ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung · Pressemitteilung vom 17.04.2026 · im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die ermäßigten Umsatzsteuersätze in Deutschland evaluiert. Das Ergebnis: Die bestehenden Ausnahmetatbestände schmälern die Steuerbasis erheblich, sind in vielen Fällen sachlich nicht überzeugend begründet – und eröffnen bei gezieltem Abbau rechnerisch Spielraum für eine Senkung des Regelsteuersatzes.
43,5 Mrd. €
Mindereinnahmen durch ermäßigte Steuersätze im Jahr 2026. Die Vielzahl an Ausnahmetatbeständen – vom Lebensmittel über Hotelübernachtungen bis zu Kulturleistungen – kostet den Fiskus allein in diesem Jahr diesen Betrag.
Was ist gut begründet – und was nicht?
Die ZEW-Evaluation bewertet die einzelnen Ermäßigungen anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs: Zielgenauigkeit, Verteilungseffekte, wirtschaftliche Effizienz, Wettbewerbswirkungen und administrative Umsetzbarkeit.
Lebensmittel
Gut begründbar
ÖPNV-Tickets
Gut begründbar
Photovoltaikanlagen
Gut begründbar
Gastronomie / Hotels
Schlecht begründbar
Kulturelle Angebote (Teile)
Schlecht begründbar
Gesundheit (Teile)
Schlecht begründbar
Besonders kritisch bewertet das ZEW Ermäßigungen, bei denen vor allem einkommensstärkere Haushalte profitieren – etwa bei Gastronomie- und Hotelleistungen. Zielgenauere Instrumente wären nach Einschätzung der Forschenden direkte Transfers, die effizienter wirken als pauschale Steuersenkungen.
Reformszenarien: Wie weit könnte der Regelsteuersatz sinken?
Szenario 1 – Vollständiger Abbau
16,7 %
Regelsteuersatz (statt 19 %)
−2,3 Prozentpunkte
Szenario 2 – Lebensmittel bleiben
< 19 %
Regelsteuersatz mit Beibehaltung der Lebensmittelermäßigung
Senkung möglich, kaum Verteilungseffekte
Zur Methodik: Die Analyse stützt sich auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und berücksichtigt Annahmen zur Steuerüberwälzung sowie zur Preiselastizität der Nachfrage. Ergänzt wurden Experteninterviews aus Praxis und Verwaltung sowie Simulationsrechnungen zu fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkungen.
Auftraggeber: Die Studie wurde vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegeben – was ihr im laufenden steuerpolitischen Diskurs besonderes Gewicht verleiht.
Einordnung für die Beratungspraxis
Die ZEW-Studie ist keine unmittelbar anwendbare Rechtsgrundlage, aber ein steuerpolitisches Signal: Das BMF lässt wissenschaftlich prüfen, ob und wo ermäßigte Steuersätze abgebaut werden könnten. Im Zusammenhang mit den aktuell diskutierten Haushaltsoptionen – Mehrwertsteuererhöhung einerseits, Energiesteuersenkung andererseits – verdichtet sich das Bild einer Umsatzsteuerpolitik im Umbruch. Für Mandanten aus Gastronomie, Hotellerie und Kulturwirtschaft könnte eine Reformdiskussion mittelfristig relevant werden.
Hinweis: Es handelt sich um eine wissenschaftliche Analyse – keine beschlossene Gesetzesänderung. Konkrete Auswirkungen auf die Steuerlast von Mandanten entstehen erst, wenn der Gesetzgeber handelt.
Quelle: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Pressemitteilung vom 17.04.2026 · Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen · Autoren: Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Dr. Daniela Steinbrenner u.a.