🔔 Fälligkeiten am 10. Juni 2025
Folgende Steuern sind spätestens bis Dienstag, 10.06.2025 an das Finanzamt zu zahlen:
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
- Einkommensteuer (Vorauszahlung)
- Kirchensteuer zur Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer (Vorauszahlung)
🕒 Zahlungsschonfrist: Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am Freitag, 13.06.2025.
Diese Frist gilt nicht bei Barzahlung oder Zahlung per Scheck.
📩 Wichtig bei Scheckzahlung:
Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang bei der Finanzbehörde (bzw. bei der Gemeinde-/Stadtkasse für Gewerbe- und Grundsteuer) als rechtzeitig gezahlt. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, sollte der Scheck daher spätestens am 07.06.2025 vorliegen.
📅 Vorschau: Steuertermine im Juli 2025
10. Juli 2025
Fälligkeit folgender Steuern:
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer zur Lohnsteuer
🕒 Zahlungsschonfrist bis Montag, 14.07.2025 (bei Überweisung).
31. Juli 2025
Abgabefrist für:
- Einkommensteuererklärung 2024
- Umsatzsteuererklärung 2024
- Gewerbesteuererklärung 2024
(gilt nur bei nicht beratener Abgabe – also ohne Steuerberatervertretung)
💼 Sozialversicherungsbeiträge Juni 2025
Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis Mittwoch, 26.06.2025 fällig (drittletzter Bankarbeitstag im Juni). Bitte beachten Sie: Die Beiträge müssen bis zu diesem Tag wertgestellt bei der Einzugsstelle eingehen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zu konkreten Zahlungspflichten oder Fristen wenden Sie sich bitte direkt an uns.