Viele Rentnerinnen und Rentner glauben, sie könnten nur wenig bei der Steuererklärung geltend machen – meist denken sie an die kleine Werbungskostenpauschale oder ihre Krankenversicherung. Doch das Finanzamt erlaubt deutlich mehr! Mit den folgenden Tipps holen Sie sich als Ruheständler bares Geld vom Staat zurück. Es lohnt sich, genauer hinzusehen und die Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
🛑 Rentenanpassungen + Steuererklärungspflicht
Wie jedes Jahr steigen ab Juli 2025 die Renten wieder! Das ist eine gute Nachricht, aber je höher Ihre Rente ist, desto eher kann es sein, dass Sie in die Steuerpflicht rutschen oder bereits sind. Eine Steuererklärung wird dann umso wichtiger.
Was Rentner 2025 von der Steuer absetzen können – 10 Tipps, die bares Geld bringen:
1. Werbungskosten richtig absetzen
Die Werbungskostenpauschale von 102 € wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Viele Rentner lassen es dabei bewenden, doch wer höhere Kosten hatte, kann diese darüber hinaus geltend machen. Sammeln Sie Belege für:
- Gewerkschaftsbeiträge: Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind.
- Mitgliedsbeiträge in Berufs- oder Interessenverbänden: Sofern diese im Zusammenhang mit Ihren früheren beruflichen Tätigkeiten oder dem Rentenbezug stehen.
- Steuerberatungskosten: Der Anteil der Kosten, der auf die Ermittlung und Erklärung Ihrer Renteneinkünfte entfällt. Wenn Sie nur Renteneinkünfte haben, können dies die gesamten Kosten sein.
- Rechtskosten bei Rentenstreitigkeiten oder Abfindungsverfahren: Auch Kosten für juristischen Beistand, die im Zusammenhang mit der Höhe oder dem Beginn Ihrer Rente stehen, sind absetzbar.
- Kontoführungsgebühren: Pauschal können Sie 16 € ohne Nachweis absetzen. Haben Sie höhere Kosten, die direkt im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Rentenbezüge stehen (z.B. spezielle Gebühren für das Rentenkonto), können Sie auch mehr mit Nachweis geltend machen.
💡 Steuertipp: Gehen Sie Ihre Kontoauszüge vom letzten Jahr sorgfältig durch! Hier verstecken sich oft übersehene Kosten, die Sie als Werbungskosten ansetzen können.
2. Kranken- und Pflegeversicherung absetzen
Diese Beiträge gehören zu den größten Posten, die Sie als Sonderausgaben geltend machen können. Sie werden in der Anlage R (für Rentner) und der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen:
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Hierzu zählen Ihre eigenen Beiträge sowie ggf. Beiträge für mitversicherte Angehörige.
- Zusatzversicherungen: Auch Beiträge für private Zusatzversicherungen, z.B. für Chefarztbehandlung, Zahnzusatzversicherungen, Heilpraktikerleistungen oder Sehhilfen, sind absetzbar.
💡 Steuertipp: Tragen Sie alle Beiträge ein, die aus Ihrem Rentenbescheid und Ihren privaten Versicherungsnachweisen hervorgehen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer jährlichen Beitragsbescheinigung, falls Sie diese nicht automatisch erhalten.
3. Weitere Versicherungen als Sonderausgaben
Neben den Gesundheitskosten sind oft auch andere Versicherungen absetzbar. Prüfen Sie, ob Sie Beiträge gezahlt haben für:
- Sterbegeldversicherung: Diese dient der Absicherung der Bestattungskosten.
- Unfallversicherung: Sofern sie ausschließlich private Risiken abdeckt.
- Privathaftpflichtversicherung: Eine der wichtigsten privaten Versicherungen und steuerlich absetzbar.
- Kfz-Haftpflicht: Ein Anteil der Prämie ist als Sonderausgabe abziehbar.
💡 Steuertipp: Fordern Sie von Ihren Versicherungsgesellschaften die jährlichen Beitragsrechnungen an. Auch in sogenannten Kombi-Versicherungen sind oft steuerlich relevante Anteile enthalten, die nicht sofort ersichtlich sind.
4. Kirchensteuer und Spenden
- Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer kann in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt werden. Sie wird meist automatisch vom Rententräger oder der Bank abgeführt und ist auf den entsprechenden Bescheinigungen ausgewiesen.
- Spenden: Geldspenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien sind bis zu bestimmten Grenzen abzugsfähig. Bei Spenden bis 300 € pro Jahr genügt ein einfacher Nachweis wie ein Kontoauszug oder der Beleg der Überweisung. Bei höheren Beträgen benötigen Sie eine offizielle Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung).
💡 Steuertipp: Auch kleine Beträge summieren sich. Dokumentieren Sie regelmäßig alle Spenden, auch wenn es nur wenige Euro sind.
5. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Kosten, die Ihnen aufgrund von Krankheit entstehen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein – allerdings erst ab einer zumutbaren Eigenbelastung, die das Finanzamt individuell berechnet (abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl). Sammeln Sie daher Belege für:
- Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte: Auch Sehhilfen und Hörgeräte, die privat angeschafft werden.
- Reha-Kosten, Krankenhaus-Zuzahlungen: Eigenanteile und Fahrtkosten hierzu.
- Fahrtkosten zum Arzt: Ob mit dem eigenen Pkw (mit 0,30 €/km), Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Dokumentieren Sie die Fahrten genau.
- Frei verkäufliche Medikamente: Wichtig ist hier eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept, das die Notwendigkeit dieser Medikamente bestätigt.
💡 Steuertipp: Bewahren Sie immer die Rechnung, das Rezept oder die ärztliche Verordnung auf – auch bei Homöopathie und Naturheilverfahren.
6. Behinderten-Pauschbetrag
Wer einen amtlich festgestellten Grad der Behinderung (GdB) hat, kann ohne Einzelnachweis von Pauschbeträgen profitieren. Diese reichen von 384 € (bei GdB 20) bis zu 7.400 € (bei GdB 95 oder 100 mit Merkzeichen H oder Bl).
💡 Steuertipp: Auch bei Pflegebedürftigkeit kann unter Umständen ein Grad der Behinderung beantragt werden. Eine Anerkennung bringt nicht nur Steuervorteile, sondern oft auch weitere Vergünstigungen im Alltag.
7. Handwerkerkosten
Lassen Sie Arbeiten in Ihrem Zuhause ausführen, können Sie einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Bis zu 1.200 € pro Jahr können Sie sich zurückholen (20 % von maximal 6.000 € Arbeitslohn). Dies gilt für:
- Renovierungs-, Reparatur- und Modernisierungsarbeiten in Ihrem selbst genutzten Haushalt.
- Auch bei Eigentumswohnungen können die anteiligen Handwerkerleistungen, die über die Hausgeldabrechnung abgerechnet werden, geltend gemacht werden.
❗ Hinweis: Es sind nur die Lohnkosten (keine Materialkosten) absetzbar. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt!
8. Hilfe im Haushalt oder bei Pflege
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bis zu 4.000 € pro Jahr (20 % von maximal 20.000 €) absetzen. Dazu gehören:
- Putzhilfe, Gartenpflege, Fensterputzer
- Betreuungsleistungen (z.B. durch Alltagshelfer, Haushaltshilfen)
- Pflegeleistungen im eigenen Haushalt (z.B. häusliche Krankenpflege)
💡 Steuertipp: Bewahren Sie unbedingt die Rechnung und den Überweisungsnachweis auf. Auch Kosten für Minijob-Kräfte (im Haushalt angemeldet!) sind begünstigt.
9. Kapitalerträge clever zurückholen (Anlage KAP)
Viele Rentner haben neben ihrer Rente auch Sparguthaben, Festgelder oder Wertpapiere. Banken führen die Abgeltungssteuer (pauschal 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) automatisch ab.
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz (aufgrund Ihrer Renteneinkünfte und anderer Einkünfte) unter 25 %, kann sich die sogenannte Günstigerprüfung lohnen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit Ihrem individuellen, niedrigeren Steuersatz günstiger wäre als die pauschale Abgeltungssteuer. In diesem Fall erhalten Sie die zu viel gezahlte Steuer zurück.
- Sparer-Pauschbetrag: Nutzen Sie unbedingt den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person (ab 2023; bis 2022 waren es 801 €). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihren Banken Freistellungsaufträge eingerichtet haben, um eine unnötige Abführung von Steuern zu vermeiden.
💡 Steuertipp: Füllen Sie immer die „Anlage KAP“ aus und kreuzen Sie das Feld für die „Günstigerprüfung“ an – oft gibt es hier Steuern zurück, ohne dass Sie es erwartet hätten!
10. Computer, Telefon & Internet – ja, auch als Rentner!
Diese Kosten sind nicht generell absetzbar. Doch es gibt Ausnahmen:
- Bei vermieteten Immobilien: Wenn Sie Immobilien besitzen und vermieten, können Sie anteilige Kosten für Kommunikation (Telefon, Internet) und Computer für die Verwaltung der Vermietung als Werbungskosten geltend machen.
- Bei ehrenamtlicher Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung: Wer ein Ehrenamt ausübt und dafür eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung erhält, kann anteilige Kosten für Computer und Internet als Werbungskosten absetzen.
- Bei freiberuflicher Nebentätigkeit: Üben Sie neben der Rente noch eine selbstständige oder freiberufliche Nebentätigkeit aus (z.B. als Kursleiter, Dozent, Berater), sind die entsprechenden Kosten als Betriebsausgaben absetzbar.
💡 Steuertipp: Immer wenn Sie ein steuerpflichtiges Einkommen erzielen (neben der Rente), sind anteilige Betriebsausgaben oder Werbungskosten für Computer, Telefon und Internet möglich. Bis zu 50 % der Kosten sind oft realistisch und werden vom Finanzamt anerkannt.
Fazit: Steuererklärung lohnt sich – auch im Ruhestand!
Viele Rentner verschenken Jahr für Jahr Hunderte Euro, weil sie keine Steuererklärung abgeben oder zu wenige absetzbare Posten geltend machen. Doch mit etwas Überblick über die absetzbaren Kosten holen Sie sich bares Geld zurück und entlasten Ihre Finanzen im Ruhestand.
🛑 Abgabefrist nicht vergessen:
Abgabefrist: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet für diejenigen, die sie selbst erstellen, am 31. Juli 2025.
Steuertipp: Wenn Sie merken, dass Sie die Frist nicht einhalten können oder sich unsicher sind, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt oder schalten Sie einen Steuerberater ein. Die Frist mit Steuerberater verlängert sich dann automatisch bis zum 30.04.2026.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten und alle Ihnen zustehenden Abzüge geltend zu machen!
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Ihre persönliche Situation kann abweichende Regelungen erforderlich machen. Gerne prüfen wir in einem persönlichen Gespräch, welche Steuervorteile Sie als Rentner optimal nutzen können. Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin!