Schlagwort-Archive: Pflegeheim

Ehegatte im Pflegeheim: Ist eine Zusammenveranlagung trotzdem möglich?

Ehegatte im Pflegeheim: Ist eine Zusammenveranlagung trotzdem möglich?

Lebt der Ehegatte in einem Pflegeheim, liegt eine krankheitsbedingt eingeschränkte Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vor. Eine Zusammenveranlagung bleibt trotzdem möglich. Das gilt sogar dann, wenn der Steuerpflichtige mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt.

Hintergrund

Die Ehefrau des Klägers erkrankte an Demenz. Nach Verschlimmerung der Krankheit wurde die Ehefrau in ein Pflegeheim verlegt. Der Kläger besuchte seine Frau jeden Samstag für mehrere Stunden und beteiligte sich während der Besuche aktiv an der Pflege, z. B. durch das Anreichen von Mahlzeiten. Zudem schob er seine Frau im Rollstuhl spazieren. Des Weiteren verwaltete er die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Ehefrau.

Nach einigen Jahren hatte der Kläger eine neue Lebensgefährtin. Das Finanzamt lehnte deshalb eine Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau ab, da eine neue Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit der Lebensgefährtin entstanden sei. Seit diesem Zeitpunkt lebe der Kläger dauernd getrennt von seiner Ehefrau.

Entscheidung

Das Finanzgericht stellte sich auf die Seite der Kläger und gewährte die Zusammenveranlagung.

Im Streitfall liege nur eine reine räumliche Trennung vor, die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft sei nicht endgültig aufgehoben. Diese räumliche Trennung beruhe auf zwingenden äußeren Umständen, weil die häusliche Pflege der Ehefrau aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung unstreitig nicht mehr möglich war. Ursache für die Trennung sei somit nicht die Aufnahme einer neuen Beziehung. Der Kläger hat die eheliche Lebensgemeinschaft im weitest möglichen Rahmen aufrechterhalten. Er hat seine Ehefrau weiterhin besucht und sich um sie gekümmert. Auch die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft bestand weiter fort, da der Kläger Betreuer seiner Ehefrau war und ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten regelte. Zudem bezahlte der das Pflegeheim und beglich krankheitsbedingte Zusatzkosten.