Kindergeld 2026: Anspruch, Antrag, Höhe, Kinderfreibetrag & Kinderzuschlag
Kindergeld 2026 beträgt monatlich 259 € pro Kind. Es unterstützt Familien unabhängig vom Einkommen und wird grundsätzlich von der Familienkasse ausgezahlt. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob statt des Kindergeldes die Kinderfreibeträge steuerlich günstiger sind.
Auf dieser Seite finden Sie Rechner, Antragshinweise, Altersgrenzen, Nachweise, die Günstigerprüfung, den Kinderfreibetrag 2026 und Informationen zum Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen.
Inhaltsübersicht Kinder + Kindergeld:
- Überblick Kindergeld 2026
- Infografik: Kindergeld, Freibetrag & Kinderzuschlag
- Kindergeldrechner: Höhe berechnen
- Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
- Höhe des Kindergeldes
- Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
- Kindergeldantrag online ausfüllen
- Auszahlung des Kindergeldes
- Kinderfreibeträge 2026
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
- Kinderzuschlag 2026
- Checkliste
- Häufige Fragen
- Weitere Infos + Aktuelles
Überblick: Kindergeld in Deutschland
Das Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs. Es soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes sichern und Familien laufend finanziell entlasten. Kindergeld wird monatlich gezahlt und steht grundsätzlich nur einer anspruchsberechtigten Person zu.
Anspruch kann bestehen für leibliche Kinder, adoptierte Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder sowie im Haushalt aufgenommene Enkelkinder. Entscheidend sind die persönlichen Voraussetzungen, der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthalt und bei volljährigen Kindern zusätzliche Nachweise.
Einfach erklärt: Kindergeld gibt es monatlich. Der Kinderfreibetrag wirkt dagegen erst über die Steuererklärung, wenn er günstiger ist als das bereits gezahlte Kindergeld.
Infografik: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag
Kindergeldrechner: Höhe des Kindergeldes berechnen
Mit unserem kostenlosen Kindergeld-Rechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie hoch Ihr Kindergeld ausfällt und wie die Kinderfreibeträge im Familienleistungsausgleich wirken können.
Kindergeld & Kinderfreibetrag Rechner
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld kann erhalten, wer in Deutschland wohnt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und ein zu berücksichtigendes Kind hat. Bei ausländischen Staatsangehörigen, Grenzgängern oder Familien mit Auslandsbezug sind besondere Voraussetzungen zu prüfen.
Berücksichtigungsfähige Kinder
- leibliche Kinder,
- adoptierte Kinder,
- Pflegekinder, wenn ein familienähnliches Dauerverhältnis besteht,
- Stiefkinder im Haushalt,
- Enkelkinder im Haushalt.
Nur eine Auszahlung pro Kind
Kindergeld wird für jedes Kind nur an eine berechtigte Person ausgezahlt. Leben die Eltern getrennt, erhält regelmäßig der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Höhe des Kindergeldes 2026
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 für jedes Kind einheitlich 259 € monatlich. Eine Staffelung nach erstem, zweitem, drittem oder weiterem Kind gibt es nicht mehr.
| Zeitraum | Kindergeld pro Kind und Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| ab 2026 | 259 € | einheitlich für jedes Kind |
| ab 2025 | 255 € | einheitlich für jedes Kind |
| ab 2023 | 250 € | einheitlich für jedes Kind |
| ab 2021 | 219 € bis 250 € | damals noch Staffelung nach Kinderzahl |
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Für minderjährige Kinder besteht der Anspruch grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Für volljährige Kinder kann der Anspruch unter weiteren Voraussetzungen verlängert werden.
- Bis 18 Jahre: grundsätzlich ohne besondere Nachweise zur Ausbildung.
- Bis 21 Jahre: bei Arbeitsuche und Meldung bei der Agentur für Arbeit.
- Bis 25 Jahre: bei Schule, Berufsausbildung, Studium, Übergangszeit oder bestimmten Freiwilligendiensten.
- Ohne feste Altersgrenze: bei Behinderung, wenn diese vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
Volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium
Während einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums besteht regelmäßig Anspruch. Nach abgeschlossener Erstausbildung ist Kindergeld grundsätzlich nur möglich, wenn die Erwerbstätigkeit des Kindes bestimmte Grenzen nicht überschreitet, etwa regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche.
Nachweise
Für volljährige Kinder sind regelmäßig Nachweise erforderlich, zum Beispiel Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Bewerbungsnachweise, Meldung bei der Arbeitsagentur oder Unterlagen zur Behinderung.
Kindergeldantrag: Formular online ausfüllen
Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Der Antrag kann online gestellt oder mit Formular eingereicht werden. Für den Antrag benötigen Sie insbesondere die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes und der antragstellenden Person.
Ausfüllhilfe für den Antrag auf Kindergeld
Den Kindergeldantrag geben Sie bei der Familienkasse ab.
Tipp: Berechnen Sie alle Steuervergünstigungen für Ihre Kinder: Familienleistungsausgleich .
Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird monatlich durch die Familienkasse überwiesen. Die konkreten Auszahlungstage richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Deshalb erhalten nicht alle Familien am selben Kalendertag Kindergeld.
Rückwirkende Zahlung
Kindergeld kann grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend ausgezahlt werden. Stellen Sie den Antrag daher möglichst zeitnah nach Geburt des Kindes oder Eintritt einer neuen Anspruchssituation.
Änderungen melden
Änderungen, die den Kindergeldanspruch betreffen, müssen der Familienkasse mitgeteilt werden. Dazu gehören insbesondere Ausbildungsende, Studienabbruch, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Wegzug, Heirat des Kindes oder Änderungen beim Haushalt.
Wichtig: Veraltete pauschale Auszahlungstermine sind unzuverlässig. Maßgeblich sind die aktuellen Auszahlungstermine der Familienkasse anhand der Kindergeldnummer.
Kinderfreibeträge 2026
Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes erfolgt entweder über das Kindergeld oder über die Kinderfreibeträge. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für die Eltern günstiger ist.
| Freibetrag 2026 | Je Elternteil | Für beide Eltern zusammen |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum | 3.414 € | 6.828 € |
| BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung | 1.464 € | 2.928 € |
| Summe | 4.878 € | 9.756 € |
Anders als das monatlich ausgezahlte Kindergeld mindern die Freibeträge das zu versteuernde Einkommen. Sie werden grundsätzlich erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Übertragung von Freibeträgen
Bei getrennt lebenden Eltern, Alleinerziehenden oder fehlender Unterhaltsleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung von Freibeträgen in Betracht kommen. Die Einzelheiten sollten im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung
Eltern erhalten zunächst Kindergeld. Im Einkommensteuerbescheid prüft das Finanzamt automatisch, ob die steuerliche Entlastung durch Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag höher ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld.
So funktioniert die Günstigerprüfung
- Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne Kinderfreibeträge.
- Die Steuerersparnis durch die Freibeträge wird mit dem Kindergeld verglichen.
- Ist die Steuerersparnis höher, werden die Freibeträge angesetzt.
- Das bereits gezahlte Kindergeld wird dann im Steuerbescheid gegengerechnet.
Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Bei niedrigen und mittleren Einkommen ist regelmäßig das Kindergeld günstiger. Bei höheren Einkommen können die Kinderfreibeträge vorteilhafter sein, weil sie das zu versteuernde Einkommen mindern.
Beispiel 2026:
Kindergeld pro Kind: 259 € × 12 = 3.108 €
Freibeträge zusammen: 9.756 €
Das Finanzamt vergleicht:
Steuerersparnis aus 9.756 € Freibetrag
mit 3.108 € gezahltem Kindergeld.
Anteiliges Ansetzen im Geburtsjahr
Wird ein Kind im Laufe des Jahres geboren, werden Kindergeld und Freibeträge grundsätzlich monatsweise berücksichtigt. Beispiel: Geburt im Oktober 2026 → Berücksichtigung für Oktober bis Dezember.
Kinderzuschlag 2026
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Er wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht ausreicht, um den Bedarf der Kinder vollständig zu decken.
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 monatlich höchstens 297 € pro Kind. Der Betrag wird individuell berechnet und kann zusammen mit Kindergeld und Wohngeld helfen, Bürgergeldbedürftigkeit zu vermeiden.
Wer hat Anspruch?
- Das Kind lebt im Haushalt der Eltern.
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt.
- Das Kind ist nicht verheiratet und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Für das Kind wird Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen.
- Das Einkommen der Eltern erreicht die Mindesteinkommensgrenze.
- Mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld kann der Familienbedarf gedeckt werden.
Mindesteinkommen
Das monatliche Bruttoeinkommen muss grundsätzlich mindestens 900 € bei Paaren oder 600 € bei Alleinerziehenden betragen. Einkommen und Vermögen werden individuell geprüft.
Kinderzuschlag-Rechner
Der folgende Rechner ist nur eine stark vereinfachte Orientierung. Für eine verlässliche Berechnung sollten Einkommen, Wohnkosten, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld und Vermögen vollständig geprüft werden.
Dauer und Antragstellung
- Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt.
- Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag erforderlich.
- Der Antrag wird separat bei der Familienkasse gestellt.
- Änderungen bei Einkommen, Haushalt oder Kindern müssen gemeldet werden.
Checkliste: Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen
- Kindergeldanspruch prüfen: Kind, Haushalt, Wohnsitz, Anspruchsberechtigte.
- Identifikationsnummern bereithalten: Kind und antragstellende Person.
- Volljährige Kinder: Ausbildungs-, Studien-, Arbeitsuchend- oder Bewerbungsnachweise sammeln.
- Änderungen melden: Ausbildungsende, Job, Umzug, Heirat, Auslandsaufenthalt.
- Kinderfreibeträge prüfen: über die Einkommensteuererklärung und Günstigerprüfung.
- Kinderzuschlag prüfen: bei kleinem oder mittlerem Einkommen zusätzlich möglich.
- Wohngeld mitdenken: Kinderzuschlag und Wohngeld können zusammenwirken.
- Bescheide prüfen: Kindergeld, Kinderzuschlag und Einkommensteuerbescheid kontrollieren.
Häufige Fragen zum Kindergeld 2026
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € pro Kind. Der Betrag ist einheitlich und hängt nicht mehr von der Anzahl der Kinder ab.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bei Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Bei arbeitsuchenden Kindern ist eine Berücksichtigung bis zum 21. Geburtstag möglich.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag einschließlich BEA-Freibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind für beide Eltern zusammen.
Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt vergleicht automatisch, ob das gezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge günstiger ist.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 monatlich höchstens 297 € pro Kind. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen, Bedarf, Wohnkosten und Vermögen der Familie ab.
Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?
Ja, aber nur begrenzt rückwirkend. Deshalb sollte der Antrag möglichst zeitnah gestellt werden.
Was muss ich bei volljährigen Kindern nachweisen?
Häufig erforderlich sind Schul- oder Studienbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Bewerbungsnachweise, Arbeitsuchendmeldung oder Nachweise zu einer Behinderung.
Gefährdet ein Nebenjob des Kindes das Kindergeld?
Während der Erstausbildung ist ein Nebenjob meist unproblematisch. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden den Anspruch gefährden.
Aktuelles + weitere Infos
Kindergeld 2026 automatisch erhöht
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2026 auf 259 € pro Kind und Monat erhöht. Wer bereits Kindergeld erhält oder beantragt hat, muss für die Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.
Dienstanweisung Kindergeld und BFH-Rechtsprechung
In Kindergeldfällen bleiben Nachweise bei volljährigen Kindern entscheidend. Besonders praxisrelevant sind Ausbildung, Studium, Master nach Bachelor, Freiwilligendienst, Arbeitsuche, Auslandsstudium und Behinderung des Kindes.
Studium im Ausland
Bei einem Studium im außereuropäischen Ausland ist entscheidend, ob das Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehält. Familien sollten Aufenthalte in Deutschland, Semesterzeiten und Reiseunterlagen dokumentieren.
Kindergeld bei Behinderung
Bei behinderten Kindern kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten kann.
Passend dazu
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Kindergeld
EStGEStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
EStG § 3
EStG § 10
EStG § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
EStG § 31 Familienleistungsausgleich
EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
EStG § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStG § 62 Anspruchsberechtigte
EStG § 63 Kinder
EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
EStG § 67 Antrag
EStG § 68 Besondere Mitwirkungspflichten
EStG § 69
EStG § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
EStG § 72 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes
EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
EStG § 75 Aufrechnung
EStG § 76 Pfändung
EStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
EStG § 78 Übergangsregelungen
EStG § 85 Kinderzulage
EStR
EStR R 2. Umfang der Besteuerung
EStR R 10.4 Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)
EStR R 10.10 Schulgeld
EStR R 31. Familienleistungsausgleich
EStR R 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes
AO
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 53 Mildtätige Zwecke
LStR
R 39a.1 LStR Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
R 41c.3 LStR Nachforderung von Lohnsteuer
EStH 31 32.6 32.9 32.10 32.11 33a.1 65 66 72 74
StbVV
§ 24 StBVV Steuererklärungen
BGB 1612b 1612c
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