Steuerpauschalen 2026: Freibeträge, Pauschbeträge & Grenzwerte im Überblick
Welche Steuerpauschalen 2026, Freibeträge und Grenzwerte können Sie nutzen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Beträge für Einkommensteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung – verständlich erklärt und mit Rechner für die Praxis.
Besonders wichtig sind 2026 der höhere Grundfreibetrag, die einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, neue Sozialversicherungsrechengrößen sowie höhere Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleitertätigkeit.
Rechtsstand: 04.06.2026 · Werte 2026 nach aktuellem Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Rechner: Steuerpauschalen & Grenzwerte 2026
Mit dem Rechner können Sie wichtige Steuerpauschalen und Grenzwerte schnell nachschlagen – etwa für Werbungskosten, Sozialversicherung, Minijob, Entfernungspauschale oder Arbeitgeberleistungen.
Grenzwerte und Pauschalen
Das Wichtigste zu Steuerpauschalen 2026 in Kürze
Einfach erklärt: Pauschalen und Freibeträge vereinfachen die Steuererklärung. Sie können bestimmte Beträge abziehen, ohne jede einzelne Ausgabe nachweisen zu müssen. Grenzwerte entscheiden dagegen häufig darüber, ob Steuerpflicht, Sozialversicherungspflicht oder besondere Vergünstigungen greifen.
| Wert / Pauschale | Betrag 2026 | Kurz erklärt |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer. |
| Entfernungspauschale | 0,38 € je Entfernungskilometer | Ab 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer. |
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 € pro Tag, max. 1.260 € | Für maximal 210 Tage pro Jahr. |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | Für Ledige / zusammenveranlagte Ehegatten. |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 € | Steuerfrei für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten. |
| Ehrenamtspauschale | 960 € | Steuerfrei für bestimmte nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten. |
| Minijob-Grenze | 603 € monatlich | Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. |
Einkommensteuerliche Freibeträge und Pauschbeträge 2026
Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen. Pauschbeträge werden ohne Einzelnachweis berücksichtigt, soweit keine höheren tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
| Freibetrag / Pauschbetrag | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage / Hinweis |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € / 24.696 € | Ledige / Zusammenveranlagung |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € / 72 € | Ledige / Zusammenveranlagung |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | Für Kapitalerträge |
| Ausbildungsfreibetrag | 1.200 € | Für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder in Ausbildung |
| Unterhaltshöchstbetrag | an Grundfreibetrag gekoppelt | Für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen |
Praxistipp: Pauschbeträge werden automatisch oder vereinfacht angesetzt. Höhere tatsächliche Aufwendungen sollten Sie aber mit Belegen nachweisen, wenn sie die Pauschale übersteigen.
Pauschalen für Arbeitnehmer 2026
Arbeitnehmer profitieren besonders von Werbungskostenpauschalen und typisierten Abzugsbeträgen. Diese Werte sind wichtig für Steuererklärung, Lohnsteuer-Ermäßigung und Nettolohnplanung.
| Pauschale | Betrag 2026 | Wann relevant? |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit |
| Entfernungspauschale | 0,38 € je Entfernungskilometer | Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte |
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 € pro Tag, max. 1.260 € | Arbeiten von zu Hause |
| Verpflegungspauschale Inland | 14 € / 28 € | Auswärtstätigkeit über 8 Stunden / 24 Stunden |
| Übernachtungspauschale Inland | 20 € | Nur bei Arbeitgebererstattung, nicht als Werbungskostenpauschale |
| Berufskraftfahrer-Pauschale | 9 € pro Kalendertag | Übernachtung im Fahrzeug bei mehrtägiger beruflicher Fahrt |
Beispiel: Entfernungspauschale 2026
Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen jeweils 18 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte:
220 Tage × 18 km × 0,38 € = 1.504,80 € Werbungskosten
Liegen die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, wirkt sich der höhere Betrag steuerlich aus.
Kinder, Familie & Betreuung: wichtige Freibeträge 2026
Bei Kindern prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind. Diese sogenannte Günstigerprüfung muss nicht gesondert beantragt werden.
| Familienleistung | Betrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 6.828 € | 3.414 € je Elternteil |
| BEA-Freibetrag | 2.928 € | Betreuung, Erziehung oder Ausbildung |
| Gesamter Kinderfreibetrag inkl. BEA | 9.756 € | Bei zusammenveranlagten Eltern pro Kind |
| Kinderbetreuungskosten | regelmäßig anteilig abziehbar | Für begünstigte Betreuungskosten nach gesetzlichen Voraussetzungen |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | 4.260 € zzgl. 240 € je weiterem Kind | Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen |
Behinderten-Pauschbeträge und Pflege-Pauschbeträge
Menschen mit Behinderung können je nach Grad der Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dadurch müssen viele behinderungsbedingte Aufwendungen nicht einzeln nachgewiesen werden.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl | 7.400 € |
Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale
- 900 € bei GdB mindestens 80 oder GdB mindestens 70 mit Merkzeichen G.
- 4.500 € bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H.
Pflege-Pauschbetrag
- 600 € bei Pflegegrad 2.
- 1.100 € bei Pflegegrad 3.
- 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Merkzeichen H.
Arbeitgeberleistungen und lohnsteuerliche Grenzwerte 2026
Für Arbeitgeber sind Pauschalen und Grenzwerte besonders wichtig in der Lohnabrechnung. Sie entscheiden, ob eine Leistung steuerfrei, pauschal versteuert oder regulär als Arbeitslohn behandelt wird.
| Leistung / Grenze | Betrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Aufmerksamkeiten | 60 € | Zu persönlichen Anlässen, z. B. Geburtstag |
| Sachbezugsfreigrenze | 50 € monatlich | Für begünstigte Sachbezüge, Freigrenze beachten |
| Betriebsveranstaltung | 110 € je Arbeitnehmer | Freibetrag für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich |
| Erholungsbeihilfe | 156 € / 104 € / 52 € | Arbeitnehmer / Ehegatte / Kind, pauschal versteuerbar |
| Gesundheitsförderung | 600 € jährlich | Steuerfrei bei begünstigten Maßnahmen |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 € jährlich | Für begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten |
| Ehrenamtspauschale | 960 € jährlich | Für begünstigte ehrenamtliche Tätigkeiten |
Praxistipp für Arbeitgeber: Dokumentieren Sie steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen sauber in der Lohnabrechnung. Besonders bei Sachbezügen, Jobtickets, Fahrtkostenzuschüssen und Gesundheitsleistungen kommt es auf die korrekte arbeitsvertragliche und lohnsteuerliche Gestaltung an.
Sozialversicherungswerte 2026
Die Sozialversicherungsrechengrößen werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten bundeseinheitliche Werte.
| Rechengröße | Monat 2026 | Jahr 2026 |
|---|---|---|
| Bezugsgröße Sozialversicherung | 3.955 € | 47.460 € |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 6.450 € | 77.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 10.400 € | 124.800 € |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung | – | 51.944 € |
| Minijob-Grenze | 603 € | 7.236 € |
| Midijob-Übergangsbereich | 603,01 € bis 2.000 € | – |
Praxistipps: So nutzen Sie Pauschalen richtig
1. Pauschale oder Einzelnachweis vergleichen
Pauschalen sind bequem. Häufig lohnt sich aber ein Einzelnachweis, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind – etwa bei Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder doppelter Haushaltsführung.
2. Werbungskosten bündeln
Arbeitnehmer profitieren erst dann von zusätzlichen Werbungskosten, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Sammeln Sie daher Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung, Fahrten, Homeoffice und berufliche Reisen.
3. Freibetrag in ELStAM eintragen lassen
Bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kann sich ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung lohnen. Dann wirkt sich der Freibetrag bereits monatlich beim Nettolohn aus.
4. Arbeitgeberleistungen steueroptimiert gestalten
Arbeitgeber können viele Benefits steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren – etwa Jobtickets, Gesundheitsleistungen, Sachbezüge oder Erholungsbeihilfen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und eine saubere Dokumentation.
Häufige Fragen zu Steuerpauschalen 2026
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag?
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Eine Freigrenze wirkt strenger: Wird sie überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis berücksichtigt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € für Ledige und 24.696 € bei Zusammenveranlagung.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?
Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 €. Höhere tatsächliche Werbungskosten können mit Nachweisen geltend gemacht werden.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze beträgt ab 2026 603 € monatlich.
Welche Pauschalen steigen 2026?
2026 steigen unter anderem die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale.
Passend dazu
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Einkommensteuergesetz, insbesondere §§ 3, 9, 9a, 10, 24a, 32, 32a, 33b EStG.
- Lohnsteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Hinweise.
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.
- Bundesministerium der Finanzen: steuerliche Änderungen 2026.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026.
- Minijob-Zentrale: Minijob-Verdienstgrenze 2026.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Pauschale
EStGEStG § 6 Bewertung
EStG § 9 Werbungskosten
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStG § 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte
EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
EStR
EStR R 4.12 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
EStR R 10.5 Versicherungsbeiträge
EStR R 33a.3 Zeitanteilige Ermäßigung nach § 33a Abs. 3 EStG
EStR R 34b.1 Gewinnermittlung
EStDV 51
AO
AO § 344 Auslagen
AO § 344 Auslagen
UStAE
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen
UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 24.5. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 4.18.1. Wohlfahrtseinrichtungen
UStAE 4.26.1. Ehrenamtliche Tätigkeit
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 10.3. Entgeltminderungen
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 18.14. Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
UStAE 24.5. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStR
UStR 2. Verwertung von Sachen
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 150. Zuschüsse
UStR 151. Entgeltsminderungen
UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStR 242. Vorsteuer-Vergütungsverfahren
UStR 267. Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
AEAO
AEAO Zu § 53 Mildtätige Zwecke:
AEAO Zu § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:
AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
ErbStR 10.6 10.10 15.3
LStR
R 3.12 LStR Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
R 3.30 LStR Werkzeuggeld
R 3.31 LStR Überlassung typischer Berufskleidung
R 3.50 LStR Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz
R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge
R 9.5 LStR Fahrtkosten als Reisekosten
R 9.9 LStR Umzugskosten
R 9.10 LStR Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten
R 9.11 LStR Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
R 19.3 LStR Arbeitslohn
R 39a.1 LStR Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 39c. LStR Lohnsteuerabzug durch Dritte ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
R 40.1 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen
R 40.2 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz
R 40a.1 LStR Kurzfristig Beschäftigte und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41.1 LStR Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
R 42d.1 LStR Inanspruchnahme des Arbeitgebers
EStH 4.7 12.1 18.2 32.9 33a.1 33a.3
StbVV
§ 3 StBVV Auslagen
§ 17 StBVV Dokumentenpauschale
KStH 8.12
LStH 3.13 3.50 3b 8.1.9.10 9.1 9.5 9.6 9.7 9.9 9.10 9.11.5.10 19.0 19.3 39b.7 40.1 40.2 40a.1 40b.1 42b 42d.1
ErbStH E.7.4.1 E.13.4 E.13a.3 E.13c E.14.1.1 E.19a.2 E.19a.3 E.21 E.27
BGB 288 309 551 556 560 569
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