Grundsteuer 2025: Was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen

Die Grundsteuerreform hat in den letzten Jahren für viel Gesprächsstoff gesorgt, und bald wird es ernst: Die ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden in Kürze versandt. Dies betrifft nicht nur Eigentümer von Immobilien und Grundstücken, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden kann.

Worauf sollten Sie achten?

Für Eigentümer

Eigentümer haben vielleicht schon Bescheide über den Grundsteuerwert und den Messbetrag erhalten, doch der entscheidende Hebesatz, der die tatsächliche Grundsteuerhöhe bestimmt, wird von den Kommunen festgelegt und variiert lokal. In Berlin zum Beispiel ist der Hebesatz bereits von 810% auf 470% gesunken, was zunächst positiv erscheint. Allerdings könnte der neue Grundsteuermessbetrag, der durch die Reform eingeführt wurde, in vielen Fällen gestiegen sein. Das bedeutet, dass ein sinkender Hebesatz nicht unbedingt zu einer niedrigeren Grundsteuer führt, sondern möglicherweise nur die Erhöhungen anderweitig kompensiert.

Für Mieter

Auch wenn Mieter keinen direkten Bescheid erhalten, wirkt sich die Änderung der Grundsteuer auf ihre Nebenkostenabrechnungen aus. Eine Änderung der Grundsteuer wird erst in der Abrechnung für das Jahr 2025 spürbar, die voraussichtlich 2026 erfolgt. Es ist also wichtig, dass Mieter das Thema im Auge behalten und bei ihren Vermietern nach den erwarteten Änderungen fragen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Transparenz und Initiativen der Bundesländer

Verschiedene Bundesländer haben Initiativen gestartet oder geplant, um für Transparenz bei den Hebesätzen zu sorgen. Sachsen hat beispielsweise als erstes Bundesland Prognosen veröffentlicht, die anzeigen, wie hoch der Hebesatz sein müsste, um die Einnahmen konstant zu halten. Andere Bundesländer wie NRW, Hessen und Schleswig-Holstein planen ähnliche Maßnahmen, um den Bürgern Orientierung zu geben. Diese Transparenz soll es den Bürgern erleichtern, zu überprüfen, ob die neuen Hebesätze fair angesetzt sind.

Keine Transparenzpläne gibt es in:

  • Bayern
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Fazit

Die Einführung der neuen Grundsteuer bringt für alle Beteiligten – egal ob Eigentümer oder Mieter – wichtige Änderungen mit sich. Obwohl die Grundsteuer theoretisch nicht steigen sollte, da die Kommunen angehalten sind, den Hebesatz so anzupassen, dass die Einnahmen gleich bleiben, besteht immer die Möglichkeit, dass es doch zu Erhöhungen kommt. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie als Mieter oder Eigentümer gut informiert sind und die Entwicklungen in Ihrer Kommune im Auge behalten.

Handlungsempfehlungen

  • Mieter sollten am Jahresende ihre Vermieter nach der voraussichtlichen Grundsteuererhöhung fragen.
  • Eigentümer sollten die Bescheide genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Anleitungen und Musterschreiben finden Sie in entsprechenden Ratgebern zur Grundsteuer.

Die neuen Regelungen und die lokalen Unterschiede in den Hebesätzen machen es unerlässlich, aktiv zu bleiben und sich rechtzeitig zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.