Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein wichtiger Schritt, um im Immobilienbereich tätig zu werden. Als Steuerberater gebe ich Ihnen hier eine detaillierte Anleitung, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Schritt 1: Notarielle Beurkundung
Die Gründung einer UG / GmbH beginnt mit der notariellen Beurkundung. Dazu ist es notwendig, einen Notar zu beauftragen, der den Gesellschaftsvertrag erstellt und die Anmeldung zum Handelsregister übernimmt.
Bei der notariellen Beurkundung werden die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag unterschrieben. Der Notar überprüft alle erforderlichen Unterlagen und Informationen, um sicherzustellen, dass die Gründung rechtsgültig ist.
Schritt 2: Handelsregistereintrag
Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar die UG / GmbH zum Handelsregister an. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die UG / GmbH als juristische Person und ist somit rechtsfähig. Sie erhalten eine Handelsregisternummer, die Ihre UG / GmbH offiziell ausweist.
Schritt 3: Steuerliche Anmeldung
Nach der notariellen Gründung ist es erforderlich, die UG / GmbH beim Finanzamt anzumelden. Hierfür benötigen Sie den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Das Finanzamt wird der UG / GmbH eine Steuernummer zuteilen, die für die Abgabe von Steuererklärungen erforderlich ist. Diese Steuernummer ist essentiell für Ihre zukünftige steuerliche Kommunikation und die Abgabe von Steuererklärungen.
Schritt 4: Gewerbeanmeldung
Um offiziell als Gewerbetreibender tätig zu werden, muss die UG / GmbH beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies ist ein obligatorischer Schritt, um rechtlich als Unternehmen im Handelsverkehr agieren zu dürfen. Siehe auch Gewerbeanmeldung.
Schritt 5: Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Als Immobilienvermittler benötigt Ihre UG / GmbH eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Gewerbebehörde, oft dem Ordnungsamt erteilt.
Schritt 6: Buchhaltung und Steuern
Einrichtung der Buchhaltung
Die Buchhaltung der UG / GmbH sollte von Anfang an ordnungsgemäß geführt werden. Dazu gehört die regelmäßige Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschlüssen, die beim Finanzamt einzureichen sind.
Steuerliche Pflichten
Die UG / GmbH ist verpflichtet, alle relevanten Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Dies umfasst die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Schritt 7: Versicherungen
Last but not least: Überlegen Sie, welche Versicherungen für Ihre UG / GmbH notwendig sind. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist oft unverzichtbar, um sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Weitere sinnvolle Versicherungen könnten eine Berufshaftpflicht oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein, insbesondere im Immobilienbereich.
Zusammenfassung
Um Ihre Immobilien-UG / GmbH zu gründen und erfolgreich zu betreiben, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag.
- Anmeldung beim Finanzamt und Beantragung der Steuernummer.
- Beantragung der Erlaubnis nach § 34c GewO für die UG.
- Gewerbeanmeldung.
- Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und
- Absicherung durch notwendige Versicherungen.
Mit dieser Anleitung haben Sie einen klaren Fahrplan für die Gründung Ihrer UG / GmbH im Immobilienbereich. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne als Steuerberater zur Verfügung.