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Steuerpauschalen 2026: Freibeträge, Pauschbeträge & Grenzwerte im Überblick

Welche Steuerpauschalen 2026, Freibeträge und Grenzwerte können Sie nutzen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Beträge für Einkommensteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung – verständlich erklärt und mit Rechner für die Praxis.

Besonders wichtig sind 2026 der höhere Grundfreibetrag, die einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, neue Sozialversicherungsrechengrößen sowie höhere Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleitertätigkeit.

Rechtsstand: 04.06.2026 · Werte 2026 nach aktuellem Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rechner: Steuerpauschalen & Grenzwerte 2026

Steuerpauschalen und Freibeträge 2026

Mit dem Rechner können Sie wichtige Steuerpauschalen und Grenzwerte schnell nachschlagen – etwa für Werbungskosten, Sozialversicherung, Minijob, Entfernungspauschale oder Arbeitgeberleistungen.

Grenzwerte und Pauschalen

 

Jahr:

Sozialversicherung

Wichtige lohnsteuerliche Werte


Das Wichtigste zu Steuerpauschalen 2026 in Kürze

Einfach erklärt: Pauschalen und Freibeträge vereinfachen die Steuererklärung. Sie können bestimmte Beträge abziehen, ohne jede einzelne Ausgabe nachweisen zu müssen. Grenzwerte entscheiden dagegen häufig darüber, ob Steuerpflicht, Sozialversicherungspflicht oder besondere Vergünstigungen greifen.

Wert / Pauschale Betrag 2026 Kurz erklärt
Grundfreibetrag 12.348 € Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer.
Entfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer Ab 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer.
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, max. 1.260 € Für maximal 210 Tage pro Jahr.
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € Für Ledige / zusammenveranlagte Ehegatten.
Übungsleiterpauschale 3.300 € Steuerfrei für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten.
Ehrenamtspauschale 960 € Steuerfrei für bestimmte nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten.
Minijob-Grenze 603 € monatlich Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen.

Einkommensteuerliche Freibeträge und Pauschbeträge 2026

Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen. Pauschbeträge werden ohne Einzelnachweis berücksichtigt, soweit keine höheren tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.

Freibetrag / Pauschbetrag Betrag 2026 Rechtsgrundlage / Hinweis
Grundfreibetrag 12.348 € / 24.696 € Ledige / Zusammenveranlagung
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € / 72 € Ledige / Zusammenveranlagung
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € Für Kapitalerträge
Ausbildungsfreibetrag 1.200 € Für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder in Ausbildung
Unterhaltshöchstbetrag an Grundfreibetrag gekoppelt Für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Praxistipp: Pauschbeträge werden automatisch oder vereinfacht angesetzt. Höhere tatsächliche Aufwendungen sollten Sie aber mit Belegen nachweisen, wenn sie die Pauschale übersteigen.

Pauschalen für Arbeitnehmer 2026

Arbeitnehmer profitieren besonders von Werbungskostenpauschalen und typisierten Abzugsbeträgen. Diese Werte sind wichtig für Steuererklärung, Lohnsteuer-Ermäßigung und Nettolohnplanung.

Pauschale Betrag 2026 Wann relevant?
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
Entfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, max. 1.260 € Arbeiten von zu Hause
Verpflegungspauschale Inland 14 € / 28 € Auswärtstätigkeit über 8 Stunden / 24 Stunden
Übernachtungspauschale Inland 20 € Nur bei Arbeitgebererstattung, nicht als Werbungskostenpauschale
Berufskraftfahrer-Pauschale 9 € pro Kalendertag Übernachtung im Fahrzeug bei mehrtägiger beruflicher Fahrt

Beispiel: Entfernungspauschale 2026

Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen jeweils 18 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte:

220 Tage × 18 km × 0,38 € = 1.504,80 € Werbungskosten

Liegen die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, wirkt sich der höhere Betrag steuerlich aus.

Kinder, Familie & Betreuung: wichtige Freibeträge 2026

Bei Kindern prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind. Diese sogenannte Günstigerprüfung muss nicht gesondert beantragt werden.

Familienleistung Betrag 2026 Hinweis
Kinderfreibetrag 6.828 € 3.414 € je Elternteil
BEA-Freibetrag 2.928 € Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Gesamter Kinderfreibetrag inkl. BEA 9.756 € Bei zusammenveranlagten Eltern pro Kind
Kinderbetreuungskosten regelmäßig anteilig abziehbar Für begünstigte Betreuungskosten nach gesetzlichen Voraussetzungen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € zzgl. 240 € je weiterem Kind Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Behinderten-Pauschbeträge und Pflege-Pauschbeträge

Menschen mit Behinderung können je nach Grad der Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dadurch müssen viele behinderungsbedingte Aufwendungen nicht einzeln nachgewiesen werden.

Grad der Behinderung Pauschbetrag
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Merkzeichen H, Bl oder TBl7.400 €

Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale

  • 900 € bei GdB mindestens 80 oder GdB mindestens 70 mit Merkzeichen G.
  • 4.500 € bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H.

Pflege-Pauschbetrag

  • 600 € bei Pflegegrad 2.
  • 1.100 € bei Pflegegrad 3.
  • 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Merkzeichen H.

Arbeitgeberleistungen und lohnsteuerliche Grenzwerte 2026

Für Arbeitgeber sind Pauschalen und Grenzwerte besonders wichtig in der Lohnabrechnung. Sie entscheiden, ob eine Leistung steuerfrei, pauschal versteuert oder regulär als Arbeitslohn behandelt wird.

Leistung / Grenze Betrag 2026 Hinweis
Aufmerksamkeiten 60 € Zu persönlichen Anlässen, z. B. Geburtstag
Sachbezugsfreigrenze 50 € monatlich Für begünstigte Sachbezüge, Freigrenze beachten
Betriebsveranstaltung 110 € je Arbeitnehmer Freibetrag für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich
Erholungsbeihilfe 156 € / 104 € / 52 € Arbeitnehmer / Ehegatte / Kind, pauschal versteuerbar
Gesundheitsförderung 600 € jährlich Steuerfrei bei begünstigten Maßnahmen
Übungsleiterpauschale 3.300 € jährlich Für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten
Ehrenamtspauschale 960 € jährlich Für begünstigte ehrenamtliche Tätigkeiten

Praxistipp für Arbeitgeber: Dokumentieren Sie steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen sauber in der Lohnabrechnung. Besonders bei Sachbezügen, Jobtickets, Fahrtkostenzuschüssen und Gesundheitsleistungen kommt es auf die korrekte arbeitsvertragliche und lohnsteuerliche Gestaltung an.

Sozialversicherungswerte 2026

Die Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten bundeseinheitliche Werte.

Rechengröße Monat 2026 Jahr 2026
Bezugsgröße Sozialversicherung 3.955 € 47.460 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung 6.450 € 77.400 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 € 124.800 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung 51.944 €
Minijob-Grenze 603 € 7.236 €
Midijob-Übergangsbereich 603,01 € bis 2.000 €

Praxistipps: So nutzen Sie Pauschalen richtig

1. Pauschale oder Einzelnachweis vergleichen

Pauschalen sind bequem. Häufig lohnt sich aber ein Einzelnachweis, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind – etwa bei Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder doppelter Haushaltsführung.

2. Werbungskosten bündeln

Arbeitnehmer profitieren erst dann von zusätzlichen Werbungskosten, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Sammeln Sie daher Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fahrten, Homeoffice und berufliche Reisen.

3. Freibetrag in ELStAM eintragen lassen

Bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kann sich ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung lohnen. Dann wirkt sich der Freibetrag bereits monatlich beim Nettolohn aus.

4. Arbeitgeberleistungen steueroptimiert gestalten

Arbeitgeber können viele Benefits steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren – etwa Jobtickets, Gesundheitsleistungen, Sachbezüge oder Erholungsbeihilfen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und eine saubere Dokumentation.

Häufige Fragen zu Steuerpauschalen 2026

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag?

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Eine Freigrenze wirkt strenger: Wird sie überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis berücksichtigt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € für Ledige und 24.696 € bei Zusammenveranlagung.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 €. Höhere tatsächliche Werbungskosten können mit Nachweisen geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze beträgt ab 2026 603 € monatlich.

Welche Pauschalen steigen 2026?

2026 steigen unter anderem die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • Einkommensteuergesetz, insbesondere §§ 3, 9, 9a, 10, 24a, 32, 32a, 33b EStG.
  • Lohnsteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Hinweise.
  • Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.
  • Bundesministerium der Finanzen: steuerliche Änderungen 2026.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026.
  • Minijob-Zentrale: Minijob-Verdienstgrenze 2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater. Rechtsstand: 04.06.2026.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Pauschale

EStG 
EStG § 6 Bewertung

EStG § 9 Werbungskosten

EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStG § 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte

EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

EStR 
EStR R 4.12 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

EStR R 10.5 Versicherungsbeiträge

EStR R 33a.3 Zeitanteilige Ermäßigung nach
§ 33a Abs. 3 EStG
EStR R 34b.1 Gewinnermittlung

EStDV 51
AO 
AO § 344 Auslagen

AO § 344 Auslagen

UStAE 
UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen

UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit

UStAE 10.1. Entgelt

UStAE 10.2. Zuschüsse

UStAE 10.3. Entgeltminderungen

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer

UStAE 24.5. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 1.1. Leistungsaustausch

UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen

UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit

UStAE 10.1. Entgelt

UStAE 10.2. Zuschüsse

UStAE 10.3. Entgeltminderungen

UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer

UStAE 24.5. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStR 
UStR 2. Verwertung von Sachen

UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

UStR 150. Zuschüsse

UStR 151. Entgeltsminderungen

UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 242. Vorsteuer-Vergütungsverfahren

UStR 267. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

AEAO 
AEAO Zu § 53 Mildtätige Zwecke:

AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:

AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:

ErbStR 10.6 10.10 15.3
LStR 
R 3.12 LStR Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

R 3.30 LStR Werkzeuggeld

R 3.31 LStR Überlassung typischer Berufskleidung

R 3.50 LStR Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge

R 9.5 LStR Fahrtkosten als Reisekosten

R 9.9 LStR Umzugskosten

R 9.10 LStR Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten

R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

R 19.3 LStR Arbeitslohn

R 39a.1 LStR Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39c. LStR Lohnsteuerabzug durch Dritte ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale

R 40.1 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen

R 40.2 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz

R 40a.1 LStR Kurzfristig Beschäftigte und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41.1 LStR Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

R 42d.1 LStR Inanspruchnahme des Arbeitgebers

EStH 4.7 12.1 18.2 32.9 33a.1 33a.3
StbVV 
§ 3 StBVV Auslagen

§ 17 StBVV Dokumentenpauschale

KStH 8.12
LStH 3.13 3.50 3b 8.1.9.10 9.1 9.5 9.6 9.7 9.9 9.10 9.11.5.10 19.0 19.3 39b.7 40.1 40.2 40a.1 40b.1 42b 42d.1
ErbStH E.7.4.1 E.13.4 E.13a.3 E.13c E.14.1.1 E.19a.2 E.19a.3 E.21 E.27
BGB 288 309 551 556 560 569

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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