Wer in Aktien oder ETFs investiert, freut sich über Zinsen oder Dividenden – doch der Fiskus möchte auch einen Teil davon. Mit diesen Steuertipps lässt sich jedoch bares Geld sparen.
1. Freistellungsauftrag nutzen
Kapitalerträge sind bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Liegen die Erträge darüber, muss für den Überschuss Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Um diesen Freibetrag zu nutzen, sollten Sie bei der Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag einreichen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank automatisch Steuern an das Finanzamt ab.
2. Günstigerprüfung bei geringem Einkommen
Wenn Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt, können Sie eine Günstigerprüfung beantragen. Dadurch erhalten Sie die gezahlte Abgeltungsteuer teilweise zurück, sofern Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Sie können zudem eine NV-Bescheinigung (Nicht-Veranlagungsbescheinigung) beim Finanzamt beantragen, um gar keine Kapitalertragsteuer zahlen zu müssen.
3. Investitionsabzugsbetrag bei hohen einmaligen Einkünften
Bei außergewöhnlich hohen Einkünften können Sie einen Investitionsabzugsbetrag bilden, um Steuern zu sparen. Das lohnt sich besonders bei geplanten Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter. Beachten Sie jedoch, dass die Investition innerhalb von drei Jahren erfolgen muss, da sonst die Steuern nachträglich samt Zinsen fällig werden.
Mit diesen Steuertipps können Sie Ihre Kapitalerträge steuerlich optimieren und mehr davon behalten. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir als Steuerberater gerne weiter!