Steuererklärung bald überflüssig? Was die geplante Einkommensteuer-Reform wirklich bedeutet

Wird die Steuererklärung überflüssig? Diese Frage sorgt aktuell für viel Aufmerksamkeit. Hintergrund sind neue Pläne zur Vereinfachung der Einkommensteuer sowie der Start der digitalen „Steuererklärung mit einem Klick“ über die App MeinELSTER+. Nach einem aktuellen Bericht arbeitet das Bundesfinanzministerium an Vorschlägen, mit denen Steuererklärungen für viele Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Rentner deutlich einfacher werden könnten. Gleichzeitig startet ab Juli 2026 ein digitales Verfahren für einfache Steuerfälle.

Die wichtigste Botschaft vorweg: Die Steuererklärung wird nicht für alle abgeschafft. Für viele einfache Fälle kann sie künftig aber deutlich weniger Aufwand bedeuten. Für Selbstständige, Vermieter, Unternehmer oder Personen mit komplexeren Sachverhalten bleibt steuerliche Prüfung weiterhin wichtig.

Was ist aktuell geplant?

Nach dem Bericht soll die Einkommensteuer vereinfacht werden. Im Zentrum stehen Vorschläge, die auf Empfehlungen der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ zurückgehen. Diese Kommission hatte ihren Bericht bereits am 12. Juli 2024 an das Bundesfinanzministerium übergeben. Das BMF nennt als Leitgedanken unter anderem mehr Digitalisierung, höhere Schwellenwerte und stärkere Pauschalierungen, um Steuerpflichtige und Verwaltung zu entlasten.

Wichtig: Diese Reformvorschläge sind derzeit in Schwebe. Sie sind noch kein geltendes Recht. Ob, wann und in welcher Form sie umgesetzt werden, hängt vom weiteren politischen und gesetzgeberischen Verfahren ab.

Was bedeutet „Steuererklärung mit einem Klick“?

Unabhängig von der größeren Einkommensteuer-Reform startet ab Juli 2026 die Steuererklärung mit einem Klick über MeinELSTER+. Die App soll einfache Steuererklärungen automatisch vorbereiten. Die Nutzerinnen und Nutzer prüfen die vorausgefüllten Daten und können die Erklärung bei Einverständnis elektronisch absenden. ELSTER selbst weist darauf hin, dass MeinELSTER+ ab Juli 2026 die automatische Erstellung einfacher Steuererklärungen mit einem Klick ermöglichen soll.

Die Finanzverwaltung greift dabei auf Daten zurück, die ihr bereits elektronisch vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Daten sind schon heute Teil der vorausgefüllten Steuererklärung.

Wer kann die Ein-Klick-Steuererklärung nutzen?

Zum Start richtet sich das Angebot vor allem an einfache Steuerfälle. Nach Angaben der Finanzverwaltung NRW betrifft dies insbesondere:

  • ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Rentnerinnen und Rentner,
  • Pensionärinnen und Pensionäre,
  • Personen mit bereits elektronisch vorliegenden Standarddaten.

Ab Juli 2026 soll für diese Zielgruppe eine vorausgefüllte Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 inklusive Vorschau auf den Steuerbescheid bereitstehen. Änderungen und Ergänzungen sollen vor dem Absenden technisch möglich sein.

Für komplexere Fälle ist das Verfahren zunächst nicht gedacht. Dazu gehören insbesondere Personen mit Kindern, Vermietungseinkünften, selbstständiger Tätigkeit, mehreren Einkunftsarten oder umfangreichen Werbungskosten.

Warum kann die Ein-Klick-Steuererklärung gefährlich sein?

Die neue Lösung klingt bequem. Aber bequem bedeutet nicht automatisch steuerlich optimal.

Das Finanzamt kennt nur die Daten, die ihm elektronisch übermittelt wurden. Viele steuermindernde Ausgaben müssen aber aktiv ergänzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • beruflich veranlasste Fahrtkosten,
  • Arbeitsmittel,
  • Fortbildungskosten,
  • Homeoffice-Tage,
  • Spenden,
  • haushaltsnahe Dienstleistungen,
  • Handwerkerleistungen,
  • Krankheitskosten,
  • Pflegekosten,
  • Unterhaltsleistungen.

Wer die vorausgefüllte Erklärung ungeprüft absendet, kann bares Geld verschenken. Gerade Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten oder Rentner mit außergewöhnlichen Belastungen sollten daher genau prüfen, ob die vorausgefüllten Daten vollständig sind.

Was steckt hinter der geplanten Arbeitstagepauschale?

Ein zentraler Reformvorschlag betrifft die Bündelung verschiedener Werbungskosten. Statt mehrere Einzelpositionen wie Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale oder Kosten für das häusliche Arbeitszimmer getrennt zu erfassen, könnte künftig eine Arbeitstagepauschale eingeführt werden. Genau solche Pauschalierungen wurden von der Expertenkommission diskutiert, um die Einkommensteuer bürgernäher und digitaler zu machen.

Der Gedanke dahinter: Wenn typische Arbeitnehmerkosten pauschal berücksichtigt werden, müssten weniger Belege gesammelt, weniger Einzelnachweise geprüft und weniger Angaben gemacht werden.

Auch hier gilt: Die Arbeitstagepauschale ist aktuell in Schwebe. Sie ist noch kein geltendes Steuerrecht.

Bedeutet das Vorteile oder Nachteile für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer mit durchschnittlichen oder niedrigen Werbungskosten kann eine stärkere Pauschalierung vorteilhaft sein. Die Steuererklärung würde einfacher, schneller und weniger fehleranfällig.

Anders sieht es bei Arbeitnehmern aus, die hohe berufliche Kosten haben. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Pendler mit langen Arbeitswegen,
  • Beschäftigte mit vielen Fortbildungen,
  • Arbeitnehmer im Außendienst,
  • Personen mit doppelter Haushaltsführung,
  • Beschäftigte mit teuren Arbeitsmitteln,
  • Steuerpflichtige mit regelmäßigem Homeoffice und separatem Arbeitszimmer.

Für diese Gruppen kann eine pauschale Lösung ungünstiger sein, wenn individuelle Kosten nicht mehr oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Entscheidend wird daher sein, ob künftige Regelungen Wahlrechte enthalten oder Pauschalen zwingend gelten.

Was ist für Rentner geplant?

Auch Rentnerinnen und Rentner sollen nach den Vorschlägen entlastet werden. Diskutiert wurde unter anderem eine Rentenabzugsteuer. Dabei würde die Steuer direkt von der Rentenzahlung einbehalten – ähnlich wie bei der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern. Dadurch könnten viele Rentner von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Der verlinkte Bericht nennt eine mögliche Entlastung von rund 4,4 Millionen Rentnern und Pensionären, betont aber zugleich, dass offen ist, ob diese Empfehlung umgesetzt wird.

Auch dieser Punkt ist deshalb ausdrücklich in Schwebe.

Was gilt für Selbstständige und Unternehmer?

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer wird die Steuererklärung durch die Ein-Klick-Lösung nicht überflüssig. Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Investitionen, Abschreibungen oder private Nutzungsanteile lassen sich nicht einfach aus Standarddaten automatisch ableiten.

Zwar hat die Expertenkommission auch Vereinfachungen für Unternehmensteuer-Themen behandelt. Die Gewerbesteuer gilt jedoch weiterhin als besonders komplex und politisch schwer zu reformieren, weil sie eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen ist.

Für Unternehmer bleibt daher wichtig: Digitalisierung kann Prozesse vereinfachen, ersetzt aber keine steuerliche Strukturierung.

Was sollten Sie jetzt konkret tun?

Die neue Ein-Klick-Steuererklärung kann ein sinnvoller Schritt sein – aber nur, wenn die Angaben vollständig sind. Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden insbesondere:

  • Sind alle Werbungskosten berücksichtigt?
  • Fehlen Spenden, Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen?
  • Wurden außergewöhnliche Belastungen erfasst?
  • Stimmen die elektronisch übermittelten Daten?
  • Gibt es Sachverhalte, die das Finanzamt nicht automatisch kennen kann?

Unser Praxistipp: Nutzen Sie die vorausgefüllte Steuererklärung als Grundlage, nicht als fertige Wahrheit. Wer einfach nur klickt, verzichtet möglicherweise auf eine Steuererstattung.

Fazit: Die Steuererklärung wird einfacher – aber nicht automatisch besser

Die geplante Einkommensteuer-Reform und die Steuererklärung mit einem Klick zeigen klar: Die Steuerverwaltung wird digitaler. Für einfache Fälle kann das eine echte Entlastung sein. Ledige Arbeitnehmer ohne besondere Ausgaben oder Rentner mit überschaubaren Einkünften könnten künftig deutlich weniger Aufwand haben.

Trotzdem bleibt Vorsicht geboten. Die Steuererklärung wird nicht für alle überflüssig. Und selbst bei einfachen Fällen gilt: Nur weil eine Erklärung vorausgefüllt ist, heißt das nicht, dass sie steuerlich optimal ist.

Unser Rat: Lassen Sie vor allem bei höheren Werbungskosten, Renteneinkünften, Vermietung, Nebentätigkeiten oder unternehmerischen Einkünften prüfen, ob die Ein-Klick-Lösung wirklich zu Ihrem Vorteil ist.


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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.