Höhe und Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten
Herzlich willkommen auf meiner Seite Steuerberatungskosten
und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Steuerberatungskosten. Mein Name ist Michael Schröder
und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger
Steuerberater in Berlin. Neben der klassischen
Steuerberatung (wie z. B.
Buchhaltung,
Steuererklärungen
usw.) übernehme ich auch die aktive Steuerberatung, d. h. ich mache Vorschläge, wie man
Steuern sparen kann (z.B.
Steuersparmodelle).
Sie können meine Steuerberatung auch online in Anspruch nehmen.
Wie berechnet sich die Höhe der Steuerberatungskosten?
Bevor Sie die Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich vorher
wissen, wie hoch die Steuerberatungskosten sind. Gerne
erkläre ich Ihnen, mit welchen Steuerberatungskosten Sie
rechnen können: Die Kosten für den Steuerberater sind in der
Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Bitte lesen Sie
hier weiter, wie sich die
Steuerberatergebühren ermitteln. Die Berechnung der
Steuerberaterkosten können Sie auch gleich online selbst vornehmen:
Steuerberatergebühren-Rechner
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können Sie
von der Steuer absetzen.
Die Abzugsfähigkeit wurde zum 01.01.2006 geringfügig eingeschränkt. Den größten
Teil der Steuerberatungskosten können Sie jedoch weiterhin als
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der
Steuer absetzen.
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften stehen, sind weiterhin Steuer mindernd zu berücksichtigen, wie z. B. für die
Steuerberatung im Zusammenhang mit den
-
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Lohneinkünften
-
Einkünften aus Kapitalvermögen
-
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
-
Einkünften aus
Spekulationsgeschäften und
-
Einkünften aus Renten
Bei den Gewinneinkünften von
Gewerbetreibenden,
Kapitalgesellschaften und
Freiberuflern bleibt
der Betriebsausgabenabzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung von Buchführung und Bilanz oder
Einnahme-Überschussrechnung
sowie der betrieblichen Steuererklärungen weiter erhalten.
Nicht mehr abzugsfähig sind dagegen die
Steuerberatungskosten (nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) für
Ist eine Aufteilung der Steuerberatungskosten in Betriebsausgaben, Werbungskosten und
Sonderausgaben nicht einwandfrei möglich,
müssen die Kosten im Schätzungswege aufgeteilt werden. Betragen die Steuerberatungskosten im Kalenderjahr weniger als 520 Euro, ist der Aufteilung des Steuerpflichtigen zu folgen
(vgl. Einkommensteuerrichtlinie EStR 102). Die Schätzung darf allerdings nicht willkürlich
erfolgen.
Ich empfehle, gegen die Nichtberücksichtigung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
Einspruch
gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Wie können Sie bei der Buchhaltung Steuerberatungskosten sparen?
Um die Steuerberatungskosten zu sparen, biete ich
meinen Mandanten ein kostenloses online
Buchhaltungsprogramm an.
Die Buchhaltungskosten betragen immerhin
ca. 50% der gesamten Steuerberaterkosten, so dass
die Einsparungen bei der
Buchhaltung sich lohnen. Das
Buchhaltungsprogramm bietet eine leichte und
einfache Möglichkeit, die Buchhaltung zu erledigen.
Sowohl meine Mandanten als auch ich können online
auf die Buchhaltung zugreifen. Ich kann auch die Buchhaltung auch
regelmäßig kontrollieren und ggf. schwierige Buchungen ergänzen. Eine
weitere Nutzung ist das Scannen von Belegen. Die Belege müssen nicht
mehr per Post versendet werden, sondern können online von mir eingesehen
und bearbeitet werden. Außerdem bietet das online Buchhaltungsprogramm
viele weitere Vorteile, wie z.B. können Sie auch online Rechnungen
erstellen und versenden.
Neben der online Buchhaltung
biete ich meinen Mandanten auch eine kostenlose Buchhaltungssoftware für den PC an. Gerne stehe ich für
eine Einarbeitung in das
Buchhaltungsprogramm
zur Verfügung. Wenn Sie auch Steuerberatungskosten bei Ihrer Buchhaltung sparen möchten,
dann schreiben Sie mir bitte eine
E-Mail: Steuerberatungskosten@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder

Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de
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