Rechtsstand: 1. Juli 2026

Erwerbsminderungsrente 2026: Höhe berechnen, Antrag stellen und Hinzuverdienst prüfen

Mit dem Erwerbsminderungsrente-Rechner berechnen Sie überschlägig Ihre mögliche Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung – inklusive Voraussetzungen, Antrag, Hinzuverdienst 2026, Zurechnungszeit und steuerlicher Einordnung.

Die Erwerbsminderungsrente schützt Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch stundenweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Entscheidend ist nicht nur Ihr bisheriger Beruf, sondern Ihr verbliebenes Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – also die Frage, ob Sie noch unter drei Stunden, drei bis unter sechs Stunden oder mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können.

Volle EM-Rente Weniger als 3 Stunden tägliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Teilweise EM-Rente Mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden tägliches Leistungsvermögen.
Hinzuverdienst 2026 Volle EM: 20.763,75 €; teilweise EM: mindestens 41.527,50 € jährlich.
Rentenwert 42,52 € Seit 1. Juli 2026 gilt ein bundeseinheitlicher aktueller Rentenwert.

Erwerbsminderungsrente-Rechner

Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, wie sich Entgeltpunkte, Rentenart, Abschläge, Zurechnungszeit und aktueller Rentenwert auf Ihre mögliche Erwerbsminderungsrente auswirken. Maßgeblich bleibt immer der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Berechnen Sie die Erwerbsminderungsrente


Geburtsjahr
Berufseintrittsjahr
Bisherige Entgeltpunkte
Erwerbseinschränkung
teilweise Erwerbsminderung
Achtung: Ein Online-Rechner kann das medizinische Gutachten und die Versicherungsprüfung nicht ersetzen. Ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet die Rentenversicherung anhand der ärztlichen Unterlagen, Gutachten und Ihres Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll Einkommenseinbußen abfedern, wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in normalem Umfang arbeiten können.

Seit 2001 kommt es grundsätzlich nicht mehr auf die frühere Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf an, sondern auf das abstrakte Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Sonderregel gilt noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

Merksatz: Erwerbsgemindert ist nicht automatisch, wer den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich noch irgendeine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts möglich ist.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung?

Leistungsvermögen Rentenart Praktische Bedeutung
unter 3 Stunden täglich Rente wegen voller Erwerbsminderung Die Rente soll den weggefallenen Erwerb weitgehend ersetzen.
mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Die Rente ergänzt ein mögliches Teilzeiteinkommen.
mindestens 6 Stunden täglich regelmäßig keine Erwerbsminderungsrente Die Arbeitsmarktlage wird grundsätzlich nicht berücksichtigt.
3 bis unter 6 Stunden, aber kein Teilzeitarbeitsplatz vorhanden volle EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt möglich Arbeitsmarktrente: medizinisch teilweise, rentenrechtlich voll.
Die Infografik zeigt die Prüfung von Leistungsvermögen, Wartezeit, Rentenhöhe und Hinzuverdienst. Leistung <3 / 3–<6 / ≥6 Std. Versicherung 5 Jahre + 3/5 Rentenhöhe EP × Faktor × Wert Job Grenze 2026: Hinzuverdienstgrenzen beachten – aber Leistungsvermögen bleibt entscheidend Auch ein rentenunschädlicher Betrag kann problematisch sein, wenn die Tätigkeit medizinisch nicht passt.

Voraussetzungen: Wartezeit, Pflichtbeiträge und Medizin

Für die Erwerbsminderungsrente müssen regelmäßig sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“: Zuerst wird geprüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen kann.

Medizinische Voraussetzung
  • Krankheit oder Behinderung,
  • Leistungsvermögen unter 6 Stunden täglich,
  • Prüfung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • ärztliche Unterlagen und ggf. Gutachten,
  • Erwerbsminderung auf nicht absehbare Zeit.
Versicherungsrechtliche Voraussetzung
  • allgemeine Wartezeit von 5 Jahren,
  • regelmäßig 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren,
  • besondere Regeln bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit,
  • vorzeitige Wartezeiterfüllung in bestimmten Fällen,
  • Sonderregel für Menschen mit Behinderung in Werkstätten.

Pflichtbeiträge und Wartezeit

Typischerweise müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre rentenrechtliche Zeiten vorhanden sein. Zusätzlich müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit liegen. Bestimmte Zeiten können den Fünfjahreszeitraum verlängern.

Achtung: Der maßgebliche Zeitpunkt ist der Eintritt der Erwerbsminderung, nicht zwingend der Tag der Antragstellung. Deshalb sollten Versicherungsverlauf, Krankengeldzeiten, Arbeitslosengeld, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten früh geprüft werden.

Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnen

Die Rentenhöhe hängt von den persönlichen Entgeltpunkten, dem Rentenartfaktor, dem Zugangsfaktor, der Zurechnungszeit und dem aktuellen Rentenwert ab. Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt grundsätzlich der Rentenartfaktor 1,0; die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt grundsätzlich die Hälfte.

Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert Aktueller Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 €
Baustein Bedeutung Praxis-Hinweis
Entgeltpunkte Ihre bisher erworbenen Rentenpunkte aus Renteninformation und Versicherungsverlauf ableiten.
Zurechnungszeit stellt Versicherte so, als hätten sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahren und 3 Monaten.
Rentenartfaktor volle EM: 1,0; teilweise EM: 0,5 teilweise Erwerbsminderung ist grundsätzlich halb so hoch.
Zugangsfaktor berücksichtigt Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten kann ein dauerhafter Abschlag bis 10,8 % entstehen.
Rentenwert Wert eines Entgeltpunkts seit 01.07.2026: 42,52 €.
Praxis-Tipp: Fordern Sie vor dem Antrag eine aktuelle Rentenauskunft an. Prüfen Sie besonders Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungszeiten und Minijob-Zeiten. Fehlende Zeiten können die Erwerbsminderungsrente spürbar mindern.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente 2026

Erwerbsminderungsrenten können seit 2023 mit dynamischen Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. 2026 gelten deutlich höhere Grenzen als früher. Die alte Grenze von 6.300 € jährlich ist nicht mehr anzuwenden.

Rentenart Hinzuverdienstgrenze 2026 Zusätzliche medizinische Grenze
volle Erwerbsminderungsrente 20.763,75 € jährlich Tätigkeit muss mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vereinbar bleiben.
teilweise Erwerbsminderungsrente mindestens 41.527,50 € jährlich Tätigkeit muss unter 6 Stunden täglich bleiben; individuelle Grenze kann höher sein.
Achtung / wichtiger Fehler im Alttext: Es reicht nicht, nur unter der Hinzuverdienstgrenze zu bleiben. Wenn Umfang oder Art der Tätigkeit zeigen, dass Sie doch mehr arbeiten können als medizinisch festgestellt, kann der Rentenanspruch gefährdet sein.

Antrag stellen: R0100, R0210 und Nachweise

Die Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen einen Rentenantrag stellen. Regelmäßig ist der Hauptantrag auf Versichertenrente erforderlich; zusätzlich wird die Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung benötigt.

Schritt Was ist zu tun? Typische Unterlagen
1. Versicherungsverlauf prüfen Fehlzeiten klären und Nachweise beschaffen. Renteninformation, Versicherungsverlauf, Bescheide.
2. Medizinische Unterlagen sammeln Erkrankungen, Behandlungen und Einschränkungen dokumentieren. Arztberichte, Klinikberichte, Reha-Berichte, Medikamentenplan.
3. Antrag R0100 stellen Hauptantrag auf Versichertenrente online oder in Papierform. Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung, Krankenversicherung.
4. Anlage R0210 beifügen Angaben zur Feststellung der Erwerbsminderung. Angaben zu Ärzten, Krankheiten, Behandlungen, Reha.
5. Gutachten abwarten DRV prüft medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. ggf. ärztliche Begutachtung.
6. Bescheid prüfen Rentenart, Beginn, Befristung, Höhe und Hinzuverdienst kontrollieren. Bescheid, Berechnungsanlage, Rechtsbehelfsfrist.

Antrag und Bildstrecke

Erwerbsminderungsrente Antrag
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Befristung, Weiterzahlung und „Reha vor Rente“

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden häufig befristet bewilligt. Die Befristung erfolgt grundsätzlich für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn und kann verlängert werden. Rechtzeitig vor Ablauf sollten Sie die Weiterzahlung beantragen, wenn die Erwerbsminderung fortbesteht.

Vor dem Antrag prüfen
  • Reha-Möglichkeiten,
  • medizinische Unterlagen,
  • versicherungsrechtliche Zeiten,
  • Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld,
  • Übergang von Krankengeld zu Rente.
Nach Bewilligung prüfen
  • Befristung und Rentenbeginn,
  • Rentenhöhe und Abschläge,
  • Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Hinzuverdienst und Arbeitszeit,
  • Weiterzahlungsantrag vor Ablauf.

Erwerbsminderungsrente und Steuer

Die Erwerbsminderungsrente ist steuerlich eine gesetzliche Rente und gehört zu den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84,0 %, für Rentenbeginn 2027 84,5 %.

Rentenbeginn Besteuerungsanteil Steuerfreier Anteil
2025 83,5 % 16,5 %
2026 84,0 % 16,0 %
2027 84,5 % 15,5 %
Steuer-Tipp: Prüfen Sie bei Rentenbeginn, Nachzahlungen, Krankengeld, Arbeitslohn, privaten Versicherungsleistungen und Hinzuverdienst immer die gemeinsame Steuerwirkung. Eine Steuererklärung kann Pflicht sein, aber auch Erstattungen ermöglichen.

Mehr dazu: Steuererklärung für Rentner, Rentenbesteuerung und Rentenbezugsmitteilung.

Zuschlag für bestimmte Erwerbsminderungsrenten

Seit Juli 2024 erhalten bestimmte Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung einen pauschalen Zuschlag. Seit Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat zur Monatsmitte überwiesen, sondern als Bestandteil der monatlichen Rente ausgezahlt. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch; ein Antrag ist nicht erforderlich.

Achtung: Der Zuschlag betrifft nicht jede Erwerbsminderungsrente. Maßgeblich sind Rentenbeginn, Rentenart und die gesetzlichen Übergangsregeln. Prüfen Sie den Rentenbescheid und die Mitteilungen der Rentenversicherung.

EU-Erziehungszeiten und Erwerbsminderungsrente

Bei Versicherten mit Zeiten in mehreren EU-Staaten können Kindererziehungszeiten und Versicherungszeiten europarechtlich bedeutsam sein. Nach EuGH-Rechtsprechung können in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in Deutschland zu berücksichtigen sein, wenn eine hinreichende Verbindung zur deutschen Rentenversicherung besteht.

Praxis-Hinweis: Wer im EU-Ausland gelebt, Kinder erzogen oder gearbeitet hat, sollte im Antrag ausdrücklich auf ausländische Zeiten hinweisen und Nachweise beifügen.

Häufige Fehler bei Erwerbsminderungsrente

Antragsfehler
  • Antrag zu spät gestellt,
  • medizinische Unterlagen unvollständig,
  • Reha-Berichte nicht beigefügt,
  • Versicherungsverlauf nicht vorher geprüft,
  • Weiterzahlungsantrag zu spät gestellt.
Renten- und Steuerfehler
  • alte 6.300-€-Grenze genutzt,
  • Hinzuverdienstgrenze mit Arbeitszeitgrenze verwechselt,
  • teilweise Erwerbsminderung mit Berufsunfähigkeit verwechselt,
  • Rente netto statt brutto geplant,
  • Nachzahlungen steuerlich nicht eingeordnet.

Checkliste: Erwerbsminderungsrente richtig vorbereiten

  • Aktuellen Versicherungsverlauf anfordern und Fehlzeiten klären.
  • Ärztliche Berichte, Klinikberichte, Reha-Berichte und Gutachten sammeln.
  • Leistungsvermögen realistisch dokumentieren: unter 3 Stunden oder 3 bis unter 6 Stunden?
  • Wartezeit von 5 Jahren und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren prüfen.
  • Reha vor Rente beachten und Reha-Anträge dokumentieren.
  • R0100 und R0210 vollständig ausfüllen.
  • Krankengeld, Arbeitslosengeld und Übergang zur Rente abstimmen.
  • Bei Nebenjob Hinzuverdienstgrenze und tägliches Leistungsvermögen prüfen.
  • Bescheid auf Rentenart, Rentenbeginn, Befristung, Abschlag und Zurechnungszeit prüfen.
  • Steuerliche Wirkung der Rente, Nachzahlungen und Nebeneinkünfte berechnen.
  • Bei EU-Auslandszeiten Kindererziehungs- und Versicherungszeiten angeben.
  • Weiterzahlungsantrag rechtzeitig vor Ablauf einer befristeten Rente stellen.

Weitere Renten-Rechner

FAQ: Erwerbsminderungsrente, Antrag und Hinzuverdienst

Was bedeutet volle Erwerbsminderung?

Volle Erwerbsminderung liegt grundsätzlich vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Was bedeutet teilweise Erwerbsminderung?

Teilweise Erwerbsminderung liegt grundsätzlich vor, wenn Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2026?

Bei voller Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 20.763,75 €. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt sie mindestens 41.527,50 €.

Darf ich trotz voller Erwerbsminderung arbeiten?

Ein Nebenjob kann möglich sein. Entscheidend ist aber nicht nur der Verdienst, sondern auch, ob die Tätigkeit zum festgestellten Leistungsvermögen passt.

Welche Formulare brauche ich für den Antrag?

Regelmäßig benötigen Sie den Antrag auf Versichertenrente R0100 und die Anlage R0210 zur Feststellung der Erwerbsminderung.

Wird Erwerbsminderungsrente befristet gezahlt?

Häufig ja. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich für längstens drei Jahre bewilligt und können verlängert werden.

Ist die Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig?

Ja. Sie wird wie eine gesetzliche Rente nachgelagert besteuert. Für Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84,0 %.

Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit erhöht die Rente, indem Versicherte so gestellt werden, als hätten sie bis zu einem bestimmten Alter weiter Beiträge gezahlt. Bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahren und drei Monaten.

Erwerbsminderungsrente nicht nur berechnen – Anspruch sauber vorbereiten

Die Rentenhöhe ist nur ein Teil der Prüfung. Entscheidend sind medizinische Nachweise, Versicherungszeiten, Reha-Prüfung, Antragstellung, Hinzuverdienst und steuerliche Folgen.

Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto geringer ist das Risiko von Verzögerungen und Rückfragen.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, sozialrechtliche, medizinische oder rentenrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rentenberater, Rechtsanwalt, Arzt oder der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen und Rechtsstand

  • § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung; volle und teilweise Erwerbsminderung, Wartezeit und Pflichtbeiträge, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 50 SGB VI, Wartezeiten; allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 53 SGB VI, vorzeitige Wartezeiterfüllung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 59 SGB VI, Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 64 SGB VI, Rentenformel, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 67 SGB VI, Rentenartfaktor; volle und teilweise Erwerbsminderungsrente, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 77 SGB VI, Zugangsfaktor und Abschläge, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 96a SGB VI, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 101 SGB VI, Beginn befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 102 SGB VI, Befristung und Weiterzahlung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 240 SGB VI, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 02.01.1961 Geborene, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrenten; Leistungsvermögen, Nebenjob und Hinzuverdienstgrenzen 2026: 20.763,75 € / 41.527,50 €, Stand: 01.01.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026; Zurechnungszeit bei EM-Rentenbeginn 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate.
  • Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026; aktueller Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 €.
  • Deutsche Rentenversicherung, R0100 Antrag auf Versichertenrente; Online-Antrag und Nachweis-Upload, Stand: 2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, R0210 Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung; Version 22, Stand: 01.07.2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz; Zuschlag seit Juli 2024, Integration in monatliche Rente ab Dezember 2025.
  • § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Rentenbesteuerung; Besteuerungsanteil 2026: 84,0 %, 2027: 84,5 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • EuGH, Urteil vom 22.02.2024, C-283/21, Kindererziehungszeiten in einem anderen EU-Mitgliedstaat bei deutscher Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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