Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Sonder-AfA & Investitionsabzugsbetrag berechnen
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist eines der wichtigsten Steuergestaltungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ermöglicht es, Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter steuerlich schneller abzuschreiben und dadurch Liquidität zu schonen.
Besonders attraktiv ist die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA: Bereits vor der Anschaffung kann ein Teil der geplanten Investition gewinnmindernd berücksichtigt werden. Nach der Anschaffung kann zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung genutzt werden.
Stand: Juni 2026. Für ab 2024 angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter beträgt die Sonderabschreibung nach § 7g EStG bis zu 40 %. Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
Inhalt
- Sonderabschreibung Rechner
- Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Welche Voraussetzungen gelten für die Sonder-AfA?
- Beispiel: Sonderabschreibung 40 % berechnen
- Wann lohnt sich die Sonderabschreibung?
- Typische Fehler und Risiken
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG
- FAQ zur Sonderabschreibung
- Weitere AfA-Rechner und Informationen
Sonderabschreibung Rechner
Mit unserem Sonderabschreibung Rechner können Sie die steuerliche Wirkung der Sonder-AfA schnell überschlägig berechnen. Geben Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Nutzungsdauer und die gewünschte Sonderabschreibung ein.
Sonder AfA Rechner mit Steuervorteil
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
§ 7g EStG enthält zwei zentrale Förderinstrumente für kleinere und mittlere Betriebe:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können bereits vor der Investition gewinnmindernd abgezogen werden.
- Sonderabschreibung: Für ab 2024 angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter können zusätzlich zur regulären AfA bis zu 40 % Sonderabschreibung geltend gemacht werden.
Die Kombination kann die Steuerbelastung deutlich in frühere Jahre verlagern. Es handelt sich wirtschaftlich vor allem um einen Steuerstundungs- und Liquiditätsvorteil. Die Abschreibungen werden nicht geschenkt, sondern zeitlich vorgezogen.
Praxis-Merksatz: Der IAB wirkt vor der Investition. Die Sonder-AfA wirkt nach Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts.
Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts betragen. Er ist spätestens innerhalb der gesetzlichen Investitionsfrist durch eine tatsächliche Investition zu verwenden oder rückgängig zu machen.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung?
Die Sonderabschreibung beträgt für ab 2024 angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren genutzt werden.
Für Wirtschaftsgüter, die vor 2024 angeschafft oder hergestellt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Höchstbeträge. Deshalb sollte bei Altfällen immer das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr geprüft werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?
1. Gewinngrenze von 200.000 €
Der Betrieb darf im maßgeblichen Wirtschaftsjahr die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschreiten. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob der Gewinn durch Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird.
Entscheidend ist der steuerliche Gewinn. Außerbilanzielle Korrekturen können daher für die Prüfung der Gewinngrenze relevant sein.
2. Begünstigte Wirtschaftsgüter
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu zählen zum Beispiel:
- Maschinen,
- Werkzeuge,
- betriebliche Fahrzeuge,
- Computer und IT-Ausstattung,
- Büroeinrichtung,
- technische Anlagen,
- Photovoltaikanlagen, soweit sie steuerlich Betriebsvermögen sind.
Nicht begünstigt sind insbesondere Grundstücke, Gebäude, Umlaufvermögen und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.
3. Betriebliche Nutzung von mindestens 90 %
Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden. „Fast ausschließlich“ bedeutet in der Praxis mindestens 90 % betriebliche Nutzung.
Besonders wichtig ist dies bei Firmenwagen. Wird ein Pkw in größerem Umfang privat genutzt, kann die Begünstigung nach § 7g EStG gefährdet sein.
4. Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte
Das Wirtschaftsgut muss dem begünstigten Betrieb zugeordnet sein und in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden. Bei Vermietung oder Überlassung an Dritte ist die steuerliche Einordnung besonders sorgfältig zu prüfen.
5. Wahlrecht und Dokumentation
Die Sonderabschreibung ist ein Wahlrecht. Sie muss nicht vollständig im Anschaffungsjahr ausgeschöpft werden, sondern kann innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums verteilt werden.
Praxistipp: Dokumentieren Sie bei Pkw, gemischt genutzten Geräten und hochwertigen Wirtschaftsgütern die betriebliche Nutzung. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist hilfreich, aber nicht in jedem Fall das einzige zulässige Beweismittel.
Beispiel: Sonderabschreibung 40 % berechnen
Ein Unternehmer kauft im Januar 2026 eine Maschine für 50.000 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Voraussetzungen des § 7g EStG sind erfüllt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten | 50.000 € |
| Lineare AfA bei 5 Jahren | 10.000 € pro Jahr |
| Maximale Sonderabschreibung 40 % | 20.000 € |
| Mögliche Abschreibung im Anschaffungsjahr | bis zu 30.000 € |
Im Anschaffungsjahr können damit bis zu 30.000 € steuerlich geltend gemacht werden: 10.000 € reguläre AfA plus 20.000 € Sonderabschreibung. Die weitere Abschreibung richtet sich anschließend nach dem verbleibenden Restbuchwert und den geltenden AfA-Regeln.
Beispiel: Kombination mit Investitionsabzugsbetrag
Wird vor der Investition zusätzlich ein Investitionsabzugsbetrag von 50 % gebildet, kann die steuerliche Entlastung noch früher beginnen.
| Schritt | Steuerliche Wirkung |
|---|---|
| Jahr vor der Investition: IAB 50 % | 25.000 € Gewinnminderung |
| Investitionsjahr: Hinzurechnung und Kürzung der Anschaffungskosten | technische Gegenrechnung nach § 7g EStG |
| Investitionsjahr: Sonderabschreibung bis 40 % | zusätzliche Vorverlagerung von Abschreibungsvolumen |
Die konkrete Berechnung hängt davon ab, ob und in welcher Höhe der IAB aufgelöst und die Anschaffungskosten gekürzt werden. Deshalb sollte die Kombination mit dem Jahresabschluss abgestimmt werden.
Wann lohnt sich die Sonderabschreibung?
Die Sonderabschreibung lohnt sich vor allem, wenn der Betrieb im Investitionsjahr einen hohen Gewinn erzielt und die Steuerlast kurzfristig gesenkt werden soll.
Typische Anwendungsfälle
- geplante Maschineninvestitionen,
- Fuhrpark-Erweiterung mit nahezu ausschließlich betrieblicher Nutzung,
- IT-Modernisierung,
- Investitionen in Praxisausstattung, Werkzeuge oder Büroeinrichtung,
- Gewinnglättung bei schwankenden Ergebnissen,
- Liquiditätssteuerung vor größeren Steuerzahlungen.
Wichtig ist: Die Sonderabschreibung erhöht nicht die insgesamt abziehbaren Anschaffungskosten. Sie verschiebt nur den Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung nach vorne.
Steuertipp: Nutzen Sie die Sonderabschreibung gezielt in Jahren mit hoher Steuerbelastung. In Verlustjahren oder bei sehr niedrigem Steuersatz kann eine spätere Abschreibung vorteilhafter sein.
Typische Fehler bei Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag
1. Private Nutzung über 10 %
Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern wird häufig unterschätzt, wie streng die 90-%-Grenze ist. Ein privat mitgenutzter Pkw kann schnell aus der Begünstigung fallen.
2. Falsche Gewinngrenze
Wird die 200.000-€-Gewinngrenze überschritten, scheidet die Begünstigung aus. Die Prüfung sollte vor Abgabe der Steuererklärung sorgfältig erfolgen.
3. Falsches Wirtschaftsgut
Grundstücke, Gebäude und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind nicht nach § 7g EStG begünstigt. Für Immobilien gibt es eigene Sonderregelungen, etwa § 7b EStG für Mietwohnungsneubau.
4. Sammelposten und GWG
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern und Sammelposten ist zu prüfen, ob Sonderabschreibungen daneben zulässig sind. Die Poolabschreibung kann die Anwendung anderer Abschreibungsregeln verdrängen.
5. Investition wird nicht oder anders durchgeführt
Wird ein Investitionsabzugsbetrag gebildet, die Investition aber nicht fristgerecht oder nicht begünstigt durchgeführt, muss der IAB rückgängig gemacht werden. Das kann zu Steuernachzahlungen und Zinsen führen.
6. Degressive AfA und Sonderabschreibung
Die Kombination von Sonderabschreibung und degressiver AfA ist im Detail anspruchsvoll. Sonderabschreibungen und AfA mindern den Buchwert und beeinflussen die Bemessungsgrundlage der Folgejahre. Beim Wechsel zur linearen AfA sollte die weitere Abschreibung sauber berechnet werden.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG
Neben der Sonderabschreibung nach § 7g EStG gibt es eine besondere Förderung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG. Sie richtet sich nicht an bewegliche Wirtschaftsgüter, sondern an neue Mietwohnungen.
Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren. Sie wird zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA gewährt.
Aktuelle Fördervoraussetzungen nach § 7b EStG
- Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029,
- neue Mietwohnung,
- entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken,
- Einhaltung der Baukostenobergrenze,
- Beachtung der förderfähigen Bemessungsgrundlage je Quadratmeter Wohnfläche,
- regelmäßige Vermietung im gesetzlich geforderten Zeitraum.
Für frühere Förderzeiträume gelten abweichende Grenzen und Stichtage. Bei Altobjekten mit Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 sollten die damaligen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.
Mehr Infos: Sonderabschreibungen für Mietwohnungen berechnen
FAQ zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Was ist eine Sonderabschreibung?
Eine Sonderabschreibung ist eine zusätzliche steuerliche Abschreibung, die neben der regulären AfA genutzt werden kann. Sie erlaubt eine schnellere steuerliche Berücksichtigung von Investitionskosten.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?
Für ab 2024 angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter beträgt die Sonderabschreibung bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts betragen.
Welche Gewinngrenze gilt für § 7g EStG?
Die einheitliche Gewinngrenze beträgt 200.000 €. Wird sie überschritten, können Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG nicht genutzt werden.
Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Werkzeuge oder Büroeinrichtung.
Gilt die Sonderabschreibung auch für Gebäude?
Nein, § 7g EStG gilt nicht für Gebäude. Für Mietwohnungsneubau kann aber eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Betracht kommen.
Kann ich Sonderabschreibung und normale AfA kombinieren?
Ja. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur regulären AfA gewährt. Die genaue Berechnung des Restbuchwerts sollte jedoch sorgfältig erfolgen.
Weitere AfA-Rechner und Informationen
Weitere Rechner und Informationen zur Abschreibung:
- Investitionsabzugsbetrag berechnen
- Ratgeber zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
- Sonder-AfA für Mietwohnungen
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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Sonderabschreibung
EStGEStG § 6 Bewertung
EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
EStG § 7a Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStG § 58 Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben
EStR
EStR R 4.5 Einnahmenüberschussrechnung
EStR R 6.3 Herstellungskosten
EStR R 6.12 Bewertung von Entnahmen und Einlagen
EStR R 6b.1 Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter i. S. d. § 6b EStG
EStR R 7.4 Höhe der AfA
EStR R 7a. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 21.5 Behandlung von Zuschüssen
EStR R 21.6 Miteigentum und Gesamthand
EStR R 34b.3 Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen
EStDV 81 82f
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