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Das ELStAM-Verfahren wird für Arbeitgeber zur Pflicht – steigen Sie jetzt ein!

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
das ELStAM-Verfahren ist zum 1. Januar 2013 erfolgreich gestartet. ELStAM steht für Elektronische
LohnSteuerAbzugsMerkmale und ersetzt die bisherige Papierlohnsteuerkarte. Mehr als eine Million
Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet nutzen bereits die Vorteile des neuen elektronischen Verfah
rens. Nähere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie unter www.elster.de (Rubrik: Arbeit
geber > elektronische Lohnsteuerkarte).
Bis Anfang August waren Sie als Arbeitgeber nach den hier vorliegenden Erkenntnissen noch nicht in
das ELStAM-Verfahren eingestiegen.
Bitte beachten Sie, dass

• Sie verpflichtet sind, zumindest für die letzte Lohnabrechnung des Jahres 2013 die ELStAM
Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzurufen. Bitte treffen Sie Vorsorge und stellen Sie
Ihre Lohnbuchhaltung so rechtzeitig um, dass Sie diese gesetzliche Frist einhalten können.

• die Vorbereitungen zum Umstieg, wie z.B. die Anpassung von innerbetrieblichen Geschäfts
prozessen sowie die frühzeitige Information der Beschäftigten, einige Zeit in Anspruch nehmen
können.

• es zweckmäßig ist, nicht erst mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres 2013 in das Verfahren
einzusteigen, um alle Einstiegserleichterungen vollumfänglich nutzen zu können und Abrech
nungsmonate mit Jahressonderzahlungen zu meiden.

Zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat im
ElsterOnline-Portal notwendig, soweit nicht ein Steuerberater oder ein anderer Dienstleister die
Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt. Sollte Ihnen keine Software für den Datenabruf zur
Verfügung stehen, haben Sie zudem die Möglichkeit, die kostenlose Software der Finanzverwaltung
(ElsterFormular) zu nutzen. Den Weg zur Registrierung sowie die kostenlose Software finden Sie
unter www.elster.de (Rubrik: Produkte > ElsterOnline bzw. ElsterFormular).

Nehmen Sie bereits am ELStAM-Verfahren teil oder hatten Sie bezüglich Ihres Verfahrenseinstiegs
bereits Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als
zusätzliche Information.

Die Finanzverwaltung