Die Flexirente ist eine Rentenreform, die im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt wurde. Sie soll dazu beitragen, dass ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer schrittweise in den Ruhestand treten können und gleichzeitig flexibler und länger arbeiten können, wenn sie dies wünschen.
Im Folgenden erläutere ich die wichtigsten Punkte der Flexirente:
Flexibler Renteneintritt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann weiterarbeiten und gleichzeitig eine Rente beziehen. Dabei gibt es keine Begrenzung des Hinzuverdienstes.
Rentenabschläge: Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese werden seit 2019 jedoch reduziert, wenn man freiwillig weiterarbeitet und dadurch Rentenansprüche sammelt.
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente: Die Flexirente sieht eine Anhebung der Erwerbsminderungsrente vor.
Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge: Die Flexirente soll auch den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge fördern.
Hinzuverdienst: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe der Rente auswirkt. Seit dem 1. Juli 2017 können Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und für Erwerbsminderungsrenten angepasst. Für das Jahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten weiterhin 46.060 Euro.
Grundsätzlich soll die Flexirente also eine flexiblere Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand ermöglichen. Wer länger arbeiten möchte, kann das tun, wer früher in Rente gehen möchte, kann dies ebenfalls tun, muss aber in der Regel Abschläge in Kauf nehmen. Zudem soll die Flexirente dazu beitragen, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert und die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut wird.
Die Flexirente können nur Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die länger als 35 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Flexi-Rente: Diese drei Möglichkeiten gibt es:
Ab dem 50. Lebensjahr sind Sonderzahlungen zur Vermeidung von Renten-Abschlägen möglich
Ab dem 64. Lebensjahr füher in Rente gehen und trotzdem weiter arbeiten
Ab dem 68. Lebensjahr: Länger arbeiten und in den Genuss von Zuschlägen kommen
Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung haben, können Sie bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen (siehe auch Rentenbeginn). Allerdings kann nur wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann und vor dem 1. Januar 1953 geboren ist, ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle anderen gilt: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Hinweis: Diese Kürzung können Sie durch Ausgleichszahlungen vermeiden. Jetzt Renten-Abschläge + Ausgleichszahlung berechnen.