Grundsteuerbewertung: Typische Fehler der Finanzämter

Viele Grundsteuerwertbescheide enthalten systematische und bekannte Fehler. Die wichtigsten:


1. Bodenrichtwerte falsch oder unpassend übernommen

  • Durchschnittswerte passen oft nicht zum Einzelfall.
  • Zone wurde falsch zugeordnet.
  • Bebaubarkeit nicht berücksichtigt.

2. Nicht bebaubare Grundstücksteile wurden wie Bauland bewertet

z. B.:

  • private Grünflächen
  • Ausgleichsflächen
  • Leitungsrechte
  • Natur- und Landschaftsschutzflächen

Diese Teile dürfen nicht mit dem vollen Bodenrichtwert angesetzt werden.


3. Gebäudedaten fehlerhaft

  • falsches Baujahr
  • falsche Gebäudeklasse
  • falsche Wohn- oder Nutzflächen
  • An- oder Umbauten nicht berücksichtigt

4. Denkmalschutz oder Nutzungseinschränkungen ignoriert

Dies hat häufig eine wertmindernde Wirkung.


5. Fehlerhafte Berücksichtigung von Lagefaktoren

z. B. Lärm, schlechte Erschließung, ungünstige Form oder Hanglage.


6. Falsche Einordnung der Grundstücksart

  • Einfamilienhaus statt gemischt genutztes Grundstück
  • Wohngebäude statt landwirtschaftliches Grundstück (oder umgekehrt)

7. Rechenfehler im Bewertungsmodell

Nicht selten werden:

  • falsche Flächen angesetzt
  • Werte falsch multipliziert
  • Rundungsregeln nicht korrekt angewendet