Die Steuertermine Juni 2026 sind für Unternehmer, Arbeitgeber und Steuerpflichtige besonders wichtig: Am 10. Juni 2026 werden unter anderem Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer sowie Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fällig. Für Überweisungen gilt eine dreitägige Zahlungsschonfrist, die im Juni wegen des Wochenendes erst am 15. Juni 2026 endet. Grundlage für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist § 18 UStG; Lohnsteuer-Anmeldungen sind nach § 41a EStG grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abzugeben und zu zahlen.
Welche Steuern sind am 10. Juni 2026 fällig?
Am Mittwoch, 10. Juni 2026, sind insbesondere folgende Zahlungen fällig:
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Kirchensteuer-Vorauszahlung
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen werden regelmäßig vierteljährlich fällig. Für Unternehmer und Selbstständige ist der Juni-Termin daher ein wichtiger Liquiditätszeitpunkt.
Wann endet die Zahlungsschonfrist im Juni 2026?
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet für den Steuertermin Juni 2026 am Montag, 15. Juni 2026. Zwar wären drei Tage nach dem 10. Juni rechnerisch der 13. Juni. Da dieser Tag jedoch auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
Wichtig: Die Schonfrist gilt nur für Überweisungen, nicht für Barzahlungen und nicht für Zahlungen per Scheck. Nach § 240 Abs. 3 AO wird bei einer Säumnis bis zu drei Tagen grundsätzlich kein Säumniszuschlag erhoben; diese Erleichterung gilt aber nicht bei bestimmten Zahlungsarten wie Barzahlung oder Scheckzahlung.
Warum sind Scheckzahlungen besonders riskant?
Scheckzahlungen gelten steuerlich nicht bereits mit Abgabe des Schecks als geleistet. Sie gelten grundsätzlich erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als Zahlung.
Das bedeutet praktisch: Wer per Scheck zahlt, muss den Scheck so früh einreichen, dass er spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag beim Finanzamt beziehungsweise bei Gewerbe- und Grundsteuer bei der Gemeinde- oder Stadtkasse vorliegt. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.
Praxistipp: Nutzen Sie möglichst ein SEPA-Lastschriftmandat. Dann zieht das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch ein. Das reduziert das Risiko von Säumniszuschlägen erheblich.
Wann sind die Sozialversicherungsbeiträge für Juni 2026 fällig?
Die Sozialversicherungsbeiträge für Juni 2026 sind spätestens am 26. Juni 2026 fällig. Der Beitragsnachweis muss regelmäßig früher übermittelt werden; für Juni 2026 wird der 24. Juni 2026 als Abgabetermin genannt. Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.
Für Arbeitgeber heißt das: Lohnabrechnung, Beitragsnachweis und Liquidität sollten rechtzeitig vorbereitet werden. Gerade bei Urlaub, Krankheit oder Feiertagen im Abrechnungsprozess kann es sonst eng werden.
Welche Steuertermine stehen im Juli 2026 an?
Die Vorschau auf Juli ist ebenfalls wichtig:
Am 10. Juli 2026 werden fällig:
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13. Juli 2026. Auch hier gilt: Die Schonfrist betrifft nur den Zahlungseingang bei Überweisung, nicht die fristgerechte Abgabe der Steueranmeldung.
Zusätzlich wichtig: Am 31. Juli 2026 endet grundsätzlich die Abgabefrist für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2025, wenn keine steuerliche Beratung beauftragt ist. Für Steuererklärungen gelten die Fristen des § 149 AO.
Was passiert, wenn Steuerzahlungen zu spät eingehen?
Geht die Steuerzahlung verspätet ein, kann das Finanzamt Säumniszuschläge festsetzen. Diese betragen grundsätzlich 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags je angefangenem Monat der Säumnis. Die Schonfrist verhindert Säumniszuschläge nur, wenn die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit eingeht und die Zahlungsart begünstigt ist.
Verspätete Abgabe von Steueranmeldungen oder Steuererklärungen kann zusätzlich zu Verspätungszuschlägen führen. Die Zahlungsschonfrist schützt also nicht vor Abgabefristen.
Checkliste: So vermeiden Sie Säumniszuschläge im Juni 2026
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht übermittelt wurden. Stimmen Sie außerdem die erwarteten Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen mit Ihrer Liquiditätsplanung ab. Arbeitgeber sollten zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge und den Beitragsnachweis für Juni im Blick behalten.
Unsere Empfehlung: Richten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat ein, führen Sie die Buchhaltung monatlich zeitnah und lassen Sie Vorauszahlungen anpassen, wenn Ihr Gewinn 2026 deutlich sinkt oder steigt.
Fazit: Steuertermine Juni 2026 frühzeitig einplanen
Der Juni bringt mehrere wichtige Steuerzahlungen zusammen: Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Besonders relevant ist die Zahlungsschonfrist bis 15. Juni 2026. Wer per Überweisung zahlt, sollte nicht bis zum letzten Tag warten. Wer per Lastschrift zahlt, reduziert das Risiko von Säumniszuschlägen deutlich.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind im Einzelfall die Bescheide des Finanzamts, die elektronischen Anmeldedaten und die tatsächlichen Zahlungseingänge.
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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.