
Verluste als Sonderausgaben
Verlustabzug vs. Verlustausgleich: Verlustrücktrag als Sonderausgaben oder Verlustvortrag in der Steuererklärung beantragen
Verlustrücktrag als Sonderausgaben
Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung ein nicht ausgeglichener Verlust (Verlustausgleich), wird vom Finanzamt der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen (Verlustrücktrag). Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich. Sie haben jedoch das Wahlrecht, den Verlustrücktrag zu beschränken. Der Verlustrücktrag für nicht ausgeglichene negative Einkünfte kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte an, mit welchem Betrag Sie die negativen Einkünfte zurücktragen wollen.
Verlustabzug Rechner
Einkommensteuer Verlustabzug
Sollen die negativen Einkünfte nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden (Verlustvortrag), tragen Sie bitte "0" ein. Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten auf den ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, fügen Sie bitte den Steuerbescheid bei.
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Weitere Sonderausgaben
Ihre persönliche Checkliste Steuererklärung.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Verlustabzug
EStG 10d;EStR 2; 10d; 15.10; 26b;
EStDV 56; 62d;
KStG 8c; 9; 15; 22;
AO 233a; 233a;
GewStR 7.1; 10a.1; 10a.3;
KStR 7.1; 15; 35;
AEAO 64; 194; 251;
LStR 40b.1;
EStH 2a; 10.6; 10d; 15.10; 15a; 15b; 20.1; 22.8; 23; 32b;
StbVV 24;
GewStH 10a.1; 10a.3.1; 10a.3.3;
KStH 11; 22;
LStH 9.1;