Lohnsteuertabelle

Die Lohnsteuertabelle, Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuerrechner


Willkommen bei Lohnsteuertabelle,

LohnsteuertabelleAuf dieser Seite finden Sie die Lohnsteuertabellen zum kostenlosen Download sowie einen Lohnsteuerrechner und weitere nützliche Hinweise zur Lohnbesteuerung. Mein Name ist Michael Schröder und bin seit über 10 Jahren Steuerberater und biete Steuerberatung in Berlin.

 Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Die Lohnsteuer wird auf Grund der Steuerklassen, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, aus der Lohnsteuertabelle abgelesen. Es gibt seit 2006 keine offiziellen (und kostenlosen) Lohnsteuertabellen vom Finanzamt. Die  Lohnsteuer können Sie auch durch einen Lohnsteuerrechner ermitteln.

Die Lohnsteuertabelle 2012 berücksichtigt die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro (Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011). Bei der Erstellung wurde im Übrigen für 2012 davon ausgegangen, dass

  •  in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 45.900 Euro (2011: 44.550 Euro) beträgt,
  •  in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,9 % beträgt,
  •  in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 67.200 Euro (2011: 66.000 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) weiterhin 57.600 Euro beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz 19,6 % (2011: 19,9 %) beträgt und
  •  der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 48 % steigt.

 

Die kostenlosen Lohnsteuertabellen finden Sie hier:

 

Von der Lohnsteuertabelle zu unterscheiden ist die Einkommensteuertabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer. Es gibt zwei Einkommensteuertabellen:

  • Grundtabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei Ledigen

  • Splittingtabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei verheirateten Ehegatten

Mit dem Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuertabelle ist das Besteuerungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen, es sei denn, der Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet oder der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer (Lohnsteuerjahresausgleich), um die etwa zu viel einbehaltenen Lohnsteuern erstattet zu bekommen. Das geschieht im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs. Die im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer dann nach Ablauf des Jahres erstattet (z. B. durch nachträgliche Geltendmachung von Steuerermäßigungen). Hier finden Sie kostenlose Steuerprogramme zur Berechnung der Einkommensteuer.

 

E-Mail: Lohnsteuertabelle@SteuerSchroeder.de

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Lohnsteuertabellen vom Steuerberater Berlin

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