Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer erneut unter Beschuss – Guter Rat kostet Zeit!

Gleich aus zwei Richtungen wird das Erbschaftssteuerrecht derzeit in die Zange genommen. Bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2013 möchte der Bundesrat die Verschonungsregelungen unter anderem für Betriebsvermögen drastisch einschränken. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist jüngst sogar von der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften überzeugt.

Der DStV warnt trotz dieser Spannungslage vor übereilten Reformen. Zunächst sollten die vom BFH dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegten Fragen geklärt werden. Nur dann kann die politische Diskussion sinnvoll fortgesetzt werden. Sollte die derzeitige Rechtslage verfassungswidrig sein, kann nur ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept oder aber die Abschaffung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts überzeugen.

Die Vorschläge des Bundesrats dürften zwar unerwünschte Gestaltungen beseitigen. Im Ergebnis verkennen sie aber die wirtschaftlichen Realitäten und könnten inakzeptable Folgen haben – zumal sich die bisherigen Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen bewährt haben. Selbst rechtschaffene Unternehmer wären von den vorgesehenen Verschärfungen zukünftig betroffen.

Wie aktuelle Entwicklungen zeigen, müssen Unternehmer in Krisenzeiten am Markt zunehmend mehr Eigenkapital vorhalten. Fallen sie deshalb aus den Ausnahmeregelungen heraus, kann dies angesichts der Steuerlast zum Verkauf des Unternehmens und damit zur Gefährdung von Arbeitsplätzen führen.

Überzeugende Neuregelungen sollten als Eckpfeiler eine breite Bemessungsgrundlage, niedrige Steuersätze sowie großzügige Stundungsregelungen für die Steuerpflichtigen vorsehen.

PM 19/12 | 22.10.2012 Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), Berlin/Hamburg, 22. Oktober 2012

Siehe auch Erbschaftsteuer-Rechner