Steuerpauschalen 2026: Freibeträge, Pauschbeträge & Grenzwerte im Überblick

Welche Steuerpauschalen 2026, Freibeträge und Grenzwerte können Sie nutzen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Beträge für Einkommensteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung – verständlich erklärt und mit Rechner für die Praxis.

Besonders wichtig sind 2026 der höhere Grundfreibetrag, die einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, neue Sozialversicherungsrechengrößen sowie höhere Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleitertätigkeit.

Rechtsstand: 04.06.2026 · Werte 2026 nach aktuellem Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rechner: Steuerpauschalen & Grenzwerte 2026

Steuerpauschalen und Freibeträge 2026

Mit dem Rechner können Sie wichtige Steuerpauschalen und Grenzwerte schnell nachschlagen – etwa für Werbungskosten, Sozialversicherung, Minijob, Entfernungspauschale oder Arbeitgeberleistungen.

Grenzwerte und Pauschalen

Werte anzeigen für das Jahr:

Sozialversicherung

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenzen)
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Jahr
77.400 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Jahr
69.750 €
Beitragssätze
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Gesetzliche KV allgemein
ermäßigt
14,6 %
14,0 %
Arbeitgeberanteil/Arbeitnehmeranteil allgemein
ermäßigt
7,3 %/7,3 % zzgl. Zusatzbeitrag
7,0 %/7,0 % zzgl. Zusatzbeitrag
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
2,9 %
PV
3,60 %
Beitragszuschlag für Kinderlose
0,60 %
Arbeitgeberanteil alle Bundesländer ohne Sachsen
1,800 %
Arbeitgeberanteil Sachsen
1,300 %
Arbeitnehmeranteil alle Bundesländer ohne Sachsen – mit Zuschlag
2,400 %
Arbeitnehmeranteil alle Bundesländer ohne Sachsen – ohne Zuschlag
1,800 %
Arbeitnehmeranteil alle Bundesländer ohne Sachsen – Abschlag (für 2.-5. Kind unter 25 Jahre jeweils)
0,250 %
Arbeitnehmeranteil Sachsen – mit Zuschlag
2,900 %
Arbeitnehmeranteil Sachsen – ohne Zuschlag (1 Kind)
2,300 %
Arbeitnehmeranteil Sachsen – ohne Zuschlag Abschlag (für 2.-5. Kind unter 25 Jahre jeweils)
0,250 %
RV/ Knappschaftliche RV
18,6/24,7 %
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
Insolvenzgeldumlage
0,15 %
Höchstbeitragszuschuss
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
KV mit/ohne Anspruch auf Krankengeld mit
ohne
508,59 €
491,16 €
PV alle Bundesländer ohne Sachsen
104,63 €
PV Sachsen
75,56 €
Beitragsbemessungsgrenzen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
KV und PV Jahr
Monat
69.750 €
5.812,50 €
RV und AV West Jahr
Monat
101.400 €
8.450 €
RV und AV Ost Jahr
Monat
101.400 €
8.450 €
Knappschaftliche RV West Jahr
Monat
124.800 €
10.400 €
Knappschaftliche RV Ost Jahr
Monat
124.800 €
10.400 €
Geringfügigkeitsgrenzen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Minijob Monat
603,00 €
Mindestbemessungsgrundlage RV Monat
175,00 €
Mindestbeitrag RV bei RV-Pflicht Monat
32,55 €
Gleitzonenfaktor
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Gleitzonenfaktor
0,6619
Berechnungsformel Gleitzonenentgelt
1,145937223 x AE - 291,8744452
Mindestbemessungsgrundlagen für freiwillig Versicherte der GKV
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Allgemein Monat
1.318,33 €
Regel-BMG hauptberuflich Selbständiger Monat
5.812,50 €
Mindest-BMG hauptberuflich Selbständiger Monat
1.318,33 €
Mindest-BMG Existenzgründer mit Gründungszuschuss Monat
1.318,33 €
Regelbeitrag RV West Monat
735,63 €
halber Regelbeitrag RV West Monat
367,82 €
Regelbeitrag RV Ost Monat
735,63 €
halber Regelbeitrag RV Ost Monat
367,82 €
Beiträge zur studentischen Versicherungspflicht
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
KV Monat
87,38 € zzgl. Zusatzbeitrag
PV Monat
30,78 €
PV ohne Elternschaft Monat
35,91 €
Bezugsgröße
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Gesetzliche KV und PV Jahr
Monat
47.460 €
3.955 €
RV und AV West Jahr
Monat
47.460 €
3.955 €
RV und AV Ost Jahr
Monat
47.460 €
3.955 €

Wichtige lohnsteuerliche Werte

Beihilfe und Unterstützung in Notfällen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
600 €
Ersatz bestimmter Betreuungskosten
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
600 €
Einnahmen nebenberufliche Tätigkeit
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
3.000 €
Einnahmen ehrenamtliche Tätigkeit
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
840 €
Heimarbeitszuschläge in % des Grundlohns
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
10 %
Freibetrag für Gesundheitsförderung
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
600 €
Sachprämien aus Kundenbindung
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
1.080 €
Freibetrag für Vermögensbeteiligungen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
2.000 €
Steuerfreie Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge in % des Grundlohns, max. 50 €
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Nachtarbeit steuerfrei bis
25 %
Nachtarbeit von vor 0 Uhr bis 4 Uhr steuerfrei bis
40 %
Sonntagsarbeit steuerfrei bis
50 %
Feiertage und Silvester ab 14 Uhr steuerfrei bis
125 %
Heiligabend ab 14 Uhr, Weihnachten, 1. Mai steuerfrei bis
150 %
Sachbezüge
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
allgemein, monatlich steuerfrei bis
50 €
Unterkunft monatlich
289,00 €
Mahlzeiten monatlich
345,00 €
Frühstück täglich
2,37 €
Frühstück monatlich
71,10 €
Mittag-/Abendessen täglich je
4,57 €
Mittag-/Abendessen monatlich je
137,10 €
Reisekosten bei Auswärtstätigkeit
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Fahrtkosten je km (pauschal) – Kraftwagen
0,30 €
Fahrtkosten je km (pauschal) – Andere motorenbetriebene Fahrzeuge
0,20 €
Verpflegungsmehraufwand Abwesenheit 24 Stunden
An- u. Abreisetag
eintägige Abwesenheit mehr als 8 Stunden
28,00 €
14,00 €
14,00 €
Übernachtungskosten bei Ersatz durch AG-Pauschbetrag
20,00 €
Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer
9,00 €
Fahrtkosten
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Entfernungspauschale je Entf.-km einheitlich ab dem 1. Entfernungskilometer
0,38 €
Höchstbetrag ohne Nachweis (Ausnahme: behinderte Menschen i. S. von § 9 Abs. 2 EStG)
4.500,00 €
Doppelte Haushaltsführung
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Fahrtkosten Pkw erste und letzte Heimfahrt je km
0,30 €
Heimfahrt wöchentlich je Entf.-km einheitlich ab dem 1. Entfernungskilometer
0,38 €
Verpflegungsmehraufwand 1.–3. Monat
14 €/28 €
Übernachtungskosten pauschaler Arbeitgeberersatz
1.–3. Monat
ab 4. Monat
1.000 €
20 €
5 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ Versorgungsempfänger
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
AN-Pauschbetrag
1230 €
Versorgungsempfänger
102 €
Fehlgeldentschädigungen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
16 €
Diensteinführung, Verabschiedung usw.: Freigrenze inkl. USt je Person
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis
110 €
Betriebsveranstaltungen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Freibetrag
110 €
Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen), Arbeitsessen/Freigrenze
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
steuerfrei bis steuerfrei bis
60 €
Lohnsteuer-Pauschalierung
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Kundenbindungsprogramme steuerfrei bis
2,25 %
Sachzuwendungen bis 10.000 €
30 %
Kantinenmahlzeiten, Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen, Verpflegungszuschüsse, PC/Internet
25 %
Fahrtkostenzuschüsse
15 %
anstelle Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG
25 %
Kurzfristig Beschäftigte
25 %
Minijob mit pauschaler RV
2 %
Minijob ohne pauschale RV
20 %
Aushilfskräfte LuF
5 %
kurzfristiger Inlandseinsatz
30 %
nicht kapitalgedeckte Pensionskassen und Direktversicherungen vor 2005
20 %
Unfallversicherungen höchstens
20 %
Sonderzahlungen in bAV
15 %
Pauschalierung sonstiger Bezüge
1.000 €
Erholungsbeihilfen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
AN
156 €
Ehegatte
104 €
Kind
52 €
Fahrtkostenzuschüsse je Entf.-km
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
je Entf.-km einheitlich ab dem 1. Entfernungskilometer
0,38 €
Kurzfristig Beschäftigte
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Dauer der Beschäftigung
18 Tage
Arbeitslohn je Kalendertag
120 €
Stundenlohngrenze
19 €
Pauschalierung LuF-Aushilfen
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Dauer der Beschäftigung
180 Tage/Kj.
Unschädlichkeitsgrenze der Gesamtbeschäftigung
25 %
Stundenlohngrenze
15 €
Pausch. Unfallversich.
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
je Kj und AN höchstens
100 €
Anmeldezeitraum der Lohnsteuer
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Kj, wenn LSt im Vorjahr höchstens
1.080 €
Vj, wenn LSt im Vorjahr höchstens
5.000 €
Monat, wenn LSt im Vorjahr über
5.000 €
Förderbetrag bei bAV
Bezeichnung Detail / Zusatzinfo Wert
Fördersatz
30 %
Förder-Höchstbetrag
288 €
Mindestanlagebetrag
240 €
Arbeitslohn des Arbeitnehmers Jahr (max.)
Monat (max.)
Woche (max.)
Tag (max.)
30.900 €
2.575 €
600,84 €
85,84 €

Das Wichtigste zu Steuerpauschalen 2026 in Kürze

Einfach erklärt: Pauschalen und Freibeträge vereinfachen die Steuererklärung. Sie können bestimmte Beträge abziehen, ohne jede einzelne Ausgabe nachweisen zu müssen. Grenzwerte entscheiden dagegen häufig darüber, ob Steuerpflicht, Sozialversicherungspflicht oder besondere Vergünstigungen greifen.

Wert / Pauschale Betrag 2026 Kurz erklärt
Grundfreibetrag 12.348 € Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer.
Entfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer Ab 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer.
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, max. 1.260 € Für maximal 210 Tage pro Jahr.
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € Für Ledige / zusammenveranlagte Ehegatten.
Übungsleiterpauschale 3.300 € Steuerfrei für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten.
Ehrenamtspauschale 960 € Steuerfrei für bestimmte nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten.
Minijob-Grenze 603 € monatlich Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen.

Einkommensteuerliche Freibeträge und Pauschbeträge 2026

Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen. Pauschbeträge werden ohne Einzelnachweis berücksichtigt, soweit keine höheren tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.

Freibetrag / Pauschbetrag Betrag 2026 Rechtsgrundlage / Hinweis
Grundfreibetrag 12.348 € / 24.696 € Ledige / Zusammenveranlagung
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € / 72 € Ledige / Zusammenveranlagung
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € Für Kapitalerträge
Ausbildungsfreibetrag 1.200 € Für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder in Ausbildung
Unterhaltshöchstbetrag an Grundfreibetrag gekoppelt Für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Praxistipp: Pauschbeträge werden automatisch oder vereinfacht angesetzt. Höhere tatsächliche Aufwendungen sollten Sie aber mit Belegen nachweisen, wenn sie die Pauschale übersteigen.

Pauschalen für Arbeitnehmer 2026

Arbeitnehmer profitieren besonders von Werbungskostenpauschalen und typisierten Abzugsbeträgen. Diese Werte sind wichtig für Steuererklärung, Lohnsteuer-Ermäßigung und Nettolohnplanung.

Pauschale Betrag 2026 Wann relevant?
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
Entfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, max. 1.260 € Arbeiten von zu Hause
Verpflegungspauschale Inland 14 € / 28 € Auswärtstätigkeit über 8 Stunden / 24 Stunden
Übernachtungspauschale Inland 20 € Nur bei Arbeitgebererstattung, nicht als Werbungskostenpauschale
Berufskraftfahrer-Pauschale 9 € pro Kalendertag Übernachtung im Fahrzeug bei mehrtägiger beruflicher Fahrt

Beispiel: Entfernungspauschale 2026

Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen jeweils 18 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte:

220 Tage × 18 km × 0,38 € = 1.504,80 € Werbungskosten

Liegen die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, wirkt sich der höhere Betrag steuerlich aus.

Kinder, Familie & Betreuung: wichtige Freibeträge 2026

Bei Kindern prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind. Diese sogenannte Günstigerprüfung muss nicht gesondert beantragt werden.

Familienleistung Betrag 2026 Hinweis
Kinderfreibetrag 6.828 € 3.414 € je Elternteil
BEA-Freibetrag 2.928 € Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Gesamter Kinderfreibetrag inkl. BEA 9.756 € Bei zusammenveranlagten Eltern pro Kind
Kinderbetreuungskosten regelmäßig anteilig abziehbar Für begünstigte Betreuungskosten nach gesetzlichen Voraussetzungen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € zzgl. 240 € je weiterem Kind Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Behinderten-Pauschbeträge und Pflege-Pauschbeträge

Menschen mit Behinderung können je nach Grad der Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dadurch müssen viele behinderungsbedingte Aufwendungen nicht einzeln nachgewiesen werden.

Grad der Behinderung Pauschbetrag
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Merkzeichen H, Bl oder TBl7.400 €

Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale

  • 900 € bei GdB mindestens 80 oder GdB mindestens 70 mit Merkzeichen G.
  • 4.500 € bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H.

Pflege-Pauschbetrag

  • 600 € bei Pflegegrad 2.
  • 1.100 € bei Pflegegrad 3.
  • 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Merkzeichen H.

Arbeitgeberleistungen und lohnsteuerliche Grenzwerte 2026

Für Arbeitgeber sind Pauschalen und Grenzwerte besonders wichtig in der Lohnabrechnung. Sie entscheiden, ob eine Leistung steuerfrei, pauschal versteuert oder regulär als Arbeitslohn behandelt wird.

Leistung / Grenze Betrag 2026 Hinweis
Aufmerksamkeiten 60 € Zu persönlichen Anlässen, z. B. Geburtstag
Sachbezugsfreigrenze 50 € monatlich Für begünstigte Sachbezüge, Freigrenze beachten
Betriebsveranstaltung 110 € je Arbeitnehmer Freibetrag für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich
Erholungsbeihilfe 156 € / 104 € / 52 € Arbeitnehmer / Ehegatte / Kind, pauschal versteuerbar
Gesundheitsförderung 600 € jährlich Steuerfrei bei begünstigten Maßnahmen
Übungsleiterpauschale 3.300 € jährlich Für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten
Ehrenamtspauschale 960 € jährlich Für begünstigte ehrenamtliche Tätigkeiten

Praxistipp für Arbeitgeber: Dokumentieren Sie steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen sauber in der Lohnabrechnung. Besonders bei Sachbezügen, Jobtickets, Fahrtkostenzuschüssen und Gesundheitsleistungen kommt es auf die korrekte arbeitsvertragliche und lohnsteuerliche Gestaltung an.

Sozialversicherungswerte 2026

Die Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten bundeseinheitliche Werte.

Rechengröße Monat 2026 Jahr 2026
Bezugsgröße Sozialversicherung 3.955 € 47.460 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung 6.450 € 77.400 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 € 124.800 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung 51.944 €
Minijob-Grenze 603 € 7.236 €
Midijob-Übergangsbereich 603,01 € bis 2.000 €

Praxistipps: So nutzen Sie Pauschalen richtig

1. Pauschale oder Einzelnachweis vergleichen

Pauschalen sind bequem. Häufig lohnt sich aber ein Einzelnachweis, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind – etwa bei Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder doppelter Haushaltsführung.

2. Werbungskosten bündeln

Arbeitnehmer profitieren erst dann von zusätzlichen Werbungskosten, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Sammeln Sie daher Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fahrten, Homeoffice und berufliche Reisen.

3. Freibetrag in ELStAM eintragen lassen

Bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kann sich ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung lohnen. Dann wirkt sich der Freibetrag bereits monatlich beim Nettolohn aus.

4. Arbeitgeberleistungen steueroptimiert gestalten

Arbeitgeber können viele Benefits steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren – etwa Jobtickets, Gesundheitsleistungen, Sachbezüge oder Erholungsbeihilfen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und eine saubere Dokumentation.

Häufige Fragen zu Steuerpauschalen 2026

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag?

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Eine Freigrenze wirkt strenger: Wird sie überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis berücksichtigt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € für Ledige und 24.696 € bei Zusammenveranlagung.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 €. Höhere tatsächliche Werbungskosten können mit Nachweisen geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze beträgt ab 2026 603 € monatlich.

Welche Pauschalen steigen 2026?

2026 steigen unter anderem die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • Einkommensteuergesetz, insbesondere §§ 3, 9, 9a, 10, 24a, 32, 32a, 33b EStG.
  • Lohnsteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Hinweise.
  • Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.
  • Bundesministerium der Finanzen: steuerliche Änderungen 2026.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026.
  • Minijob-Zentrale: Minijob-Verdienstgrenze 2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater. Rechtsstand: 04.06.2026.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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