Rechtsstand: 28.06.2026 Treppenlift · außergewöhnliche Belastung · § 33 EStG · § 35a EStG · Pflegekasse · BFH

Treppenlift steuerlich absetzen: Kosten, Nachweis und Pflegekassen-Zuschuss

Treppenlift steuerlich absetzen als außergewöhnliche Belastung

Ein Treppenlift kann steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Einbau medizinisch notwendig ist. Entscheidend sind ein sauberer Nachweis, die richtige Einordnung in der Steuererklärung, die Anrechnung von Zuschüssen und die Frage, ob zusätzlich eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht kommt.

Treppenlift absetzen: Das Wichtigste auf einen Blick

Treppenlift steuerlich absetzen: Kurzübersicht
Thema Steuerliche Einordnung Praxis-Hinweis
Einbaukosten Treppenlift Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG möglich. Nur bei medizinischer Notwendigkeit und eigener wirtschaftlicher Belastung.
Nachweis Kein zwingendes vorheriges amtsärztliches Gutachten nach BFH VI R 61/12. Ärztliches Attest vor Auftragserteilung bleibt dringend empfehlenswert.
Zumutbare Belastung Nur der übersteigende Betrag wirkt steuermindernd. Abhängig von Einkommen, Familienstand und Kindern.
Pflegekassen-Zuschuss Mindert die abziehbaren Kosten. Vor Einbau beantragen; 2026 bis 4.180 € je Maßnahme möglich.
Handwerkerleistung 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung jährlich. Keine Doppelförderung für denselben steuermindernden Aufwand.
Behinderten-Pauschbetrag Zusätzlich können außergewöhnliche Krankheitskosten abziehbar sein. Einzelfall prüfen, insbesondere bei hohen Umbaukosten.
Die Grafik zeigt die Prüfung: medizinische Notwendigkeit, eigene Kosten, Erstattungen, zumutbare Belastung und Handwerkerleistungen. Treppenlift steuerlich prüfen Medizinisch? Gehbehinderung, Krankheit, Pflege Nachweis Attest, Ausweis, Gutachten Kosten Erstattungen und Zuschüsse abziehen Steuer § 33 oder § 35a prüfen Merksatz: Erst medizinische Notwendigkeit sichern, dann Auftrag erteilen Rechnung unbar zahlen, Zuschüsse dokumentieren, Steuerermäßigungen sauber trennen

Ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?

Ja. Die Kosten für einen Treppenlift können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Einbau wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingter erheblicher Mobilitätseinschränkung medizinisch notwendig ist. Begünstigt sind insbesondere Kosten, die dazu dienen, die Krankheit oder Behinderung erträglicher zu machen und die selbstständige Nutzung der Wohnung zu ermöglichen.

Abziehbar sind nur Aufwendungen, die Sie endgültig selbst tragen. Zuschüsse der Pflegekasse, Erstattungen einer Versicherung oder sonstige Ersatzleistungen mindern den steuerlich anzusetzenden Betrag.

Beispiel: Der Treppenlift kostet 12.000 €. Die Pflegekasse zahlt 4.180 € Zuschuss. Steuerlich prüfen Sie als außergewöhnliche Belastung nur den verbleibenden Eigenanteil von 7.820 €. Davon zieht das Finanzamt noch die zumutbare Belastung ab.

Welcher medizinische Nachweis ist für den Treppenlift nötig?

Die medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen werden. Der BFH hat aber klargestellt, dass die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für einen Treppenlift nicht zwingend durch ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachzuweisen ist. Der Treppenlift fällt nicht unter den abschließenden Katalog des § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV für formalisiert nachzuweisende Maßnahmen.

Nachweise für die medizinische Notwendigkeit
Nachweis Steuerliche Qualität Praxis-Hinweis
Ärztliches Attest vor Auftragserteilung Sehr empfehlenswert. Sollte Diagnose, Mobilitätseinschränkung und konkrete Notwendigkeit des Treppenlifts beschreiben.
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Starkes Indiz, aber nicht immer allein ausreichend. Besonders relevant bei erheblicher Gehbehinderung.
Pflegegrad / Pflegegutachten Hilfreicher Nachweis. Zusammenhang zwischen Pflegebedürftigkeit und Treppenlift herausarbeiten.
Amtsärztliches Gutachten Nicht zwingend, aber beweisstark. Sinnvoll bei Streit mit dem Finanzamt oder unklarer Indikation.
Nachträgliches Attest Möglich, aber riskanter. Je näher am Einbauzeitpunkt, desto besser.
Steuer-Tipp: Auch wenn ein vorheriges amtsärztliches Gutachten nicht zwingend ist: Holen Sie vor Bestellung ein ausführliches ärztliches Attest ein. Das vermeidet Streit und erleichtert die Anerkennung in der Steuererklärung.

Zumutbare Belastung: Wie viel vom Treppenlift wirkt steuerlich?

Außergewöhnliche Belastungen mindern die Einkommensteuer nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder ab. Deshalb führt ein hoher Rechnungsbetrag nicht automatisch zu einer gleich hohen Steuerersparnis.

Berechnung in drei Schritten
Schritt Was passiert? Beispiel
1. Gesamtkosten erfassen Kaufpreis, Montage und notwendige bauliche Anpassungen. 12.000 €
2. Erstattungen abziehen Pflegekasse, Versicherung, Zuschüsse. 4.180 € Zuschuss → 7.820 € Eigenanteil
3. Zumutbare Belastung abziehen Nur der übersteigende Teil wirkt sich aus. 7.820 € minus individuelle zumutbare Belastung

Rechner: Zumutbare Belastung und steuerliche Auswirkung berechnen

Pflegekassen-Zuschuss und Erstattungen richtig berücksichtigen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss der Pflegekasse beantragen. Dazu können auch fest eingebaute Treppenlifte gehören, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

Pflegekassen-Zuschuss 2026
Fall Zuschuss Hinweis
Eine pflegebedürftige Person im Haushalt Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Vor Durchführung beantragen.
Mehrere Anspruchsberechtigte in gemeinsamer Wohnung Bis zu viermal 4.180 €, also höchstens 16.720 €. Aufteilung bei mehr als vier Personen.
Weitere Maßnahme bei geänderter Pflegesituation Erneuter Zuschuss möglich. Nur bei neuer pflegebedingter Notwendigkeit.
Steuerliche Behandlung Zuschuss mindert die außergewöhnliche Belastung. Nur der Eigenanteil ist steuerlich relevant.
Achtung: Nicht jeder Treppenlift wird von der Pflegekasse bezuschusst. Nach SG Osnabrück, Urteil vom 28.05.2019, S 14 P 9/17, reicht es nicht aus, dass ein Treppenlift nur einen nicht pflegerelevanten Bereich erreichbar macht. Entscheidend ist die Verbesserung des individuellen Wohnumfelds für die häusliche Pflege.

Treppenlift als Handwerkerleistung nach § 35a EStG

Neben der außergewöhnlichen Belastung kann bei Treppenliftkosten auch § 35a EStG eine Rolle spielen. Für Handwerkerleistungen im Haushalt ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € pro Jahr. Begünstigt sind Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten, nicht aber Materialkosten.

§ 33 EStG oder § 35a EStG?
Bereich Außergewöhnliche Belastung Handwerkerleistung
Rechtsgrundlage § 33 EStG § 35a Abs. 3 EStG
Begünstigte Kosten Medizinisch notwendige Gesamtkosten abzüglich Erstattungen. Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten im Haushalt.
Begrenzung Zumutbare Belastung wird abgezogen. 20 %, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung.
Nachweis Medizinische Notwendigkeit und Rechnung. Rechnung mit Arbeitskosten und unbare Zahlung.
Doppelförderung Keine doppelte Begünstigung desselben Betrags. Nur nicht bereits steuerlich verbrauchte Kostenbestandteile prüfen.
Praxis-Tipp: Lassen Sie Materialkosten und Arbeitskosten in der Rechnung getrennt ausweisen. So kann das Finanzamt prüfen, ob und in welchem Umfang § 35a EStG zusätzlich oder alternativ greift.

Rechner: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen berechnen

Treppenlift und Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung können statt einzelner typischer behinderungsbedingter Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG nutzen. Außergewöhnliche Krankheits- oder Umbaukosten, die nicht durch den Pauschbetrag abgegolten sind, können daneben als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen.

Praxis-Hinweis: Bei hohen einmaligen Kosten wie einem Treppenlift sollte stets geprüft werden, ob die tatsächlichen Kosten zusätzlich oder statt pauschaler Ansätze günstiger sind. Entscheidend ist, welche Aufwendungen der Pauschbetrag abgilt und welche als außergewöhnliche Krankheitskosten gesondert geltend gemacht werden können.

Treppenlift bei Mietern und Eigentümern

Eigentümer können medizinisch notwendige Umbaukosten für die selbst genutzte Wohnung steuerlich geltend machen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mieter sollten vor Einbau die Zustimmung des Vermieters einholen. Auch Rückbauverpflichtungen, Wartung, Versicherung und spätere Entfernung des Treppenlifts sollten vertraglich geklärt werden.

Vor dem Einbau klären

  • medizinische Notwendigkeit dokumentieren,
  • Pflegekassen-Zuschuss vor Beginn beantragen,
  • bei Mietwohnung Vermieterzustimmung einholen,
  • Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausstellen lassen,
  • Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen lassen,
  • Zahlung unbar leisten,
  • Erstattungen und Zuschüsse dokumentieren.

Widerrufsrecht beim Kurventreppenlift

Der BGH hat entschieden, dass Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Lieferung und Montage eines individuell angepassten Kurventreppenlifts ein Widerrufsrecht haben können. Der Unternehmer muss über Bedingungen, Fristen und Verfahren des Widerrufs ordnungsgemäß informieren.

Achtung: Steuerlich ist das Widerrufsrecht nicht der zentrale Punkt. Praktisch ist es aber wichtig, weil fehlerhafte Beratung, fehlende Widerrufsbelehrung oder überhastete Bestellung bei teuren Treppenliften erhebliche finanzielle Folgen haben können.

Praxisbeispiele: Treppenlift in der Steuererklärung

Beispiel 1: Gehbehinderung und ärztliches Attest

Ein Steuerpflichtiger kann wegen einer schweren Gehbehinderung das Obergeschoss nicht mehr erreichen. Vor Bestellung stellt der Arzt ein Attest aus, das die Notwendigkeit eines Treppenlifts konkret begründet. Die selbst getragenen Kosten können nach Abzug der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Beispiel 2: Pflegegrad und Zuschuss

Die Pflegekasse gewährt 4.180 € Zuschuss für den Treppenlift. Der Zuschuss mindert die steuerlich abziehbaren Aufwendungen. Nur der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.

Beispiel 3: Einbau ohne medizinischen Nachweis

Ein Treppenlift wird aus Komfortgründen eingebaut, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung scheidet regelmäßig aus. Für Arbeitskosten kann allenfalls § 35a EStG geprüft werden.

Beispiel 4: Wartungskosten

Wartungs- und Reparaturkosten können steuerlich relevant sein, wenn sie mit dem medizinisch notwendigen Treppenlift zusammenhängen. Alternativ oder ergänzend ist für Arbeitskosten die Steuerermäßigung nach § 35a EStG zu prüfen.

Checkliste: Treppenlift steuerlich sicher absetzen

  1. Medizinische Notwendigkeit vor der Bestellung ärztlich dokumentieren lassen.
  2. Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis und Pflegegutachten bereithalten.
  3. Pflegekassen-Zuschuss vor Durchführung beantragen.
  4. Bei Mietwohnung Vermieterzustimmung und Rückbaupflicht klären.
  5. Mehrere Angebote einholen und Entscheidung dokumentieren.
  6. Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausstellen lassen.
  7. Arbeitskosten, Materialkosten, Fahrtkosten und Wartung getrennt ausweisen lassen.
  8. Zahlung per Überweisung leisten, nicht bar.
  9. Zuschüsse und Erstattungen vom Steueransatz abziehen.
  10. Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berechnen.
  11. Zusätzlich oder alternativ § 35a EStG für Handwerkerleistungen prüfen.
  12. Belege mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren.

Treppenlift, Pflegekosten oder Krankheitskosten steuerlich prüfen?

Wir prüfen, ob Ihre Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wie Pflegekassen-Zuschüsse anzurechnen sind und ob zusätzlich Handwerkerleistungen nach § 35a EStG möglich sind.

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FAQ: Treppenlift steuerlich absetzen

Kann ich einen Treppenlift von der Steuer absetzen?

Ja, wenn der Treppenlift medizinisch notwendig ist und Sie die Kosten selbst tragen. Dann kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht.

Brauche ich ein amtsärztliches Gutachten?

Nach der BFH-Rechtsprechung ist für einen Treppenlift kein zwingendes vorheriges amtsärztliches Gutachten erforderlich. Ein ausführliches ärztliches Attest vor Auftragserteilung ist aber dringend empfehlenswert.

Was mindert die absetzbaren Treppenliftkosten?

Zuschüsse der Pflegekasse, Versicherungsleistungen, Beihilfezahlungen und sonstige Erstattungen mindern den steuerlich abziehbaren Eigenanteil.

Wie hoch ist der Pflegekassen-Zuschuss für einen Treppenlift?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse 2026 bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Betrag bis zu viermal gewährt werden.

Kann ich zusätzlich Handwerkerleistungen geltend machen?

Arbeitskosten für Einbau, Wartung oder Reparatur können unter Umständen nach § 35a EStG begünstigt sein. Eine doppelte steuerliche Berücksichtigung desselben Aufwands ist aber ausgeschlossen.

Gilt der Behinderten-Pauschbetrag zusätzlich?

Der Behinderten-Pauschbetrag deckt typische laufende behinderungsbedingte Aufwendungen ab. Hohe einmalige Krankheits- oder Umbaukosten können daneben gesondert zu prüfen sein.

Kann ein nachträgliches Attest reichen?

Ein nachträgliches Attest kann helfen, ist aber riskanter. Je konkreter und zeitnäher der medizinische Nachweis zur Anschaffung erstellt wurde, desto besser.

Haben Verbraucher beim Kurventreppenlift ein Widerrufsrecht?

Nach der BGH-Rechtsprechung kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Lieferung und Montage eines individuell angepassten Kurventreppenlifts ein Widerrufsrecht bestehen.

Quellenverzeichnis

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen, Zwangsläufigkeit und zumutbare Belastung; Rechtsstand: 28.06.2026.
  2. § 33b EStG – Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag; Rechtsstand: 28.06.2026.
  3. § 35a Abs. 3 EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €; Rechtsstand: 28.06.2026.
  4. § 64 EStDV – Nachweis von Krankheitskosten und formalisiertes Nachweisverfahren; Rechtsstand: 28.06.2026.
  5. BFH, Urteil vom 06.02.2014, VI R 61/12, BStBl II 2014, 458 – Treppenlift, außergewöhnliche Belastung und kein zwingender formaliserter Nachweis nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV.
  6. § 40 Abs. 4 SGB XI – Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, 4.180 € je Maßnahme; Rechtsstand: 28.06.2026.
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, Treppenlifte als Beispiel wohnumfeldverbessernder Maßnahmen; Stand: 18.03.2026.
  8. SG Osnabrück, Urteil vom 28.05.2019, S 14 P 9/17 – kein Zuschuss, wenn der Treppenlift das individuelle Wohnumfeld für häusliche Pflege nicht verbessert.
  9. BGH, Urteil vom 20.10.2021, I ZR 96/20 – Widerrufsrecht bei Verträgen über Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts.
  10. §§ 312d, 312g, 355 BGB sowie Art. 246a EGBGB – Informationspflichten und Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen; Rechtsstand: 28.06.2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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