und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Steuerberatungskosten . Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Neben der klassischen Steuerberatung (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.) übernehme ich auch die aktive Steuerberatung, d. h. ich mache Vorschläge, wie man Steuern sparen kann (z.B. Steuersparmodelle). Sie können meine Steuerberatung auch online in Anspruch nehmen...
Bevor Sie die Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich vorher die Steuerberatungskosten wissen. Gerne erkläre ich Ihnen, mit welchen Steuerberatungskosten Sie kalkulieren können wie sie sich ermitteln: Die Steuerberatungskosten sind in der Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Bitte lesen Sie weiter, wie sich die Steuerberatungskosten ermitteln...
Steuerberatungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Die Abzugsfähigkeit wurde zum 01.01.2006 geringfügig eingeschränkt. Den größten Teil der Steuerberatungskosten können Sie jedoch weiterhin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften stehen, sind weiterhin Steuer mindernd zu berücksichtigen, wie z. B. für die Beratung und Ermittlung
der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Lohneinkünften
der Einkünfte aus Kapitalvermögen
der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und
die Einkünfte aus Renten
Bei den Gewinneinkünften von Gewerbetreibenden, Kapitalgesellschaften und den Freiberuflern bleibt der Betriebsausgabenabzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung von Buchführung und Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung sowie der betrieblichen Steuererklärungen unberührt.
Nicht mehr abzugsfähig sind dagegen die Steuerberatungskosten (nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) für
den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung mit den persönlichen Angaben
die Anlage Kind
die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen
Ist eine Aufteilung der Steuerberatungskosten in Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben nicht einwandfrei möglich, müssen die Kosten im Schätzungswege aufgeteilt werden. Betragen die Steuerberatungskosten im Kalenderjahr weniger als 520 Euro, ist der Aufteilung des Steuerpflichtigen zu folgen (vgl. Einkommensteuerrichtlinie EStR 102). Die Schätzung darf allerdings nicht willkürlich erfolgen.
Ich empfehle gegen die Nichtberücksichtigung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Einspruch einzulegen.
Email: Steuerberatungskosten@SteuerSchroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater
Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan,
Anfahrts-/ Wegbeschreibung)
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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