Rechtsstand: 26.06.2026
Behinderung in der Steuererklärung: Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkosten und Umbaukosten absetzen
Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung steuerliche Erleichterungen nutzen. Besonders wichtig sind der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, der Abzug tatsächlicher außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 EStG sowie steuerliche Besonderheiten bei Pflege, Umbaukosten, Hilfsmitteln und Kindern mit Behinderung.
Wir prüfen, ob Pauschbetrag, Einzelnachweis, Fahrtkostenpauschale, Pflege-Pauschbetrag, Handwerkerbonus oder außergewöhnliche Belastung für Sie günstiger ist.
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Behinderung in der Steuererklärung: Kurzüberblick
Behinderten-Pauschbetrag
Ab GdB 20 möglich. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung.
Höchster Pauschbetrag
7.400 € bei Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit.
Fahrtkostenpauschale
900 € oder 4.500 €, abhängig von GdB und Merkzeichen.
Umbaukosten
Behindertengerechte Wohnumbauten können zusätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.
Infografik: Behinderung steuerlich absetzen in 6 Schritten
Behinderten-Pauschbetrag: Was wird steuerlich abgegolten?
Der Behinderten-Pauschbetrag wird Menschen mit Behinderung gewährt, deren Grad der Behinderung mindestens 20 beträgt. Der Pauschbetrag soll typische, laufende behinderungsbedingte Mehraufwendungen abgelten, etwa für Hilfe bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, Pflegeaufwand und erhöhten Wäschebedarf.
Definition: Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Sie müssen die typischen behinderungsbedingten Aufwendungen nicht einzeln nachweisen. Der GdB bzw. das Merkzeichen muss aber amtlich festgestellt sein.
Was ist zusätzlich zum Pauschbetrag möglich?
Nicht alle Kosten sind durch den Pauschbetrag abgegolten. Zusätzlich zu prüfen sind insbesondere:
- Krankheitskosten, Arztkosten, Medikamente und Heilbehandlungen,
- Hilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebett oder Prothese,
- behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Haus,
- Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag,
- behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale,
- Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, soweit kein Abzug nach § 33 EStG erfolgt.
Behinderten-Pauschbetrag 2026: Tabelle nach Grad der Behinderung
| Grad der Behinderung | Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| GdB 20 | 384 € | erstmals seit 2021 ohne Zusatzvoraussetzungen |
| GdB 30 | 620 € | Jahresbetrag |
| GdB 40 | 860 € | Jahresbetrag |
| GdB 50 | 1.140 € | Schwerbehinderung ab GdB 50 |
| GdB 60 | 1.440 € | Jahresbetrag |
| GdB 70 | 1.780 € | ggf. Fahrtkostenpauschale bei Merkzeichen G prüfen |
| GdB 80 | 2.120 € | ggf. Fahrtkostenpauschale 900 € möglich |
| GdB 90 | 2.460 € | Jahresbetrag |
| GdB 100 | 2.840 € | Jahresbetrag |
| Hilflos, blind oder taubblind | 7.400 € | statt des normalen GdB-Pauschbetrags |
Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres wird grundsätzlich der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad gewährt, der im Kalenderjahr festgestellt war. Eine zeitanteilige Kürzung erfolgt nicht.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Die Behinderung muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. In vielen Fällen erfolgt der Nachweis inzwischen elektronisch. Liegt dem Finanzamt der Nachweis noch nicht vor, sollten Sie die Unterlagen bereithalten.
| Situation | Typischer Nachweis | Hinweis |
|---|---|---|
| GdB ab 50 | Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid | vom zuständigen Versorgungsamt bzw. der zuständigen Behörde |
| GdB 20 bis unter 50 | Bescheid oder Bescheinigung der zuständigen Behörde | seit 2021 ohne alte Zusatzvoraussetzungen |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl | Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid | relevant für 7.400 € Pauschbetrag |
| Kind mit Behinderung | Nachweis des Kindes und Steuer-ID | Übertragung über Anlage Kind möglich |
| Pflegegrad | Pflegegradbescheid | relevant für Pflege-Pauschbetrag oder Pflegekosten |
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten: Was ist günstiger?
Menschen mit Behinderung haben ein Wahlrecht: Für typische laufende behinderungsbedingte Aufwendungen kann der Behinderten-Pauschbetrag genutzt werden. Alternativ können tatsächliche Kosten nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn diese höher sind und nachgewiesen werden können.
| Variante | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | kein Einzelnachweis typischer Kosten nötig | begrenzt auf gesetzliche Pauschbeträge |
| Tatsächliche außergewöhnliche Belastungen | höhere Kosten können steuerlich günstiger sein | Nachweise und zumutbare Belastung beachten |
| Zusätzliche atypische Kosten | können neben dem Pauschbetrag möglich sein | Abgrenzung zum abgegoltenen Bereich erforderlich |
Beispiel: Bei GdB 50 beträgt der Pauschbetrag 1.140 €. Entstehen zusätzlich einmalige Kosten für einen medizinisch notwendigen behindertengerechten Badumbau, können diese Umbaukosten gesondert als außergewöhnliche Belastung zu prüfen sein.
Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags bei Kindern
Steht einem Kind ein Behinderten-Pauschbetrag zu und nimmt das Kind ihn nicht selbst in Anspruch, kann der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden, wenn für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.
Wichtige Punkte bei der Übertragung
- Die Übertragung erfolgt in der Regel über die Anlage Kind.
- Der Pauschbetrag wird grundsätzlich hälftig auf beide Eltern verteilt.
- Auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.
- Die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes ist erforderlich.
- Für Aufwendungen, die durch den übertragenen Pauschbetrag abgegolten sind, ist kein zusätzlicher §-33-Abzug möglich.
Siehe auch: Schwerbehinderung von Kindern in der Steuererklärung.
Pflege-Pauschbetrag zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag
Der Pflege-Pauschbetrag kann neben einem Behinderten-Pauschbetrag in Betracht kommen, wenn Sie eine pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich pflegen. Das gilt auch, wenn der Behinderten-Pauschbetrag eines Kindes auf die Eltern übertragen wurde.
| Pflegegrad | Pflege-Pauschbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € | persönliche Pflege erforderlich |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € | keine schädlichen Einnahmen |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 € | auch bei Hilflosigkeit möglich |
Mehr dazu: Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag.
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Für durch die Behinderung veranlasste Fahrten gibt es eine gesetzliche Fahrtkostenpauschale. Sie ersetzt den früheren praktischen Ansatz über 3.000 km bzw. 15.000 km mit 0,30 € je Kilometer.
| Voraussetzung | Fahrtkostenpauschale | Hinweis |
|---|---|---|
| GdB mindestens 80 | 900 € | behinderungsbedingte Fahrten |
| GdB mindestens 70 und Merkzeichen G | 900 € | G = erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
| Merkzeichen aG | 4.500 € | außergewöhnlich gehbehindert |
| Merkzeichen Bl | 4.500 € | blind |
| Merkzeichen TBl | 4.500 € | taubblind |
| Merkzeichen H | 4.500 € | hilflos |
Fahrten zur Arbeit bei Menschen mit Behinderung
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten besondere Regeln, wenn die Behinderung die Mobilität erheblich einschränkt. In bestimmten Fällen können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.
Typische begünstigte Fälle
- GdB mindestens 70,
- GdB mindestens 50 und erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, insbesondere Merkzeichen G oder aG.
Behindertengerechte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie durch die Behinderung zwangsläufig entstehen. Der BFH erkennt an, dass bei einem behindertengerechten Wohnumbau ein etwaiger Gegenwert regelmäßig in den Hintergrund treten kann.
Typische begünstigte Maßnahmen
- barrierefreies Bad,
- bodengleiche Dusche,
- Türverbreiterungen,
- Rollstuhlrampe,
- Treppenlift,
- barrierefreier Zugang zur Wohnung,
- behinderungsbedingt notwendige Grundrissänderungen.
Welche Nachweise sind hilfreich?
- Bescheid über Pflegegrad oder GdB,
- medizinische Stellungnahme,
- Gutachten des Medizinischen Dienstes,
- Bewilligungsbescheid über Zuschüsse,
- Rechnungen mit genauer Leistungsbeschreibung,
- Zahlungsnachweise per Überweisung,
- ggf. Sachverständigengutachten zur behinderungsbedingten Veranlassung.
Speziell dazu: Treppenlift steuerlich absetzen.
Behindertengerechter Gartenumbau: keine außergewöhnliche Belastung?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des Gartens eines selbstgenutzten Einfamilienhauses keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Der Garten gehört nach dieser Rechtsprechung nicht zum existenznotwendigen Wohnbedarf in gleicher Weise wie die Wohnung selbst.
Praxisfolge: Kosten für Hochbeete, Gartenwege oder gärtnerische Umgestaltung sind steuerlich deutlich schwieriger durchsetzbar als Maßnahmen im unmittelbaren Wohnbereich.
Allerdings kann für Arbeitskosten eines Handwerkers im eigenen Haushalt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei werden 20 % der begünstigten Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen.
Behindertengerechte Umrüstung eines Pkw
Aufwendungen für eine behindertengerechte Umrüstung eines Pkw können unter engen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung zu prüfen sein, wenn sie durch die Behinderung zwangsläufig veranlasst sind. Dabei ist sorgfältig zwischen Anschaffungskosten, Umrüstungskosten, beruflichen Fahrtkosten und der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale zu unterscheiden.
Typische Umrüstungen
- Handbediengerät für Gas und Bremse,
- Rollstuhlverladesystem,
- Schwenksitz,
- Rampe oder Lift,
- Pedalverlegung,
- Lenkhilfe oder Spezialsteuerung.
Steuerrechner: Erstattung bei außergewöhnlichen Belastungen berechnen
Berechnen Sie mit dem Online-Rechner, ob und wie viel Einkommensteuer Sie voraussichtlich erstattet bekommen. Besonders bei Pauschbeträgen, hohen Krankheitskosten, Umbaukosten oder Fahrtkosten kann sich eine Steuerberechnung lohnen.
Rechner Steuerertattung
Downloads und Videos
Video: Behinderten-Pauschbetrag einfach erklärt
Checkliste: Behinderung in der Steuererklärung
| Prüfpunkt | Erledigt? | Hinweis |
|---|---|---|
| GdB festgestellt | ☐ | ab GdB 20 Behinderten-Pauschbetrag prüfen |
| Merkzeichen H, Bl, TBl, aG oder G geprüft | ☐ | wichtig für Pauschbetrag und Fahrtkosten |
| Nachweise vorhanden | ☐ | Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid |
| Pauschbetrag in der Steuererklärung eingetragen | ☐ | Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
| Übertragung bei Kind geprüft | ☐ | Anlage Kind und Steuer-ID erforderlich |
| Fahrtkostenpauschale geprüft | ☐ | 900 € oder 4.500 € je nach Voraussetzung |
| Umbaukosten geprüft | ☐ | Wohnbereich, Bad, Treppenlift, Rampe |
| Zuschüsse und Erstattungen abgezogen | ☐ | Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfe, Versicherung |
| § 35a EStG geprüft | ☐ | Handwerkerleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen |
Typische Fehler beim steuerlichen Absetzen einer Behinderung
- Es werden noch alte Pauschbeträge aus der Zeit vor 2021 verwendet.
- Der Behinderten-Pauschbetrag wird erst ab GdB 50 beantragt, obwohl er schon ab GdB 20 möglich ist.
- Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit wird nicht gesondert berücksichtigt.
- Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale wird vergessen.
- Fahrtkosten werden zusätzlich zur Fahrtkostenpauschale doppelt angesetzt.
- Umbaukosten werden ohne medizinischen oder pflegefachlichen Nachweis geltend gemacht.
- Zuschüsse der Pflegekasse oder Krankenkasse werden nicht abgezogen.
- Gartenumbauten werden fälschlich als außergewöhnliche Belastung angesetzt.
- Die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags eines Kindes wird nicht in der Anlage Kind beantragt.
- Bei Handwerkerleistungen fehlen Rechnung und unbarer Zahlungsnachweis.
FAQ: Behinderung in der Steuererklärung
Ab welchem Grad der Behinderung gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag?
Der Behinderten-Pauschbetrag wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt.
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag bei GdB 50?
Bei einem GdB von 50 beträgt der Behinderten-Pauschbetrag 1.140 € pro Jahr.
Wie hoch ist der Pauschbetrag bei Merkzeichen H, Bl oder TBl?
Bei Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit beträgt der Pauschbetrag 7.400 € pro Jahr.
Muss ich tatsächliche Kosten nachweisen?
Für den Behinderten-Pauschbetrag müssen typische Kosten nicht einzeln nachgewiesen werden. Der Grad der Behinderung bzw. das Merkzeichen muss aber amtlich festgestellt sein. Für zusätzliche außergewöhnliche Belastungen sind Belege erforderlich.
Kann ich den Behinderten-Pauschbetrag meines Kindes übertragen?
Ja, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst nutzt und für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Die Übertragung erfolgt in der Regel über die Anlage Kind.
Kann ich Fahrtkosten zusätzlich absetzen?
Für behinderungsbedingte Fahrten gibt es eine gesetzliche Fahrtkostenpauschale von 900 € oder 4.500 €. Darüber hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Sind behindertengerechte Umbaukosten abziehbar?
Ja, behindertengerechte Umbaukosten im Wohnbereich können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie zwangsläufig durch die Behinderung veranlasst sind und die Kosten nachgewiesen werden.
Ist ein behindertengerechter Gartenumbau abziehbar?
Nach der BFH-Rechtsprechung sind Aufwendungen für einen behindertengerechten Gartenumbau grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen. Für Arbeitskosten kann jedoch eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen.
Kann ich den Pflege-Pauschbetrag zusätzlich nutzen?
Ja, der Pflege-Pauschbetrag kann neben dem Behinderten-Pauschbetrag möglich sein, wenn Sie eine pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich pflegen und die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Rechtsstand und Quellen
Dieser Beitrag berücksichtigt den Rechtsstand vom 26.06.2026. Maßgeblich sind insbesondere § 33 EStG, § 33b EStG, § 35a EStG, die Lohnsteuer-Hinweise 2026 sowie die BFH-Rechtsprechung zu behindertengerechten Umbaukosten und Gartenumbauten.
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 35a EStG – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- LStH 2026 – § 33b EStG
- LStH 2026 – § 33 EStG und Fahrtkostenpauschale
- BFH, Urteil vom 24.02.2011 – VI R 16/10, behindertengerechter Wohnumbau
- BFH, Urteil vom 26.10.2022 – VI R 25/20, behindertengerechter Gartenumbau