Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Bundesregierung modernisiert Zollverwaltung und verschärft Kampf gegen Finanzkriminalität

Steuerverwaltung · Geldwäschebekämpfung · BMF-Mitteilung vom 03.03.2026


Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. März 2026 einen Referentenentwurf für das „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) vorgelegt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ist Teil des am 25. Februar 2026 im Kabinett verabschiedeten Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität. Für Steuerberater und ihre Mandanten sind insbesondere die geplanten Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse und das neue Vermögensermittlungsverfahren von Bedeutung.


Die vier Reformsäulen

1. Modernisierung der Zollverwaltung

Der Gesetzentwurf leitet eine umfassende Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung ein. Details zur konkreten Struktur sind dem Referentenentwurf zu entnehmen; das erklärte Ziel ist eine effizientere und schlagkräftigere Behördenorganisation im Einklang mit den Koalitionszielen zur Verwaltungskonsolidierung.

2. Stärkung der Befugnisse bei internationaler Geldwäschebekämpfung

Die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche werden ausgebaut. Der Zoll soll künftig gezielter und systematischer grenzüberschreitende Geldwäschestrukturen aufdecken können – ein Bereich, der angesichts zunehmend komplexer internationaler Finanzströme und der wachsenden Bedeutung digitaler Vermögenswerte an Relevanz gewinnt.

3. „Follow The Money“ als Leitmaxime

Das Gesetz verankert das Prinzip „Follow The Money“ als strategische Grundlage der Finanzkriminalitätsbekämpfung. Statt primär auf die Straftat selbst zu fokussieren, sollen kriminelle Aktivitäten über die Rückverfolgung illegaler Finanzströme systematisch aufgedeckt werden. Dazu soll ein schlagkräftiges Strafverfolgungsnetzwerk auf Bundesebene aufgebaut werden, das Zoll, Innen- und Justizministerium institutionell verzahnt.

4. Administratives Vermögensermittlungsverfahren

Besonders beachtenswert ist die geplante Einführung eines administrativen, verfassungskonformen Vermögensermittlungsverfahrens. Dieses soll es ermöglichen, kriminell erlangte Vermögenswerte systematisch zu identifizieren und zu sichern – auch unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Verurteilungen. Die ausdrückliche Betonung der Verfassungskonformität deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber sich der erheblichen rechtsstaatlichen Anforderungen an ein solches Instrument bewusst ist und einen entsprechenden Ausgleich zwischen Effektivität und Grundrechtsschutz anstrebt.


Einbettung in den Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität

Das ZFG ist die finanzrechtliche Komponente eines ressortübergreifenden Ansatzes: Der Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität, den das Kabinett am 25. Februar 2026 verabschiedet hat, wird durch das BMF (ZFG), das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium gemeinsam umgesetzt. Die Vernetzung der drei Ressorts signalisiert, dass die Bundesregierung Finanzkriminalität nicht mehr als isoliertes steuerrechtliches Problem, sondern als sicherheitspolitische Querschnittsaufgabe behandelt.


Bedeutung für die Praxis

Das Gesetz befindet sich noch im Referentenentwurfsstadium; Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Gleichwohl zeichnen sich einige praxisrelevante Entwicklungen ab:

Erweiterte Ermittlungsbefugnisse bedeuten erhöhtes Entdeckungsrisiko. Mandanten mit komplexen grenzüberschreitenden Finanzstrukturen sollten sensibilisiert werden, dass die geplante Stärkung des Zolls im Bereich Geldwäsche und Finanzkriminalität die Wahrscheinlichkeit behördlicher Ermittlungen erhöht. Eine saubere steuerliche und gesellschaftsrechtliche Dokumentation gewinnt an Bedeutung.

Vermögensermittlungsverfahren als neues Instrument. Die Einführung eines administrativen Vermögensermittlungsverfahrens könnte – je nach Ausgestaltung im finalen Gesetz – erhebliche Konsequenzen für Mandanten haben, bei denen Behörden Anhaltspunkte für unklare Vermögensherkunft sehen. Die genaue Ausgestaltung dieses Verfahrens, insbesondere die Beweislastverteilung und Rechtsschutzmöglichkeiten, verdient besondere Aufmerksamkeit im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Es verbleibt ausreichend Zeit, den weiteren Gesetzgebungsprozess zu verfolgen und Mandanten rechtzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten.


Quelle: BMF, Mitteilung vom 03.03.2026. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF abrufbar. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.