Weg für das Brexit-Steuergesetz frei

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für das Gesetz. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Änderungsanträge von FDP- und Linksfraktion sowie ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor elf Änderungsanträge zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) eingebracht, die vom Ausschuss angenommen wurden. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) heißt es, ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte sieht der Gesetzentwurf daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Zur Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern und der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen kann die BaFin den betroffenen Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich erlauben, ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortzuführen. Dies soll allerdings nur im Hinblick auf die Abwicklung des vor dem Zeitpunkt des Brexits abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts möglich sein.

Zusätzlich aufgenommen wurden jetzt Regelungen zur Grunderwerbsteuer und zur Erbschaftsteuer. Bei der Erbschaftsteuer soll es durch den Brexit nicht nachträglich zum Entfall von Steuerbefreiungen kommen. Außerdem gibt es Regelungen für Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.), damit der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst. Es handele sich um den „Verzicht auf nicht gewollte Steuereinnahmen“, heißt es in dem Änderungsantrag. Außerdem können Zahlungs- und E-Geld-Institute aus Großbritannien ihre Tätigkeit für eine Übergangszeit fortsetzen. Erleichtert wird auch der Wertpapierhandel für deutsche Handelsteilnehmer auf britischen Märkten für einen Übergangszeitraum von 21 Monaten. Im Pfandbriefgeschäft werden Deckungswerte aus Großbritannien nach dem Brexit zugelassen. Bei Riester-Rentenverträgen gibt es ebenfalls Änderungen durch den Brexit.

„Wir wollen gut auf alle Fälle vorbereitet sein“, stellte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Ausschusssitzung fest. Man gehe davon aus, dass die Regelungen auch bei einem Brexit ohne Austrittsabkommen gelten würden. Dem Ergänzungsbedarf sei mit den vorgenommen Änderungen Rechnung getragen worden.

Die SPD-Fraktion ging auf die in dem Entwurf enthaltene Lockerung des Kündigungsschutzes für sogenannte Risikoträger bei Finanzinstituten ein. Es handele sich um einen kleinen Personenkreis. Die Regelung werde nicht auf andere Bereiche übertragen. Von einem Präzedenzfall könne keine Rede sein. Gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes protestierte die Linksfraktion, die die Maßnahme als unverhältnismäßigen und nicht berechtigten Eingriff in das Kündigungsschutzrecht bezeichnete. Dass die Maßnahme zur Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen soll, „überzeugt uns nicht“. Auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen missfiel die Lockerung des Kündigungsschutzes, so dass sie dem dagegen gerichteten Änderungsantrag der Linksfraktion zustimmte.

Die AFD-Fraktion lobte Gesetzentwurf und Änderungsanträge als handwerklich sehr ordentlichen Prozess. Auch die FDP-Fraktion begrüßte, dass mit dem Maßnahmenpaket nachteilige Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger abgewendet werden würden. Mit eigenen Änderungsanträgen hatte die FDP-Fraktion versucht, Härten für die Realwirtschaft zu vermeiden, da nach dem Brexit nicht mehr genug Handelspartner auf dem europäischen Finanzmarkt bereitstehen würden. Der Schutz allein des Bestandsgeschäfts sei zu wenig.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 190/2019