Rentner im Visier der Steuerfahndung!

📢 Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Die Finanzverwaltung hat in den vergangenen Jahren systematisch die Rentenbezugsmitteilungen der Rentenversicherungsträger ausgewertet. Ergebnis: Hunderttausende Rentner wurden zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert – viele jedoch haben nicht reagiert. Nun folgen erste Strafverfahren gegen abgabeunwillige Rentner.

🤷‍♂️ „Ich dachte, das wurde doch schon versteuert!“ – ein gefährlicher Irrtum

Viele Betroffene zeigen sich überrascht: Sie gingen davon aus, dass ihre Rente bereits „versteuert“ sei. Doch das trifft nur auf Betriebsrenten zu, für die eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt. Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Zusatzversorgungskassen oder privaten Rentenversicherungen hingegen sind nicht automatisch versteuert – hier ist der Steuerpflichtige selbst zur Erklärung verpflichtet.

Wer ist betroffen?

  • Rentner mit hohen Renteneinkünften
  • Rentner mit mehreren Rentenarten
  • Ruheständler mit Kapitalerträgen oder Mieteinkünften
  • Personen mit ehemaligen Führungspositionen oder hohen Gehältern, die zusätzlich privat vorgesorgt haben

⚠️ Strafverfahren, Zinsen und hohe Nachzahlungen

Wer die Abgabepflicht ignoriert hat, sieht sich jetzt nicht nur Steuernachforderungen, sondern auch:

  • Zinsen (6 % p. a. auf die Steuerschuld, § 233a AO)
  • Zwangsgeldern und
  • Strafbefehlen gegenüber.

➡️ Oft übersteigen die Zinslasten die Erträge, die eine vergleichbare Geldanlage gebracht hätte.

Zur Einstellung eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens kann ein sogenanntes „steuerliches Aufgeld“ fällig werden – meist zwischen 20 % und 80 % der hinterzogenen Steuer.

Und das alles in einem Lebensabschnitt, in dem man sich eigentlich Ruhe verdient hätte.


🛑 Rechtzeitig handeln: Jetzt Selbstanzeige und Nacherklärung einreichen!

Solange noch kein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, können Rentner eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) abgeben. Damit lassen sich Strafverfahren vermeiden und zugleich rechtssicher Ordnung schaffen.

Im Rahmen einer professionell begleiteten Nacherklärung lassen sich nicht nur Fehler vermeiden – sondern oft auch die Nachzahlungen reduzieren.


💡 Tipp: Auch im Ruhestand lassen sich Steuern sparen!

Viele Rentner wissen nicht, dass sie zahlreiche steuerliche Vorteile geltend machen können:

Typische Steuervorteile für Rentner:

BereichBeispiele
Gesundheit & PflegeArztkosten, Medikamente, Zahnersatz, Hilfsmittel
Haushalt & WohnenHaushaltshilfen, Handwerker, Betriebskostenumlagen
Spenden & BeiträgeSpenden, Kirchensteuer, Parteibeiträge
KapitalerträgeGünstigerprüfung bei Zinsen/Dividenden

Auch Behinderte oder Pflegebedürftige haben Anspruch auf zusätzliche Pauschbeträge und Vergünstigungen.

➡️ Wichtig: Alle Ausgaben sollten belegbar sein – sammeln Sie Rechnungen, Quittungen und Nachweise sorgfältig oder fordern Sie diese bei Bedarf nach.


Unser Fazit: Ehrlich sein spart Geld und Nerven

Renten werden besteuert – und das Finanzamt weiß Bescheid. Wer untätig bleibt, riskiert ein Strafverfahren mit teuren Folgen. Wer jetzt handelt, kann Nachzahlungen abmildern, Zinsen senken und rechtzeitig reinen Tisch machen.

📞 Lassen Sie sich professionell beraten – wir prüfen Ihre individuelle Situation, übernehmen die Nacherklärung und helfen bei einer möglichen Selbstanzeige.