Doppelte Buchführung
Doppelte oder nur einfache Buchführung?
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Man unterscheidet die Doppelte von der einfachen Buchführung:
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Doppelte Buchführung
Wenn man von Buchhaltung spricht, meint man in der Regel die Doppelte Buchführung. Bei der doppelten Buchführung müssen alle Änderungen des Vermögens und der Schulden (Geschäftsvorfall) unabhängig von der Bezahlung gebucht werden. Dies geschieht sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite zweier unterschiedlichen Konten (doppelte Buchung). Das erfolgt immer nach der Regel: Soll an Haben. Aus diesem Grund ist die Doppelte Buchführung aufwendiger aber auch informativer. Der Gewinn oder der Verlust eines Wirtschaftsjahres (Hinweis: Das Wirtschaftsjahr kann bei Kaufleuten vom Kalenderjahr abweichen.) wird bei der doppelten Buchführung durch einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht festgestellt.
Buchführungspflicht
Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) § 1 ff. HGB (Eintrag im Handelsregister) sind nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Doppelten Buchführung verpflichtet (Buchführungspflicht). Auch Nicht-Kaufleute können nach steuerrechtlichen Vorschriften (§ 140 ff. Abgabenordnung) zur doppelten Buchführung verpflichtet sein.
Man kann auch freiwillig seine Bücher nach der Doppelten Buchführung führen. Gründe hierfür können sein:
Betriebswirtschaftlich höhere Aussagekraft durch zeitgerechte Abgrenzung von Aufwand und Ertrag.
Steuerung des Ergebnisses durch Bilanzierungswahlrechte unabhängig von Zahlungen.
Vermögensübersicht und nicht nur Jahresergebnis.
Bessere Kontrolle bei Personengesellschaften über Einlagen, Entnahmen und Gewinne der einzelnen Gesellschafter durch Kapitalkonten.
Abweichendes Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr möglich.
Einfache Buchführung
Bei der einfachen Buchführung werden nur die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet. Der Gewinn oder Verlust wird aufgrund der Zahlungen in einer sog. Einnahme-Überschussrechnung ermittelt. Kleinunternehmer und Freiberufler können die einfache Buchführung wählen.
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Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
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