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Bitcoin Steuer Rechner 2026: Gewinne richtig versteuern


Kryptowährungen Trading Steuern Wie werden Bitcoin & Co. vom Finanzamt besteuert? Erfahren Sie alles über Mining, Trading, die Spekulationsfrist und wie Sie Steuern legal vermeiden können. Inklusive interaktivem Bitcoin Steuerrechner für Ihre Einkommensteuererklärung.

Grundlagen: Kryptowährungen im Steuerrecht

Obwohl Bitcoin oft als "Währung" bezeichnet wird, ist es steuerrechtlich kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das Finanzamt stuft Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und andere Altcoins als immaterielle Wirtschaftsgüter ein.

Das bedeutet: Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer (wie Aktien), sondern werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 42 % bzw. 45 %) besteuert. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich dabei fundamental zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen.

Interaktiver Bitcoin Steuer Rechner

Berechnen Sie hier, wie viel Einkommensteuer auf Ihre Krypto-Gewinne anfällt. Der Rechner berücksichtigt die aktuelle Freigrenze von 1.000 Euro (Stand 2026).

Anleitung: Geben Sie zuerst Ihr reguläres zu versteuerndes Einkommen (z.B. aus Arbeit) ein und danach den kumulierten Gewinn aus Ihren Krypto-Verkäufen innerhalb der Haltefrist.

Bitcoin Steuer Rechner

 

Jahr:

Veranlagung:

Kichensteuer:

zu versteuerndes Einkommen:
Euro


Spekulation:
Euro
Euro

Die wichtigsten Steuer-Fakten (Privat)

  • Haltefrist: Verkaufen Sie nach über einem Jahr Haltedauer, ist der Gewinn komplett steuerfrei.
  • Freigrenze: Gewinne unter 1.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei (Achtung: Freigrenze, kein Freibetrag!).
  • FIFO-Methode: Zur Berechnung des Gewinns wird unterstellt, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst wieder verkauft wurden.
  • Verlustverrechnung: Verluste können mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet oder vor-/rückgetragen werden.

Hinweis: Die Besteuerung von Kryptowerten ist komplex. Dieser Rechner bietet eine erste Orientierung. Für eine rechtssichere Beratung sollten Sie einen spezialisierten Steuerberater konsultieren.

Bitcoin & Kryptowährungen: Steuer-Leitfaden 2026

Wie werden Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und Co. versteuert? Erfahren Sie alles über das wegweisende BMF-Schreiben, die Haltefristen für Privatanleger und steuerliche Fallstricke beim Mining und Trading.

Expertise vom Profi: Mein Kollege Prof. Dr. Christoph Juhn erläutert im Video das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen.

Die 4 zentralen Einkunftsarten bei Kryptowerten

Steuerrechtlich wird bei Kryptowährungen zwischen verschiedenen Erwerbs- und Nutzungsformen unterschieden:

  1. Trading-Gewinne: Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG.
  2. Mining: In der Regel gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
  3. Cloud-Mining: Einkünfte aus sonstigen Leistungen oder Gewerbe.
  4. Lending & Staking: Erzielung von Zinseinkünften (§ 22 Nr. 3 EStG).

Handel mit Bitcoin: Steuerpflicht im Privatvermögen

Der An- und Verkauf von Kryptowährungen führt im Privatvermögen zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). Entscheidend für die Steuerfreiheit ist die Haltedauer.

Die goldene Regel: Die 1-Jahres-Frist

Verkaufen Sie Ihre Bitcoin erst nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Kaufdatum, ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Wichtige Grenzwerte & Berechnungsmethoden

  • Freigrenze ab 2024: Beträgt der Gewinn weniger als 1.000 € pro Jahr, bleibt er steuerfrei. Bei Überschreitung ist jeder Euro ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
  • FIFO-Methode (First-in-First-out): Die Finanzverwaltung schreibt vor, dass die zuerst gekauften Coins auch als zuerst verkauft gelten. Dies ist essenziell für die Ermittlung der Haltedauer.
  • Tauschgeschäfte: Der Tausch von Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung (z. B. Ethereum) gilt steuerlich als Verkauf und ist innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.
PostenBerechnung des Gewinns
VeräußerungspreisKurswert zum Verkaufs-/Tauschzeitpunkt
./. AnschaffungskostenKaufpreis der Coins laut FIFO
./. WerbungskostenTransaktionsgebühren, Trading-Tools
= Gewinn / VerlustZu versteuern mit persönlichem Steuersatz

Steuerliche Behandlung von Bitcoin-Mining

Beim "Schürfen" von Kryptowährungen findet kein Erwerb statt, weshalb die 1-jährige Spekulationsfrist hier nicht greift. Stattdessen wird Mining meist als gewerbliche Tätigkeit eingestuft (§ 15 EStG).

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn das Mining:

  • Selbstständig ausgeübt wird,
  • Nachhaltig (mit Wiederholungsabsicht) erfolgt,
  • Mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
  • Sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

In diesem Fall sind die Hardware- und Stromkosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Gewinn unterliegt neben der Einkommensteuer ggf. auch der Gewerbesteuer.

Steuertipp: Bei gelegentlichem Mining unterhalb der Gewerbeschwelle können Einkünfte als "sonstige Leistung" (§ 22 Nr. 3 EStG) gelten. Hier gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr.

Lückenlose Dokumentation ist Pflicht

Das Finanzamt kann über Auskunftsersuchen an Handelsplattformen Transaktionsdaten abfragen. Nutzen Sie Tools wie CoinTracking, um Ihre Trades rechtssicher zu erfassen.

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Bitcoin & Umsatzsteuer: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Ist der Umtausch von Bitcoin steuerpflichtig? Erfahren Sie alles zur aktuellen Rechtslage nach dem EuGH-Urteil (C-264/14, Hedqvist) und den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Das Wichtigste in Kürze: Der EuGH hat klargestellt, dass Bitcoin rechtlich konventionellen Währungen gleichgestellt wird, sofern sie als reines Zahlungsmittel dienen. Damit ist der Umtausch von Euro in Bitcoin (und umgekehrt) umsatzsteuerfrei.

I. Umsätze mit Bitcoin: Was ist steuerfrei?

1. Der Umtausch von Bitcoin

Der gewerbliche Umtausch von konventionellen Währungen (z. B. Euro) in Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin stellt eine steuerbare sonstige Leistung dar. Diese ist jedoch gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG (richtlinienkonforme Auslegung) von der Umsatzsteuer befreit.

2. Bitcoin als Zahlungsmittel (Entgelt)

Zahlen Sie Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin, wird dies der Verwendung von gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Die reine Hingabe der Coins zur Bezahlung ist nicht steuerbar.

Dokumentationspflicht: Bei Zahlungen mit Bitcoin muss der leistende Unternehmer den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt der Leistungserbringung dokumentieren (letzter veröffentlichter Verkaufskurs).

3. Mining, Wallets und Handelsplattformen

  • Mining: Das "Schürfen" von Bitcoins ist nicht steuerbar. Da kein identifizierbarer Leistungsempfänger vorliegt, fehlt es an einem steuerrelevanten Leistungsaustausch.
  • Wallets: Gebühren für digitale Geldbörsen (Apps) sind als elektronisch erbrachte Leistungen steuerpflichtig, sofern der Leistungsort im Inland liegt.
  • Handelsplattformen: Die rein technische Bereitstellung eines Marktplatzes ist steuerpflichtig. Agiert der Betreiber jedoch als Mittelsperson im eigenen Namen beim Kauf/Verkauf, kann die Steuerbefreiung greifen.

II. Andere virtuelle Währungen (Altcoins)

Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gilt die Steuerbefreiung auch für andere Kryptowährungen (z. B. Ethereum, Ripple), sofern diese als vertragliches Zahlungsmittel akzeptiert werden und keinem anderen Zweck dienen.

Ausnahme Spielgeld: Virtuelles Spielgeld oder Ingame-Währungen in Onlinespielen sind keine Zahlungsmittel im Sinne des Umsatzsteuerrechts und somit nicht von der Steuer befreit.

III. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)

In Abschnitt 4.8.3 UStAE wurde klargestellt, dass Kryptowährungen den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt sind, wenn sie als alternatives Zahlungsmittel fungieren (BMF-Schreiben vom 27.02.2018).

Kryptowährungen vererben & verschenken: Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wie werden Bitcoin, Ethereum und Co. bei einer Erbschaft oder Schenkung besteuert? Erfahren Sie hier alles zur Einstufung als Finanzinstrument und zur Wertermittlung für das Finanzamt.

Kurzgefasst: Kryptowährungen gelten im Erbrecht als steuerpflichtiges Vermögen. Sie werden wie Bargeld oder Bankguthaben behandelt und unterliegen den regulären Freibeträgen der Erbschaftsteuer.

Rechtliche Einstufung von Kryptowährungen

Virtuelle Währungen (Kryptowährungen) wie beispielsweise Bitcoin werden von der Finanzverwaltung als Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG qualifiziert.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer:

  • Sie sind als Finanzmittel gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG einzustufen.
  • Im betrieblichen Kontext (bei Firmenvermögen) zählen sie zum sogenannten „Verwaltungsvermögen“, was die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Betriebe erschweren kann.

Bewertung: Wie wird der Wert ermittelt?

Die Bewertung virtueller Währungen erfolgt nicht nach dem Anschaffungspreis, sondern nach dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG.

Maßgeblicher Zeitpunkt: Entscheidend ist der Marktwert (Kurs) am Tag des Todesfalls (bei Erbschaft) oder am Tag der Ausführung der Zuwendung (bei Schenkung). Da Kryptokurse stark schwanken, ist eine genaue Dokumentation des Kurswertes zum Stichtag unerlässlich.

Quelle & Aktenzeichen:

Bayerisches Landesamt für Steuern, Erlass vom 14.01.2019 - S 3812b.1.1 - 16/12 St 34.

Transparenz in der Blockchain: Wie erfährt das Finanzamt von Krypto-Gewinnen?

Der Mythos von der völligen Anonymität bei Bitcoin und Co. hält sich hartnäckig. Doch das Finanzamt verfügt über effektive Instrumente, um Krypto-Transaktionen aufzudecken. Erfahren Sie hier, wie die Behörden vorgehen.

Wichtiger Hinweis: Krypto-Gewinne nicht anzugeben, wird als Steuerhinterziehung gewertet. Durch die lückenlose Speicherung in der Blockchain können Steuervergehen auch noch nach Jahren aufgedeckt werden.

1. Meldepflichten der Börsen (KYC & DAC8)

Nahezu alle seriösen Krypto-Börsen (wie Coinbase, Kraken oder Bitpanda) fordern ein KYC-Verfahren (Know Your Customer). Dabei wird Ihre Identität mittels Personalausweis verifiziert.

  • DAC8-Richtlinie: Die EU hat mit der DAC8-Richtlinie weitreichende Meldepflichten eingeführt. Krypto-Dienstleister sind nun verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden automatisch an die Finanzbehörden zu melden.
  • Sammelauskunftsersuchen: Finanzämter stellen gezielte Anfragen an Handelsplattformen, um Listen von Nutzern mit signifikanten Handelsvolumina zu erhalten.

2. Analyse der Blockchain & FIAT-Schnittstellen

Die Blockchain ist ein öffentliches, dezentrales Kassenbuch. Sobald eine Wallet-Adresse einer realen Person zugeordnet werden kann – zum Beispiel durch eine Auszahlung auf ein deutsches Bankkonto – wird die gesamte Historie einsehbar.

  • Banken-Reporting: Bei höheren Geldeingängen von Krypto-Börsen auf Ihr Girokonto sind Banken oft verpflichtet, diese im Rahmen der Geldwäscheprävention zu prüfen oder dem Fiskus zu melden.
  • Blockchain-Forensik: Die Finanzverwaltung nutzt zunehmend spezialisierte Software zur Blockchain-Analyse, um Geldflüsse über verschiedene Wallets hinweg nachzuverfolgen.

3. Datenweitergabe bei Ermittlungen

Wie die Plattform Bitcoin.de in ihren FAQs betont, sind Anbieter gesetzlich berechtigt, Nutzerdaten bei konkretem Verdacht auf Straftaten auch ohne richterlichen Beschluss an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Anti-Geldwäsche-Richtlinien.

Empfehlung vom Steuerberater:

Geben Sie Ihre Gewinne aus Kryptowährungstransaktionen (Anlage SO) proaktiv an. Sollten Sie in der Vergangenheit Gewinne vergessen haben, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige (unter fachkundiger Anleitung) ein Weg sein, um Bußgelder oder Strafverfahren zu vermeiden.

Kryptowährungen & Steuern: Aktuelle BFH-Rechtsprechung

Grundsatzurteil: Spekulationsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) endgültig Klarheit geschaffen: Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) oder Monero (XMR) unterliegen der Einkommensteuer, sofern sie innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden.

Kernaussagen des BFH-Urteils:

  • Wirtschaftsgut-Eigenschaft: Kryptowährungen sind steuerrechtlich als "andere Wirtschaftsgüter" (§ 23 EStG) einzustufen. Sie haben einen Marktwert, sind handelbar und dienen wirtschaftlich als Zahlungsmittel.
  • Einjährige Haltefrist: Nur Gewinne aus Geschäften, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt, sind steuerpflichtig. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf im Privatvermögen steuerfrei.
  • Tausch ist Verkauf: Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z. B. BTC in ETH) gilt als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft.
  • Verfassungskonformität: Die Besteuerung ist rechtmäßig. Ein "strukturelles Vollzugsdefizit", das gegen die Steuergerechtigkeit verstoßen würde, liegt laut BFH nicht vor.

Wichtige Grenzwerte für Anleger (Stand 2026)

Anleger sollten die geltenden Freibeträge beachten, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden:

Bezeichnung Wert Bedeutung
Freibetrag (§ 23 EStG) 1.000 € Seit 2024 gilt: Bleiben die Gewinne unter 1.000 €, sind sie steuerfrei.
Haltefrist 1 Jahr Nach 12 Monaten Haltedauer ist der Gewinn komplett steuerfrei.

Handlungsempfehlung für Steuerpflichtige

Aufgrund der lückenlosen Dokumentationspflicht in der Blockchain können Finanzämter Transaktionen zunehmend besser nachverfolgen. Steuerpflichtige müssen ihre Krypto-Transaktionen (Kaufdatum, Kurs, Tauschvorgänge) lückenlos dokumentieren und in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deklarieren.

Das Finanzamt kann über Auskunftsersuchen an Handelsplattformen Transaktionsdaten abfragen. Nutzen Sie Tools wie CoinTracking, um Ihre Trades rechtssicher zu erfassen.

Tipp: Nutzen Sie spezialisierte Krypto-Steuer-Software, um rechtssichere Reports für das Finanzamt zu erstellen.

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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