Tipps für Ihre Steuererklärung

Wussten Sie, dass rund 12 Millionen Menschen in Deutschland jedes Jahr auf Geld vom Staat verzichten, weil sie keine Steuererklärung abgeben? Dabei ist das oft gar nicht so kompliziert, wie man denkt! Mit ein bisschen Wissen und den richtigen Tipps können Sie sogar richtig viel Steuern zurück holen.

In diesem Blogbeitrag stelle ich Ihnen Tipps vor, die Ihnen bei Ihrer Steuererklärung helfen können:

Fahrtkosten

Sie können die Kosten für Ihren Arbeitsweg (einfache Strecke) als Werbungskosten absetzen. Normalerweise gilt die kürzeste Straßenverbindung. Fahren Sie aber einen längeren, aber verkehrsgünstigeren Weg, können Sie auch diesen angeben und so mehr Kilometer absetzen. Das kann sich lohnen: Schon 20 km einfacher Weg können reichen, um über die Werbungskostenpauschale von 1.230 € zu kommen.

Arbeitsmittel als Werbungskosten

Bei Arbeitsmitteln (z. B. Möbel, Geräte, Fachbücher und Arbeitskleidung) können Sie fast alles absetzen – solange Sie es mindestens teilweise für die Arbeit nutzen. Das kann ein Bürostuhl, Schreibtisch oder PC sein, aber auch ein Bücherregal, Drucker, externe Monitore für den Laptop oder sogar ein Smartphone oder -TV. Bewahren Sie die Kaufbelege auf, falls das Finanzamt nachfragt.

Sie hatten keine Kosten für Arbeitsmittel? Dann können Sie trotzdem einfach pauschal 110 € absetzen. Diese Pauschale ist zwar nicht im Gesetz verankert, wird aber von den meisten Finanzämtern anerkannt.

Pauschale für Online-Bewerbungen

Bewerbungen laufen heutzutage oft online ab und verursachen daher kaum noch Kosten. Sie können aber trotzdem pro Online-Bewerbung pauschal 2,50 € absetzen. Bewahren Sie die Eingangsbestätigungen auf, falls das Finanzamt Belege sehen will. Mehr Infos siehe auch Bewerbungskosten.

Fortbildungskosten

Sie können auch die Kosten für Weiterbildungen absetzen, die für Ihre berufliche Tätigkeit relevant sind. Dazu gehören z. B. Lehrgänge, Seminare und Fachbücher.

Bewirtungskosten

Bewirtungskosten können Sie in begrenztem Umfang absetzen, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Geschäftsessen einnehmen.

Mehr als 20% Ihrer Telefon- und Internetkosten

Auch Ihre privaten Telefon-, Handy- und Internetkosten können Sie anteilig von der Steuer absetzen, wenn Sie sie auch beruflich nutzen. Pauschal sind 20% Ihrer Monatsausgaben absetzbar (max. 20 €). Sie können aber auch mehr absetzen, wenn Sie z. B. viel im Homeoffice arbeiten. Falls das Finanzamt nachfragt, müssen Sie dies belegen (z. B. mit einem Nutzungstagebuch).

Spenden

Geldspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie als Sonderausgaben absetzen.

Kinderbetreuung durch Oma und Opa

Kinderbetreuungskosten können Sie als Sonderausgaben absetzen. Das geht auch, wenn Oma und Opa die Betreuung kostenlos übernehmen. Sie können ihnen die Fahrtkosten als Aufwandsentschädigung erstatten und diese als Betreuungskosten absetzen. Wichtig: Das Geld muss überwiesen werden und es sollte eine schriftliche Vereinbarung darüber geben.

Handwerker, Dienstleistungen und sogar der Gassi-Service

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten können Sie alles angeben, wofür Sie eine Rechnung haben und per Überweisung gezahlt haben – auch wenn Sie zur Miete wohnen. Sie bekommen dann 20% der Rechnung zurück (max. 1.200 € bei Handwerkerleistungen und 4.000 € bei Dienstleistungen).

Versicherungsbeiträge

Private Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer können Sie als Sonderausgaben absetzen.

Kindergeld

Falls Sie kein Kindergeld erhalten, können Sie den Kinderfreibetrag in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Riester-Rente

Beiträge zur Riester-Rente können Sie als Sonderausgaben absetzen.

Belege sammeln

Bewahren Sie alle relevanten Belege auf, da Sie diese vom Finanzamt als Nachweis angefordert werden können.

Steuererklärung gemeinsam machen

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie Ihre Steuererklärung gemeinsam oder getrennt abgeben.

Einspruch einlegen

Sollten Sie mit dem Bescheid Ihres Finanzamts nicht einverstanden sein, können Sie Einspruch einlegen. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Steuerbescheid.

Achtung: Frist beachten!

Dieses Jahr müssen Sie Ihre Steuererklärung 2023 bis zum 2. September abgeben, außer Sie geben das Thema an einen Steuerberater ab. Dann haben Sie länger Zeit. Mehr Infos siehe auch Steuererklärungsfrist.

Steuererklärungs-Software nutzen

Es gibt viele verschiedene Steuererklärungs-Softwareprogramme, die Ihnen die Erstellung Ihrer Steuererklärung erleichtern können. Machen Sie Ihre Steuer am besten mit einer Steuersoftware. Die ist einfacher zu verstehen als das Elster-Programm der Finanzverwaltung und gibt Ihnen Tipps.

Hilfe bei der Steuererklärung

Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen, können Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

Viel Erfolg!

Hinweis

Dieser Blogbeitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, wenn Sie konkreten Beratungsbedarf haben.