Steuerformulare für Ihre Steuererklärung zum kostenlosen Download
Willkommen auf meiner Seite Steuerformulare,
hier können Sie
Steuerformulare als ausfüllbares und speicherbares
PDF-Dokument kostenlos downloaden. Sie können auch das
Steuerformular Management-System
(FMS) der Bundesfinanzverwaltung nutzen.
Sie können Ihre Steuererklärung auch ohne Formular elektronisch per
Elster
abgeben und ein
Einkommensteuerprogramm
benutzen. Bitte beachten Sie, dass ab 2012 die
Steuererklärungen elektronisch per ELSTER
abgegeben werden sollen. Hierfür stellt Ihnen das Finanzamt das kostenlose
Elsterformular als Download
zur Verfügung.
Zur Steuerberechnung können Sie ein kostenloses
Steuerprogramm
nutzen. Wenn Sie Hilfe bei Ihrer
Steuererklärung
benötigen, dann finden Sie hier mein Angebot:
Lohnsteuerjahresausgleich bzw.
Steuerberatung
Ob sich eine
Steuererklärung
lohnt bzw. ob Sie überhaupt noch eine Steuererklärung abgeben dürfen, prüfe ich gerne vorab.
Die Steuerberatungskosten
können Sie vorher berechnen:
Steuerberatergebühren-Rechner
Die Steuerformulare werden im Format FormsForWeb®
zur Verfügung gestellt. Anders als bei den herkömmlichen PDF-Dateien
benötigen Sie für die Anzeige und Bearbeitung der Steuerformulare im Web-Browser
weder ein zusätzliches Ausfüllprogramm noch ist die Installation eines
Plug-Ins oder ActiveX Controls erforderlich. Mit dem neuen Format FormsForWeb®
haben Sie die Möglichkeit eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch
die weitere Bearbeitung des Steuerformulars zu einem späteren Zeitpunkt wieder
aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.
Speichern und Laden der Steuerformulare
Die Speicherung der eingegebenen Daten erfolgt über das Disketten-Symbol mit
der Aufschrift XML in der Menüleiste. Die Daten werden als XML-Datei
gespeichert und lokal auf der Festplatte Ihres PCs abgelegt. Die XML-Datei
darf nicht verändert werden, da sonst eine weitere Bearbeitung des
Steuerformulars
u. U. nicht möglich ist.

Wenn Sie die Bearbeitung unterbrochen haben und diese zu einem späteren
Zeitpunkt unter Berücksichtigung der bis dahin eingegebenen Werte wieder
aufnehmen möchten, müssen Sie die gespeicherte XML-Datei zunächst wieder in
das Formular-Management-System hochladen. Dies können Sie unter folgendem
Link:
XML-Daten hochladen oder über das
entsprechende Symbol in der FormsForWeb®-Symbolleiste.
Drucken der Steuerformulare
Das Steuerformular kann mit den eingegebenen Daten durch Betätigung des
Drucksymbols für den Ausdruck vorbereitet werden. Nach Betätigung des
Drucksymbols wird zunächst eine PDF-Datei erzeugt. Diese PDF-Datei kann
anschließend in einem neuen Fenster über ein PDF-Anzeigeprogramm angezeigt
und wie gewohnt ausgedruckt werden.
Falls Sie das Formular nicht am Bildschirm ausfüllen möchten, sondern per
Hand, verwenden Sie für den Ausdruck bitte das PDF-Symbol in der
Symbolleiste um ein leeres Steuerformular zu erstellen.
Top Steuerformulare
Steuererklärungen sind nach amtlich
vorgeschriebenem Steuerformularen abzugeben § 150 Abs.
1 AO).
Amtlich vorgeschriebene Steuerformulare sind:
1.1 Steuerformular, die mit den von den
zuständigen Finanzbehörden freigegebenen Druckvorlagen
hergestellt worden sind (amtliche Steuerformulare);
1.2 Steuerformular, die im Rahmen einer nach
Tz. 3 Abs. 1 des BMF-Schreibens über die Grundsätze für die
elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten vom
27.12.1999 (BStBl 1999 I S. 1051 [= LS 018072]) zugelassenen
Datenübermittlung erstellt und ausgefüllt worden sind
( komprimierte Steuerformular).
1.3 Steuerformulare, die nach dem Muster einer
amtlichen Druckvorlage durch Druck, Ablichtung oder mit
Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt worden sind
(nichtamtliche Steuerformulare).
Top Steuerformulare
Die VerDie Verwendung nichtamtlicher
Steuerformulare
ist zulässig, wenn diese in der drucktechnischen
Ausgestaltung (Layout), in der Papierqualität und in den
Abmessungen den amtlichen Steuerformularen entsprechen.
Die Steuerformulare müssen danach
insbesondere
-
im Wortlaut, im Format und in
der Seitenzahl sowie Seitenfolge mit den
amtlichen
Steuerformularen übereinstimmen;
-
über einen Zeitraum von
mindestens 15 Jahren haltbar sein;
-
beidseitig bedruckt und gut
lesbar sein.
Geringfügige Veränderungen der Zeilen- und
Schreibabstände sowie des Papierformats sind zugelassen; der
Gründruck kann durch entsprechende Graustufen ersetzt
werden.
Soweit Soweit die Seiten des vierseitigen
Hauptvordrucks der Steuererklärung auf zwei getrennten
Blättern gedruckt werden, sind sie dem amtlichen
Steuerformular
entsprechend miteinander zu verbinden (z.B. durch
Klebeheftung).
Soweit Unterscheidungsmerkmale für die Kennzeichnung nichtamtlicher Steuerformular vorgesehen sind, ist die
entsprechende Eintragung vorzunehmen. Die
Unterscheidungsmerkmale (z.B. Kennzahl und Wert) ergeben
sich aus dem jeweiligen Steuerformular.
Top Steuerformulare
Bei derBei der Verwendung komprimierter
Steuerformulare ist ein beidseitiger Druck nicht
erforderlich. Die Anforderungen an die Papierqualität bei
der Verwendung nichtamtlicher Steuerformulare sind
einzuhalten.
Top Steuerformulare
Die vomDie vom Steuerpflichtigen zu
unterzeichnende Versicherung lautet bei der Verwendung
nichtamtlicher Steuerformulare
oder
komprimierter Steuerformulare
wie folgt:
"ich versichere, dass ich die in dem amtlichen
Steuerformular
geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und
Gewissen gemacht habe." Sie wird bei der Verwendung
komprimierter Steuerformular wie folgt ergänzt: "In der
maschinell erstellten Erklärung wurden keine Änderungen
vorgenommen."
Top Steuerformulare
5.1 Die5.1 Die für die Bearbeitung im Finanzamt
erforderlichen Ordnungsangaben sind in dem dafür
vorgesehenen Bereich (Steuerformularfeld) im Kopf des
Steuerformulars
anzugeben. Die Ordnungsangaben sind nach dem Format
aufzubereiten, das für das Land vorgesehen ist, in dem die
Steuererklärung abzugeben ist.
5.2 Bei negativen Beträgen ist das
Minuszeichen vor den Betrag zu setzen.
5.3 Feldeinteilungen sind einzuhalten. Es ist zu
gewährleisten, dass die maschinell vorgenommenen
Eintragungen deutlich erkennbar sind (z.B. Fettdruck), die
Zuordnung von Beträgen zu den Kennzahlen eindeutig ist
und die Kennzahlen nicht überschrieben werden.
5.4 In der Fußzeile des Steuerformulars
sind zusätzlich Name und Firmensitz des Herstellers des
verwendeten Steuerprogramms anzugeben.
Top Steuerformulare
6. Steuerformulare Schlussbestimmungen
Diese RDiese Reglungen zu den Steuerformularen
tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 an die Stelle des
BMF-Schreibens vom 14.11.1996, BStBl 1996 I S. 1411. Die in
dem BMF-Schreiben vom 9.1.1992, BStBl 1992 I S. 82 bzw. vom
27.10.1993, BStBl 1993 I S. 940, und vom 22.1.1997, BStBl
1997 I S. 182 aufgestellten Grundsätze zur Verwendung von
Steuerformularen, die von den
amtlich vorgeschriebenen Steuerformularen
bei
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen- bzw.
beim
Vorsteuer-Vergütungsverfahren abweichen, bleiben
unberührt.
E-Mail:
Steuerformulare@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerformulare vom Steuerberater Berlin
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