Steuerberatungskosten

Höhe und Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten



Herzlich willkommen auf meiner Seite Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Steuerberatungskosten. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Neben der klassischen Steuerberatung (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.) übernehme ich auch die aktive Steuerberatung, d. h. ich mache Vorschläge, wie man Steuern sparen kann (z.B. Steuersparmodelle). Sie können meine Steuerberatung auch online in Anspruch nehmen.

 

Wie berechnet sich die Höhe der Steuerberatungskosten?

Bevor Sie die Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich vorher wissen, wie hoch die Steuerberatungskosten sind. Gerne erkläre ich Ihnen, mit welchen Steuerberatungskosten Sie rechnen können: Die Kosten für den Steuerberater sind in der Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Bitte lesen Sie hier weiter, wie sich die Steuerberatergebühren ermitteln. Die Berechnung der Steuerberaterkosten können Sie auch gleich online selbst vornehmen:

Steuerberatergebühren-Rechner

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Die Abzugsfähigkeit wurde zum 01.01.2006 geringfügig eingeschränkt. Den größten Teil  der Steuerberatungskosten können Sie jedoch weiterhin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften stehen, sind weiterhin Steuer mindernd zu berücksichtigen, wie z. B. für die Steuerberatung im Zusammenhang mit den

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Lohneinkünften

  • Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Einkünften aus Spekulationsgeschäften und

  • Einkünften aus Renten

Bei den Gewinneinkünften von Gewerbetreibenden, Kapitalgesellschaften und Freiberuflern bleibt der Betriebsausgabenabzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung von Buchführung und Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung sowie der betrieblichen Steuererklärungen weiter erhalten.

Nicht mehr abzugsfähig sind dagegen die Steuerberatungskosten (nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) für

Ist eine Aufteilung der Steuerberatungskosten in Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben nicht einwandfrei möglich, müssen die Kosten im Schätzungswege aufgeteilt werden. Betragen die Steuerberatungskosten im Kalenderjahr weniger als 520 Euro, ist der Aufteilung des Steuerpflichtigen zu folgen (vgl. Einkommensteuerrichtlinie EStR 102). Die Schätzung darf allerdings nicht willkürlich erfolgen.

Ich empfehle, gegen die Nichtberücksichtigung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

 

Wie können Sie bei der Buchhaltung Steuerberatungskosten sparen?

Um die Steuerberatungskosten zu sparen, biete ich meinen Mandanten ein kostenloses online Buchhaltungsprogramm an. Die Buchhaltungskosten betragen immerhin ca. 50% der gesamten Steuerberaterkosten, so dass die Einsparungen bei der Buchhaltung sich lohnen. Das Buchhaltungsprogramm bietet eine leichte und einfache Möglichkeit, die Buchhaltung zu erledigen. Sowohl meine Mandanten als auch ich können online auf die Buchhaltung zugreifen. Ich kann auch die Buchhaltung auch regelmäßig kontrollieren und ggf. schwierige Buchungen ergänzen. Eine weitere Nutzung ist das Scannen von Belegen. Die Belege müssen nicht mehr per Post versendet werden, sondern können online von mir eingesehen und bearbeitet werden. Außerdem bietet das online Buchhaltungsprogramm viele weitere Vorteile, wie z.B. können Sie auch online Rechnungen erstellen und versenden.

Neben der online Buchhaltung biete ich meinen Mandanten auch eine kostenlose Buchhaltungssoftware für den PC an. Gerne stehe ich für eine Einarbeitung in das Buchhaltungsprogramm zur Verfügung. Wenn Sie auch Steuerberatungskosten bei Ihrer Buchhaltung sparen möchten, dann schreiben Sie mir bitte eine

E-Mail: Steuerberatungskosten@SteuerSchroeder.de

 

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberatungskosten
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de

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