Befristung von Rentner-Arbeitsverträgen zulässig

Befristung von Rentner-Arbeitsverträgen zulässig

 

Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, dürfen befristet werden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs sahen darin keinen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung oder einen Missbrauch befristeter Arbeitsverhältnisse.

 

Hintergrund

Der Kläger war als Lehrer angestellt. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis zunächst auf Antrag des Lehrers kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze über das Renteneintrittsalter hinaus verlängert. Der Arbeitsvertrag wurde bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 befristet. Der Kläger beantragte, das Arbeitsverhältnis über diese Befristung hinaus zu verlängern, was der Arbeitgeber jedoch ablehnte. Der Lehrer erhob daraufhin Klage. Seiner Meinung nach lag in der Befristung seines Arbeitsverhältnisses eine Diskriminierung gegenüber jüngeren Lehrern vor.

 

Entscheidung

Nach deutschem Recht ist es möglich, eine bereits vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschieben. Das kann ggf. mehrfach geschehen. In dieser Regelung sahen die Richter des Europäischen Gerichtshofs keine Diskriminierung wegen des Alters. Die Regelung, nach der das Ende des Arbeitsverhältnisses mehrfach hinausgeschoben werden kann, ohne weitere Voraussetzungen und zeitlich unbegrenzt, stellt eine Ausnahme dar. Der Grundsatz ist die automatische Beendigung des Arbeitsvertrags bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine Weiterbeschäftigung darüber hinaus ist also nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.

Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses könnte nach Ansicht des Gerichts auch als “vertragliche Verschiebung” des ursprünglich vereinbarten Rentenalters aufgefasst werden.