43,5 Milliarden Euro Steuerausfall: ZEW-Studie im BMF-Auftrag empfiehlt Abbau von USt-Vergünstigungen

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung · Pressemitteilung vom 17.04.2026 · im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die ermäßigten Umsatzsteuersätze in Deutschland evaluiert. Das Ergebnis: Die bestehenden Ausnahmetatbestände schmälern die Steuerbasis erheblich, sind in vielen Fällen sachlich nicht überzeugend begründet – und eröffnen bei gezieltem Abbau rechnerisch Spielraum für eine Senkung des Regelsteuersatzes.

43,5 Mrd. €

Mindereinnahmen durch ermäßigte Steuersätze im Jahr 2026. Die Vielzahl an Ausnahmetatbeständen – vom Lebensmittel über Hotelübernachtungen bis zu Kulturleistungen – kostet den Fiskus allein in diesem Jahr diesen Betrag.

Was ist gut begründet – und was nicht?

Die ZEW-Evaluation bewertet die einzelnen Ermäßigungen anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs: Zielgenauigkeit, Verteilungseffekte, wirtschaftliche Effizienz, Wettbewerbswirkungen und administrative Umsetzbarkeit.

Lebensmittel

Gut begründbar

ÖPNV-Tickets

Gut begründbar

Photovoltaikanlagen

Gut begründbar

Gastronomie / Hotels

Schlecht begründbar

Kulturelle Angebote (Teile)

Schlecht begründbar

Gesundheit (Teile)

Schlecht begründbar

Besonders kritisch bewertet das ZEW Ermäßigungen, bei denen vor allem einkommensstärkere Haushalte profitieren – etwa bei Gastronomie- und Hotelleistungen. Zielgenauere Instrumente wären nach Einschätzung der Forschenden direkte Transfers, die effizienter wirken als pauschale Steuersenkungen.

Reformszenarien: Wie weit könnte der Regelsteuersatz sinken?

Szenario 1 – Vollständiger Abbau

16,7 %

Regelsteuersatz (statt 19 %)

−2,3 Prozentpunkte

Szenario 2 – Lebensmittel bleiben

< 19 %

Regelsteuersatz mit Beibehaltung der Lebensmittelermäßigung

Senkung möglich, kaum Verteilungseffekte

Zur Methodik: Die Analyse stützt sich auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und berücksichtigt Annahmen zur Steuerüberwälzung sowie zur Preiselastizität der Nachfrage. Ergänzt wurden Experteninterviews aus Praxis und Verwaltung sowie Simulationsrechnungen zu fiskalischen und verteilungspolitischen Wirkungen.

Auftraggeber: Die Studie wurde vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegeben – was ihr im laufenden steuerpolitischen Diskurs besonderes Gewicht verleiht.

Einordnung für die Beratungspraxis

Die ZEW-Studie ist keine unmittelbar anwendbare Rechtsgrundlage, aber ein steuerpolitisches Signal: Das BMF lässt wissenschaftlich prüfen, ob und wo ermäßigte Steuersätze abgebaut werden könnten. Im Zusammenhang mit den aktuell diskutierten Haushaltsoptionen – Mehrwertsteuererhöhung einerseits, Energiesteuersenkung andererseits – verdichtet sich das Bild einer Umsatzsteuerpolitik im Umbruch. Für Mandanten aus Gastronomie, Hotellerie und Kulturwirtschaft könnte eine Reformdiskussion mittelfristig relevant werden.

Hinweis: Es handelt sich um eine wissenschaftliche Analyse – keine beschlossene Gesetzesänderung. Konkrete Auswirkungen auf die Steuerlast von Mandanten entstehen erst, wenn der Gesetzgeber handelt.


Quelle: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Pressemitteilung vom 17.04.2026 · Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen · Autoren: Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Dr. Daniela Steinbrenner u.a.