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Zufluss bei Schneeballsystemen: Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Zufluss bei Schneeballsystemen: Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Kernproblem
Als Schneeball- oder Pyramidensystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum funktionierenden Bestehen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigen. Steuerlich relevant sind z. B. Investitionsschemata, bei denen Geld angelegt wird und häufig sehr hohe Renditen geboten werden. Diese werden aber nicht erwirtschaftet, sondern existieren ausschließlich auf dem Papier. Fordert ein Anleger seine Investition nebst Zinsen zurück, werden sie über einige Zeit ausbezahlt. Die Gewinne können aber nur ausgezahlt werden, indem die Investitionen anderer Anleger angegriffen werden. Fraglich ist, ob der Geschädigte auch noch Steuern auf die nicht erhaltenen Zinsen zu zahlen hat.

Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger fiel auf ein Schneeballsystem herein. Als er dies bemerkte, forderte er seine Investition nebst Zinsen zurück. Der Anlageberater zahlte ihm einen erheblichen Teil seiner Investition zurück. In Bezug auf den übrigen Betrag nebst der Zinsen stimmte der Steuerpflichtige einer Wiederanlage der Zinsen mit neuer Verzinsung zu. Zu einer Auszahlung kam es nicht mehr. Der Steuerpflichtige erklärte daraufhin keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, da ihm die Zinsen nicht zugeflossen seien.

Entscheidung
Das Finanzgericht Köln unterwarf die Zinsen der Besteuerung. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung führen auch Gutschriften über wiederangelegte Renditen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, solange der Schuldner der Erträge leistungsbereit und -fähig ist. Eine Schuldumwandlung (Novation) ist dabei dann ertragsteuerpflichtig, wenn der Gläubiger frei darüber wirtschaftlich verfügen kann. Die Nichtauszahlung der Zinsen, sondern deren Wiederanlage – zu hohen Zinsen – lag im Interesse des Steuerpflichtigen. Er hatte der Wiederanlage zugestimmt und ist gegen die Nichtauszahlung nicht massiv vorgegangen.

Konsequenz
Das Urteil ist im Ergebnis sachgerecht. Aufgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Dieser hat jetzt gegebenenfalls das letzte Wort.