfen: Steuerfreie Heilbehandlungen, steuerpflichtige Nebenumsätze und Vorsteuerquoten trennen.
E-Rechnungsfähigkeit sicherstellen: Empfang, Ablage und Verarbeitung strukturierter elektronischer Rechnungen organisieren.
GoBD-Prozess dokumentieren: Belegablage, Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Datenzugriff klären.
Test-BWA vergleichen: Vorjahreszahlen, Kostenquoten und Praxiskennzahlen nach der Umstellung plausibilisieren.
Aufbewahrung, GoBD und digitale Belege
Für steuerlich relevante Unterlagen gelten die Aufbewahrungsvorschriften der Abgabenordnung. Nach § 147 AO sind bestimmte Bücher, Aufzeichnungen und Abschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und sonstige dort genannte Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Schluss des Kalenderjahres, in dem etwa die letzte Eintragung gemacht, der Beleg entstanden oder der Geschäftsbrief empfangen beziehungsweise abgesandt wurde.
Digitale Buchführung muss zudem so organisiert sein, dass Belege vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar nachvollziehbar bleiben. Die GoBD sind deshalb für Zahnarztpraxen besonders wichtig, wenn Rechnungen, Bankdaten, Kassenbewegungen oder Laborbelege digital verarbeitet werden.
FAQ zum Kontenrahmen SKR80 für Zahnärzte
Gibt es den SKR80 für Zahnärzte heute noch?
Der frühere DATEV-SKR80 wurde zum 31.12.2016 abgekündigt. Für aktuelle DATEV-Buchhaltungen werden regelmäßig branchenspezifische Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 genutzt.
Welcher Kontenrahmen ist für Zahnarztpraxen heute sinnvoll?
Häufig kommen SKR03 oder SKR04 mit branchenspezifischen Ergänzungen für Zahnärzte zum Einsatz. Entscheidend sind Software, Rechtsform, Auswertungsbedarf, Gewinnermittlungsart und Abstimmung mit dem Steuerberater.
Müssen Zahnärzte doppelte Buchführung machen?
Freiberufliche Einzelpraxen können den Gewinn grundsätzlich per EÜR ermitteln, sofern keine anderweitige Buchführungspflicht besteht und nicht freiwillig Bücher geführt werden. Bei Kapitalgesellschaften, MVZ-Strukturen oder Sonderfällen ist die Einordnung gesondert zu prüfen.
Sind zahnärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei?
Heilbehandlungen durch Zahnärzte sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Steuerpflichtige Nebenumsätze, rein kosmetische Leistungen ohne Heilbehandlungszweck oder gewerbliche Verkäufe müssen gesondert geprüft werden.
Warum ist die Kontierung von Eigenlabor und Fremdlabor wichtig?
Eigenlabor und Fremdlabor beeinflussen Materialeinsatz, Kostenquote, BWA und Praxiscontrolling. Werden diese Bereiche vermischt, werden betriebswirtschaftliche Auswertungen ungenau.
Wie lange müssen Buchhaltungsbelege aufbewahrt werden?
Nach § 147 AO gelten je nach Unterlagenart unterschiedliche Fristen. Buchungsbelege sind steuerlich grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; bestimmte Bücher und Abschlüsse zehn Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre.
Fazit: SKR80 verstehen, aber aktuelle Kontenrahmen prüfen
Der Kontenrahmen SKR80 für Zahnärzte bleibt für Altbestände, Kontenüberleitungen und historische Auswertungen wichtig. Für die laufende Buchhaltung einer Zahnarztpraxis sollte jedoch geprüft werden, ob ein aktueller branchenspezifischer Kontenrahmen auf Basis von SKR03 oder SKR04 besser geeignet ist.
Besonders wichtig sind eine saubere Trennung von Kassen- und Privatleistungen, Eigen- und Fremdlabor, steuerfreien Heilbehandlungen, steuerpflichtigen Nebenumsätzen sowie privaten Vorgängen. So entsteht eine Buchhaltung, die nicht nur steuerlich belastbar ist, sondern auch echte Steuerungsinformationen für die Zahnarztpraxis liefert.
Sie möchten Ihre Praxisbuchhaltung umstellen oder den SKR80-Altbestand auswerten?
Lassen Sie Kontenplan, EÜR, Umsatzsteuerlogik und BWA gemeinsam prüfen. Eine saubere Kontenüberleitung spart Rückfragen, reduziert Umbuchungen und verbessert die Aussagekraft Ihrer Praxiszahlen.
DATEV magazin: Abkündigung von Kontenrahmen; SKR80 Zahnärzte zum 31.12.2016 abgekündigt, Alternative Branchenpaket Zahnärzte SKR03/04.
DATEV: Kontenrahmen Zahnärzte Basis SKR03, Stand Januar 2026; branchenspezifische Konten auf Basis SKR03 für § 4 Abs. 3 EStG.
DATEV: Kontenrahmen Zahnärzte Basis SKR04, Stand Januar 2026; branchenspezifische Konten auf Basis SKR04 für § 4 Abs. 3 EStG.
DATEV: Branchenpaket Ärzte/Zahnärzte; sechsstelliger Kontenrahmen auf Basis SKR03 bzw. SKR04, BWA und branchenspezifische Auswertungen.
§ 18 EStG: Einkünfte aus selbständiger Arbeit; selbständige Berufstätigkeit der Zahnärzte.
§ 4 Abs. 3 EStG: Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung, wenn keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht und keine Bücher geführt werden.
§ 140 AO: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen gelten auch für die Besteuerung.
§ 141 AO: Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger; Schwellenwerte u. a. Gesamtumsatz über 800.000 Euro.
§ 238 HGB: Buchführungspflicht des Kaufmanns.
§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG: Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin durch Zahnärzte.
§ 15 Abs. 2 UStG: Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei bestimmten steuerfreien Umsätzen.
§ 147 AO: Aufbewahrung steuerlicher Unterlagen; zehn, acht bzw. sechs Jahre je nach Unterlagenart.
BMF-Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 - S 0316/19/10003 : 001, BStBl I 2019, S. 1269; GoBD, zuletzt geändert durch spätere BMF-Schreiben.
§ 14 UStG und BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab 1. Januar 2025.
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