Gewerbesteuer berechnen

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Gewerbebetriebe in Deutschland. Sie wird sowohl von Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH, UG) als auch von Vereinen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhoben. Gemeinnützige Vereine sind jedoch von der Gewerbesteuer befreit. Die Höhe der Steuerbelastung variiert stark je nach Rechtsform und Standort des Gewerbes. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Gewerbesteuer berechnet und welche Einsparpotentiale es gibt.

Messbetrag und Hebesatz

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten: Bestimmung des Gewerbesteuermessbetrags und Anwendung des Gewerbesteuerhebesatzes.

Gewerbesteuermessbetrag

Der Gewerbesteuermessbetrag wird auf Basis des Gewinns (Gewerbeertrags) ermittelt. Der Gewinn wird auf volle Hundert Euro abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert.

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Freibetrag von 24.500€
  • Juristische Personen des privaten Rechts: Freibetrag von 5.000€
  • Kapitalgesellschaften: Kein Freibetrag

Formel: Messbetrag = (Gewinn − Freibetrag) × 0,035

Gewerbesteuerhebesatz

Der endgültige Betrag der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Gewerbesteuerhebesatz, der von der jeweiligen Kommune festgelegt wird. In den meisten Gemeinden liegt dieser zwischen 380% und 500%. Der höchste Hebesatz in Deutschland wird von der Ortsgemeinde Dierfeld mit 900% erhoben.

Formel: Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Rechenbeispiel

Angenommen, eine GmbH erzielt einen Jahresgewinn von 60.000€ und hat ihren Sitz in Berlin, wo der Hebesatz derzeit 410% beträgt. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt wie folgt:

  1. Gewinn abgerundet auf volle Hundert Euro: 60.000€
  2. Steuermesszahl: 3,5%
  3. Gewerbesteuermessbetrag: 60.000 € × 0,035=2.100 €
  4. Hebesatz: 410%
  5. Gewerbesteuer: 2.100 € × 4,1 = 8.610 €

Wäre der Geschäftssitz in Potsdam mit einem Hebesatz von 455%, läge die Gewerbesteuer bei 9.555 €. In Zossen, mit einem Hebesatz von nur 270%, wären es 5.670 €.

Tipp: Siehe auch Gewerbesteuer-Rechner

Beziehung zur Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen Messbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen, jedoch nur bis zu einem Hebesatz von 380%. Übersteigt der Hebesatz diesen Wert, wirkt sich die darüber hinausgehende Gewerbesteuer als echte Kosten aus.

Gewerbesteuer für Freiberufler

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Falls sie jedoch gewerbliche Tätigkeiten ausüben, sollten sie diese an einem Standort mit niedrigem Hebesatz anmelden, um Steuern zu sparen.

Gewerbesteuer-Vergleich

Ein Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze verschiedener Standorte kann erhebliche Einsparungen ermöglichen. Beispielsweise beträgt der Hebesatz in Zossen nur 270%, während er in Potsdam bei 455% liegt. Ein Standortwechsel oder die Neugründung eines Unternehmens an einem steuerlich günstigeren Standort kann daher vorteilhaft sein.

Rechenbeispiel zur Einsparung:

  • Gewinn: 75.000€
  • Messbetrag: 75.000€ × 0,035 = 2.625 €
  • Gewerbesteuer Berlin: 2.625 € ×4,1 = 10.762,50 €
  • Gewerbesteuer Zossen: 2.625 € × 2,7 = 7.087,50 €
  • Ersparnis: 3.675€

Zusatzkosten beachten

Ein Wechsel des Geschäftssitzes kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wie Umzugskosten, Mietverträge und Einrichtungskosten. Diese sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Fazit

Ein Standortwechsel oder die Anmeldung eines Gewerbes in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz kann erhebliche Steuerersparnisse bringen. Besonders bei hohen Gewinnen lohnt sich ein Vergleich der Gewerbesteuersätze. Dabei sollten jedoch auch die zusätzlichen Kosten und individuellen Umstände berücksichtigt werden.

Für detaillierte Beratung und individuelle Berechnungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater