Die Lohnsteuertabelle, Grundtabelle,
Splittingtabelle und Lohnsteuerrechner
Willkommen bei Lohnsteuertabelle,
Auf dieser Seite finden Sie
die Lohnsteuertabellen zum kostenlosen Download sowie
einen Lohnsteuerrechner und weitere nützliche Hinweise zur Lohnbesteuerung. Mein Name ist
Michael Schröder und bin seit über 10 Jahren
Steuerberater und biete
Steuerberatung in Berlin.
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben
(Lohnsteuer).
Die Lohnsteuer wird auf Grund der
Steuerklassen, die auf der
Lohnsteuerkarte eingetragen ist,
aus der Lohnsteuertabelle abgelesen. Es gibt seit
2006 keine offiziellen (und kostenlosen) Lohnsteuertabellen vom
Finanzamt. Die Lohnsteuer können Sie auch durch einen
Lohnsteuerrechner ermitteln.
Die Lohnsteuertabelle 2012 berücksichtigt die Anhebung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro (Änderung durch das
Steuervereinfachungsgesetz 2011).
Bei der
Erstellung wurde im Übrigen für 2012 davon ausgegangen, dass
- in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen
Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 45.900 Euro (2011: 44.550 Euro) beträgt,
- in der
gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243
SGB V) weiterhin 14,9 %
beträgt,
- in der
allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine
Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 67.200
Euro (2011: 66.000 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze
Ost (BBG Ost)
weiterhin 57.600 Euro beträgt,
- in der
allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz 19,6 % (2011: 19,9
%) beträgt und
- der Teilbetrag
der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte
auf 48 % steigt.
Die
kostenlosen Lohnsteuertabellen finden Sie hier:
Von der Lohnsteuertabelle zu unterscheiden ist die Einkommensteuertabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer. Es gibt zwei Einkommensteuertabellen:
Mit dem Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuertabelle ist das Besteuerungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen, es sei denn, der Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet oder der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Veranlagung zur
Einkommensteuer (Lohnsteuerjahresausgleich), um die etwa zu viel einbehaltenen Lohnsteuern erstattet zu bekommen. Das geschieht im Wege des
Lohnsteuerjahresausgleichs.
Die im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem
Arbeitnehmer dann nach Ablauf des Jahres erstattet (z. B. durch nachträgliche Geltendmachung von Steuerermäßigungen). Hier finden Sie
kostenlose
Steuerprogramme zur Berechnung der Einkommensteuer.
E-Mail:
Lohnsteuertabelle@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder

Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Lohnsteuertabellen vom Steuerberater Berlin
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